BT-Drucksache 16/1433

Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr

Vom 4. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1433
16. Wahlperiode 04. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Kersten Naumann, Paul Schäfer
(Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe,
die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr

Seit 1952 veranstaltet der Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V. an Pfingsten
eine Gedenkfeier auf dem Hohen Brendten nahe dem bayerischen Ort Mitten-
wald. Beim Veranstalter handelt es sich um einen Zusammenschluss von Solda-
ten der ehemaligen deutschen Gebirgstruppen, in dem aber auch zahlreiche
aktive Bundeswehrsoldaten organisiert sind. Mitglieder des Vereins waren bis
zum Sommer 2005 auch Traditionsvereine von SS-Truppen. Die Feier dient dem
Gedenken der „alten Kameraden“ von Gebirgsjäger-Einheiten des Dritten Rei-
ches. In der Vergangenheit ist sie auch von der Bundeswehr unterstützt worden,
was erhebliche Proteste in der Öffentlichkeit ausgelöst hat.

Gebirgstruppen haben während des Zweiten Weltkrieges zahlreiche Kriegs-
verbrechen verübt. Das zahlenmäßig größte Massaker führten Truppen der
1. Gebirgsdivision auf der griechischen Insel Kephallonia durch, als sie im Jahre
1943 über 4 000 italienische Kriegsgefangene erschossen. Auch griechische,
italienische und französische Zivilistinnen und Zivilisten wurden im Rahmen
der verbrecherischen so genannten Bandenbekämpfung Opfer von Gebirgstrup-
pen. Am 16. August 1943 überfielen Soldaten der 12. Kompanie des Gebirgs-
jäger-Regiments 98 die Ortschaft Kommeno und ermordeten 317 Einwohner,
der damalige Befehlshaber wurde in der Bundeswehr Generaloberst.

In Frankreich beteiligten sich Einheiten der Gebirgstruppen an der Bekämpfung
der Résistance, an der Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit und an
der Deportation von Juden; in Italien verübte die 5. Gebirgsdivision unter ande-
rem im Juni 1944 gleich zwei Massaker innerhalb weniger Tage in der Stadt
Camerino, denen rund 100 Zivilisten zum Opfer fielen.

Insgesamt sind Massenerschießungen in rund 50 Orten Europas belegt.

Die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Verbrechen hat bislang nicht stattgefun-
den. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München wurde nach
Kenntnis der Fragesteller im Jahre 1972 eingestellt. Gegenwärtig sind zwar wie-
der Ermittlungen aufgenommen worden, was vor allem den Bemühungen des Ar-
beitskreises Angreifbare Traditionspflege und der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes Nordrhein-Westfalen zu verdanken ist, welche die Namen noch le-

bender Angehöriger der Gebirgstruppen recherchiert und der Staatsanwaltschaft
übermittelt haben, eine Anklageerhebung ist momentan aber nicht abzusehen.

Ebenso unbefriedigend ist die politische Aufarbeitung. Zu den Untergliederun-
gen des Kameradenkreises der Gebirgstruppe gehörte bis zum vergangenen Jahr
auch die Traditionsgemeinschaft des SS-Polizeigebirgsjägerregiments 18, das
an der Deportation von Juden aus Athen beteiligt war. Der Kameradenkreis
der Gebirgstruppe lässt kaum eine kritische Reflexion seiner Vergangenheit

Drucksache 16/1433 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

erkennen. Er beklagt das schwere Schicksal der eigenen Truppe, redet aber nicht
über die Verbrechen. Verharmlosend erklärte der frühere Präsident des Kamera-
denkreises während der Feier 2004, der Partisanenkampf sei „zu allen Zeiten
grausam und unritterlich“ und fordere „mehr Opfer in der Zivilbevölkerung […]
als jeder reguläre Kampf “ (Müncher Lokalberichte Nr. 13, 24. Juni 2004,
http://www.gnn-archiv.staticip.de/archiv/Lokal/By/MLB/2004/mlb13.pdf).

