BT-Drucksache 16/2121

Fünfjahresplan für die Bundesfernstraßen

Vom 30. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2121
16. Wahlperiode 30. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fünfjahresplan für die Bundesfernstraßen

Der Bundesverkehrswegeplan wurde Mitte 2003, das Fünfte Fernstraßenaus-
bauänderungsgesetz wurde Mitte 2004 beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 1 des Fern-
straßenausbaugesetzes ist zur Umsetzung des langfristig angelegten Bedarfs-
plans vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein
Fünfjahresplan Verkehr für die Bundesfernstraßen vorzulegen, der die Grund-
lage für die jährlich zu erstellenden Straßenbaupläne bildet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird der Fünfjahresplan (FJP) für die Bundesfernstraßen vorgestellt?

2. Welche Investitionssummen für Neu- und Ausbaumaßnahmen werden in
diesen FJP eingestellt werden?

3. Wie verteilen sich die Anteile dieser Mittel pro Bundesland (absolut und
prozentual)?

4. Wie hoch wird der Anteil der Projekte sein, die im Bundesverkehrsplan im
Rahmen des Vordringlichen Bedarfs als „laufend bzw. fest disponiert“ be-
zeichnet wurden?

5. Wie hoch ist der Anteil „Neuer Vorhaben“ des Vordringlichen Bedarfs?

6. Werden auch Projekte in den FJP eingestellt, die im Bundesverkehrswege-
plan als Projekte „mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“
(„Ökosternchen“) gekennzeichnet sind, aufgenommen?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich?

Wie hoch wird der Anteil dieser Projekte an den Gesamtmaßnahmen sein?

Inwiefern erfolgt eine Kennzeichnung dieser Projekte im FJP, und in welcher
Weise existiert ein Planungsvorbehalt?

7. Werden auch Projekte des Weiteren Bedarfs in den FJP aufgenommen?

Drucksache 16/2121 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wird es vor dem Hintergrund, dass die Berechnungsgrundlagen für den Fünf-
jahresplan mittlerweile vier Jahre und älter sind und die Prognosen auf dem
Basisjahr 1997 basieren, eine Neubewertung der für den FJP vorgesehenen
Projekte geben?

Berlin, den 29. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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