BT-Drucksache 16/2025

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen -15/5206, 16/820 Nr. 28- Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004 - Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2004) - 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof -16/160, 16/413 Nr. 1.3- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2004)

Vom 28. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2025
16. Wahlperiode 28. 06. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksachen 15/5206, 16/820 Nr. 28 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004
– Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
(Jahresrechnung 2004) –

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 16/160, 16/413 Nr. 1.3 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der
Feststellungen zur Jahresrechnung 2004)

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haus-
halts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2004 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

– Drucksache 15/5206 –

Es hat gebeten, eine Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierung
herbeizuführen.

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-
schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und
§ 97 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen

2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksache 16/160 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 819. Sitzung am 10. Februar
2006 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erteilt.

Drucksache 16/2025 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1
des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für
das Haushaltsjahr 2004 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Der Ausschuss spricht die Erwartung aus, dass die Bundesregierung alle Be-
richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse
bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetz-
geberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben
von Bedeutung sind.

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr
2004 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Fest-
stellungen zur Jahresrechnung 2004)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2025

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-
dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund

a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache
15/5206 und

b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 auf Drucksache
16/160

die Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 erteilt.

Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bun-
des, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die anlie-
genden Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen
des Bundesrechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Drucksache 16/2025 destag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeor
– 4 – Deutscher Bun

dneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

I. Allgemeiner Teil

Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Ent-
lastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004
wurde in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am
30. Juni 2005 dem Haushaltsausschuss der 15. Wahlperiode
und in der 22. Sitzung des Deutschen Bundestages am
9. März 2006 dem Haushaltsausschuss der 16. Wahlperiode
überwiesen. Dieser hat den Antrag an den Rechnungsprü-
fungsausschuss zur weiteren Beratung weitergeleitet.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes hat der Präsi-
dent des Deutschen Bundestages am 23. Januar 2006 gemäß
§ 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung federführend dem Haus-
haltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-, Sport-,
Verteidigungs- und Finanzausschuss, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Alle mitberatenden Ausschüsse empfehlen die Entlastung
der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am
28. Juni 2006 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP beschlossen, dem Deutschen
Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2004 zu empfehlen.

Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die Kenntnisnahme der Bemer-
kungen des Bundesrechnungshofes 2005 zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststel-
lungen zur Jahresrechnung 2004) zu empfehlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2025

II. Besonderer Teil
Feststellungen des Haushaltsausschusses

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
für das Haushaltsjahr 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes –
Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einnahmen
und Ausgaben verfestigt sich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Föderale Aufgaben- und Finanzverteilung neu gestalten . . . . . . . . . . . . 3

Teil II

Bundesministerium des Innern

Unzureichender Einsatz Interner Revisionen in der Bundes-
verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben ohne Zuständigkeit
gefördert und unzureichend überwacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Notwendigkeit und Angemessenheit von Bundesleistungen für
Dienststelle des Landes Berlin überprüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Bundespolizei lässt Einsparpotenzial in Küchen und Kantinen seit
Jahren ungenutzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Weit überhöhte Honorare für eGovernment-Berater . . . . . . . . . . . . . . . 8

Bedarf an kostspieliger externer Beratungsleistung unzureichend
ermittelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Bisher kein ausreichender Bedarf der Bundesverwaltung an zentralen
IT-Komponenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Schleppende Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen bei
Schadensausgleich in ehemaligen Vertreibungsgebieten . . . . . . . . . . . . 11

Bundesministerium der Finanzen

Fach- und Finanzverantwortung zusammenführen . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Standardisierte Kosten- und Leistungsrechnung des Bundes
zur Optimierung allgemeiner Verwaltungsaufgaben wirkungsvoller
nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Förderprogramm „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ unwirtschaftlich
durchgeführt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Geplantes hochleistungsfähiges Bundesstraßennetz in Brandenburg
überdimensioniert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit der Verkehrs-

zentralen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Küsten-
bereich können gesteigert werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Drucksache 16/2025 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundesministerium der Verteidigung

IT-Sicherheitsbereich und Vorschriften zur IT-Sicherheit nicht aktuell . 17

Verlängerung der Lebensdauer von Fahrzeugbatterien wirtschaftlich
gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Erkenntnisse aus Auslandseinsätzen besser nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Bundeswehr sollte Überblick über Dritten überlassenes Wehrmaterial
haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Hohe Betriebskosten für veraltetes, aussonderungsbedürftiges
Aufklärungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Managementfehler am Beginn eines Rüstungsvorhabens . . . . . . . . . . . 22

Unzureichende Steuerung militärischer Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Beseitigung von Obsoleszenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

1,3 Mio. Euro für Verwundetentransportsystem, dem wichtige
Zulassung fehlt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Mindestflugstundenvorgaben für die Einsatzbefähigung der
Hubschrauberpilotinnen und - piloten des Heeres nicht erfüllt . . . . . . . . 26

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Tarifwidrige Bezahlung von Beschäftigten bei Trägern der
gesetzlichen Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Kosten für Neubauten der Max-Planck-Gesellschaft senken . . . . . . . . . 28

Verstoß gegen die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung eines Höchstleistungsrechners . 29

Allgemeine Finanzverwaltung

Unzureichende Besteuerung illegaler Umsätze und Einkünfte . . . . . . . 30

Mängel bei der Abzinsung von Rückstellungen und unverzinslichen
Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Besteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde ist
lückenhaft und verwaltungsaufwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Umsatzbesteuerung neuer Wasserfahrzeuge verbessern . . . . . . . . . . . . 33

Steuermehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe jährlich bei
Wegfall einer Steuerbegünstigung für die Personenschifffahrt . . . . . . . 34

Unzutreffende Verzinsung von Steuerforderungen nach § 233a
Abs. 2a der Abgabenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Unzeitgemäße Anforderungen an maschinell erstellte Zuwendungs-
bestätigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Unvollständige Jahresbescheinigungen nach § 24c des Einkommen-
steuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Erhebliche Einnahmeausfälle bei Bund und Ländern durch Mängel
bei der Besteuerung der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versor-
gungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Steuermindereinnahmen durch Steuerfreiheit für Tabakwaren-
Deputate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Risiko höherer Bundeszuschüsse an den Entschädigungsfonds . . . . . . . 40

Bundesagentur für Arbeit

Aufwendige Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . 41

Möglichkeiten zur Flächenreduzierung bleiben ungenutzt . . . . . . . . . . . 42
Unzureichende Fachaufsicht durch die Zentrale der Bundesagentur
für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Die globalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 1. Der Bundeshaushalt sieht sich sowohl auf der Ausgaben-

rd. 3,3 Mrd. Euro wurden erwirtschaftet.

Insgesamt bestanden für den Bund zum 31. Dezember
2004 Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in

als auch der Einnahmenseite weiter erheblichen struktu-
rellen Belastungen ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere

● die hohen Sozialausgaben, auf die inzwischen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2025

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung
des Bundes für das Haushaltsjahr 2004

Bemerkung Nr. 1
Der Bundesrechnungshof hat zur Jahresrechnung 2004 im
Wesentlichen Folgendes festgestellt:

1. Der Haushalt 2004 musste vor allem wegen geringerer
Steuereinnahmen und aufgrund von Mindereinnahmen
beim Bundesbankgewinn durch einen Nachtragshaushalt
angepasst werden. Das Haushalts-Soll verringerte sich
auf rd. 255,6 Mrd. Euro. Die Ermächtigung zur Netto-
kreditaufnahme wurde um 14,2 Mrd. Euro auf rd. 43,5
Mrd. Euro angehoben. Dadurch überschritt die veran-
schlagte Nettokreditaufnahme die im Haushaltsplan vor-
gesehenen Ausgaben für Investitionen (um rd. 18,9 Mrd.
Euro) und damit auch die verfassungsrechtliche Ober-
grenze für die Kreditaufnahme. Die Bundesregierung
begründete diese Überschreitung mit der Abwehr einer
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

2. Der Bundesrechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung
2004 geprüft. Hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnis-
ses hat er keine für die Entlastung wesentlichen Abwei-
chungen zwischen den Beträgen festgestellt, die in die-
sen Rechnungen und in den Büchern aufgeführt sind;
dies gilt auch für die Rechnungen der Sondervermögen.

Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichprobenweise
geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen ordnungs-
gemäß belegt. Es wurden jedoch formale Fehler festge-
stellt. Der Bundesrechnungshof hat die Ressorts auf-
gefordert, sicherzustellen, dass die Vorschriften und
Grundsätze für die ordnungsgemäße Veranschlagung
und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel beachtet wer-
den.

3. Zum Haushaltsvollzug hat der Bundesrechnungshof ins-
besondere Folgendes festgestellt:

Zum Ende des Haushaltsjahres 2004 weist die Haus-
haltsrechnung in das Folgejahr übertragbare Mittel von
15 Mrd. Euro aus. Dieser Betrag ist um 1,6 Mio. Euro zu
hoch beziffert, da bei zwei Haushaltstiteln fälschlicher-
weise übertragbare Mittel ausgewiesen wurden.

Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausga-
ben lag mit rd. 668 Mio. Euro unter dem des Vorjahres.
Mehrausgaben von 2,6 Mrd. Euro für den Arbeitsmarkt
und für Wohngeld wurden durch den Nachtragshaushalt
abgedeckt und werden daher nicht mehr als überplan-
mäßige Ausgaben ausgewiesen.

rd. 48 Prozent (rd. 20,7 Mrd. Euro) in Anspruch genom-
men, damit liegt die Rate unter dem Vorjahreswert. Nach
Auffassung des Bundesrechnungshofes sollte deshalb die
Etatreife von Verpflichtungsermächtigungen kritischer
als bisher geprüft werden.

