BT-Drucksache 16/1438

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1023- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Vom 10. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1438
16. Wahlperiode 10. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1023 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

A. Problem

Nach Ansicht der Bundesregierung sind das aus dem Jahre 1989 stammende
Agrarstatistikgesetz und das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz weiter zu
modernisieren. Durch Änderungen soll der durch die Novellen aus den Jahren
1998 und 2002 eingeschlagene Weg fortgesetzt werden, und zwar eine Straffung
von Verwaltungsaufgaben sowie die Entlastung der auskunftspflichtigen Unter-
nehmen.

Der Gesetzentwurf soll ergänzende Regelungen zur Nutzung von Verwaltungs-
daten schaffen und im Bereich der Datenerhebung weitere Vereinfachungen
ermöglichen sowie die Verwendungsmöglichkeiten der erhobenen Daten er-
weitern. Gleichzeitig sollen die Vorschriften an die veränderten fachlichen
Anforderungen an die Agrarstatistik angepasst werden.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 16/1023 in
geänderter Fassung

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/1023.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Für den Bund ist die Umsetzung dieses Gesetzes auf mittlere Sicht nahezu auf-
wandsneutral. Länder und Kommunen werden finanziell entlastet.

Drucksache 16/1438 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Durch den Vollzug des Gesetzes entstehen für die Wirtschaft keine Kosten. Viel-
mehr wird sich bei zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben der Aufwand für
die Abgabe statistischer Meldungen in unterschiedlichem Umfang reduzieren.
Dies ist Folge der Nutzung von Verwaltungsdaten anstelle von Primärerhebun-
gen sowie der Straffung von Erhebungen.

Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sind durch die Änderungen nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1438

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzesentwurf auf Drucksache 16/1023 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d wird § 47 Abs. 3 Satz 3 gestrichen.

Berlin, den 10. Mai 2006

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

lichen Flächen und der Viehbestände. Durch die vorliegen-
den Änderungsvorschläge soll der durch die Novellen 1998
und 2002 erfolgreich eingeschlagene Weg fortgesetzt wer-
den, die Verwaltungsaufgaben zu straffen und auskunfts-
pflichtige Unternehmen weiter zu entlasten.

Dazu sollen rechtliche Vorkehrungen getroffen werden, um
die Erhebung der Rinderbestände durch Verwendung von
Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssys-
tem für Tiere durchzuführen. Zusätzlich sollen Teile der
Flächenerhebung gestrichen werden, um so die auskunfts-
pflichtigen Kommunen zu entlasten. Daneben werden die
Agrarstrukturerhebung und die Ernteberichterstattung durch
Verzicht auf bestimmte Erhebungsmerkmale gestrafft und
das Merkmalsprogramm der Besonderen Ernteermittlung
aktualisiert.

Im Einzelnen wird auf den Begründungsteil im Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/1023 verwiesen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 10. Mai
2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Druck-
sache 16(10)101 wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1023 wurde unter Be-
rücksichtigung des Änderungsantrags auf Ausschussdruck-
sache 16(10)101 einstimmig angenommen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird, soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht ergänzt oder
geändert wurden, auf den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/1023 verwiesen.

Hinsichtlich der vom Ausschuss beschlossenen Änderung
gilt folgende Begründung:

Mit der Streichung wird einem Vorschlag des Bundesrates
Rechnung getragen. Mit der Regelung sollen den Ländern
besonders weitgehende Informationen über die Qualität der
jeweiligen Ernte zur Verfügung gestellt werden. Die Rege-
lung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Berlin, den 10. Mai 2006

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
Drucksache 16/1438 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

A. Allgemeiner Teil
I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am
6. April 2006 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1023
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie zur
Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das geltende Agrarstatistikgesetz aus dem Jahre 1989 und
das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz regeln ins-
besondere die statistische Erfassung von landwirtschaft-

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, dem Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/1023 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/1023 in seiner 14. Sitzung am 10. Mai 2006 abschließend
ohne Debatte behandelt.

Die Koalitionsfraktionen haben auf Ausschussdrucksache
16(10)101 einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf
eingebracht, der einen Vorschlag des Bundesrates aufgreift.

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