BT-Drucksache 16/2178

Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli und die Tradition der Bundeswehr

Vom 7. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2178
16. Wahlperiode 07. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Paul Schäfer (Köln),
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli und die Tradition der Bundeswehr

Seit 1999 findet jährlich am 20. Juli ein so genanntes Feierliches Gelöbnis der
Bundeswehr in Berlin statt, seit dem Jahr 2000 wird dieses auf dem Gelände
des Bendlerblocks durchgeführt. In engem Zusammenhang damit steht eine
Feierstunde, die in jährlich wechselndem Rhythmus im Ehrenhof des Bendler-
blocks bzw. in der Gedenkstätte Berlin-Plötzensee stattfindet. Die Bundeswehr
demonstriert damit ihren Anspruch, das Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli
1944 als eine ihrer Traditionssäulen darzustellen.

Gegen das Gelöbnis gab es von Anfang an Proteste, die auch die Traditions-
politik thematisiert haben. Vor allem die unkritische Darstellung, welche die
Bundeswehr den an der Verschwörung des 20. Juli 1944 Beteiligten zukommen
lässt, ruft Kritik hervor. Nicht wenige jener Offiziere, die zum Umfeld des
20. Juli 1944 gehören, haben Kriegsverbrechen und andere kriegsvölkerrechts-
widrige Handlungen begangen bzw. angeordnet. Das gilt auch für jene
Offiziere, die im Rahmen der Ansprachen bei den Bundeswehrgelöbnissen
am 20. Juli namentlich erwähnt werden, wie beispielsweise Henning von
Tresckow. Dieser war unter anderem für Kriegsverbrechen im Rahmen der
„Partisanenbekämpfung“ im besetzten Weißrussland verantwortlich. Umfang-
reiches Material ist unter anderem im Sammelband „NS-Verbrechen und der
militärische Widerstand gegen Hitler“, Darmstadt 2000, von namhaften Militär-
historikern zusammengetragen worden. Der Historiker Hans Mommsen kommt
zu der Gesamteinschätzung, „dass eine beträchtliche Anzahl derjenigen, die am
20. Juli 1944 aktiv mitgewirkt und dabei vielfach ihr Leben geopfert haben, zu-
vor am Rassenvernichtungskrieg teilgenommen, ihn jedenfalls streckenweise ge-
billigt und in einigen Fällen aktiv vorangetrieben haben.“ (Alternative zu Hitler,
Studien zur Geschichte des deutschen Widerstandes, München 2000, S. 377 f.)

In den Darstellungen der Bundeswehr wird die Beteiligung von Offizieren an
Kriegsverbrechen jedoch nicht behandelt, sondern allenfalls angedeutet und
stets mit der Formel vom „Gewissen“, das sich zu einem bestimmten Zeitpunkt
gemeldet habe, abgehandelt. Exemplarisch ist hier die Ausstellung „Aufstand
des Gewissens“ des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zu nennen.

In ihrer Rede zur Feierstunde am 20. Juli 2005 führte die Bundesministerin der
Justiz, Brigitte Zypries, aus, der Anschlag des 20. Juli 1944 sei „ein Aufstand

des Gewissens unter großer Gefahr“ gewesen. Weiter sagte sie, die Attentäter
hätten in immer stärkerem Maße das Unrecht erkannt, „das von Hitler verübt
wurde. Sie verurteilten seine Rassenpolitik, die Verfolgung der Juden und den
grausamen Vernichtungskrieg mit den barbarischen Ausschreitungen vor allem
in Polen und der Sowjetunion.“ Den Umstand, dass einige der Attentäter genau
solche Gewaltexzesse selbst angeordnet hatten, ließ die Bundesministerin uner-
wähnt.

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Die Darstellung des Anschlags als „Aufstand des Gewissens“ ist der Komplexi-
tät des historischen Geschehens völlig unangemessen. So vermag sie überhaupt
nicht zu erfassen, dass Kriegsverbrechen von solchen Offizieren auch noch zu
einem Zeitpunkt verübt wurden, als der Entschluss zum Attentat bereits gefasst
war. Die Gleichzeitigkeit von Widerstand und Kriegsverbrechen, welche die
Verschwörung des 20. Juli 1944 kennzeichnet, wird von der Bundeswehr nicht
dargestellt.

