BT-Drucksache 16/1964

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1611- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrücke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden-Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen)

Vom 28. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1964
16. Wahlperiode 28. 06. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1611 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Schweizerischen Bundesrat,
handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen,
über die Erhaltung einer Straßenbrücke über die Wutach
zwischen Stühlingen (Baden-Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen)

A. Problem

Auf das Abkommen vom 8. Juni 2005 über die Erhaltung einer Straßenbrücke
über die Wutach findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung.
Daher bedarf der Vertrag der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der
Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Zustimmung durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/1964 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1611 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Dorothee Menzner
Berichterstatterin

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1964

Bericht der Abgeordneten Dorothee Menzner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1611 in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die ge-
mäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforder-
liche Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
Abkommen vom 8. Juni 2005 über die Erhaltung einer Stra-
ßenbrücke über die Wutach.

III. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 28. Juni
2006 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs.

Berlin, den 28. Juni 2006

Dorothee Menzner

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