Am 15. Mai 2005 räumte der Präsident des Vereins den Angaben der Vereins-
homepage (http://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/) zufolge ein, auch Gebirgs-
soldaten seien an Vorgängen beteiligt gewesen, die „schon damals gegen gelten-
des Recht verstoßen haben.“ Die Soldaten hätten jedoch „das Verbrecherische
des damaligen Systems“ nicht erkennen können, und „kein Mitglied unseres
Kameradenkreises ist wegen Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt wor-
den.“ Man wolle „an jeden Einzelnen“ erinnern. Die „Würde der toten Kamera-
den“ wird beschworen, ungeachtet der Frage, an welchen Verbrechen sie betei-
ligt waren.

Die Nähe einer solchen Haltung zu wehrmachtsverherrlichenden Einstel-
lungen ist unübersehbar. Die Homepage der Ortskameradschaft Stuttgart
(http://www.ok-stuttgart.de/) unterhält einen Link auf die Homepage
www.kameradenwerke.de, auf der die rechtsextremistische Zeitschrift „Kame-
raden“ zu finden ist. Da die Ortskameradschaft insgesamt nur vier Links auf-
führt, ist davon auszugehen, dass diese empfehlenden Charakter haben.

Der Kameradenkreis findet aber über in der Nähe des Rechtsextremismus ste-
hende Spektren hinaus Zuspruch. Ein prominentes Mitglied des Kameradenkrei-
ses ist Ministerpräsident des Freistaates Bayern und äußerte vor einigen Jahren,
er sei „natürlich besonders stolz auf diese spezifisch bayerische Truppe und ihre
Leistungen in Vergangenheit und Gegenwart“ (Sendung monitor vom 5. Dezem-
ber 2002).

Besonders besorgniserregend ist, dass auch die Bundeswehr eng mit dem Kame-
radenkreis zusammenarbeitet. In der Vergangenheit haben Bundeswehrbusse un-
entgeltlich die Besucher der Gedenkfeiern befördert, Musikkappellen der Bun-
deswehr sind aufgetreten und Vertreter der Bundeswehr haben Ansprachen ge-
halten. In diesen haben sie nicht eine schonungslose Aufarbeitung der Geschichte
gefordert, sondern „die unschönen Begleitumstände“ der antifaschistischen Pro-
teste gegen das Treffen beklagt (Geleitworte des Kommandeurs der 10. Panzer-
division, 15. Mai 2005, http://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/). Um den Pro-
testen auszuweichen, hat der Kameradenkreis die diesjährige Feier vorverlegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Beteiligung der Bundeswehr an Veranstaltungen zu Ehren von Wehr-
machts-, Polizei- und SS-Einheiten, die zahlreiche Kriegsverbrechen began-
gen haben, nach Ansicht der Bundesregierung ein geeignetes Mittel der Tra-
ditionspflege?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Angehörige von Gebirgstruppen wäh-
rend des Zweiten Weltkrieges Massaker begangen haben, und wenn ja, wel-
che Erkenntnisse hat sie darüber (bitte nach Datum, Ort/Region und Opfer-
zahlen aufschlüsseln)?

a) Falls die Bundesregierung keine ausreichenden Erkenntnisse zur Frage-
stellung hat, beabsichtigt sie, das Militärgeschichtliche Forschungsamt
mit der umfassenden Aufarbeitung der Geschichte der Gebirgstruppen im
Zweiten Weltkrieg zu beauftragen, und wenn nein, warum nicht?

b) Ist der Bundesregierung das Buch „Mörder unterm Edelweiß“ (Köln
2004) bekannt, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus den darin

enthaltenen Schilderungen von Kriegsverbrechen durch Gebirgstruppen
für die Beteiligung der Bundeswehr an der Gedenkfeier in Mittenwald?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1433

3. a) Wie viele Mitglieder hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V.?

b) Wie viele davon waren Angehörige von SS-, Polizei- und Wehrmachts-
einheiten (bitte aufschlüsseln)?

c) Wie viele Mitglieder des Kameradenkreises sind derzeit Angehörige der
Bundeswehr?

d) Wie viele Mitglieder waren Angehörige der Bundeswehr und sind derzeit
im Ruhestand?

