BT-Drucksache 16/1789

Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes

Vom 9. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1789
16. Wahlperiode 09. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Hans-Josef Fell
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes

Am 13. Juli 2005 ist das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirt-
schaftsrechts“ in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel des Energiewirtschafts-
gesetzes ist es, monopolartige Strukturen aufzubrechen und eine Kosten-
kontrolle zu etablieren, um für mehr Wettbewerb und damit für sinkende Preise
zu sorgen. Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und
Entflechtung der Energieversorgungsnetze.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Betreiber von Strom- und Gas-
netzen in diesem Jahr erstmals den Regulierungsbehörden in Bund und Ländern
ihre Kalkulationen vorlegen und die Höhe der Entgelte genehmigen lassen.

In einem Positionspapier der Regulierungsbehörden werden Einzelfragen der
Kostenkalkulation ausgeführt. Demnach wird nur die tatsächlich gezahlte Ge-
werbesteuer als kalkulatorische Kostenposition bei der Ermittlung der Netz-
zugangsentgelte berücksichtigt. Bei Querverbundsunternehmen fällt keine oder
nur eine geringe Gesamtgewerbesteuer an, daher kann der Netzbetrieb auch nur
diesen tatsächlich gezahlten Betrag für die Berechnung der Netznutzungs-
entgelte geltend machen; geringere Einnahmen sind die Folge.

Die Berechnungsgrundlage wirft Fragen bezüglich der Aufkommensverteilung
und in Bezug auf die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes
auf, die Anlass für diese Kleine Anfrage sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kriterien liegen der Kostenkalkulation gemäß Stromnetzentgelt-
verordnung durch die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern (ins-
besondere Bewertung des Sachanlagevermögens, Berechnung der Eigen-
kapitalverzinsung, Berücksichtigung der Gewerbesteuer) zugrunde?

2. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Preissenkungen für die
Endkunden als Ergebnis der Regulierung der Netzentgelte?

3. Welche finanziellen Auswirkungen haben die der Kostenkalkulation zu-
grunde liegenden Kriterien auf Städte und Gemeinden und ihre Unter-

nehmen?

4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem kommunalwirtschaft-
lichen Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von
gewinnbringenden mit dauerdefizitären Versorgungsbetrieben für die Siche-
rung und Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge und auch vor dem
Hintergrund der beabsichtigten Kürzung der Regionalisierungsmittel ins-
besondere des öffentlichen Nahverkehrs bei?

Drucksache 16/1789 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Auswirkungen hat die Haltung der Regulierungsbehörden von
Bund und Ländern bezüglich des Verfahrens zur Berechnung der Netz-
entgelte von Stadtwerken auf die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen
Querverbundes?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, anstelle der in einem
Positionspapier der Bundesnetzagentur beschriebenen, an der tatsächlich
zugeordneten Gewerbesteuer orientierten Kriterien den Ansatz der kalku-
latorischen Gewerbesteuer der Regulierung zugrunde zu legen?

Welche Konsequenzen hätte dies auf die Höhe der Netznutzungsentgelte?

7. Liegen der Bundesregierung verlässliche Zahlen über das steuerwirksame
Verlustausgleichsvolumen im Zuge der Verrechnung von gewinnbringen-
den mit dauerdefizitären Versorgungsbetrieben in Deutschland vor?

Wenn ja, wie hoch ist das steuerwirksame Verlustausgleichsvolumen?

8. Sieht die Bundesregierung kommunale Netzbetreiber im Wettbewerb mit
den übrigen Anbietern benachteiligt?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung für Chancengleichheit sorgen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die erhöhten bürokratischen Anforde-
rungen zur Erfassung der notwendigen Daten zur Genehmigung der Netz-
nutzungsentgelte?

Ist der Aufwand angesichts der Forderungen nach Bürokratieabbau ver-
hältnismäßig und auch für die kleineren Kommunalversorger problemlos
zu erfüllen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft des kommunalwirtschaft-
lichen Querverbundes und der bisherigen steuerlichen Freistellung der
kommunalen Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des Berichts des
Rechnungshofes vom 2. November 2004 zur umsatzsteuerlichen Behand-
lung der öffentlichen Unternehmen und einschlägiger anhängiger Verfah-
ren am Bundesfinanzhof?

11. Sieht die Bundesregierung darüber hinaus weitere Gefährdungen des
steuerlichen Querverbundes, beispielsweise durch Rechtsprechung und
Rechtsetzung auf EU-Ebene?

Berlin, den 8. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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