BT-Drucksache 16/1850

Exportgenehmigung für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern seit 2000

Vom 16. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1850
16. Wahlperiode 16. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Heike Hänsel, Katrin
Kunert, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern seit 2000

Eine Vielzahl von Gütern und Technologien können und werden sowohl zivil
wie auch militärisch genutzt (Dual-use-Güter). Die Grenze zwischen beiden Eig-
nungen verwischt zunehmend. Vor allem im Bereich Information, Kommunika-
tion und Aufklärung wächst die Bedeutung ziviler Produkte für die Streitkräfte
nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Gerade Schwellenländer
sind eher daran interessiert, durch Integration hochwertiger, zum Teil ursprüng-
lich für zivile Anwendungen produzierter Komponenten aus Deutschland und
anderen Staaten der Europäischen Union eigene Waffensysteme herstellen und
auch exportieren zu können, als komplette Waffensysteme zu kaufen.

Durch die Öffnung des europäischen Binnenmarkts ist der Warenverkehr von
Dual-use-Gütern innerhalb der EU noch schwieriger zu kontrollieren. Bevor-
zugten Handelspartnern der EU wie z. B. den USA oder der Schweiz wurde
zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Pauschalgenehmigungen
Dual-use-Güter leichter zu importieren.

Im Sinne einer verantwortungsvollen Exportpolitik ist es daher wichtig, das
Genehmigungsverfahren an die neuen Herausforderungen anzupassen, um die
Weiterverbreitung und Nutzung deutscher Dual-use-Güter sowie entsprechen-
der Technologien und Fertigungsanlagen für Rüstungszwecke zu verhindern.

Genauso wichtig ist es, die Öffentlichkeit über die Exportpraxis für diese Güter
zu informieren. In Deutschland wird ein Großteil der sowohl militärisch als
auch zivil nutzbaren Güter in der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C (AL 1C) auf-
geführt. Diese ist weitestgehend identisch mit dem regelmäßig aktualisierten
Anhang 1 der EU-Verordnung 1334/2000, die 2000 beschlossen wurde und
maßgeblich für das Exportgenehmigungsverfahren für Dual-use-Güter in den
EU-Staaten ist. Bislang legt die Bundesregierung hierüber der Öffentlichkeit
keinen umfassenden Bericht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrliste
Teil I Abschnitt C (AL 1C)wurden seit 2000 von der Bundesregierung erteilt

(bitte für jeden Empfängerstaat aufgeschlüsselt nach Jahren, Wert der Ge-
nehmigungen und Warenkategorien 0A bis 9E des Anhangs I zur Verord-
nung Nr. 1334/2000 der EU)?

2. Wie viele Anträge für den Export von Gütern der AL 1C wurden seit 2000
durch die Bundesregierung abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern
und Warenkategorien)?

Drucksache 16/1850 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2000 für Güter der Ausfuhr-
liste Teil 1 C erteilt, die nach Kenntnis der Bundesregierung für eine mili-
tärische Nutzung vorgesehen waren (bitte mit Wertangabe der Genehmi-
gungen und Warenkategorie)?

4. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2000 für Güter und Tech-
nologien wie z. B. Motoren erteilt, die nicht auf der Ausfuhrliste Teil 1 C
aufgeführt waren, aber nach Kenntnis des Ausführenden oder der Bundes-
regierung für eine militärische Verwendung bestimmt waren?

5. In welche Staaten wurden diese Exporte genehmigt (bitte unter Angabe des
Genehmigungswerts)?

6. An welche Staaten wurden seit 2000 Güter der Ausfuhrliste Teil 1 C tat-
sächlich exportiert (bitte nach Jahren und Kategorie aufgeschlüsselt und
mit Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?

7. Wie viele Genehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil 1 C wurden im
Rahmen von Sonderverfahren seit 2000 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach
Typ des Sonderverfahrens, Empfängerstaaten, Jahren und unter Angabe
des jeweiligen Gesamtwerts)?

8. Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der Ausfuhr-
liste Teil 1 C, die im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung E001 expor-
tiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten)?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob deutsche Motoren bzw.
Antriebstechnik nach 1989 an China geliefert wurden und in chinesische
Militärfahrzeuge bzw. U-Boote eingebaut wurden?

Wenn ja, seit wann?

10. Um welche Motoren bzw. Antriebstechnik handelt es sich, und wie ist dies
nach Auffassung der Bundesregierung mit dem seit 1989 gültigen Em-
bargo gegen die Volksrepublik China vereinbar?

11. Welche Baureihen von Fahrzeugmotoren der Firmen Deutz, Daimler-
Chrysler und MTU Friedrichshafen werden von der Bundesregierung der-
zeit als unter Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A (AL 1A) und Abschnitt C
(AL 1C) fallend klassifiziert?

12. Welche Getriebe der Firmen Renk AG oder Zahnradwerke Friedrichshafen
werden von der Bundesregierung derzeit als unter AL 1A und 1C fallend
klassifiziert?

13. Wie garantiert die Bundesregierung den Endverbleib von Gütern der
AL 1C in den Staaten der EU, den E001 Staaten sowie den sonstigen Emp-
fängerstaaten?

14. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu
überprüfen, ob der Empfänger die Endverbleibsbestimmungen beachtet?

15. Welche Instrumente hat die Bundesregierung seit 2000 wie häufig und in
welchen Staaten eingesetzt?

16. Unter welchen Bedingungen können Dual-use-Güter der AL 1C ohne
weitere Genehmigung seitens Deutschlands aus EU- und NATO-Staaten an
andere Staaten weiterexportiert werden?

17. Wie häufig wurde die Bundesregierung seit 2000 über den Weiterexport
von aus Deutschland gelieferten Gütern der AL 1C von anderen Regierun-
gen der EU konsultiert, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung
diesem Weiterexport zugestimmt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1850

18. Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung seit 2000 für den
Export von Gütern der AL 1C erteilt, bei denen der Empfänger seinen Sitz
in einem Staat der Länderliste K hatte oder in einem Staat, gegen den ein
EU-Waffenembargo bestand bzw. besteht (bitte unter Angabe der Empfän-
gerstaaten und des Genehmigungswerts)?

19. Unterscheidet die Bundesregierung bei den Auflagen für die Zertifizierung
des sicheren Endverbleibs für einzelne Warenkategorien zwischen der
VR China und der Sonderwirtschaftszone Hongkong?

20. Wenn ja, für welche Güter gilt dies und warum?

21. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen,
einen Jahresbericht über den Export von genehmigungspflichtigen Gütern
der AL 1C zu veröffentlichen?

22. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Exportkontrolle im Bereich der
Dual-use-Güter plant die Bundesregierung durchzuführen?

Berlin, den 16. Juni 2006

Paul Schäfer (Köln)
Monika Knoche
Heike Hänsel
Katrin Kunert
Petra Pau
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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