Die Nettokreditaufnahme war im Jahr 2004 mit 39,5
Mrd. Euro um rd. 17,1 Mrd. Euro höher als das Investiti-
onsvolumen. Damit wurde die Verschuldungsobergrenze
nach Artikel 115 des Grundgesetzes auch im Haushalts-
vollzug nicht eingehalten. Trotz der Überschreitung die-
ser Verschuldungsobergrenze ist die Restkreditermächti-
gung gegenüber dem Vorjahr wieder angewachsen, und
zwar auf rd. 19 Mrd. Euro. Dies ist – zusammen mit der
erhöhten Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme im
Nachtragshaushalt – auf die ständige Haushaltspraxis
zurückzuführen, zuerst die weiter geltende Krediter-
mächtigung des Vorjahres zu verbrauchen und damit die
für das laufende Haushaltsjahr vom Parlament erteilte
Kreditermächtigung zu schonen. Der Bundesrechnungs-
hof hält diese Praxis für haushaltsrechtlich bedenklich,
weil die in § 18 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung
festgelegte Verfallsfrist von grundsätzlich einem Jahr
damit leer laufen würde.

Die Gesamtverschuldung des Bundes – einschließlich
der Finanzschulden der nicht in den Bundeshaushalt ein-
gegliederten Sondervermögen – lag zum Jahresende
2004 bei rd. 860,3 Mrd. Euro.

Ende des Haushaltsjahres 2004 wurden 18 Sonderver-
mögen vom Bund unmittelbar oder von Stellen außer-
halb der Bundesverwaltung verwaltet.

Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur
Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen – als die für die
Rechnungslegung zuständige Stelle – wird aufgefordert,
gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung der für die
Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschrif-
ten und Grundsätze sicherzustellen.

Bemerkung Nr. 2
Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Das
strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und
Ausgaben verfestigt sich

Der Bundesrechnungshof hat mit seinen finanzwirtschaftli-
chen Feststellungen eine umfassende Bestandsaufnahme der
Bundesfinanzen vorgelegt, die sich auf den Zeitraum bis zu
seiner Beschlussfassung über die Bemerkung Mitte Septem-
ber 2005 bezieht.
künftigen Haushaltsjahren in Höhe von rd. 100,2 Mrd.
Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden zu

50,4 Prozent der Gesamtausgaben des Bundeshaus-
haltes entfallen, alleine auf die Leistungen des Bun-

Drucksache 16/2025 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

des an die Rentenversicherung entfallen fast
31 Prozent der Gesamtausgaben,

● die Haushaltsbelastungen aus den übrigen Alters-
sicherungssystemen, also aus der Bundesverwaltung,
den ehemaligen Sondervermögen Bahn und Post so-
wie der Landwirtschaft,

● die hohen Arbeitsmarktausgaben des Bundes und

● die Zinsausgaben, die aufgrund der hohen Nettokre-
ditaufnahmen ebenfalls weiter ansteigen werden.

Dagegen nimmt der Anteil der Investitionen ab. Er liegt
in der Größenordnung von inzwischen unter 10 Prozent
des Haushaltsvolumens, weniger als ein Siebtel der Aus-
gaben für Soziales und Zinsen.

2. Die Steuereinnahmen haben mit den Belastungen der
Ausgabenseite nicht Schritt gehalten.

Die Steuereinnahmen des Bundes sind in den letzten
Jahren gesunken und liegen im Jahr 2005 fast 9 Mrd.
Euro unter denen des Jahres 2000. Die ungünstige Ent-
wicklung beruht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf
einer Reihe von Abzügen wie dem Kindergeld, der bis-
her gewährten Eigenheimzulage, aber auch Steuerzuwei-
sungen an die Länder für die Regionalisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs und im Rahmen des
vertikalen Finanzausgleichs. Als Folge dieser Entwick-
lung der Steuereinnahmen liegt der Bundesanteil am
Steueraufkommen nur noch bei knapp 42 Prozent; bis
Mitte der 90er Jahre betrug er dagegen rd. 48 Prozent.
Die Erlöse aus den Veräußerungen von Bundesbeteili-
gungen haben zu einem erheblichen Umfang zur Haus-
haltsfinanzierung beigetragen. Derartige Einzelmaßnah-
men erwecken den Anschein einer Haushaltsstabilisie-
rung und verzögern die notwendigen Konsolidierungs-
schritte.

3. Aufgrund der hohen Nettokreditaufnahme in den letzten
Jahren ist die Gesamtverschuldung des Bundes zum Jah-
resende 2004 auf rd. 860 Mrd. Euro gestiegen – ca. 41
Mrd. Euro mehr als am Jahresende 2003. Nach Ansicht
des Bundesrechnungshofes hat der Schuldenaufwuchs
der Vergangenheit die weitgehende Wirkungslosigkeit
der normativen Schuldenbegrenzung in der Haushalts-
praxis gezeigt. Zumindest mittelfristig sollte nach seiner
schon im Vorjahr geäußerten Ansicht eine neue verfas-
sungsrechtliche Bestimmung „mit mehr Biss“ entwickelt
werden, die in wirtschaftlichen Normalzeiten keine
Haushaltsfinanzierung durch Kredite erlaubt.

4. Die schwierige Finanzlage in den öffentlichen Haushal-
ten hat dazu geführt, dass Deutschland die europäischen
Stabilitätskriterien im Jahr 2004 erneut nicht eingehalten
hat. Das Staatsdefizit lag im Jahr 2004 bei rd. 3,7 Prozent
des Bruttoinlandsproduktes. Angesichts dieser bedenk-
lichen Entwicklung müssen alle Gebietskörperschaften
und Sozialversicherungsträger gemeinsam verstärkte
Anstrengungen unternehmen, um ihre Haushalte wieder
„auf Kurs zu bekommen“.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

besondere im konsumtiven Bereich, als auch die
Steuereinnahmen nachhaltig konsolidiert werden.
Am Ziel eines ohne Nettoneuverschuldung ausgegli-
chenen Bundeshaushalts ist nicht zuletzt im Interesse
der nachfolgenden Generationen festzuhalten.

c) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung
bei Vermögensverwertungen das Wirtschaftlichkeits-
gebot beachtet.

d) Ungeachtet der Reform des Europäischen Stabilitäts-
und Wachstumspaktes bleibt die Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen in Deutschland eine zentrale
Aufgabe für alle Gebietskörperschaften. Der Aus-
schuss bittet Bund und Länder, die von der Föderalis-
muskommission vorgeschlagenen Regelungen zur
Einhaltung der europäischen Stabilitätsverpflichtun-
gen zeitnah umzusetzen.

Bemerkung Nr. 3

Föderale Aufgaben- und Finanzverteilung neu gestalten

1. Die starke Verflechtung der Aufgaben- und Finanzver-
teilung zwischen Bund und Ländern hat zu

● einer Vielzahl von Verantwortlichkeiten,

● unklaren Aufgabenverteilungen,

● komplizierten Entscheidungs- und Verwaltungsver-
fahren und

● einem unwirtschaftlichen Ressourceneinsatz geführt.

Bei den künftigen Bemühungen um eine Reform der
föderativen Grundstimmungen wird es nach Ansicht des
Bundesrechnungshofes insbesondere darauf ankommen,
stärker als bisher Aufgabe, Kompetenz und finanzielle
Verantwortung zusammenzuführen. Dies bedeutet, dass
alle Gebietskörperschaften durch Beteiligung am Steuer-
aufkommen mit den Finanzen auszustatten sind, die sie
für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben be-
nötigen.

Schwachstellen in der föderativen Aufgaben- und Fi-
nanzverteilung haben sich beispielhaft in den Bereichen
Steuervollzug, Mischfinanzierung und im Fernstraßen-
bau gezeigt.

Beim Steuervollzug ist die vollständige und rechtzeitige
Erhebung der Steuereinnahmen des Bundes sowie die
Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung
beeinträchtigt. Die Gründe hierfür liegen insbesondere
in den unterschiedlichen Bearbeitungsstandards, dem
differierenden Personaleinsatz und in den fehlenden
übereinstimmenden Risikoanalyseverfahren in den Steu-
erverwaltungen der Länder sowie einer von dem Eigen-
interesse der Länder begrenzten Zusammenarbeit von
Bund und Ländern bei der Auftragsverwaltung der Steu-
ern.

Das System der Mischfinanzierung nach den Artikeln
91a, 91b und 104 Abs. 4 des Grundgesetzes stellt nach
Ansicht des Bundesrechnungshofes eine verhältnismä-
ßig starre und dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes
b) Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der
Bundesfinanzen müssen sowohl die Ausgaben, ins-

für Aufgaben der Länder dar und sollte aufgegeben oder
zumindest entflochten werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/2025

Die Zuständigkeit für den Bundesfernstraßenbau (ausge-
nommen die Bundesautobahnen) soll in die Verantwor-
tung der Länder übertreten, da sie heute in erster Linie
regionale Verkehrsfunktionen erfüllen und für die Fern-
verkehrsaufgabe des Bundes nicht mehr von Bedeutung
sind. Zudem gestaltet sich die überkommene Aufgaben-
gestaltung im Fernstraßenbau wegen der unterschiedli-
chen Interessen von Bund und Ländern zunehmend pro-
blematischer. Die Länder verfolgen insbesondere mit
dem Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstra-
ßen vorrangig regionale und landespolitische Ziele auf
Kosten des Bundes.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss bittet die Bundesregierung, die Vor-
schläge des Bundesrechnungshofes zur Entflechtung
der Aufgaben- und Finanzverteilung in die Beratun-
gen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezie-
hungen einzubringen.

c) Der Ausschuss bittet den Bundesrechnungshof, bis
zum 31. August 2006 über die weitere Entwicklung
zu berichten.

