BT-Drucksache 16/2395

Unterschiedliche Einkommensanrechnung beim SGB II

Vom 14. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2395
16. Wahlperiode 14. 08. 2006

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Unterschiedliche Einkommensanrechnung beim SGB II

Aus einem Schreiben des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an die Vor-
sitzenden der Fraktion DIE LINKE. ergibt sich, dass bestimmte Kommunen
und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterschiedliche Positio-
nen zur Einkommensanrechnung gemäß § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB II) vertreten. Die Kommunen vertreten das Prinzip der vertikalen
Einkommensverteilung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das
Prinzip der horizontalen Einkommensverteilung. Die Kommunen fühlen sich in
ihrer Rechtsauffassung durch ein Urteil des Sozialgerichts Schleswig (S 9
AS 834/05) bestätigt.

Nunmehr soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Kommunen,
welche sich an die vertikale Einkommensverteilung halten wollen, mitgeteilt
haben, dass in diesem Fall denkbar sei, dass sie künftig nicht mehr direkt die zu
Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem Bundeshaushalt abrufen
können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Lösungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung, die unterschiedliche
Rechtsauffassung zwischen Kommunen und Bund zur Einkommensanrech-
nung gemäß § 9 SGB II zu vereinheitlichen?

2. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Sozialgerichts Schleswig
(S 9 AS 834/05)?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Urteil des Sozialgerichts Schles-
wig (9 AS 834/05) Konsequenzen für die Einkommensanrechnung zu ziehen?

4. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung Kommunen, die an der vertika-
len Einkommensverteilung festhalten wollen, mitgeteilt hat, dass in diesem
Fall denkbar sei, dass diese Kommunen künftig nicht mehr direkt die zu
Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem Bundeshaushalt ab-
rufen können?

5. Auf welcher Rechtsgrundlage will die Bundesregierung den Kommunen,
welche an der vertikalen Einkommensverteilung festhalten wollen, den
direkten Abruf der zu Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem
Bundeshaushalt ggf. verweigern?

6. Wie soll in dem Fall, dass die direkte Abrufbarkeit der zu Lasten den Bundes
gehenden Zahlbeträge für die betreffenden Kommunen verweigert wird, die
Auszahlung dieser Zahlbeträge an die Betroffenen sichergestellt werden?

Berlin, den 11. August 2006

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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