BT-Drucksache 16/2389

Brandschutz in Deutschland

Vom 10. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2389
16. Wahlperiode 10. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Brandschutz in Deutschland

Das Thema Brandschutz erfährt politische Beachtung und Berücksichtigung
beim staatlichen Handeln meist erst dann, wenn durch einen größeren Schadens-
fall wie z. B. beim Brand am Flughafen Düsseldorf ein öffentliches Bewusstsein
für die Thematik Brandschutz entsteht.

Die Gewährleistung eines optimalen Brandschutzes ist in einer Marktwirtschaft
zunächst eine Aufgabe der Marktteilnehmer, u. a. der Bauwirtschaft, der Auf-
traggeber der privaten wie der öffentlichen Hand und der Versicherungswirt-
schaft. Sie alle müssen zur Schaffung einer umfassenden Sicherheitskultur den
ihnen möglichen Beitrag leisten.

Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass nicht zuletzt als Folge des langwieri-
gen Abschwungs in der Bauwirtschaft Fragen der Sicherheitskultur und des
Brandschutzes nicht immer einen angemessenen Stellenwert haben – sowohl bei
der Auftragsvergabe wie auch bei der Durchführung von Aufträgen. Brand-
schutz sollte daher künftig mehr in das Blickfeld aller Beteiligten gerückt wer-
den.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat der bauliche Brandschutz bei der politischen Willensbildung in der Bun-
desregierung eine angemessene Priorität?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts der Länderkom-
petenz und -verantwortung in Fragen des Brandschutzes dem Anliegen
Brandschutz, insbesondere dem baulichen Brandschutz eine höhere poli-
tische Priorität zu geben?

3. Liegen der Bundesregierung amtliche Schätzungen über die Zahl der Brand-
schutzopfer (Brandtote bzw. Schwerverletzte) vor?

Wenn ja, wird die aktuelle Zahl der Brandopfer als akzeptabel betrachtet?

4. Wie hoch bewertet die Bundesregierung die durch Brände entstehenden
volkswirtschaftlichen Schäden?
5. Wie stellt sich die Zahl der Brandopfer und Schadenssummen infolge von
Bränden in Deutschland im internationalen Vergleich dar, und wie beurteilt
die Bundsregierung die deutsche Situation in Relation zu der Situation in ver-
gleichbaren Staaten?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Home Office in Großbritan-
nien, wo eine sehr detaillierte und deshalb für die Baupraxis hilfreiche Brand-
statistik geführt wird?

Drucksache 16/2389 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Wie hoch bewertet die Bundesregierung den Anteil von baulichen Brand-
schutzmaßnahmen an den gesamten Baukosten?

8. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, dass zumin-
dest bei Bauten öffentlicher Auftraggeber ein angemessener Anteil der Bau-
kosten für den baulichen Brandschutz verfügbar ist?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass trotz aller berech-
tigten Forderungen nach Deregulierung und Steigerung der Eigenverant-
wortung künftig dem Brandschutz und dessen gesicherter Umsetzung eine
angemessene Priorität bei der Auftragsvergabe insbesondere der öffent-
lichen Hand gewährt wird?

10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die interdisziplinäre Zu-
sammenarbeit von Architekten, Fachbauingenieuren, Brandschutzexperten
und den ausführenden Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften zur
Absicherung des baulichen Brandschutzes sicherzustellen und dauerhaft
abzusichern?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Brandschutz als Fachdis-
ziplin sich im Vergleich zu anderen Ingenieurdisziplinen in der Hochschul-
lehre und Forschung noch in den Kinderschuhen befindet und wie beurteilt
die Bundesregierung die künftige Entwicklung dieser Spezialdisziplin?

12. Was will die Bundesregierung unternehmen, um der deutschen Brand-
schutzforschung eine angemessene Bedeutung zu geben?

13. Welche Vorstellungen entwickelt die Bundesregierung zur Ausbildung im
Bereich baulichen Brandschutzes insbesondere auf der Ebene der Fachhoch-
schulen und Hochschulen im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand, dass derzeit die Regelun-
gen im Bereich Brandschutz sehr zersplittert sind durch die Verankerung der
Zuständigkeit in 16 Landesbauordnungen und darüber hinaus in weiteren
ländereigenen Richtlinien wie z. B. in den Richtlinien über den Bau und Be-
trieb von Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Richtlinien für
Kindergärten, brandschutztechnische Anforderungen für Heime, Kranken-
hausrichtlinien, bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen usw.?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Musterbauordnung
mit den Bundesländern zu verabreden?

16. Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass im Zuge der EU-
Harmonisierung technischer Vorschriften die bewährten Standards deut-
scher Normen erhalten, zumindest nicht unterschritten werden?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass zumindest mittel-
fristig ein einheitliches Leistungsbild im vorbeugenden baulichen Brand-
schutz gegebenenfalls mit baukostenunabhängigen Honorierungsvorschrif-
ten entwickelt wird?

18. Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung im Blick auf die sich ab-
zeichnende zunehmende Tendenz des Terrorismus, zumindest bei Großpro-
jekten (Einkaufszentren, Behördenzentren) Brandschutzmaßnahmen stärker
zu berücksichtigen, als dies bislang der Fall ist?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung freiwillige Gütegemeinschaften, die ihre
Qualität durch Eigen- und Fremdüberwachung im Rahmen des RAL Deut-
schen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung überprüfen lassen?

20. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Leistung von RAL-
geprüften Unternehmen des Brandschutzes bei der Auftragsvergabe ange-

messen bewertet und berücksichtigt wird?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2389

21. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Maßnah-
men dem Brandschutz auch in der Verwaltungspraxis einen angemessenen
Stellenwert zu gewähren?

Berlin, den 10. August 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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