Teil II

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung

Bemerkung Nr. 4

Unzureichender Einsatz Interner Revisionen in der
Bundesverwaltung

1. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass in vielen Be-
hörden der Bundesverwaltung das Grundverständnis für
die Aufgaben und die Arbeitsweise Interner Revisionen
noch unzureichend ist. Vielfach trafen die Behörden Ent-
scheidungen über die Einrichtung einer Internen Revi-
sion oder die Inhalte der Arbeitspläne, ohne vorher die
mit ihrer Arbeit verbundenen Risiken zu analysieren.
Mitunter zogen sie aus vorhandenen Risikoanalysen fal-
sche Schlüsse. Interne Revisionen wurden nicht hinrei-
chend als Leitungsinstrument gesehen und in diesem
Sinne effektiv organisiert und eingesetzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und for-
dert die Bundesregierung auf, die Interne Revision
als Kontroll- und Leitungsinstrument ihrer Bedeu-
tung entsprechend stärker einzusetzen.

b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium des In-
nern unter Beteiligung des Ausschusses für Organisa-
tionsfragen zu prüfen, ob die Aufgabenerfüllung der
Internen Revisionen in der Bundesverwaltung ver-

Bemerkung Nr. 5

Sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben ohne Zu-
ständigkeit gefördert und unzureichend überwacht

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert die über den Spitzen-
sport hinausgehende Sportförderung des Bundes, insbe-
sondere die Nachwuchsförderung, Talentsuche und de-
ren Förderung. Die grundsätzliche Zuständigkeit dafür
liegt bei den Ländern.

2. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern ist diese
Aufgabenwahrnehmung durch den Bund sportpolitisch
unverzichtbar.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Aufgaben
des Bundesinstituts eindeutig klarzustellen und die
bereits eingeleiteten und noch zu treffenden Maßnah-
men in Bezug auf die Verfahrensmängel in der För-
derpraxis darzustellen.

c) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht des
Bundesministeriums bis zum 30. September 2006.

Bemerkung Nr. 6

Notwendigkeit und Angemessenheit von Bundesleistun-
gen für Dienststelle des Landes Berlin überprüfen

1. Kritisiert wird, dass das Bundesministerium des Innern
dem Land Berlin seit mehr als 50 Jahren die Auf-
wendungen für die „Deutsche Dienststelle (WASt) für
die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Ge-
fallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht“ in Höhe
von 19 Mio. Euro erstattet und es nicht die Art und den
Umfang der Aufgabenerledigung bestimmt sowie keine
inhaltlichen, organisatorischen und personalwirtschaft-
lichen Konsequenzen aus dem Rückgang der Bearbei-
tungsfälle gezogen hat.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Aufgaben der WASt nach Bundes- und Res-
sortzuständigkeiten zu ermitteln,

– sodann die Organisation und den Personalbedarf
der WASt prüfen zu lassen sowie

– auf dieser Grundlage ggf. die Erstattungen des
Bundes an das Land Berlin anzupassen bzw. über
die Überführung von Aufgaben der WASt zum
Bund zu entscheiden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesmi-

bessert werden kann und dazu gegebenenfalls bis
zum 31. Dezember 2006 Vorschläge zu unterbreiten.

nisteriums über das Veranlasste bis zum 31. Dezem-
ber 2006.

Drucksache 16/2025 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 7
Bundespolizei lässt Einsparpotenzial in Küchen und
Kantinen seit Jahren ungenutzt

1. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes würden die
Verpflegungseinrichtungen der Bundespolizei seit Jah-
ren unwirtschaftlich betrieben. Die Bundespolizei nutzte
zudem nicht die Einsparmöglichkeiten, die im Jahr 2001
eine Arbeitsgruppe der Bundespolizeidirektion Koblenz
(Direktion) empfohlen hatte. Diese hatte vorgeschlagen,
die Großküchen und Kantinen an den neun Schulungs-
standorten zusammenzulegen und von Privaten bewirt-
schaften zu lassen. Weitere Einsparmöglichkeiten hatte
die Arbeitsgruppe beispielsweise darin gesehen, Waren
möglichst für alle Großküchen zentral einzukaufen und
IT-gestützt zu verwalten.

Durch eine optimierte Bewirtschaftung könnte der Bun-
deshaushalt um jährlich mindestens 5 Mio. Euro entlas-
tet werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium hat dem Ausschuss bis zum
30. Juni 2006 über die eingeleiteten Maßnahmen auf
der Grundlage der Konzeption „Küche-Neu“ zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 8
Weit überhöhte Honorare für eGovernment-Berater

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert die freihändige Ver-
gabe eines Planungsauftrages zur Koordinierung der
eGovernment-Initiative BundOnline 2005 an ein Bera-
tungsunternehmen. Der Schaden beträgt 2,2 Mio. Euro.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, künftig Bera-
tungsleistungen nur nach Durchführung des vorge-
schriebenen Vergabeverfahrens zu beauftragen.

Bemerkung Nr. 9
Bedarf an kostspieliger externer Beratungsleistung
unzureichend ermittelt

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das Bundesmi-
nisterium des Innern den Bedarf an externer Beratungs-
leistung für die eGovernment-Intitiative BundOnline
2005 vor der Auftragserteilung unzureichend ermittelt
und später nicht sachgerecht überprüft hat. Anders als
vorgesehen wurden die Berater nicht überwiegend, son-
dern nur zu rund 30 Prozent in den Bundesbehörden vor
Ort eingesetzt. Für die vor Ort erbrachten Beratungsleis-
tungen lagen dem Bundesministerium des Innern keine
Bestätigungen der jeweiligen Bundesbehörden vor.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bei künftigen
ressortübergreifenden Modernisierungsprojekten

– großen und über einen längeren Zeitraum laufen-
den Beratungsbedarf künftig konkreter zu bestim-
men und regelmäßiger zu überprüfen,

– hierzu soweit möglich detaillierte Teilaufträge zu
erteilen und

– bei Leistungen, die für unterschiedliche Auftrag-
geber erbracht werden, diese in die Prüfung von
Erforderlichkeit und sachlicher Richtigkeit der
Leistungen einzubinden.

Bemerkung Nr. 10
Bisher kein ausreichender Bedarf der Bundesverwal-
tung an zentralen IT-Komponenten

1. Für zentrale IT-Komponenten, die die Bundesbehörden
bei der Bereitstellung ihrer Dienstleistungen im Internet
gemeinsam nutzen sollten, hat der Bundesrechnungshof
keinen ausreichenden Bedarf feststellen können. Bis
Ende des Jahres 2005 waren für zentrale IT-Infrastruk-
turen, die alle Bundesbehörden unterstützen sollen,
34 Mio. Euro eingeplant, obwohl weder verlässliche
Daten über die Nutzung noch Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtungen vorlagen. Das für den IT-Einsatz der Bundes-
verwaltung zuständige Bundesministerium des Innern
hat die Ziele, durch einen breiten Einsatz der zentralen
Systeme Synergien zu nutzen und Mehrfachentwicklun-
gen zu vermeiden, nicht konsequent verfolgt. Die Wirt-
schaftlichkeit der zentralen IT-Strukturen bleibt offen, da
die Nutzerzahlen bisher weit hinter den Erwartungen des
Bundesministeriums zurückgeblieben sind.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– umgehend die Nutzer der Basiskomponenten in
der Bundesverwaltung verbindlich zu ermitteln,

– deren Nutzen anhand geeigneter Kriterien zu er-
heben,

– auf dieser Grundlage die Wirtschaftlichkeit der
Basiskomponenten nachzuweisen und

– zu belegen, bei welchem Nutzungsgrad ein Wei-
terbetrieb wirtschaftlich vertretbar ist.

c) Er fordert die Bundesressorts auf,

– Haushaltsmittel für IT-Systeme und -Produkte,
deren Funktionen auch zentral angeboten werden,
nur noch zu beantragen, sofern deren Wirtschaft-
lichkeit nachgewiesen ist,

– die Nutzung und Finanzierung zentraler IT-Kom-

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat

der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
ponenten bereits vor Investitionsentscheidungen
verbindlich festzulegen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/2025

– nur dann in zentrale IT-Komponenten zu investie-
ren, wenn ein Gesamtnutzen für die Bundesver-
waltung nachgewiesen werden kann.

d) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die dazu unternommenen Schritte und
erste Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2006 zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 11
Schleppende Rückforderung von Lastenausgleichsleis-
tungen bei Schadensausgleich in ehemaligen Vertrei-
bungsgebieten

1. Das Bundesausgleichsamt hat es nach Ansicht des Bun-
desrechnungshofes versäumt, der Ausgleichsverwaltung
eine zeitnahe und umfassende Regelung für die Geltend-
machung von Rückforderungsansprüchen von Lasten-
ausgleich bei Schadensausgleich in ehemaligen Vertrei-
bungsgebieten an die Hand zu geben.

