BT-Drucksache 16/1633

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1290- Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 30. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1633
16. Wahlperiode 30. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1290 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

A. Problem

Es sollen veraltete und überholte Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beseitigt werden,
deren Bereinigung aufgrund des eindeutigen Bereinigungspotenzials kurzfristig
erfolgen kann. Zusätzlich soll eine Ergänzung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge vorgenommen werden.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/1633 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1290 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert, anzunehmen:

I. Nach Artikel 34 wird folgender Artikel neu eingefügt:

,Artikel 35
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

§ 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung
der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) wird wie
folgt geändert:

1. In Absatz 3 werden

a) in Nummer 3 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und

b) folgende Nummer 4 angefügt:

„4. den Abschnitten von Bundesautobahnen, die mit nur einem
Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an
das Bundesautobahnnetz angebunden sind.“

2. In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „gemäß Artikel 7 Abs. 2 Buch-
stabe b Nr. i der Richtlinie 1999/62/EG“ gestrichen.‘

II. Die bisherigen Artikel 35 bis 75 werden die neuen Artikel 36 bis 76.

Berlin, den 30. Mai 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Peter Hettlich
Berichterstatter

Peter Hettlich

Berichterstatter
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Mit dem Gesetz sollen mit dem Ziel des Bürokratieabbaus
veraltete und überholte Vorschriften im Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung beseitigt werden, deren Bereinigung aufgrund
des eindeutigen Bereinigungspotenzials kurzfristig erfolgen
kann.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/1290 in seiner 13. Sitzung am 17. Mai 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 17. Mai 2006
beraten.

Zu dieser Sitzung haben die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache
16[15]277) eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Be-
schlussempfehlung und aus Teil IV dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der SPD führte aus, die mit dem Änderungs-
antrag angestrebte Änderung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge beinhalte eine Vereinfachung und
Entbürokratisierung, so dass es gerechtfertigt sei, diese Re-
gelung mit in den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1290
aufzunehmen.

Die Fraktion der FDP kritisiert aus rechtssystematischer
Sicht, dass die Änderung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge mit einem Gesetz zur Bereinigung
von Rechtsvorschriften verbunden werde.

zu bemauten, um Verkehrsverlagerungen zu vermeiden, sei
sinnvoll. Zweifelhaft sei aber, ob eine solche Regelung in die
Systematik des Bereinigungsgesetzes passe.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(15)277 –
unter Berücksichtigung des Hinweises des Berichterstatters,
dass die bisherigen Artikel 35 bis 75 aufgrund des neu ein-
zufügenden Artikels 35 zu Artikel 36 bis 76 werden müssen
– einstimmig angenommen.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1290 nahm der Aus-
schuss in der geänderten Fassung ebenfalls einstimmig an.

V. Begründung zu der Änderung

Mit dem neuen § 1 Abs. 3 Nr. 4 des Autobahnmautgesetzes
(ABMG) werden bestimmte Bundesautobahnabschnitte auf-
grund ihrer dort genannten Besonderheiten (Ausbauzustand
und fehlende unmittelbare Anbindung an das Bundes-
autobahnnetz) von der Mautpflicht ausgenommen. Die be-
troffenen Bundesautobahnabschnitte haben – insbesondere
aufgrund ihrer fehlenden Anbindung an das Bundesauto-
bahnnetz – regelmäßig vorwiegend Bedeutung als „Ortsum-
fahrungen“. Durch die bisherige Bemautung dieser Strecken
werden unerwünschte mautausweichende Verkehre auf dem
nachgeordneten örtlichen Streckennetz verursacht, die durch
die Gesetzesänderung zukünftig vermieden werden.

Die Ausnahmeregelung hat in der Regel nur vorübergehen-
den Charakter, da ein Bundesautobahnabschnitt automatisch
nicht mehr unter die Ausnahme fällt, sobald er entweder an
das Bundesautobahnnetz unmittelbar angeschlossen oder
mit mehr als einem Fahrstreifen je Richtung ausgebaut wird.
Von der Ausnahme sind derzeit nur drei sehr kurze Bun-
desautobahnabschnitte (BAB 7 – Grenztunnel Füssen und
BAB 98 – Umfahrungen Lauchringen/Tiengen und Luttin-
gen) betroffen.

In § 1 Abs. 4 Satz 1 ABMG wird aus redaktionellen Gründen
der Verweis auf die Richtlinie 1999/62/EG gestrichen, da mit
dem Außerkrafttreten dieser Richtlinie im laufenden Jahr zu
rechnen ist.

Berlin, den 30. Mai 2006
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1633

Bericht des Abgeordneten Peter Hettlich

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1290 in seiner 35. Sitzung am 11. Mai 2006 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete
die Regelungen des Gesetzentwurfs als sinnvolle Maßnahme
des Bürokratieabbaus. Sie gehe auf Beschlüsse aus dem Jahr
2003 zurück. Auch das Anliegen des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen, bestimmte Autobahnabschnitte nicht

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