4. Welche Vereinigungen sind im Kameradenkreis vertreten?

a) Gehören dazu auch SS-Traditionsvereine, und wenn ja, welche?

b) Welche Traditionsgemeinschaften von Verbänden, die an Deportationen
von Juden, Verschleppungen von Zivilisten zur Zwangsarbeit oder weite-
ren Kriegsverbrechen beteiligt waren, gehören heute dem Kameraden-
kreis der Gebirgstruppe e. V. an?

c) Wie viele ehemalige Wehrmachtssoldaten, Polizisten oder SS-Mitglieder,
die während des Dritten Reiches an Deportationen von Juden, Verschlep-
pungen von Zivilisten zur Zwangsarbeit oder weiteren Kriegsverbrechen
beteiligt waren, gehören heute dem Kameradenkreis der Gebirgstruppe
e. V. an?

5. Werden die Verbrechen von Gebirgstruppen des Dritten Reiches nach An-
sicht der Bundesregierung von den Mitgliedern und Gliederungen des Kame-
radenkreises der Gebirgstruppe e. V. umfassend aufgearbeitet, und wenn ja,
inwiefern?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gebirgsjägergeneral H. L. in
einem der Nürnberger Nachfolgeverfahren (Fall 7) unter anderem wegen
Massenerschießungen italienischer Kriegsgefangener zu zwölf Jahren Haft
verurteilt wurde (Das Parlament Nr. 12-13 vom 15. März 2004) und später
Ehrenmitglied im Kameradenkreis wurde http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/
0174_bmvg.htm), und wenn ja, wie bewertet sie dies?

7. Unternimmt der Kameradenkreis nach Einschätzung der Bundesregierung
ernstzunehmende Anstrengungen, Verbrechen von Gebirgstruppen konkret
darzustellen, um sich so dieser Geschichte zu stellen, und wenn ja, welche?

a) Hat der Kameradenkreis das Massaker der 1. Gebirgsdivision an über
4 000 italienischen Kriegsgefangenen auf der Insel Kephallonia vom Sep-
tember 1943 aufgearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend
dargestellt, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundes-
regierung darüber?

b) Hat der Kameradenkreis das Massaker der 12. Kompanie des Gebirgsjä-
gerregiments 98 an 317 Einwohnern des Ortes Kommeno am 16. August
1943 aufgearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend darge-
stellt, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung darüber?

c) Hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe das Massaker an 87 Einwoh-
nern von Lyngiades im Oktober 1943 durch das Feldersatzbataillon 79 auf-
gearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend dargestellt, und
wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

d) Hat der Kameradenkreis die Erschießung der Einwohner von Akmotopos
im Oktober 1943 durch eine Gebirgsjägereinheit (Gruppe Eisl) aufge-
arbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend dargestellt, und wenn
ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

Drucksache 16/1433 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) Hat der Kameradenkreis die Ermordung flüchtender Zivilisten in der
Region Epirus durch eine Gebirgsjäger-Kampfgruppe im Oktober 1943
aufgearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend dargestellt,
und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber?

f) Hat der Kameradenkreis die Anordnung des Ic des Gebirgsarmeekorps
im Raum Joannina vom Februar 1944 betreffend die „völlige Unschäd-
lichmachung bzw. Sonderbehandlung“ festgenommener jüdischer Ein-
wohner aufgearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend darge-
stellt, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung darüber?

g) Hat der Kameradenkreis das Massaker der 5. Gebirgsdivision an ins-
gesamt rund 100 Einwohnern der Ortschaft Camerino vom Juni 1944
aufgearbeitet, wird dies in der Verbandspresse umfassend dargestellt,
und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber?

h) Hat der Kameradenkreis weitere Massaker aufgearbeitet, wird dies in der
Verbandspresse umfassend dargestellt, und wenn ja, welche konkreten
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

i) Hat der Kameradenkreis die Beteiligung von Gebirgstruppen an der
Ermordung und Deportation von Juden aufgearbeitet, wird dies in der
Verbandspresse umfassend dargestellt, und wenn ja, welche konkreten
Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

8. In welchem Verhältnis steht nach Einschätzung der Bundesregierung beim
Kameradenkreis das Gedenken an die Opfer von durch Gebirgstruppen ver-
übten Massakern und das Gedenken an gefallene und vermisste deutsche
Soldaten, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

9. Gibt es Anlässe, zu denen der Kameradenkreis speziell der von Gebirgstrup-
pen Ermordeten gedenkt, und wenn ja, welche?