Zudem dokumentierte es die Rechtsentwicklungen in ei-
ner Reihe von mittel- und osteuropäischen Staaten nicht.

2. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern handelt es
sich um Einzelfälle. Auch müssten die außenpolitischen
Konsequenzen einer Praxisänderung des Bundesaus-
gleichsamtes berücksichtigt werden. Dies verlangt eine
tiefer gehende Aufbereitung des Sachverhaltes und ins-
besondere auch eine Kostenabwägung zwischen mögli-
chen Einnahmen und dem dafür notwendigen Verwal-
tungsverfahren.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium des
Innern und das Bundesministerium der Finanzen auf,
gemeinsam mit dem Bundesausgleichsamt und in
Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt sowie in Zu-
sammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof bis zum
30. September 2007 zu berichten, wie Schadensaus-
gleiche in Vertreibungsgebietsfällen künftig aufge-
griffen werden.

Bemerkung Nr. 12
Fach- und Finanzverantwortung zusammenführen

1. Der Bundesrechnungshof ist der Überzeugung, dass die
Zusammenführung von Fach- und Finanzverantwortung
in der Bundesverwaltung wichtige Impulse für ein wirt-
schaftliches Handeln geben kann. Insbesondere fördert
eine verursacherorientierte Veranschlagung im Haushalt
die Transparenz, stärkt die Kosten- und Ergebnisverant-
wortung erheblich und unterstützt die Aufgabenkritik.

Voraussetzung für eine dezentralisierte Kostenverant-
wortung sind transparente zwischenbehördliche Leis-
tungsbeziehungen. Behörden sollten die Ausgaben für
Leistungen, die sie in Auftrag geben oder empfangen,
stets aus ihrem Haushalt tragen müssen. Nur in begrün-
deten Ausnahmefällen sollten sie für ihre Aufgaben auf
zentral und damit „anonym“ eingestellte Mittel zurück-

Versorgung von Bediensteten sollten im Haushalt der
Behörden als Ausgaben veranschlagt werden. Der Bun-
desrechnungshof sieht über einige bereits eingeleitete
Maßnahmen hinaus weitere Möglichkeiten, betriebswirt-
schaftliche Instrumente zu nutzen, um die Fach- und
Finanzverantwortung umfassend zusammenzuführen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
im Verfahren der Haushaltsaufstellung in allen geeig-
neten Fällen eine dezentrale, verursacherorientierte
Veranschlagung zu betreiben und so Fach- und
Finanzverantwortung zusammenzuführen.

Bemerkung Nr. 13
Standardisierte Kosten- und Leistungsrechnung des
Bundes zur Optimierung allgemeiner Verwaltungsauf-
gaben wirkungsvoller nutzen

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das 1997 entwi-
ckelte Fachkonzept für eine standardisierte Kosten-Leis-
tungsrechnung (KLR) nicht ausreichend umgesetzt
wurde. Das Konzept hat zum Ziel, die Kostentranspa-
renz zu verbessern und ein wirtschaftliches Verhalten zu
fördern. Es sieht zwischenbehördliche Vergleiche und
einen „Wettbewerb der Besten“ für solche Aufgaben vor,
die in nahezu allen Behörden in vergleichbarer Form
vorkommen, z. B. Reisekostenbearbeitung, Reinigungs-
dienst oder Fahrdienst. Anhand der für insgesamt
27 Verwaltungsprodukte erstellten Steckbriefe sollen
systematische Analysen und Vergleiche aufzeigen, mit
welchen Mitteln, auf welche Art und mit welcher Quali-
tät die Behörden ihre Aufgaben wahrnehmen. Der Aus-
tausch dieser Informationen und Kennzahlen soll einen
Wettbewerb zwischen den Behörden fördern sowie
Lernprozesse und Effizienzgewinne durch eine Ausrich-
tung am Besten anstoßen. Auch werden die Ergebnisse
der KLR nur unzureichend zur Planung, Steuerung und
Kontrolle berücksichtigt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium, den
zwischenbehördlichen Vergleich im Bereich der Ver-
waltungsaufgaben auf der Grundlage der Standard-
KLR zu erweitern, aussagekräftige Vergleiche anzu-
regen und das „Lernen vom Besten“ als Dauerauf-
gabe in den Behörden zu verankern.

Bemerkung Nr. 14
Förderprogramm „Initiative Neue Qualität der Arbeit“
unwirtschaftlich durchgeführt

1. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes führte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit das Pro-
greifen können. Die Kosten beispielsweise für die Nut-
zung bundesigener Liegenschaften oder für die künftige

gramm „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ unwirt-
schaftlich durch. Die Hälfte der zur Verfügung stehen-

Drucksache 16/2025 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den Mittel würde für den Aufbau neuer Organisations-
strukturen, wie der Geschäftsstelle, und die Verlagerung
von Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin auf Dritte eingesetzt. Nach Ansicht des
Bundesrechnungshofes könnten die mit dem Programm
verbundenen Ziele künftig von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weiter verfolgt und
damit Projekt- und Haushaltsmittel eingespart werden.
Der Bundesrechnungshof hat deshalb die Auflösung der
Geschäftsstelle des Programms und die weitere Erledi-
gung durch die Bundesanstalt empfohlen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

Bemerkung Nr. 15
Geplantes hochleistungsfähiges Bundesstraßennetz in
Brandenburg überdimensioniert

1. Die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg be-
absichtigt ein Drittel der vorhandenen Bundesstraßen in
dem Bundesland zu einem hochleistungsfähigen Bun-
desstraßennetz entsprechend dem höchsten Ausbaustan-
dard für Bundesstraßen auszubauen. Grundlage für die
Planungen bilden überholte Annahmen über die Wirt-
schafts- und Bevölkerungsentwicklung. Hierfür hätte der
Bund Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro zu tra-
gen. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes kann der
Ausbaustandard reduziert werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass das Bundesministerium mit der Ver-
kehrsuntersuchung und der daraus abzuleitenden
Überarbeitung der Maßnahmenplanungen den volks-
wirtschaftlichen Gesamtnutzen der eingesetzten
Haushaltsmittel erhöht und ein höheres Kosten-Nut-
zen-Verhältnis im gesamten „Blauen Netz“ erreicht.
Er erwartet weiterhin, dass das Bundesministerium
für bundesweit einheitliche Vorgaben bei Straßen-
netzkonzeptionen Sorge trägt.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesmi-
nisteriums über das geänderte Ausbaukonzept für das
„Blaue Netz“ und seine finanziellen Auswirkungen
möglichst rechtzeitig zu den Beratungen zur Aufstel-
lung des Haushaltsplanes für das Jahr 2007, spätes-
tens bis zum 1. Dezember 2006.

Bemerkung Nr. 16
Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit der
Verkehrszentralen der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung im Küstenbereich können gesteigert werden

1. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes könnte die
Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit der acht
Verkehrszentralen der Wasser- und Schifffahrtsverwal-

fung der Systembetreuung gezielt gesteigert werden.
Wegen unvollständig dokumentierter Stör- und Ausfälle
ließ sich nicht erkennen, ob die vorgeschriebene System-
verfügbarkeit von 99,7 Prozent erreicht wurde. Die Infor-
mationstechnik war in jeder einzelnen Verkehrszentrale
vorhanden und verursachte dort jeweils erheblichen Be-
dienungs- und Pflegeaufwand. Auch konnten die klei-
nen, lokal ansässigen Wartungstrupps, die die Systeme
betreuen sollten, die vielschichtigen technischen Anfor-
derungen und die Vorgabe der Rund-um-die-Uhr-Ver-
fügbarkeit kaum noch erfüllen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Konzeption für die Informationstechnik in den
Verkehrszentralen umgehend bezüglich der Sys-
temverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu über-
prüfen und die Ergebnisse den Planungen für
Neuinvestitionen zugrunde zu legen,

– die Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Ver-
kehrszentralen durch Konzentration der Informa-
tionstechnik und Straffung der Systembetreuung
der Radar- und Schiffsdatenverarbeitungssysteme
rasch zu steigern und hierzu konkrete Zeitvorstel-
lungen zu nennen,

– die Einhaltung der vorgeschriebenen Systemver-
fügbarkeit nachzuweisen und

– auf der Grundlage einer Risikoanalyse umgehend
ein IT-Sicherheitskonzept sowie ein Wartungs-
und Pflegekonzept zu erstellen und diese umzu-
setzen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die unternommenen Schritte und erste
Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2006 zu berichten.

Bemerkung Nr. 17
IT-Sicherheitsbereich und Vorschriften zur IT-Sicher-
heit nicht aktuell

1. In dieser Bemerkung kritisiert der Bundesrechnungshof,
dass der IT-Sicherheitsbericht des Bundesministeriums
der Verteidigung veraltete Informationen enthielt und
nicht über Risiken mangelhafter IT-Sicherheit aufklärte,
die Bundeswehr ohne aktuelle und brauchbare IT-
Sicherheitsvorschriften arbeitete, weil interne Abstim-
mungen mehrere Jahre dauerten, und dass einige Dienst-
stellen der Bundeswehr neben eigenen auch die aktuel-
len, ressortübergreifenden Empfehlungen zur IT-Sicher-
heit nutzten. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, den
IT-Sicherheitsbericht verstärkt als Controlling-Instru-
ment zu nutzen. Dazu ist es notwendig, dass dieser aus-
sagekräftig ist und zeitnah erstellt wird.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
tung im Küstenbereich durch Konzentration der Radar-
und Schiffsdatenverarbeitungstechnik und durch Straf-

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/2025

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– den IT-Sicherheitsbericht für das Jahr 2005 bis
Ende April 2006 zu erstellen und dabei die Emp-
fehlungen des Bundesrechnungshofes zum Inhalt
des Berichts zu beachten,

– die ressortübergreifenden Empfehlungen des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informations-
technik stärker zu nutzen sowie

– die Vorschriften zur IT-Sicherheit im Verteidi-
gungsbereich zu aktualisieren und eigene nur in
zwingend notwendigen Fällen zu erlassen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das Ver-
anlasste bis spätestens 30. Juni 2006.