Der Militärhistoriker Wolfram Wette kritisiert die Rede vom „Aufstand des Ge-
wissens“ als „Leerformel, die geeignet ist, die ganze Differenziertheit der
widerständigen Personen und Gruppen auf einer gleichsam metaphysischen
Ebene aufzuheben“ (W. Wette: Reichswehr, Antisemitismus und militärischer
Widerstand [1933-1939], in: Ueberschär, Gerd R. [Hg.], NS-Verbrechen und
der militärische Widerstand gegen Hitler, Darmstadt 2000, S. 28).

Es spricht vieles dafür, dass sich zahlreiche Offiziere deswegen am Widerstand
des 20. Juli 1944 beteiligt haben, weil sie hofften, mit der Ausschaltung Hitlers
die bedingungslose Kapitulation noch abwenden oder zumindest ein Kriegs-
ende mit weniger harten Bedingungen für das Deutsche Reich erreichen zu
können. Dazu passt der Begriff des „Gewissens“ wenig. Bei denjenigen Atten-
tätern, die tatsächlich aus einer Gewissensmotivation heraus gehandelt haben,
wäre noch zu fragen, ab welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen diese
Gewissensentscheidung „gereift“ war, von welchen Werten sie sich bestimmen
ließen und inwiefern diese Werte heute vorbildstiftend sein können.

Wenig vorbildtauglich für die Bundeswehr von heute ist aus Sicht der Frage-
steller auch die durchgängig antisemitische Grundeinstellung der Wehrmacht-
generalität. Der Historiker Hans Mommsen führt dazu aus, für die Angehörigen
der „zweiten Offiziersgeneration“, der auch Henning von Tresckow und Claus
Schenk Graf von Stauffenberg angehörten, „war ein ausgeprägter Antisemitis-
mus eine Selbstverständlichkeit“ (Hans Mommmsen: Die Stellung der
Militäropposition … in: NS-Verbrechen, S. 126).

Einen weiteren Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildet der Umstand,
dass mit Feierstunde und Gelöbnis am 20. Juli stellvertretend der gesamte mili-
tärische Widerstand geehrt werden solle, wie bei den Ansprachen ausgeführt
wird. Tatsächlich erfahren aber jene Soldaten, die militärischen Widerstand
dadurch geleistet haben, dass sie Kriegsverrat begangen haben, desertiert oder
übergelaufen sind, in den Reihen von Partisanen oder alliierten Streitkräften
oder innerhalb des Nationalkomitees Freies Deutschland gekämpft haben,
keine vergleichbaren Ehrungen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom
19. Juni 2006 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ausgeführt hat
(Bundestagsdrucksache 16/1849), müsse bei den zuletzt genannten Wider-
standsformen jeweils der Einzelfall geprüft werden. Eine vergleichbare Einzel-
fallprüfung bei der pauschalen Ehrung des 20. Juli nimmt die Bundesregierung
jedoch nicht vor. Brüche in den Biographien der Offiziere können gewürdigt
werden. Dazu müssen sie aber benannt werden, und es muss mit ihnen umge-
gangen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nicht wenige der an der Verschwö-
rung des 20. Juli 1944 beteiligten Wehrmachtsoffiziere an Kriegsverbrechen
sowie anderen kriegsvölkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, und
wenn ja, weshalb werden die Vorgeschichte und die biographischen Brüche
nicht benannt bzw. weshalb findet mit diesen keine Auseinandersetzung
statt?

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2. Hält die Bundesregierung die Bezeichnung der Verschwörung als „Aufstand
des Gewissens“ für hinreichend differenziert, um die Motivation der militä-
rischen Verschwörer zu beschreiben und dem Anspruch des Traditionserlas-
ses an eine demokratischen Grundwerten verpflichtete Traditionspolitik zu
genügen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

3. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff
„Aufstand des Gewissens“?

4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass einige der Verschwö-
rer noch nachdem sie sich zum Attentat entschlossen hatten, an Kriegsver-
brechen und kriegsvölkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, und
inwiefern ist ihrer Ansicht nach die Formel vom „Aufstand des Gewissens“
auch auf diese anwendbar (bitte nach einzelnen Verschwörern aufgliedern)?

5. Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte General-
oberst Erich Hoepner vorbildstiftend, der den Überfall auf die Sowjetunion
als den alten „Kampf der Germanen gegen das Slawentum, die Verteidigung
europäischer Kultur gegen moskowitisch-asiatische Überschwemmung, die
Abwehr des jüdischen Bolschewismus“ bezeichnet hatte (NS-Verbrechen
und der militärische Widerstand gegen Hitler, hg. von Gerd R. Ueberschär,
Darmstadt 2000, S. 162 [im Folgenden: NS-Verbrechen]) und mit Befehl
vom 4. August 1941 angeordnet hatte: „Häuser, aus denen geschossen wird,
grundsätzlich niederbrennen, die dort angetroffenen männlichen Personen
werden erschossen und die übrigen Ortseinwohner zur Untersuchung abge-
führt“ (ebd., S. 178), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung da-
rum, diesen Aspekt der Biographie Erich Hoepners zu berücksichtigen?

6. Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Gene-
ral Carl-Heinrich von Stülpnagel vorbildstiftend, der den „Kampf gegen den
Bolschewismus und das vor allem in seinem Sinne wirkende internationale
Judentum“ gefordert hatte und als Oberbefehlshaber der in Galizien einmar-
schierenden 17. Armee der Heeresgruppe Süd mit Befehl vom 30. Juli 1941
anordnete: „Freischärler sind, sobald ihnen diese Tätigkeit nachgewiesen
wird, auf Befehl eines Offiziers zu erschießen“, ohne dass zuvor ein kriegs-
gerichtliches Verfahren stattfinden sollte, und der zugleich anordnete, „in
erster Linie jüdische und kommunistische Einwohner zu nennen“ (NS-Ver-
brechen, S. 180 f.; 172-174), und inwiefern bemüht sich die Bundesregie-
rung darum, diesen Aspekt der Biographie Carl-Heinrich von Stülpnagels zu
berücksichtigen?

7. Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Major
Georg Freiherr von Boeselager vorbildstiftend, der als Kommandeur des Ka-
vallerieregiments Mitte in einem Brief an das Oberkommando der Heeres-
gruppe Mitte vom 23. Juni 1944 vorschlug, „tote Zonen“ einzurichten, in
denen ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Männer erschossen werden soll-
ten (Christian Gerlach, Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und
Vernichtungspolitik in Weißrussland 1941-1944, Hamburg 1999, S. 1028 f.),
und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der
Biographie Georg Freiherr von Boeselagers zu berücksichtigen?

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8. Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Gene-
ralmajor Henning von Tresckow vorbildstiftend, der als Erster General-
stabsoffizier der Heeresgruppe Mitte von August 1942 bis August 1943 für
die sog. Partisanenbekämpfung verantwortlich war und der die vorzitierten
Vorschläge des Majors Georg Freiherr von Boeselager zur Verschärfung der
Partisanenbekämpfung an die untergeordneten Armeeoberkommandos mit
der Bemerkung weiterleitete, diese „verdienen besondere Beachtung“
(Christian Gerlach, Kalkulierte Morde, S. 1029 f.), was der ehemalige Leiter
des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr, Manfred
Messerschmidt, mit den Worten kommentierte: „Die vorgeschlagene Praxis
war kriegsvölkerrechtlich unzulässig“ (Manfred Messerschmidt: Motive der
militärischen Verschwörer gegen Hitler, in: NS-Verbrechen, S. 114), und
inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der Bio-
graphie Henning von Tresckows zu berücksichtigen?

9. Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstan-
des vorbildstiftend, dass er, obwohl er die Funktion des Ersten General-
stabsoffiziers wahrgenommen hatte, keinerlei Versuch unternommen hat,
das Massaker an rund 100 Bewohnern des Dorfes Slawnoje Ende August
1942 zu verhindern?

10. Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstan-
des vorbildstiftend, dass er an der Erstellung einer Anordnung der Heeres-
gruppe beteiligt war, die Folgendes ausführte: „Unter ‚Freischärler‘ sind
feindliche Zivilpersonen zu verstehen, die in irgendeiner Form Gewalt-
maßnahmen gegen die Truppe ausüben (Betätigung mit der Waffe oder ge-
fährlichen Werkzeugen, Sabotage usw.). Der Artikel II der Haager Land-
kriegsordnung, wonach der Bevölkerung eines Landes für den Fall, daß sie
keine Zeit gehabt hat, sich zu organisieren, das Recht eingeräumt wird,
sich gegen einen eindringenden Gegner zu verteidigen, findet bei dem
kommenden Einsatz keine Anwendung“ (Hamburger Institut für Sozialfor-
schung [Hg.], Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944,
Ausstellungskatalog, Hamburg 1996, S. 139)?

11. Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstandes
vorbildstiftend, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als Generalstabschef der
2. Armee in einem Befehl vom 27. Mai 1944 festhielt, arbeitsfähige Sowjet-
bürger, die sich dem Transport zur Zwangsarbeit ins Reichsgebiet zu ent-
ziehen suchten, „als bandenverdächtig anzusehen“ (Christian Gerlach, Kal-
kulierte Morde, S. 499), was zum damaligen Zeitpunkt einem Todesurteil
gleichkam?

12. Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Gene-
ral Eduard Wagner vorbildstiftend, der als Generalquartiermeister an der
Ermordung hunderttausender gefangener Rotarmisten durch Verhungern-
lassen beteiligt war und der am 13. November 1941 erklärte: „Nicht arbei-
tende Kriegsgefangene haben zu verhungern“ (Christian Gerlach, Militäri-
sche „Versorgungszwänge“, Besatzungspolitik und Massenverbrechen […],
in: Frei, Norbert/Steinbacher, Sybille/Wagner, Bernd C. ([Hg.], Ausbeu-
tung, Vernichtung, Öffentlichkeit: Neue Studien zur nationalsozialistischen
Lagerpolitik, München 2000, S. 192)?

13. Ist die Bundesregierung der Ansicht, die beschriebenen Kriegsverbrechen
seien legitim gewesen, und wenn ja, warum?

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14. Wieso argumentiert die Bundesregierung, die Frage nach der Beurteilung
von Kriegsverrätern ließe „sich nur im konkreten Einzelfall beantworten“
(Bundestagsdrucksache 16/1849), wenn sie das Verhalten der am 20. Juli
in den Festansprachen herausgestellten Offiziersverschwörer nicht ebenso
einer Einzelfallprüfung unterzieht, sondern eine pauschale Ehrung vor-
nimmt, bzw. falls sie eine solche Einzelfallprüfung vornimmt, zu welchen
Erkenntnissen ist sie dabei gekommen (bitte detailliert darlegen)?

15. Inwiefern untersucht die Bundesregierung, die das Verhalten von Kriegs-
verrätern daraufhin untersuchen will, ob ihr Verhalten „zusätzliche Opfer
unter der Zivilbevölkerung und/oder deutschen Soldaten“ nach sich zog,
ob das Verhalten der an der Offiziersverschwörung des 20. Juli 1944 betei-
ligten Offiziere auf ihren jeweiligen Posten, insbesondere durch die oben
beschriebenen Kriegsverbrechen und Pogromaufrufe, zusätzliche Opfer
nach sich gezogen hat, und zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gekom-
men?

16. Wieso führt die Bundesregierung eine pauschale Ehrung für jene hohen
Offiziere durch, die an der Verschwörung des 20. Juli 1944 beteiligt waren,
aber keine ebensolche Ehrung für Deserteure, Kriegsverräter, Simulanten
und Wehrkraftzersetzer?

17. Ist die Bundesregierung der Meinung, die Offiziere des 20. Juli 1944 reprä-
sentierten den ganzen militärischen Widerstand, und wie begründet sie
dies?

18. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Anschauung, vorbildlich für die Bun-
deswehr seien „Soldaten, die dem militärischen Widerstand um die Männer
des 20. Juli 1944 zuzurechnen sind“ (Bundestagsdrucksache 16/1282), auch
angesichts des Umstandes, dass einige dieser Soldaten Kriegsverbrecher
gewesen sind, und wenn ja, warum?

19. Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, eine Überprüfung vorzuneh-
men, ob die nach Henning von Tresckow und Georg Freiherr von Boese-
lager benannten Kasernen umbenannt werden sollen?

Berlin, den 7. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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