10. Hält die Bundesregierung den Stand der Aufarbeitung von Kriegsverbre-
chen durch den Kameradenkreis für ausreichend, um eine Zusammenarbeit
zwischen diesem und der Bundeswehr zu begründen, und wenn ja, warum?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Kameradenkreis
erst im vergangenen Jahr einen SS-Traditionsverein (Polizeigebirgsjäger-
regiment 18) aus dem Verein ausgeschlossen hat (junge Welt, 27. Juli 2005),
und inwiefern ist dies nach Ansicht der Bundesregierung auf entschlossene
Geschichtsaufarbeitung bzw. auf öffentlichen Druck zurückzuführen?

12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Äußerung des früheren Präsidenten
des Kameradenkreises auf der Gedenkfeier 2004, der zufolge der Partisa-
nenkampf „zu allen Zeiten grausam und unritterlich“ sei und „mehr Opfer
in der Zivilbevölkerung“ fordere, stelle eine ernst zu nehmende und kri-
tisch-selbstreflexive Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Gebirgs-
truppen, insbesondere der verbrecherischen Art der Partisanenbekämpfung,
dar, und wenn ja, warum?

13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, in der Äußerung des derzeitigen
Präsidenten des Kameradenkreises vom 15. Mai 2005, „kein Mitglied unse-
res Kameradenkreises ist wegen Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt
worden“ (www.kamkreis-gebirgstruppe.de/), spiegele sich das Bemühen
um ernsthafte Aufarbeitung der Verbrechen deutscher Gebirgstruppen, und
wenn ja, warum?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1433

14. Gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung rechtsextremistischen
Einfluss auf den Kameradenkreis, dessen Zeitschrift oder Untergliederun-
gen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?

15. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass von der Homepage
der Ortskameradschaft Stuttgart des Kameradenkreises (http://www.ok-
stuttgart.de/) einer von insgesamt nur vier Links zu den Kameradenwerken
führt?

a) Zeugt dieser Umstand nach Auffassung der Bundesregierung von einer
ernstzunehmenden Aufarbeitung der Verbrechen deutscher Gebirgstrup-
pen?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich
bei den Kameradenwerken um eine Vereinigung mit starken rechtsextre-
mistischen Tendenzen handelt, und wenn nein, warum nicht?

16. Trifft die Darstellung der Ortskameradschaft Stuttgart zu, sie halte jeden
zweiten Dienstag im Monat eine Versammlung in der Theodor-Heuss-Ka-
serne in Stuttgart ab, und wenn ja, ist dies nach Ansicht der Bundesregie-
rung mit der Forderung des Traditionserlasses nach einer der demokratie-
verpflichteten Traditionspolitik trotz der Nähe dieser Ortskameradschaft zur
Vereinigung Kameradenwerke vereinbar, und wenn ja, warum?

17. Wie begründet die Bundesregierung die Beteiligung der Bundeswehr an der
Gedenkfeier des Kameradenkreises vor dem Hintergrund der in den voran-
gegangenen Fragen geschilderten Ausführungen?

18. Welche Bedeutung hat die Ehrung von Gebirgstruppen für die aktuellen
Aufgaben der Bundeswehr, insbesondere für die Aufgaben der Gebirgstrup-
pen der Bundeswehr in Auslandseinsätzen?

a) Sind die Auslandseinsätze von Gebirgstruppen früherer Armeen und
Truppenteile für die Bundeswehr in irgendeiner Hinsicht vorbildlich, und
wenn ja, inwiefern?

b) In welchem Verhältnis steht die Bundesregierung zum Kameradenkreis
der Gebirgstruppe e. V.?