Bemerkung Nr. 18
Verlängerung der Lebensdauer von Fahrzeugbatterien
wirtschaftlich gestalten

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert die niedrige Lebens-
dauer der Fahrzeugbatterien der Bundeswehr. Sie beträgt
nur zweieinhalb statt der üblichen sechs bis acht Jahre.

Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass
das Bundesministerium der Verteidigung untersucht, wie
es die Lebensdauerverlängerung von Batterien wirt-
schaftlich erreichen kann. Er hat erhebliche Zweifel,
dass die Anschaffung einer 520 000 Euro teuren statio-
nären Batterieladestation wirtschaftlich war. Die An-
schaffung zweier weiterer baugleicher Stationen lehnt er
deshalb ab.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf zu untersu-
chen, wie die Bundeswehr die Verlängerung der Le-
bensdauer von Fahrzeugbatterien wirtschaftlich errei-
chen kann.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das Er-
gebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis spä-
testens 31. Juli 2006.

Bemerkung Nr. 19
Erkenntnisse aus Auslandseinsätzen besser nutzen

1. Bei Planung und Durchführung ihrer Auslandseinsätze
nutzt die Bundeswehr vorhandene Informationen nur un-
zureichend. Dadurch kommt es zu vermeidbaren Ausga-
ben. Ursache ist, dass mehrere Stellen die Einsätze aus-
werten und diese Stellen ihre Erkenntnisse nicht immer
austauschen. Ein Fachinformationssystem zur Auswer-
tung von Auslandseinsätzen ist nicht aktuell und nur ei-
nem Teil der Truppe zugänglich. Beispielhaft kritisiert
wird, dass die Einsatzkräfte im Kosovo Warmlufterzeu-
ger mit vor Ort verfügbarem kostengünstigem Diesel,
das Einsatzkontingent in Bosnien und Herzegowina
dagegen teueres Petroleum aus Deutschland verwandte.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Erkenntnisse aus Auslandseinsätzen im Bun-
desministerium zusammenzufassen,

– die Kommunikation zwischen den an der Einsatz-
führung beteiligten Stellen zu verbessern,

– das Fachinformationssystem zur Auswertung von
Auslandseinsätzen einem erweiterten Nutzerkreis
zugänglich zu machen und

– zu regeln, dass bei Auslandseinsätzen generell vor
Rückverlegung untersucht wird, ob die Rückfüh-
rung von Material wirtschaftlich ist.

c) Der Ausschuss erwartet, dass ihm das Bundesminis-
terium bis zum 31. August 2006 über das Veranlasste
und die Ergebnisse berichtet.

Bemerkung Nr. 20
Bundeswehr sollte Überblick über Dritten überlassenes
Wehrmaterial haben

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der Bundes-
wehr ein umfassender Überblick über den Umfang und
den Verbleib von Wehrmaterial, das sie Dritten, bei-
spielsweise Unternehmen oder Forschungseinrichtun-
gen, überlassen hat, fehlt. Sie überwacht die vertraglich
festgelegten Rückgabetermine nur unzureichend. Die
Nachweise im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaf-
fung stimmten in mehr als der Hälfte der Fälle nicht
mehr mit denen in den Streitkräften überein. Anderer-
seits wiesen die Streitkräfte Überlassungen aus, die dem
Bundesamt nicht bekannt seien.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die zwischen den Streitkräften und dem Bundes-
amt für Wehrtechnik und Beschaffung bestehen-
den Bestandsdifferenzen alsbald zu beseitigen,

– alsbald eine Stelle einzurichten, die zentral den
Nachweis über sämtliches überlassene Material
führt und die Rückgabetermine überwacht sowie

– nach Ablauf der Rückgabetermine das Material
zeitnah auszusondern und zu verwerten, soweit es
die Bundeswehr nicht mehr nutzen kann.

c) Der Ausschuss erwartet, dass ihm das Bundesminis-
terium bis zum 31. Mai 2006 einen Zwischenbericht
vorlegt und bis zum 31. Dezember 2006 über das
Veranlasste und die Ergebnisse berichtet.

Bemerkung Nr. 21
Hohe Betriebskosten für veraltetes, aussonderungsbe-
dürftiges Aufklärungssystem

1. Die Bundeswehr betreibt seit 35 Jahren ein luftgestütztes

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat

der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
Aufklärungssystem, das weiträumig Fernmeldesignale
und andere elektronische Signale erfassen und auswerten

Drucksache 16/2025 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

soll. Es besteht derzeit noch aus drei Trägerflugzeugen
und zwei Missionsausrüstungen (Aufklärungstechnik)
mit jährlichen Betriebskosten von rund 26 Mio. Euro.
Obwohl das System seine Aufgaben schon seit Jahren
nicht mehr erfüllen kann, soll es nur schrittweise bis zum
Jahr 2010 außer Dienst gestellt werden. Bis dahin wer-
den noch rund 110 Mio. Euro an Betriebskosten anfal-
len, die für militärische Investitionen besser eingesetzt
werden könnten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den Weiterbe-
trieb des Aufklärungssystems unter Berücksichtigung
des aktuellen und künftigen Nutzens und der zu er-
wartenden Kosten für die Dauer der Restnutzung zu
bewerten. Er bittet bei dieser Bewertung darauf zu
achten, keine Haushaltsmittel für den Betrieb des
veralteten Systems aufzuwenden, die für militärische
Investitionen besser eingesetzt werden können.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis 30. Sep-
tember 2006.

Bemerkung Nr. 22

Managementfehler am Beginn eines Rüstungsvorhabens

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Bundeswehr
Vorarbeiten zur Entwicklung einer Rakete zur Bekämp-
fung von Bodenzielen mit Gesamtkosten von rd. 45 Mio.
Euro durchführte, obwohl auch bei einem technischen
Erfolg wegen absehbarer finanzieller Engpässe eine spä-
tere Entwicklung und Beschaffung der Rakete nicht
mehr möglich waren. Die Steuerung der beiden Experi-
mentalprogramme, die Erarbeitung der militärischen
Forderungen und die Haushaltsplanungen wiesen Lü-
cken und Abstimmungsfehler auf. Entgegen einschlägi-
gen Regelungen waren Ausschüsse des Deutschen Bun-
destages und die Leitung des Bundesministeriums der
Verteidigung von wesentlichen Entscheidungen nicht
unterrichtet worden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– auf seine Informationspflichten gegenüber dem
Haushaltsausschuss und dem Rechnungsprü-
fungsausschuss zu achten und

– der Verantwortlichkeit für die Beauftragung des
zweiten Experimentalprogramms nachzugehen
und ggf. Regressansprüche zu prüfen.

Bemerkung Nr. 23
Unzureichende Steuerung militärischer Forschung

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert die institutionelle
Förderung von vier Instituten der Fraunhofer Gesell-
schaft durch das Bundesministerium der Verteidigung
mit jährlich rd. 30 Mio. Euro. Das Bundesministerium
konnte nicht belegen, wie oft, in welcher Form und mit
welchem Erfolg es diese Kapazitäten der Institute in den
Jahren 2000 bis 2004 in Anspruch genommen hat. Der
Anteil der institutionellen Förderung des Bundesministe-
riums am Gesamthaushalt der Institute betrug in den Jah-
ren 1998 bis 2003 rund 60 Prozent. Alle anderen Institute
der Fraunhofer Gesellschaft fördern Bund und Länder
demgegenüber nur zu rund 40 Prozent institutionell.
Darüber hinaus finanziert die Bundeswehr Forschungs-
projekte pro Jahr mit rund 10 Mio. Euro. Hierdurch er-
höhte sich der Anteil der Fördermittel der Bundeswehr
an den Einnahmen der vier Institute auf rund 80 Prozent.
Die Rüstungsindustrie beteiligte sich regelmäßig nicht
an der Finanzierung der Projekte, auch wenn sie vom
Bundesministerium, etwa im Rahmen von Entwick-
lungsverträgen, mit der gewinnbringenden Verwertung
der erzielten Ergebnisse beauftragt wurde. Dabei waren
die Verwertungsmöglichkeiten zumindest teilweise
schon bei Projektbeginn erkennbar.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die institutionelle Förderung der vier verteidi-
gungsbezogenen Institute der Fraunhofer Gesell-
schaft zugunsten der Projektförderung – auch
über Aufträge aus der Industrie – zu reduzieren,

– die Beratungsleistungen der Institute gegenüber
dem Bundesministerium zu erfassen und zu be-
werten und

– die Jahresweisung zur Ausplanung des For-
schungs- und Technologieprogramms um die zu
erwartenden Verwertungsmöglichkeiten der For-
schungsergebnisse zu ergänzen.

c) Er erwartet dazu einen Zwischenbericht bis zum
31. Mai 2006 und einen Ergebnisbericht bis zum
31. Dezember 2006.

