BT-Drucksache 16/1497

Nationale Biodiversitätsstrategie zügig vorlegen

Vom 17. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1497
16. Wahlperiode 17. 05. 2006

Antrag
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nationale Biodiversitätsstrategie zügig vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag begrüßt die erstmalige Vorlage eines Berichts zur Lage
der Natur durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/5903), wie
dies im Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2002 ver-
einbart wurde.

Für die Bundesrepublik Deutschland muss die Erhaltung der biologischen Viel-
falt hohe Priorität haben. Als Vertragsstaat des „Übereinkommens über die bio-
logische Vielfalt“ ist Deutschland verpflichtet, nationale Strategien, Pläne und
Programme zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Biodiversität zu ent-
wickeln. Bis zum Jahre 2010 müssen vorzeigbare Ergebnisse vorliegen für die
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
in Johannesburg (2002) und aus dem Ratsbeschluss der Europäischen Union von
Göteborg vom Juni 2001.

Im Bericht der Bundesregierung werden – auf der empirischen Grundlage der
Daten zur Natur (2004) des Bundesamtes für Naturschutz – Perspektiven für den
Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt aufgezeigt.

Der Naturschutz braucht seinen Platz in der Gesellschaft. In Deutschland sind
zirka 5,5 Millionen Menschen Mitglied in Umwelt- und Naturschutzverbänden.
Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, in der Naturschutzpolitik auf die
aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der gesellschaftlichen
Gruppen zu setzen, denn eine moderne Gesellschaft kann ihre natürlichen
Ressourcen nur dann bewahren, wenn sie dafür einen breiten Rückhalt in der
Bevölkerung hat.

Naturschutzbildung ist Bestandteil der Bildung für eine nachhaltige Entwick-
lung. Die Bundesregierung muss daher ihre Bemühungen verstärken, die unter-
schiedlichen Naturschutzinitiativen über ein Bildungs-, Kommunikationskon-
zept in eine Gesamtstrategie einzubinden.

Naturschutz hat enorme Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung der ländli-

chen Regionen. Durch Unterstützung integrierter Ansätze kann die Bundesre-
gierung das vorhandene Potenzial ländlicher Räume für eine naturgerechte,
nachhaltige Entwicklung besser als bisher mobilisieren.

Deutschland war eine der treibenden Kräfte für den Beschluss der Vertragsstaa-
tenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) aus
dem Jahre 2004 über die Einrichtung eines globalen Netzwerks von Schutz-

Drucksache 16/1497 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gebieten zu Lande (2010) und zu Wasser (2012). Die Bundesregierung muss
auch weiterhin eine aktive Rolle beim Zustandekommen des Schutzgebietsnet-
zes spielen. Die Entwicklungszusammenarbeit muss konsequent auf die drei
Ziele der CBD ausgerichtet werden: Umwelt- und Naturschutz, Armutsbekämp-
fung, Krisenprävention.

Daten über den Zustand und die Veränderungen von Natur und Landschaft sind
eine unverzichtbare Grundlage für eine fundierte Naturschutzpolitik. Zur regel-
mäßigen Erfassung der biologischen Vielfalt haben die für das Monitoring
zuständigen Länder bisher kein bundesweit einheitliches System entwickelt. Die
Bundesregierung ist aufgefordert, die Erarbeitung eines einheitlichen Monito-
ringsystems sowie entsprechende Umsetzungsschritte durch Hilfe bei der kon-
zeptionellen und methodischen Grundlegung zu unterstützen.

In der Forschung zur biologischen Vielfalt ist von der Bundesregierung dem
Vorrang von Analysen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und
Landschaft Rechnung zu tragen. Auf der Tagesordnung bleiben auch die Ent-
wicklung von Methoden und Instrumenten zur Integration des Naturschutzes in
die verschiedenen Nutzungsbereiche, die Erarbeitung von Leitbildern zur Erhal-
tung der Kulturlandschaften und die Erarbeitung innovativer Ansätze für Um-
weltkommunikation und Lernen für nachhaltige Entwicklung.

Die Bundesregierung muss sich weiterhin dafür einsetzen, dass das europäische
Naturschutzgebiet NATURA 2000 umfassend realisiert wird und die Länder
uneingeschränkt ihren Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
sowie aus der EU-Vogelschutzrichtlinie nachkommen.

Im Jahre 2004 hat die Bundesrepublik Deutschland NATURA 2000 Meeres-
schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gemeldet. Die
Bundesregierung bleibt aufgefordert, eine nationale Strategie zur nachhaltigen
Nutzung und zum Schutz der Meere zu erarbeiten und vorzulegen.

Mit den Naturschutzgroßprojekten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeu-
tung und dem Gewässerrandstreifenprogramm leistet die Bundesregierung
einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des nationalen Naturerbes. Diese Pro-
gramme sind zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist die Reduktion von stofflichen
Einträgen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung muss in ihrer Politik der
Verringerung der Böden, der Gewässer und der Luft weiterhin große Aufmerk-
samkeit schenken.

Der direkte Artenschutz bleibt eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes. Das
Artenschutzrecht ist effizient durchzusetzen. Mit Modellprojekten ist auch
weiterhin die Wiederansiedlung vom Aussterben bedrohter und seltener Arten
zu unterstützen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt die Ankündigung der Bundes-
regierung, eine finanzielle Lösung für die Sicherung des im Bundesbesitz be-
findlichen nationalen Naturerbes zu finden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. zügig eine nationale Biodiversitätsstrategie vorzulegen;

2. im Rahmen dieser Strategie auch darzulegen, wie weit in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Biotop-
verbundsystem auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche verwirklicht
ist und welche weiteren Anstrengungen hier erforderlich sind;

3. gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes unentgeltlich

in eine Bundesstiftung einzubringen oder an die Länder zu übertragen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1497

4. dem Bundestag zukünftig einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zur
Lage der Natur vorzulegen.

Berlin, den 17. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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