19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Kommandeur der
10. Panzerdivision in seinem Geleitwort zur Gedenkfeier am 15. Mai 2005
(http://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/) nur in sehr allgemeiner Form er-
wähnt hat, es habe „Opfer von Verfolgung und Verbrechen, die von Deut-
schen und im deutschen Namen begangen wurden“, gegeben, jedoch weder
explizit darauf hingewiesen hat, dass zu den Tätern auch die Gebirgstruppen
gehörten, deren Angehörige zum Teil an der Gedenkfeier anwesend waren
noch die Verbrechen näher erörtert hat?

20. Teilt die Bundesregierung die Bewertung des Kommandeurs der 10. Panzer-
division, bei den Protesten gegen die Feier handele es sich um „unschöne
Begleitumstände“, und wenn ja, warum?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Proteste gegen das Gebirgstruppen-
Treffen?

22. Wie bewertet die Bundesregierung den Kenntnisstand unter Bundeswehr-
angehörigen, insbesondere bei Angehörigen von Gebirgstruppen, über die
Verbrechen von Gebirgstruppen des Dritten Reiches?

a) Wie ist dabei die Äußerung eines Generalmajors der Bundeswehr einzu-
ordnen, er könne „nicht im Einzelnen sagen, zu welchen Einheiten und
Verbänden der Gebirgstruppe der ehemaligen Deutschen Wehrmacht For-
schungsergebnisse vorliegen“ (Kontraste-Sendung vom 26. Mai 2005)?
b) In welcher Form und in welchem Umfang wird Angehörigen von Bun-
deswehr-Gebirgstruppen diese Thematik vermittelt?

Drucksache 16/1433 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

23. Wie gestaltet sich bislang die Zusammenarbeit zwischen dem Kameraden-
kreis incl. seiner Untergliederungen und der Bundeswehr (ohne Berücksich-
tigung der Gedenkfeiern bei Mittenwald)?

a) In welchem Umfang wird dem Kameradenkreis bzw. seinen Untergliede-
rungen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr gewährt?

b) Welche Förderung aus Bundesmitteln erhalten der Kameradenkreis bzw.
dessen Untergliederungen und wofür?

c) Erhält der Kameradenkreis weitere Vergünstigungen, und wenn ja,
welche?

24. Wie gestaltete sich in den Jahren seit 2000 die Zusammenarbeit zwischen
dem Kameradenkreis und der Bundeswehr hinsichtlich der Durchführung
der Gedenkfeiern bei Mittenwald?

a) Hat die Bundeswehr einen unentgeltlichen Transport für Besucher der
Gedenkfeier angeboten, und wenn ja, welche Kosten sind der Truppe da-
bei entstanden?

b) Hat die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung einen
Kranz niedergelegt, und trifft es zu, dass auch die Ordensgemeinschaft
der Ritterkreuzträger einen Kranz niedergelegt hat, und wenn ja, hält es
die Bundesregierung für angemessen, sich neben diese Gruppierung zu
stellen, und wie ist dies mit der Anweisung des Bundesministers der Ver-
teidigung vom 5. März 1999 zu vereinbaren, mit der Ordensgemein-
schaft nicht mehr zusammenzuarbeiten (s. Antwort auf Frage 17 in Bun-
destagsdrucksache 14/1485)?

c) Wie oft traten Musikkappellen der Bundeswehr auf, und welche waren
dies?

d) Welche Vertreter der Bundeswehr haben Ansprachen gehalten und wie
oft?

e) Hat die Bundeswehr weitere Unterstützungsleistungen für die Gedenk-
feiern erbracht, und wenn ja, welche?

25. Wird es auch in diesem Jahr eine Zusammenarbeit von Bundeswehr und Ka-
meradenkreis anlässlich der Gedenkfeier geben, und wenn ja,

a) wie wird sich diese gestalten,

b) welche der in der vorangegangenen Frage genannten Unterstützungsleis-
tungen soll es in diesem Jahr geben, und sind darüber hinausgehende
Kooperationsformen beabsichtigt (wenn ja, welche)?

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre weitere Kooperation mit dem
Kameradenkreis?

Berlin, den 2. Mai 2006

Ulla Jelpke
Katrin Kunert
Kersten Naumann
Paul Schäfer (Köln)
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.