Bemerkung Nr. 24
Beseitigung von Obsoleszenzen

1. Der beschleunigte technische Fortschritt und überlange
Entwicklungs- und Beschaffungszeiten erfordern oft-
mals vor der Nutzung eines Waffensystems den Aus-
tausch schon veralteter und am Markt nicht mehr verfüg-
barer Bauelemente. Allein die Beseitigung der Obsoles-
zenzen am Eurofighter kostet Deutschland 250 Mio.
Euro, ohne dass sich die beauftragten Unternehmen an
diesen Kosten beteiligen.

Der Bundesrechnungshof vertritt die Auffassung, dass

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis 31. De-

zember 2006.
die teure Beseitigung dieser Obsoleszenzen nicht allein
der Auftraggeber tragen sollte. Er fordert, in die entspre-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/2025

chenden Entwicklungs- und Beschaffungsverträge eine
Kostenbeteiligung des Auftragnehmers aufzunehmen,
wie sie beispielhaft der Beschaffungsvertrag für die
Luft-Luft-Rakete IRIS-T vorsieht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, im Rahmen
des Obsoleszenzmanagements sicherzustellen, dass
künftig in allen bedeutenden Entwicklungs- und Be-
schaffungsverträgen die Regelung von Obsoleszen-
zen berücksichtigt und ggf. eine angemessene Risi-
koverteilung zwischen Auftraggeber und Rüstungs-
unternehmen vereinbart wird.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis 31. De-
zember 2006.

Bemerkung Nr. 25
1,3 Mio. Euro für Verwundetentransportsystem, dem
wichtige Zulassung fehlt

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert die Anschaffung ei-
nes Verwundetentransportsystems für rd. 1,3 Mio. Euro
zur intensivmedizinischen Versorgung verwundeter und
kranker Soldaten während des Lufttransports, welches
für den Zweck, für den es beschafft worden war, keine
Flugzulassung erhielt, nicht nachbesserungsfähig ist und
nicht wie vorgesehen in Flugzeugen eingesetzt werden
kann. Der Mangel hätte rechtzeitig vor der Beschaf-
fungsentscheidung festgestellt werden können. Die Aus-
gaben waren vermeidbar.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, neben der an-
gekündigten Prüfung des Verfahrens der Flugzulas-
sung auch der Verantwortlichkeit für die Wahl des
Beschaffungsverfahrens und ihren Begründungen
nachzugehen.

c) Er erwartet dazu einen Bericht bis 31. Dezember
2006.

Bemerkung Nr. 26
Mindestflugstundenvorgaben für die Einsatzbefähigung
der Hubschrauberpilotinnen und - piloten des Heeres
nicht erfüllt

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Einsatzver-
bände des Heeres den Hubschrauberpilotinnen und -pilo-
ten trotz der Vorgaben des dafür zuständigen Generals
der Heeresflieger die Einsatzbefähigungsstufe „Unein-
geschränkt Einsatzfähig (Combat Ready)“ zuerkannten,
obwohl die dazu notwendigen Mindestflugstunden teil-
weise erheblich unterschritten waren. Dies änderte sich
auch nicht, als die Vorgaben um 25 Prozent erhöht und
gleichzeitig verschärft wurden. Falls die Vorgaben sach-

Dieser Mangel kann auf die beim Heer – anders als bei
der Luftwaffe – geteilte Zuständigkeit für die Aus- und
Weiterbildungsvorgaben und deren Überwachung zu-
rückzuführen sein.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– zu überprüfen, ob die jährlich nachzuweisenden
Mindestflugstunden abhängig von der Einsatzauf-
gabe und dem Hubschraubermuster differenziert
werden können,

– auch im Heer die Kontrolle der Erfüllung des
Weiterbildungsprogramms und der Zuerkennung
der Einsatzbefähigungsstufen zu verbessern.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis 31. De-
zember 2006.

Bemerkung Nr. 27
Tarifwidrige Bezahlung von Beschäftigten bei Trägern
der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Höhere Vergütungen als vergleichbare Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes erhielten Tarifkräfte bei einigen
Landesversicherungsanstalten. Gründe dafür waren un-
gerechtfertigte übertarifliche Bezahlungen trotz Tarif-
bindung oder Richtlinien für Arbeitsplatzbewertungen,
die zu nicht tarifkonformen Einstufungen führten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, über die Auf-
sichtsbehörden auf die Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung dahingehend einzuwirken, dass
sich diese künftig bei über- und außertariflichen Leis-
tungen in jedem Einzelfall mit der Tarifgemeinschaft
der Deutschen Rentenversicherung über diese Maß-
nahmen verständigen. Damit soll einer Aushöhlung
des Tarifrechts wirksam entgegengetreten werden.
Zur Eingruppierung ihrer Tarifkräfte sind nur Tätig-
keitsbewertungen nach der im neuen Tarifrecht des
Bundes derzeit fortgeltenden Methode des § 22 BAT
durchzuführen, die so geeignet sind, den Nachweis
einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung
des Bundeszuschusses zu führen.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums
über das Veranlasste bis zum 1. Oktober 2006.

Bemerkung Nr. 28
Kosten für Neubauten der Max-Planck-Gesellschaft
senken

1. Bauliche Investitionen für neue Max-Planck-Institute
waren aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung wirtschaftlich, wenn die berechneten
gerecht waren, entsprach die tatsächliche Einsatzbefähi-
gung nicht der erteilten Einsatzbefähigungsstufe.

Kosten mit den zuvor auf Basis der Richtwerte für den
Hochschulbau geschätzten Kosten ungefähr überein-

Drucksache 16/2025 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stimmten. Die Schätzungen verschafften der Max-
Planck-Gesellschaft jedoch finanzielle Spielräume, die
sie nutzte, um bei ihren Institutsneubauten insbesondere
die für die wissenschaftliche Tätigkeit nicht notwendi-
gen Bereiche aufwendig und großzügig zu gestalten. Zu-
dem konnte sie innerhalb dieses Kostenrahmens quanti-
tativ mehr und qualitativ höherwertiger als genehmigt
bauen. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes sollten
zukünftig verbindliche Planungs- und Kostendaten als
Ziel vereinbart und die Kostenrichtwerte nicht mehr an-
gewandt werden. Dadurch könnten die Baukosten um
durchschnittlich 10 Prozent gesenkt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, in der Bund-
Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung auf ein besser geeignetes
Verfahren bei der Genehmigung von Bauvorhaben
der Max-Planck-Gesellschaft hinzuwirken, um die
Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

c) Er erwartet einen Sachstandsbericht bis zum 31. De-
zember 2006.

Bemerkung Nr. 29

Verstoß gegen die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung eines
Höchstleistungsrechners

1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat
Aufsichtspflichten gegenüber einer Großforschungsein-
richtung verletzt. Es hat versäumt, rechtzeitig zu prüfen,
ob die Einrichtung bei der Beschaffung eines Höchstleis-
tungsrechners für über 42 Mio. Euro die Vergabevor-
schriften und das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten
hat. Ferner hat es nicht darauf geachtet, ob dessen Finan-
zierung abschließend gesichert war.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– anlassbezogen die Einhaltung der Vergabevor-
schriften und haushaltsrechtlichen Vorgaben zu
finanziell bedeutsamen Beschaffungen bei Groß-
forschungseinrichtungen vorab vor Ort zu prüfen,

– darauf zu achten, dass die Finanzierung zum vor-
gesehenen Ausbau des Höchstleistungsrechners
gewährleistet ist und

– sicherzustellen, dass die von der Großforschungs-
einrichtung angekündigten Maßnahmen konse-
quent umgesetzt werden.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-

Bemerkung Nr. 30

Unzureichende Besteuerung illegaler Umsätze und Ein-
künfte

1. Umsätze und Einkünfte aus illegalen Tätigkeiten unter-
liegen – soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind –
der Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer und
der Gewerbesteuer. Das gilt z. B. für Umsätze und Ein-
künfte aus Hehlerei, Erpressung, Bestechung, Agen-
tentätigkeit, Schleusertätigkeit sowie aus dem Handel
mit Kriegswaffen, Raubkopien, gefälschten Markenarti-
keln, Kinderpornographie, verbotenen rechtsextremisti-
schen Schriften oder Schmuggelwaren. Der Verkauf von
Rauschgiften, unerlaubten Arzneimitteln und Falschgeld
unterliegt nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs zwar nicht der Umsatzsteuer, die Gewinne
jedoch der Ertragsbesteuerung. Erhebliche Steueraus-
fälle ließen sich vermeiden, wenn diese Umsätze und
Einkünfte wirksamer besteuert würden. Der Steuerzu-
griff ist zudem wegen nicht aufklärbarer strafrechtlicher
Tatvorwürfe und Beweislagen die einzige staatliche In-
anspruchnahmemöglichkeit.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
31. Dezember 2006 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 31

Mängel bei der Abzinsung von Rückstellungen und un-
verzinslichen Verbindlichkeiten

1. Bilanzierende Unternehmer sind seit dem Jahr 1999 ge-
setzlich verpflichtet, ihre unverzinslichen Verbindlich-
keiten und Rückstellungen mit einem Zinssatz von
5,5 Prozent abzuzinsen (Abzinsungsgebot). Diese Be-
stimmung soll die steuerliche Bemessungsgrundlage
verbreitern, die Bildung stiller Reserven beschränken
und erhebliche Steuermehreinnahmen bringen. Das Ab-
zinsungsgebot wird jedoch weder von Steuerpflichtigen
umfassend beachtet noch von Finanzämtern richtig voll-
zogen. Hieran haben auch ergänzende und klarstellende
Vorschriften des Bundesministeriums der Finanzen und
der obersten Landesfinanzbehörden nichts Wesentliches
verändert. Die Vorschriften enthalten sogar Hinweise zur
Umgehung des Abzinsungsgebotes. Weit reichende Über-
gangsregelungen begünstigen insbesondere ein Unter-
nehmen der öffentlichen Hand.

