BT-Drucksache 16/2425

Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1623)

Vom 22. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2425
16. Wahlperiode 22. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe,
die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1623)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgs-
truppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr“
auf Bundestagsdrucksache 16/1623 provoziert Nachfragen.

In ihrer Vorbemerkung schreibt die Bundesregierung, im „Mittelpunkt der Ver-
anstaltung“ stehe ein Feldgottesdienst „zum Gedenken der Gefallenen der
Weltkriege“. Auf die von den Fragestellern angesprochene Beteiligung der
faschistischen Gebirgsjägertruppen an Kriegsverbrechen geht die Bundesregie-
rung in diesem Zusammenhang jedoch nicht ein. Aus Sicht der Fragesteller ist
es undifferenziert und deshalb unangebracht, pauschal „aller Opfer von Krieg
und Gewaltherrschaft in Ehrfurcht zu gedenken“, wie die Bundesregierung wei-
ter ausführt, weil zu den „Opfern“ auch Täter gehören. Eines der prominentesten
„Opfer“ des Krieges ist beispielsweise der durch einen alliierten Luftangriff ums
Leben gekommene Volksgerichtshofspräsident Roland Freisler; darüber hinaus
ist im Laufe des Krieges eine unbekannte Anzahl von Kriegsverbrechern auf
allen Ebenen des NS-Staates und der Wehrmacht ums Leben gekommen. Ihrer
„in Erfurcht zu gedenken“ bedeutet die Opfer zu verhöhnen.

Auf einzelne Fragen zu Positionen des Kameradenkreises antwortet die Bun-
desregierung, sie wolle eine „Äußerung eines Einzelnen […] nicht interpretie-
rend“ kommentieren (bei diesem Einzelnen handelt es sich um den früheren
Präsidenten des Kameradenkreises); andererseits verweist sie in ihrer Antwort
selbst auf zwei Vertreter des Kameradenkreises, den Präsidenten und den Vize-
präsidenten, die laut Presseberichten an einer Kranzniederlegung in Griechen-
land teilgenommen haben sollen. Die Bundesregierung weist darauf hin, sie
könne auf das Verhalten privater Vereine keinen Einfluss nehmen und sie nicht
umfassend kontrollieren – das von den Fragestellern beschriebene Verhalten
des Kameradenkreises ist jedoch frei zugänglichen Quellen zu entnehmen. Da-
rüber hinaus sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bundeswehr
sicherstellt, dass sie nicht mit einem Verein zusammenarbeitet, der Kriegsver-
brechen leugnet oder relativiert. Dass der Kameradenkreis aufgrund öffent-

lichen Drucks zwar die Traditionsgemeinschaft des SS-Polizeigebirgsjägerregi-
ments 18, nicht jedoch dessen Einzelmitglieder ausgeschlossen hat, ist aus
Sicht der Fragesteller durchaus bezeichnend für die Weigerung des Kameraden-
kreises, sich der Geschichte der Gebirgstruppen im gebotenen Maße zu stellen.

Bei der diesjährigen Feier gelang es nach Presseangaben zwei Demonstran-
tinnen und Demonstranten, sich trotz massiver Polizeipräsenz unter die Teil-

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nehmer zu mischen. Im Polizeibericht habe es dazu geheißen: „Während des
Gottesdienstes am Ehrenmal wurden zwei Demonstranten aus München, 24
und 30 Jahre alt, in Gewahrsam genommen, da sie ein Transparent mit der Auf-
schrift: ,Mörder hinter Gitter, volle Reparationszahlungen für die deutschen
Kriegsverbrechen in Griechenland‘ deutlich sichtbar in die Höhe hielten.“
(http://www.antifaschistische-nachrichten.de/2006/11/1proteste.shtml). Das Ver-
folgungsinteresse der Justiz befremdet vor allem aufgrund des Umstandes, dass
die Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen kaum ein juristisches Nachspiel hat-
ten. Angehörige des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der Verei-
nigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)
haben nach eigenen Angaben den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. der
Zentralen Stelle für NS-Verbrechen Namen von Tatverdächtigen übergeben und
darauf hingewiesen, dass sich im Privatbesitz von Mitgliedern des Kameraden-
kreises (namentlich ein Privatmuseum des G. S. in Balingen) sowie im Archiv
des Kameradenkreises möglicherweise Beweismittel finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, es sei „ein Zeichen
menschlicher Kultur und Würde, aller Opfer von Krieg und Gewaltherr-
schaft in Ehrfurcht zu gedenken“, also unterschiedslos sowohl der ermorde-
ten Zivilisten, gezwungener Soldaten und der im Rahmen von Kampfhand-
lungen zu Tode gekommenen Kriegsverbrecher, und wie begründet sie ihre
Auffassung?

