BT-Drucksache 16/13999

EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Vom 7. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13999
16. Wahlperiode 07. 09. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch,
Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Am 30. Januar 2008 hat die Europäische Kommission einen Verordnungs-
vorschlag vorgelegt, der die europaweiten Kennzeichnungsvorschriften für
Lebensmittel (RL 2000/13/EG bzw. RL 90/496/EWG) vor allem zur Nährwert-
deklaration aktualisieren soll. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden der Rats-
arbeitsgruppe zeichnet sich eine aus verbraucherpolitischer Sicht erhebliche
Verschlechterung des Verordnungsvorschlags ab. Ein Rechtsgutachten der Ver-
braucherorganisation foodwatch vom Juli 2009 sieht zudem den Subsidiaritäts-
grundsatz verletzt, wenn den Mitgliedstaaten keine nationalen Abweichungs-
möglichkeiten z. B. für eine farbliche Ampelkennzeichnung von Nährwerten
gegeben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen aktuellen Stand haben die Verhandlungen zur EU-Lebensmittel-
informationsverordnung, und wie sieht der weitere Zeitplan aus?

2. Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung eine Einigung im
Ministerrat erzielt werden, und wie viele Sitzungen der fachlich zuständigen
Ratsarbeitsgruppe wird es nach Einschätzung der Bundesregierung bis zu
einer Einigung noch geben?

3. Tagt die fachlich zuständige Ratsarbeitsgruppe im so genannten Hauptstadt-
format, oder wird sie in den Verhandlungen durch Referenten der Ständigen
Vertretung vertreten?

4. Wie häufig wurde der Vorschlag in der fachlich zuständigen Ratsarbeits-
gruppe behandelt, und welche Positionen hat die Bundesregierung bei
diesen Sitzungen vertreten?

5. Welche inhaltliche Position hat die Bundesregierung im Ministerrat ins-
besondere zu den Punkten Mindestschriftgröße, Kleinstverpackungen, farb-
liche Gestaltungsoptionen und nationale Kennzeichnungssysteme bisher
vertreten?
6. Welche Positionen vertreten die anderen Mitgliedstaaten bezüglich farb-
licher Gestaltungsoptionen und nationaler Kennzeichnungssysteme?

7. Welche Vorbehalte hat die Bundesregierung im Rahmen der Ratsarbeits-
gruppe zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung bisher eingelegt?

8. Welche Dokumente wurden in die Positionsbestimmung einbezogen?

Drucksache 16/13999 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Diskussion und
den Begleitgesetzen zum Lissabonvertrag im Hinblick auf die Einbindung
des Deutschen Bundestages in die Verhandlungen um die Lebensmittel-
kennzeichnungsverordnung?

10. Hat sich die Bundesregierung zur Erstellung ihrer Position gewerblicher
Beratungsunternehmen bzw. externer Experten bedient, und wenn ja,
welcher?

11. Welche Studien hat die Bundesregierung einbezogen?

12. An welchen Veranstaltungen (Veranstalter, Datum, Titel) zum Thema Nähr-
wertkennzeichnung haben Vertreter der Bundesregierung seit dem Jahr
2006 teilgenommen, und in welcher Form wurde die Position der Bundes-
regierung publiziert?

13. Mit welchen Lobbyisten haben Vertreter der Bundesregierung informelle
Gespräche zur Nährwertkennzeichnung geführt (Datum, Interessenvertre-
ter), und welche Positionen hat sie dort vertreten?

14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem britischen
Evaluationsbericht im Auftrag der britischen Lebensmittelbehörde FSA
(Food Standards Agency) zum Verständnis von Lebensmittelkennzeich-
nungen vom Mai 2009?

15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung im Hinblick auf den
Subsidiaritätsgrundsatz aus dem Rechtsgutachten der Verbraucherorganisa-
tion foodwatch zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer verständlichen
und verbraucherfreundlichen Lebensmittelkennzeichnung mit Ampelfarben
im Brief der Krankenkassen vom 26. August 2009?

17. Wie müsste die Lebensmittelinformationsverordnung formuliert sein, damit
Mitgliedstaaten, die dies wünschen, die einzelnen Nährwerte durch die Am-
pelfarben Grün, Gelb und Rot sowie textlich (niedrig, mittel, hoch) kenn-
zeichnen und für in- und ausländische Anbieter verbindlich vorschreiben
können?

18. Wie müsste die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung formuliert sein,
damit Unternehmen, die die Nährwertampel bereits anwenden, dies auch
weiterhin ohne Einbußen tun können?

19. Mit welchem Vorschlag wird die Bundesregierung die Einhaltung des Sub-
sidiaritätsprinzips sicherstellen und so Gestaltungsspielräume im Hinblick
auf nationale Ernährungsgewohnheiten und kulturelle Besonderheiten er-
halten?

20. In welcher Weise wurden Verbraucherwünsche im Hinblick auf eine Lebens-
mittelkennzeichnung ermittelt?

21. Wo hat die Bundesregierung ihre Arbeitsschritte zur Ermittlung einer ver-
braucherfreundlichen Lebensmittelkennzeichnung dokumentiert?

Berlin, den 7. September 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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