Da die festgestellten Mängel darauf hindeuten, dass sich
die ursprünglich geplanten Steuermehreinnahmen nicht
erzielen lassen und die Gleichmäßigkeit des Vollzuges
des Abzinsungsgebotes nicht gewährleistet ist, empfiehlt
der Bundesrechnungshof, die Abschaffung des Abzin-
sungsgebotes für unverzinsliche Verbindlichkeiten und
Rückstellungen zu prüfen.
schuss über die dazu unternommenen Schritte bis
zum 30. September 2006 zu berichten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/2025

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
30. September 2006 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 32
Besteuerung von Sachzuwendungen an Geschäfts-
freunde ist lückenhaft und verwaltungsaufwendig

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Sachzuwen-
dungen an Geschäftsfreunde (z. B. Einladungen zu
Formel-1-Rennen, Reisen etc.) nicht zutreffend besteuert
werden. Aufwendungen für Sachzuwendungen an Ge-
schäftsfreunde sind beim gewährenden Unternehmen in
der Regel abzugsfähige Betriebsausgaben. Der Empfän-
ger muss sie als Einnahmen versteuern. Eine unterlas-
sene oder fehlerhafte Versteuerung können die Finanz-
ämter der Empfänger nicht erkennen. Sie sind auf Kon-
trollmitteilungen der Außendienste der Finanzämter
angewiesen, die die zuwendenden Unternehmen prüfen.
Die Außenprüfer decken solche Fälle nicht systematisch
und zeitlich nur verzögert auf. Kontrollmitteilungsver-
fahren sind sehr zeit- und arbeitsaufwendig.

Aus der Wirtschaft ist dem Bundesministerium der Fi-
nanzen vorgeschlagen worden, den gewährenden Unter-
nehmen zu gestatten, die Steuern für Geschäftsfreunde in
einem pauschalierten Verfahren mit befreiender Wirkung
für die Empfänger übernehmen zu können. Der Bundes-
rechnungshof empfiehlt, den Vorschlag zu prüfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, die ge-
setzliche Ausgestaltung einer Wahlmöglichkeit zur
Pauschalierung der Einkommensteuer für betrieblich
veranlasste Sachzuwendungen an Personen, die nicht
Arbeitnehmer des Unternehmens sind, zu prüfen.
Hierüber hat es dem Ausschuss bis zum 31. Dezem-
ber 2006 zu berichten.

Bemerkung Nr. 33
Umsatzbesteuerung neuer Wasserfahrzeuge verbessern

1. Abweichend von der allgemeinen Systematik des Um-
satzsteuerrechts unterliegt der innergemeinschaftliche
Erwerb neuer Fahrzeuge der Umsatzbesteuerung im Be-
stimmungsland. Zur Sicherung des nationalen Umsatz-
steueraufkommens sieht § 18 Abs. 10 des Umsatzsteuer-
gesetzes (UStG) für den innergemeinschaftlichen Er-
werb von Land- und Luftfahrzeugen ein systematisiertes
Kontrollverfahren vor. Danach sind bestimmte Behörden
verpflichtet, den für die Besteuerung des innergemein-
schaftlichen Erwerbs von Neufahrzeugen zuständigen
Finanzämtern unaufgefordert Mitteilungen über die Zu-
lassung oder Registrierung solcher Fahrzeuge zu über-
senden. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer
Wasserfahrzeuge durch Abnehmer ohne Umsatzsteuer-

rechnungshof hält es für erforderlich, diese Lücke unver-
züglich durch ein geeignetes und wirkungsvolles
Kontrollsystem zu schließen, um die nationalen Umsatz-
steuerausfälle von mindestens 50 Mio. Euro jährlich zu
vermeiden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, nunmehr
unverzüglich die Voraussetzungen für eine systemati-
sche Datensammlung über den Erwerb neuer Wasser-
fahrzeuge im Sinne des § 1b Abs. 2 Nr. 2 UStG zu
schaffen und bis zum 31. Dezember 2006 über das
Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 34
Steuermehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe
jährlich bei Wegfall einer Steuerbegünstigung für die
Personenschifffahrt

1. Die Beförderungen von Personen mit Schiffen war bis
zum 31. Dezember 1983 vollständig von der Umsatz-
steuer befreit. Seit nunmehr 21 Jahren unterliegt sie dem
ermäßigten statt dem allgemeinen Steuersatz. Die Be-
stimmung wurde im Jahr 1984 als Übergangsregelung
geschaffen und inzwischen sechsmal verlängert. Über
die gesamte Geltungsdauer der Regelung wurde die Per-
sonenbeförderung mit Schiffen bislang mit 197 Mio.
Euro subventioniert. In den nächsten drei Jahren sind
voraussichtlich weitere Umsatzsteuermindereinnahmen
von mindestens 43,9 Mio. Euro zu erwarten.

Die Gründe für das Fortbestehen der Übergangsregelung
sind spätestens seit dem Jahr 1997 weggefallen. Der
Bundesrechnungshof ist deshalb der Auffassung, dass
eine erneute Verlängerung über den 31. Dezember 2007
hinaus nicht mehr gerechtfertigt ist und hält es für ge-
boten, die Regelung zu diesem Zeitpunkt nunmehr end-
gültig auslaufen zu lassen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur
Kenntnis.

Bemerkung Nr. 35
Unzutreffende Verzinsung von Steuerforderungen nach
§ 233a Abs. 2a der Abgabenordnung

1. Steuerforderungen sind zu verzinsen. Im Regelfall be-
ginnt der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalender-
jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hiervon abwei-
chend beginnt bei rückwirkenden Ereignissen und bei
Verlustrückträgen der Zinslauf erst 15 Monate nach Ab-
lauf des Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis einge-
treten oder der Verlust entstanden ist. Der Zinslauf endet
mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides. Während die
Zinsen im Regelfall maschinell und ohne manuelle Ein-
gaben berechnet werden, bedarf es für die Zinsberech-
Identifikationsnummer (insbesondere Privatpersonen)
besteht dagegen kein Kontrollverfahren. Der Bundes-

nung bei rückwirkenden Ereignissen oder Verlustrück-
trägen der manuellen Eingabe bestimmter Kennzahlen

Drucksache 16/2025 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und Werte. Hierbei unterlaufen den Bearbeitern in den
Finanzämtern häufig Fehler. Im Einzelfall führten diese
Fehler zu Einnahmeausfällen von bis zu sechsstelligen
Euro-Beträgen.

Der Bundesrechnungshof hat deshalb eine IT-gesteuerte
Zinsfestsetzung gefordert, bei der auf manuelle Einga-
ben ganz oder weitgehend verzichtet wird, um die Voll-
zugsschwierigkeiten abzustellen und weitere Einnah-
meausfälle für Bund und Länder zu vermeiden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert dafür zu
sorgen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgremien zügig
eine weitgehend IT-gesteuerte Zinsfestsetzung er-
arbeiten und die Facharbeitsgruppen die Ergebnisse
umsetzen. Es sollte bis zum 31. Dezember 2006 über
das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 36
Unzeitgemäße Anforderungen an maschinell erstellte
Zuwendungsbestätigungen

1. Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, reli-
giöser, wissenschaftlicher und als besonders förderungs-
würdig anerkannter Zwecke können steuermindernd
berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist u. a. eine
Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger der Zuwen-
dung (Spendenempfänger) erstellt.

Die maschinelle Erstellung der Zuwendungsbestätigun-
gen ohne eigenhändige Unterschrift ist seit dem Jahr
1989 mit – damals sehr hohen – technischen Vorausset-
zungen verbunden. Diese Anforderungen sind durch die
technische Entwicklung der Personalcomputer und Dru-
cker inzwischen veraltet. Die Finanzämter können zu-
dem einige Voraussetzungen nicht prüfen, weil den Mit-
arbeitern die notwendigen IT-Kenntnisse fehlen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert dafür
Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für die
maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen dem
aktuellen technischen Standard angepasst werden.
Außerdem soll es darauf hinwirken, dass die ange-
wandten maschinellen Verfahren im Rahmen des
üblichen Prüfungsturnus oder bei gegebenem Anlass
durch die Prüfungsdienste untersucht werden. Es
sollte bis zum 31. Dezember 2006 über das Veran-
lasste berichten.