2. Warum ist in der Antwort der Bundesregierung zum einen davon die Rede,
der Feldgottesdienst in Mittenwald diene „zum Gedenken der Gefallenen
der Weltkriege“, und zum andern, er diene dem Gedenken „aller Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft“?

a) Welchen Zweck erfüllt die Veranstaltung nach Auffassung der Bundes-
regierung überwiegend, und wie begründet sie dies?

b) Versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen der Ge-
denkfeier nicht solcher Gebirgstruppenangehöriger gedacht wird, die an
Kriegsverbrechen beteiligt waren, um nicht das Andenken an die Ermor-
deten zu verhöhnen, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie hierzu?

3. Inwiefern wird anlässlich der Gedenkfeier in Mittenwald der Opfer der von
deutschen Gebirgseinheiten ermordeten Menschen gedacht, und welche
konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu (bitte detailliert dar-
legen)?

Was unternimmt die Bundeswehr, um im Rahmen der Gedenkfeier der von
deutschen Gebirgseinheiten ermordeten Menschen zu gedenken?

4. Hat der Kameradenkreis jemals versucht, an Verbände der Opfer heranzutre-
ten, um mit diesen darüber zu beraten, wie die Gedenkfeier in einer Art und
Weise durchgeführt werden kann, die nicht revisionistisch ist, und wenn ja,
wann und mit welcher Resonanz?

a) Hat die Bundesregierung jemals entsprechende Empfehlungen an den
Kameradenkreis abgegeben, und wenn nein, warum nicht?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Empfehlungen an den
Kameradenkreis auszusprechen, und wenn nein, warum nicht?

5. Wenn die Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der vorangegange-
nen Fragen 3 und 4 hat, womit belegt sie dann ihre Aussage, der Kamera-
denkreis gedenke der von deutschen Gebirgstruppen Ermordeten in einem

„angemessenen“ Maße, und was ist für sie „angemessen“?

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6. Wie bewertet die Bundesregierung die Ansprache des Divisionskomman-
deurs der 10. Panzerdivision, der in diesem Jahr bei der Gedenkfeier
sprach, und der in keiner auch nur annähernd konkretisierten Form auf die
von deutschen Gebirgstruppen begangenen Kriegsverbrechen einging?

7. Hält es die Bundesregierung für unnötig, dass Bundeswehrvertreter bei der
Gedenkfeier konkret auf die von deutschen Gebirgstruppen begangenen
Kriegsverbrechen eingehen?

8. Hält es die Bundesregierung für ausreichend, statt konkret auf diese Ver-
brechen einzugehen, in allgemeiner Form von „Höhen und Tiefen“ der
deutschen Geschichte zu sprechen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Divisionskomman-
deurs: „Die kritische Auseinandersetzung der Gebirgstruppe mit ihrer
Geschichte, die der Kameradenkreis der Gebirgstruppe vorantreibt, ist
dafür [gemeint: für die kritische Aufarbeitung der Geschichte] ein gutes
Beispiel“?

a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort mehrfach
darauf hinweist, es sei nicht ihre Aufgabe, die Geschichtsaufarbeitung
von privaten Vereinen zu kommentieren (insbesondere Antworten auf
die Fragen 3, 5 und 7), andererseits der Divisionskommandeur aber an-
scheinend so beeindruckende und aussagekräftige Informationen zur
Geschichtspolitik des Kameradenkreises hat, dass er diese als beispiel-
haft bezeichnen kann?

b) Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, diese Informationen
vom Divisionskommandeur einzuholen?

