BT-Drucksache 16/221

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/32- Entwurf eines Gesetzes über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG)

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/221
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/32 –

Entwurf eines Gesetzes über den Betrieb elektronischer Mautsysteme
(Mautsystemgesetz – MautSysG)

A. Problem

Es ist eine Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Richtlinie
2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft
(ABl. EU Nr. L 200 S. 50) erforderlich. Die Richtlinie zielt darauf ab, die elek-
tronischen Mautsysteme zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren in den
Mitgliedstaaten so auszugestalten, dass ein angemessener Grad der Interopera-
bilität auf europäischer Ebene erreicht wird.

B. Lösung

Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie in einer einheitlichen gesetzlichen
Regelung für alle Arten der elektronischen Mauterhebung durch Annahme des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/32 mit
Änderungen

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/221 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/32 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

,In den §§ 4 und 5 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen“ durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung“ ersetzt.‘

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Vorsitzender

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/221

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/32 in seiner 4. Sitzung am 30. November 2005
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Das Mautsystemgesetz soll der Anpassung des nationalen
Rechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2004/52/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April
2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme
in der Gemeinschaft (Interoperabilitätsrichtlinie) dienen. Die
Richtlinie zielt darauf ab, die elektronischen Mautsysteme
zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren in den Mit-
gliedstaaten so auszugestalten, dass ein angemessener Grad
der Interoperabilität auf europäischer Ebene erreicht wird.
Durch das Mautsystemgesetz soll die Interoperabilitätsricht-
linie in einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für alle
Arten der elektronischen Mauterhebung europarechtssicher
umgesetzt werden.

III. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 14. Dezember
2005 beraten.

Zu dieser Sitzung haben die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)2)
eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung
und aus Teil IV dieses Berichts ergibt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(15)2 ein-
stimmig angenommen.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/32 nahm der Aus-
schuss in der geänderten Fassung ebenfalls einstimmig an.

IV. Begründung zu der Änderung

Redaktionelle Änderung. Durch Organisationserlass der
Bundeskanzlerin vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197)
hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung erhalten.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Beschlussempfehlung und Bericht

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.