Vom 28. Juni 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2049
16. Wahlperiode 28. 06. 2006
Änderungsantrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Ulrike Flach, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 16/813, 16/2010, 16/2069 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72,
73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b,
125c, 143c)
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 13 wird wie folgt geändert:
„Artikel 91b Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.“
Berlin, den 28. Juni 2006
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion
Begründung
Bei dem Aufgabenfeld des Absatzes 1 Nr. 2 ist im Gesetzentwurf für Vorhaben
der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen das Einstimmigkeitsprinzip
der Bundesländer vorgesehen.
Bisher schon haben das bei der KMK gültige Einstimmigkeitsprinzip und das
Prinzip der „Tauschgeschäfte“ zu erheblicher Unbeweglichkeit, zum Rückstand
des deutschen Bildungswesens geführt. Dieses Einstimmigkeitsprinzip noch auf
die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Hochschulen auszudeh-
nen, ist völlig sachfremd.