10. Ist die folgende, aus der Zeitschrift „Die Gebirgstruppe“ Nr. 1 (Februar
2006) zitierte Schilderung über das Verhalten eines Wehrmachtsfeldwebels
aus der Sicht der Bundesregierung ein Beleg für die behauptete kritische
Geschichtsaufarbeitung des Kameradenkreises?

„Noch die Maschinenpistole in der Faust, sämtliche Magazine leergeschos-
sen, rund um ihn herum Wellen aufgetürmter unzähliger toter Sowjetsolda-
ten, lag dieser gefallene Held des Abwehrkampfes, ,bis zur letzten Patrone
verschossen‘, in der Stellung. Das nachträglich für seine Tapferkeit ver-
liehene Eiserne Kreuz mag seinen Angehörigen Kunde davon gebracht
haben, dass das Leben vergeht – aber der Toten Tatenruhm so lange lebt
wie Kameraden ihrer in Dankbarkeit gedenken.“

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Zusammen-
arbeit mit dem Kameradenkreis zu überdenken und hierzu auch dessen
Publikation verstärkt zu beobachten?

11. Woher nimmt die Bundesregierung ihre Auffassung, der Kameradenkreis
wolle „allen Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft“ gedenken, wenn die
„Vorstandschaft“ des Kameradenkreises selbst in der Zeitschrift „Die Ge-
birgstruppe“ Nr. 1 (Februar 2006), wiederholt erklärt, es ginge ihr um „das
Gedenken an unsere Kameraden“ bzw. es „soll und darf uns aber nicht
daran hindern, unserer Kameraden, die in Krieg und Frieden ihr Leben ge-
lassen haben, würdevoll zu gedenken“, die von den deutschen Gebirgstrup-
pen Ermordeten jedoch mit keinem Wort erwähnt?

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12. Will die Bundesregierung mit ihrer Aussage, die Rolle von General L., der
für die Ermordung von rund 4 000 italienischen Kriegsgefangenen verant-
wortlich war, müsse „sehr nuanciert betrachtet werden“, andeuten (vgl. die
Antwort auf Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 16/1623), dieser General
könne in irgendeiner Weise vorbildstiftend für die Bundeswehr sein, und
wenn nein, welche Rolle spielt die behauptete Nuancierung für die Bewer-
tung des vieltausendfachen Massenmordes?

13. Hat sich der Kameradenkreis nach Erkenntnissen der Bundesregierung
mittlerweile von diesem faschistischen Kriegsverbrecher distanziert, und
wenn ja, in welcher Form, wenn nein oder falls die Bundesregierung keine
Erkenntnisse hierzu hat, hält es die Bundesregierung für angebracht, an der
Gedenkfeier eines Vereins teilzunehmen, in dem faschistische Kriegsver-
brecher Ehrenpräsidenten werden konnten bzw. können?

14. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber gewonnen,
dass die Homepage der Ortskameradschaft Stuttgart des Kameradenkreises
eine Verlinkung mit den „Kameradenwerken“ aufweist, und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht sie hieraus?

15. Falls die Bundesregierung bezüglich der Frage 14 keine Erkenntnisse hat,
beabsichtigt sie, sich diese noch anzueignen, und wenn nein, warum hält
sie es für irrelevant, dass ein von ihr unterstützter Verein derartige Bezie-
hungen zu einer von der der Bundesregierung selbst als rechtsextrem be-
einflusst eingeschätzten Organisation unterhält?

16. Welche weiteren Organisationen waren mit offiziellen Abordnungen an der
diesjährigen Gedenkfeier in Mittenwald beteiligt?

