BT-Drucksache 16/1576

Priorisierung der Wasserstraßenbauvorhaben des Bundes

Vom 19. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1576
16. Wahlperiode 19. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Priorisierung der Wasserstraßenbauvorhaben des Bundes

Vo r b e m e r k u n g

Sämtlichen Projekten zum Ausbau von Bundeswasserstraßen wurde im Bundes-
verkehrswegeplan 2003 ein Vordringlicher Bedarf zugeordnet. Nur ein Bruchteil
dieser Vorhaben ist jedoch mit den absehbaren Haushaltsmitteln im Planungs-
zeitraum des Bundesverkehrswegeplanes finanzierbar. Dies ruft Unsicherheiten
für die Binnenschifffahrt, Kommunen, Umweltverbände wie auch Anlieger von
Wasserstraßen hervor. Daher beschloss die Bundesregierung zeitgleich mit dem
Bundesverkehrswegeplan, eine Priorisierung der Wasserstraßenprojekte des
Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen (Anlage 2 zur Kabinettsache des
BMVBW vom 18. Juni 2003). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unterstützte den Bearbeitungsprozess und die politische Diskussion zu diesem
Thema mit einer Studie zur Methodik für die Priorisierung, die im vergangenen
Jahr veröffentlicht wurde. Über den Bearbeitungsstand und Zwischenergebnisse
der Priorisierung durch die Bundesregierung liegen dem Deutschen Bundestag
auch nach fast drei Jahren keine aktuellen Informationen vor.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung an dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Juni 2003
zur ressortübergreifenden Priorisierung der Wasserstraßenprojekte des Bun-
desverkehrswegeplans fest?

2. Welche Funktionen haben in diesem Zusammenhang das im Koalitionsver-
trag avisierte Bundeswasserstraßenausbaugesetz und die Aufstellung der
Fünfjahresplanung?

3. Inwiefern stellt die Benennung von „Bundeswasserstraßen mit überragender
verkehrlicher Bedeutung“ im Entwurf des Infrastrukturplanungsbeschleuni-
gungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/54) eine Priorisierung der Bundes-
regierung dar, und in welcher Weise gehen diese Projekte in künftige Ab-
stimmungsprozesse zur Priorisierung der Wasserstraßenprojekte ein?

Unter welchen Kriterien wurden diese Projekte ausgewählt?
4. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung für den Abstim-
mungsprozess zur Priorisierung?

5. Wann soll das Wasserstraßenausbaugesetz vorgelegt werden?

Drucksache 16/1576 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Prüfung nach dem Gesetz zur
Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Wenn ja, in welcher Weise müsste diese Prüfung umgesetzt werden?

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit in dieser Prüfung zu
beteiligen?

7. Ab wann kann diese Priorisierung in der mittelfristigen Haushaltsplanung
des Bundes berücksichtigt werden?

8. Welche inhaltlichen und methodischen Vorbereitungen für eine Priori-
sierung liegen vor?

9. Ist es beabsichtigt, die Öffentlichkeit in den Prozess zur Priorisierung
einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte der Studie zur Priorisierung
der Wasserstraßenprojekte im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu berücksichtigen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Berlin, den 19. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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