Bemerkung Nr. 37
Unvollständige Jahresbescheinigungen nach § 24c des
Einkommensteuergesetzes

erklärungen eingeführten Jahresbescheinigungen für
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzan-
lagen zu weiterem Aufwand bei Steuerpflichtigen und
Finanzämtern statt zu der vom Gesetzgeber gewollten
Vereinfachung führen. Außerdem hat es das Bundes-
ministerium der Finanzen zugelassen, dass die Jahres-
bescheinigungen nicht vollständig sind und das Fehlen
einzelner Daten nicht zu erkennen ist. Beides führt zu
vermeidbarer Mehrarbeit bei den Finanzämtern und Feh-
lern bei der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, auf ein
amtliches Muster für einheitliche Steuerbescheini-
gungen und auf die Vollständigkeit der Jahresbe-
scheinigungen hinzuwirken. Dabei sollte das Bun-
desministerium prüfen, ob die Steuer- und die Jahres-
bescheinigung in einer Bescheinigung zusammenge-
führt werden können.

Das Muster der Jahresbescheinigung sollte auch die
Eintragung steuerfreier ausländischer Kapitalerträge
ermöglichen. Das Bundesministerium sollte sich da-
für einsetzen, dass die Finanzbehörden stichproben-
weise die Ausstellung der Jahresbescheinigungen bei
Kreditinstituten prüfen. Ferner sollte es dafür Sorge
tragen, dass die Kreditinstitute die Jahresbescheini-
gungen bis zum 30. April des Folgejahres ausstellen.
Fehlende Angaben zu Investmenterträgen sind nach
den Regelungen des Investmentsteuergesetzes pau-
schal zu berechnen. Auf das Fehlen anderer Angaben
sollte konkret hingewiesen werden.

c) Das Bundesministerium sollte bis zum 31. Dezember
2006 über das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 38

Erhebliche Einnahmeausfälle bei Bund und Ländern
durch Mängel bei der Besteuerung der vorweggenom-
menen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen

1. Bei der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versor-
gungsleistungen übertragen Eltern eine ertragbringende
Wirtschaftseinheit, z. B. Grundbesitz, auf ihre Kinder.
Im Gegenzug verpflichten sich die Kinder, den Eltern
eine monatliche Geldrente zu leisten. Die Kinder können
die Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a des
Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben (dauernde
Lasten) geltend machen; die Eltern müssen die Versor-
gungsleistungen als sonstige Einkünfte versteuern.

2. Das Bundesministerium der Finanzen setzte die kompli-
zierte und sich häufig ändernde Rechtsprechung inner-
halb der letzten zehn Jahre durch sechs teilweise sehr
umfangreiche Anwendungsschreiben um. Aufgrund der
schwer verständlichen Rechtslage bearbeiteten die
1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die ab dem Jahr
2004 zur Erleichterung der Erstellung von Steuer-

Finanzämter rund 90 Prozent der geprüften Fälle fehler-
haft.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/2025

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, auf eine
Behebung der Mängel bei der Besteuerung der vor-
weggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleis-
tungen hinzuwirken. Insbesondere sollte es darauf
hinwirken, dass der Sonderausgabenabzug nach § 10
Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes für Ver-
sorgungsleistungen im Zusammenhang mit der vor-
weggenommenen Erbfolge ausgeschlossen, mindes-
tens aber der Anwendungsbereich der Norm auf die
Land- und Forstwirtschaft beschränkt wird. Es sollte
künftig seine Übergangsregelungen zeitlich be-
grenzen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, bis zum
31. Dezember 2006 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 39
Steuermindereinnahmen durch Steuerfreiheit für
Tabakwaren-Deputate

1. Der Bundesrechnungshof schlägt vor, das bisher steuer-
freie Tabakdeputat für Beschäftigte der Zigaretten- und
Tabakindustrie zu streichen. Dies könnte zu Steuermehr-
einnahmen von rund 6,8 Mio. Euro jährlich führen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, eine Ge-
setzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung
herbeizuführen und bis zum 1. Juli 2006 über das
Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 40
Risiko höherer Bundeszuschüsse an den Entschädi-
gungsfonds

1. Künftig notwendige Bundeszuschüsse an den Fonds für
Entschädigungen nach dem Entschädigungs- und Aus-
gleichsleistungsgesetz können geringer sein, wenn dem
Fonds alle ihm zustehenden Erlöse aus ehemals in der
DDR staatlich verwalteten Grundstücken und Kontogut-
haben zufließen, deren Eigentümerinnen und Eigentü-
mer oder Inhaberinnen und Inhaber sich nicht gemeldet
haben. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermö-
gensfragen hat keinen umfassenden Überblick über diese
Vermögenswerte. Es hat die Zusage des Bundesministe-
riums der Finanzen aus dem Jahr 1998, die Werte ab-
schließend zu ermitteln, bisher nicht umgesetzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

men zu ergreifen, um ehemals staatlich verwaltete
unbeanspruchte Vermögenswerte kurzfristig und ab-
schließend zu ermitteln sowie dafür zu sorgen, dass
der Entschädigungsfonds alle ihm zustehenden Ver-
äußerungserlöse und Vermögenswerte erhält.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, über die
ergriffenen Maßnahmen zu berichten, und einen Zeit-
punkt zu benennen, bis zu dem die Erfassung aller
einschlägigen Vermögenswerte abgeschlossen ist.

d) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die unternommenen Schritte und deren
Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2006 zu berichten.

Bemerkung Nr. 41
Aufwendige Künstlerdienste der Bundesagentur für
Arbeit

1. Die Bundesagentur für Arbeit unterhält bundesweit neun
Künstlerdienste, die im Jahr 2004 über 120 Stellen ver-
fügten. Es entstanden Ausgaben für Personal und Sach-
mittel in Höhe von rund 7,6 Mio. Euro. Die Künstler-
dienste vermitteln Artisten, Komödianten, Fotomodelle,
Mannequins und Unterhaltungsmusiker. Im Jahr 2004
waren dies etwa 77 000 Engagements, von denen mehr
als 95 Prozent kurzfristig waren. Sie dauerten überwie-
gend nur wenige Stunden.

Die Künstlerdienste haben selbstständige Künstlerinnen
und Künstler in selbstständige Tätigkeiten vermittelt und
damit das gesetzliche Vermittlungsverbot nicht beachtet.
Andere Vermittlungen in selbstständige Tätigkeiten wa-
ren oftmals unwirtschaftlich und haben nicht dem Abbau
von Arbeitslosigkeit gedient. Darüber hinaus hat die
Bundesagentur Programme für kommerzielle Veranstal-
ter gestaltet, obwohl dies über den Vermittlungsauftrag
hinausgeht. Sie hat sich außerdem besondere Aufwen-
dungen bei der Vermittlung von Künstlerinnen und
Künstlern nicht von den Arbeitgebern erstatten lassen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
aufgefordert, bis zum 31. Mai 2006 einen umfassen-
den Bericht über die Ursachen und Verantwortlich-
keiten der vom Bundesrechnungshof getroffenen
Feststellungen zu den Künstlerdiensten der Bundes-
agentur für Arbeit und den eingeleiteten Maßnahmen
vorzulegen.

b) Der Ausschuss wird den Tagesordnungspunkt auf
seiner Sitzung im Juni dieses Jahres erneut beraten.

Bemerkung Nr. 42
Möglichkeiten zur Flächenreduzierung bleiben unge-
nutzt

1. Die Bundesagentur für Arbeit hat das mit der Privatisie-
rung ihres Liegenschaftsbereiches gesteckte Ziel, durch
reduzierte Büroflächen bei 187 Dienststellen jährlich
77 Mio. Euro einzusparen, nicht erreicht. Während für
Um- und Neubauten und Neuanmietungen die Bürofläche
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
das Bundesamt zu veranlassen, geeignete Maßnah-

auf 12 m2 pro Beschäftigtem begrenzt worden ist, gilt
dieser Zielwert nicht für Bestandsimmobilien. Faktisch

Drucksache 16/2025 destag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 28. Juni 2006

Bernhard Brinkmann (H
Berichterstatter

– 20 – Deutscher Bun

liegt die durchschnittliche Bürofläche pro Beschäftigtem
bei 17,4 m2 und damit höher als noch im Jahr 2003.

2. Die Bundesagentur hat inzwischen angekündigt, den
Büroflächenwert auch auf Bestandsimmobilien anzuwen-
den und weitere Flächenanalysen in Auftrag zu geben.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Die Umsetzung der zugesagten Verfahrensänderun-
gen wird vom Bundesrechnungshof überwacht.

Bemerkung Nr. 43
Unzureichende Fachaufsicht durch die Zentrale der
Bundesagentur für Arbeit

1. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit will mit ge-
schäftspolitischen Zielvorgaben die Wirtschaftlichkeit
der Bundesagentur für Arbeit erhöhen. Dabei hat sie
nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes ge-
duldet, dass örtliche Agenturen für Arbeit aus dem
Rechtsstaatsprinzip folgende Anhörungsrechte von Leis-
tungsempfängern nicht ausreichend berücksichtigten ha-
ben. Es ist Aufgabe der Bundesagentur, im Rahmen ihrer
Fachaufsicht nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern
auch die Rechtmäßigkeit des Handelns der nachgeordne-
ten Behörden zu kontrollieren und sicherzustellen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet von der Bundesagentur, dass sie auf allen
Organisationsebenen kontrolliert, ob ihre Vorgaben
tatsächlich umgesetzt werden. Nur so kann sie sicher-
stellen, dass Gesetze beachtet werden und die intern
vereinbarte Zielerreichung nicht zu Lasten des ge-
setzlichen Auftrages erfolgt.

c) Der Bundesrechnungshof wird die Wirksamkeit der
Fachaufsicht in der Bundesagentur überwachen.

ildesheim)

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