BT-Drucksache 16/1902

Tatsächliche und rechtliche Lage christlicher Glaubensangehöriger in Pakistan

Vom 20. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1902
16. Wahlperiode 20. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Leutert, Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.

Tatsächliche und rechtliche Lage christlicher Glaubensangehöriger in Pakistan

Kein Mensch darf wegen seiner Glaubenszugehörigkeit verfolgt werden, weder
staatlich noch gesellschaftlich. Aufgrund ihrer historischen Verantwortung hat
die Bundesrepublik Deutschland dies im Grundgesetz verankert und als Asyl-
grund gesetzlich anerkannt.

Das Verfahren vor einem staatlichen Gericht gegen den zum Christentum
konvertierten Abdul Rahman in Afghanistan, unterstreicht einmal mehr die
besondere Sorgfaltspflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Asyl-
suchenden, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in Deutschland Schutz
suchen.

Die Fraktion DIE LINKE. interessiert deshalb die Situation von Christinnen und
Christen in Pakistan.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen christlichen Glaubens leben in Pakistan?

2. Wie stellt sich die tatsächliche und rechtliche Lage dieser Personen in Pakis-
tan dar?

a) Wie viele staatliche und/oder gesellschaftliche Übergriffe gegen Christin-
nen und Christen gab es im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Mai 2006 in
Pakistan?

b) Welcher Art waren diese Übergriffe?

c) Welche Folgen hatten diese staatlichen und/oder gesellschaftlichen Über-
griffe für die betroffenen Personen?

3. Wie viele vom islamischen zum christlichen Glauben konvertierte Menschen
leben in Pakistan?

4. Wie stellt sich deren rechtliche und tatsächliche Lage dar?

a) Wie viele staatliche und/oder gesellschaftliche Übergriffe gegen diesen
Personenkreis gab es im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Mai 2006?

b) Welcher Art waren diese Übergriffe?
c) Welche Folgen hatten diese Übergriffe für den betroffenen Personenkreis?

5. Wie viele Christinnen und Christen wurden unter dem Vorwurf der Blasphe-
mie im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Mai 2006 verhaftet, angeklagt oder
verurteilt?

6. Sollte es zu Verurteilungen durch staatliche Gerichte gekommen sein, wel-
ches Strafmaß wurde gegen die Verurteilten verhängt?

Drucksache 16/1902 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Gibt es Gebiete in Pakistan, in denen Christinnen und Christen vollkommen
angst- und einschränkungsfrei ihren Glauben ausüben können?

8. Wenn ja, welches sind diese Gebiete?

9. Wie viele aus Deutschland nach Pakistan abgeschobene Flüchtlinge wurden
im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Mai 2006 aufgrund ihres Wechsels der
Religion staatlich oder nichtstaatlich benachteiligt?

a) In welchen Regionen Pakistans kam es zu Übergriffen und/oder Benach-
teiligungen?

b) Welcher Art waren diese Übergriffe?

c) Welche Folgen hatten diese Übergriffe für die betroffenen Personen?

10. Welchen Stellenwert hat der weltweite „Verfolgungsindex“ der Nichtregie-
rungsorganisation Open Doors bezogen auf die Religionsfreiheit in behörd-
lichen und gerichtlichen Asylverfahren in Deutschland?

11. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Index?

Berlin, den 20. Juni 2006

Michael Leutert
Monika Knoche
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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