BT-Drucksache 16/1663

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1293- Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1663
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1293 –

Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
und des Bundesministeriums für Gesundheit

A. Problem

Der umfangreiche, kaum zu überblickende Normenbestand stellt eine nicht un-
erhebliche Belastung für die rechtsanwendenden Personen, insbesondere für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Gesetze
und Rechtsverordnungen, die ihren Anwendungsbereich verloren haben, sind in
einer zeitgemäßen, übersichtlichen und effektiven Rechtsordnung fehl am Platz
und daher aufzuheben.

B. Lösung

Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Kernprojekt der Initiative Bürokratie-
abbau der Bundesregierung. Alle Ressorts sind verpflichtet, in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Der vorgelegte
Gesetzentwurf bereinigt den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit liegenden Nor-
menbestand um diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen, die für heutige
oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ihre Bedeutung verloren haben.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die Beseitigung bedeutungslos gewordener Vorschriften entstehen keine
unmittelbaren Haushaltsausgaben.

Drucksache 16/1663 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Es ist kein Vollzugsaufwand zu erwarten.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unterneh-
men, entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1663

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1293 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2006

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Max Straubinger
Vorsitzender Berichterstatter

Berlin, den 31. Mai 2006

Max Straubinger
Berichterstatter
Drucksache 16/1663 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Max Straubinger

I.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/1293 wurde in der 35. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 11. Mai 2006 an den Ausschuss für Arbeit und Sozi-
ales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für
Gesundheit sowie den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2006 bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. einvernehmlich die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
31. Mai 2006 gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Zustimmung der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

II.
Der umfangreiche, kaum zu überblickende Normenbestand
stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die rechtsanwen-
denden Personen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger,

Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Gesetze und
Rechtsverordnungen, die ihren Anwendungsbereich verlo-
ren haben, sind in einer zeitgemäßen, übersichtlichen und ef-
fektiven Rechtsordnung fehl am Platz und daher aufzuheben.

Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Kernprojekt der
Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung. Alle Res-
sorts sind verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbe-
reich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Der vorgelegte
Gesetzentwurf bereinigt den in der Zuständigkeit des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundes-
ministeriums für Gesundheit liegenden Normenbestand um
diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen, die für heutige
oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ihre Bedeutung
verloren haben.

III.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss für Arbeit
und Soziales in seiner 21. Sitzung am 31. Mai 2006 bei
Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. einstimmig be-
schlossen, dem Deutschen Bundestag die Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 16/1293 zu empfehlen.

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