BT-Drucksache 16/1965

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1612- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)

Vom 28. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1965
16. Wahlperiode 28. 06. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1612 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Schweizerischen Bundesrat,
handelnd im Namen des Kantons Aargau,
über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke
zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)

A. Problem

Auf das Abkommen vom 8. Juni 2005 über Bau und Erhaltung einer Rhein-
brücke findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung. Daher
bedarf der Vertrag der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form
eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Zustimmung durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/1965 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1612 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold Winfried Hermann
Vorsitzender Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1965

Bericht des Abgeordneten Winfried Hermann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1612 in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die ge-
mäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderli-
che Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Ab-
kommen vom 8. Juni 2005 über Bau und Erhaltung einer
Rheinbrücke.

III. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1612 in seiner
19. Sitzung am 28. Juni 2006 beraten. Er empfiehlt einstim-
mig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 28. Juni 2006

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