17. In welcher Form hat die Bundeswehr die Durchführung der diesjährigen
Gedenkfeier in Mittenwald unterstützt?

a) Wie viele Soldaten waren an dieser Unterstützung beteiligt?

b) Welche Aufgaben haben diese Soldaten übernommen (bitte detailliert
aufgliedern)?

c) Auf wessen Veranlassung bzw. Ersuchen gingen diese Unterstützungs-
leistungen zurück?

d) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese auf?

e) Welche materiellen Unterstützungsleistungen sind im Einzelnen von der
Bundeswehr erbracht worden?

18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der juristi-
schen Aufarbeitung der von deutschen Gebirgstruppen verübten Kriegs-
verbrechen (bitte detailliert aufgliedern)?

19. Wie viele Angehörige der Gebirgstruppen des Dritten Reiches sind wegen
während des Krieges begangener Verbrechen verurteilt worden?

a) Wie viele dieser Verurteilungen ergingen durch ausländische Gerichte,
und um welche Verbrechen handelte es sich dabei?

b) Wie viele dieser Verurteilungen ergingen durch deutsche Gerichte, und
um welche Verbrechen handelte es sich dabei?

c) Wie viele der Verurteilten sind oder waren Mitglieder des Kameraden-
kreises?

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20. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es Angehörige des
Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der Vereinigung der Ver-
folgten des Naziregimes Nordrhein-Westfalen waren, die der Justiz die
Namen von rund 200 tatverdächtigen ehemaligen Gebirgssoldaten über-
geben haben, während Polizei und Staatsanwaltschaft keine Anstrengun-
gen in dieser Sache unternommen haben?

21. Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit gegen Angehörige von
Gebirgstruppen des Dritten Reiches vor deutschen und ausländischen
Gerichten geführt, und wie viele der Beschuldigten sind Mitglieder des
Kameradenkreises?

22. Ist der Bundesregierung bekannt, warum die zuständigen Polizeibehörden
den Angaben des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der
VVN-BdA, dass im privaten Gebirgsjägermuseum von G. S. aus Balingen,
im Archiv des Kameradenkreises und im Haus von K. S., Ex-Adjutant des
Polizeigebirgsjägerregiments 18, möglicherweise Beweismittel befinden,
nicht nachgehen?

23. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich (weitere) Kenntnisse über den
Stand der juristischen Aufarbeitung der Kriegsverbrechen anzueignen und
auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit mit dem Kameradenkreis zu
überprüfen um so ausschließen zu können, dass die Soldaten der Bundes-
wehr in Mittenwald Seite an Seite mit Kriegsverbrechern stehen?

24. War die Bundespolizei im Vorfeld oder während der Gedenkfeier ein-
gesetzt, und wenn ja, wie viele Bundespolizisten wurden mit welchen Auf-
gaben betraut?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Poli-
zei hinsichtlich der Kontrolle anreisender Gegendemonstranten sowie der
Durchsuchung ihrer Fahrzeuge, und welche konkreten Verdachtsmomente
lagen diesen Maßnahmen zu Grunde?

26. Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Veranlassung wurde der
Zugang zur Gedenkfeier am Hohen Brendten abgesperrt, und welchen
rechtlichen Status hat die Gedenkfeier?

a) War die Gedenkfeier als Versammlung im Sinne des Versammlungs-
gesetzes angemeldet?

b) Hat der Kameradenkreis oder sonst ein Anmelder eine Sondernutzungs-
erlaubnis bei der Gemeinde Mittenwald zur Durchführung der Gedenk-
feier beantragt?

c) Wer hatte das Hausrecht während der Gedenkfeier inne, und wer konnte
auf welcher Grundlage entscheiden, welche Personen Zugang zur Feier
erhalten und welche nicht?

27. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden zwei Demonstranten und
Demonstrantinnen festgenommen, die während der Gedenkfeier ein Trans-
parent entfaltet hatten?

28. Bildet die Aufschrift des Transparents „Mörder hinter Gitter, volle Repara-
tionszahlungen für die Opfer der deutschen Kriegsverbrechen in Griechen-
land“ nach Auffassung der Bundesregierung einen Straftatbestand, und
wenn ja, welchen?

Berlin, den 22. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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