BT-Drucksache 16/2287

Jugendmedienschutz und das Verbot von Computerspielen

Vom 20. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2287
16. Wahlperiode 20. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Miriam Gruß, Christoph Waitz,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Jugendmedienschutz und das Verbot von Computerspielen

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich in Abschnitt 6.3 des Koali-
tionsvertrages unter anderem darauf verständigt, die Grundlagen des Jugend-
medienschutzes zu evaluieren. Als Eckpunkte sollen dabei unter anderem die
Wirksamkeit des Konzepts der regulierten Selbstkontrolle, die Alterskennzeich-
nung von Computerspielen und ein potentielles Verbot so genannter Killerspiele
erörtert werden. Diesbezüglich soll ein zielorientierter Dialog mit den Bundes-
ländern stattfinden. Von einigen Bundesländern wurden die genannten Eckpunk-
te bereits mehrfach aufgegriffen, so jüngst von der Konferenz der Unions-Innen-
minister sowie von einzelnen Landesinnenministern, und teilweise konkretisiert.
Insbesondere die Forderung nach einem Verbot von so genannten Killerspielen
und die kritische Nachfrage nach der Wirksamkeit der regulierten Selbstkontrolle
wurden dabei angesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Prinzip der Co-Regulierung gemäß
den geltenden Jugendschutznormen im Bereich von zum Spiel an Bild-
schirmgeräten programmierten Datenträgern (im Folgenden Unterhaltungs-
software)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und Zusammensetzung der Un-
terhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bzw. dessen Beirat im Hinblick
auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Unterhaltungssoftware,
die geeignet ist, ihre Entwicklung und Erziehung zu beeinträchtigen oder zu
gefährden?

3. Ist der Bundesregierung die Jahresbilanz der Alterskennzeichnungsverfahren
der USK für das Jahr 2005 bekannt, nach der im Jahr 2005 von 2 686 ge-
prüften Titeln 40 die Kennzeichnung „Keine Kennzeichnung gemäß § 14
JuSchG“ erhielten?

Wenn ja, welche Rückschlüsse oder Folgerungen zieht sie daraus?

4. Sind in den 58 in der Jahresbilanz 2005 der Bundesprüfstelle für jugendge-

fährdende Medien (BPjM) ausgewiesenen Anträgen oder Anregungen für die
Indizierung von Unterhaltungssoftware die 40 Titel mit der Kennzeichnung
„Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG“ durch die USK vollständig ent-
halten?

5. Handelt es sich bei den 29 in der Jahresbilanz der BPjM ausgewiesenen Titeln
um Titel, die durch die USK die Kennzeichnung „Keine Kennzeichnung ge-
mäß § 14 JuSchG“ erhalten hatten?

Drucksache 16/2287 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob seit dem 1. Januar 2003 Verfahren auf
der Grundlage des § 131 des Strafgesetzbuches gegen Hersteller oder Ver-
treiber von Unterhaltungssoftware eingeleitet wurden?

Wenn ja, wie viele waren es, und zu welchem Abschluss gelangten die Ver-
fahren?

7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Strafrecht im
Hinblick auf Unterhaltungssoftware verschärft werden muss?

Wenn ja, welche Änderungen sollten ihres Erachtens herbeigeführt werden?

8. Wurde der im Koalitionsvertrag angekündigte zielorientierte Dialog mit den
Bundesländern durch die Bundesregierung in irgendeiner Form institutiona-
lisiert?

Wenn ja, wie?

9. Wie definiert die Bundesregierung Killerspiele?

Welche Kriterien muss ein Titel im Bereich der Unterhaltungssoftware auf-
weisen, um als Killerspiel kategorisiert zu werden?

10. Sind der Bundesregierung Titel im Bereich der Unterhaltungssoftware be-
kannt, die in Deutschland auf legale Art und Weise zu beschaffen sind, und
nicht durch die BPjM indiziert wurden, trotzdem aber als Killerspiel einge-
stuft werden?

11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die geeignet sind, die Einfuhr von
in europäischen Nachbarstaaten legal erworbener Unterhaltungssoftware zu
kontrollieren?

12. Ergreift die Bundesregierung Initiativen, die auf eine Harmonisierung der
Jugendschutzbestimmungen innerhalb der Europäischen Union abzielen?

Wenn ja, welche?

13. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die eine Korrelation zwischen
Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und dem Besitz bestimmter Unterhal-
tungssoftware aufzeigen?

Wenn ja, welche sind das, und welcher Grad der Korrelation wird dort fest-
gestellt?

14. Was versteht die Bundesregierung im Hinblick auf Unterhaltungssoftware
unter so genannten Ego-Shootern?

15. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die eine Korrelation zwischen
Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und der Entwicklung und Verbreitung
so genannter Ego-Shooter aufzeigen?

Wenn ja, welche sind das, und welcher Grad der Korrelation wird dort fest-
gestellt?

16. Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß der Anteil gewaltfreier Unterhal-
tungssoftware am Gesamtaufkommen der in Deutschland im Jahr 2005 ver-
öffentlichten Unterhaltungssoftware war?

17. Plant die Bundesregierung, eine mit der USK-Prüfung vergleichbare
Rechtssicherheit für Unterhaltungssoftware auf Online-Plattformen herzu-
stellen?

18. Wenn ja, wie soll diese beschaffen sein?

Berlin, den 20. Juli 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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