BT-Drucksache 16/13996

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP -16/13926- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Vom 8. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13996
Bericht der Abgeordneten Michael Stübgen, Michael Roth (Heringen), Markus Löning,
Dr. Diether Dehm und Rainder Steenblock

I. Überweisung

Der Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 16/13926
in seiner 232. Sitzung am 26. August 2009 beraten und an
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur federführenden Beratung und an den Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, den
Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechts-
ausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

nach § 72 der Geschäftsordnung empfohlen, den Gesetzent-
wurf in der vom Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union beschlossenen Fassung anzunehmen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 95. Sitzung am
2. September 2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Innenausschuss hat am 1. September 2009 im Wege
der schriftlichen Abstimmung nach § 72 der Geschäfts-
ordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.
von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
16. Wahlperiode 08. 09. 2009

Bericht*
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksache 16/13926 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit
II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat im Wege der schriftlichen Abstimmung

Der Rechtsausschuss hat in seiner 149. Sitzung am
26. August 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Annahme vorbehaltlich sich aus der öffentlichen Anhörung

* Die Beschlussempfehlung ist als Drucksache 16/13987 gesondert verteilt worden.

Drucksache 16/13996 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union ergebender Änderungs-
anträge.

Der Finanzausschuss hat in seiner 138. Sitzung am
26. August 2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat am 1. September 2009 im
Wege der schriftlichen Abstimmung nach § 72 der Ge-
schäftsordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 100. Sitzung am 26. August 2009 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
im schriftlichen Verfahren empfohlen, den Gesetzentwurf
mit Änderungen anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 111. Sitzung am 26. August
2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
131. Sitzung am 26. August 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/13926 in seiner
94. Sitzung am 26. August 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE., den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/13926 in sei-
ner 95. Sitzung am 26. August 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. deren Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 16/13926 in
seiner 94. Sitzung am 26. August 2009 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit
der Fraktion DIE LINKE. deren Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Nach § 72 der Geschäftsordnung hat der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union am 20. August

über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundes-
tages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union (Drucksache 16/13923), zur Umsetzung der
Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags
von Lissabon (Drucksache 16/13924) und zur Änderung des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung
und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union (Drucksache 16/13925), zu dem Gesetz-
entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund
und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
(Drucksache 16/13926) und dem Gesetzentwurf der Fraktion
DIE LINKE. zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23,
45 und 93) auf Drucksache 16/13928 eine gemeinsame
öffentliche Anhörung mit dem Ausschuss für Fragen der
Europäischen Union des Bundesrates am 26. und 27. August
2009 durchzuführen.

An der Anhörung haben folgende Sachverständige teilge-
nommen:

Prof. Dr. Armin von Bogdandy,
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht
und Völkerrecht, Heidelberg

Prof. Dr. Christian Calliess,
Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Andreas Fisahn,
Universität Bielefeld

Prof. Dr. Christian Hillgruber,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Dr. rer. soz. Andreas Peter Maurer,
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin

Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale),
Universität Bielefeld

Prof. Dr. Dietrich Murswiek,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice,
Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Adelheid Puttler, LL.M.,
Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Matthias Ruffert,
Friedrich-Schiller-Universität Jena

Prof. Dr. jur. Jürgen Schwarze,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Prof. Dr. jur. Rudolf Streinz,
Ludwig-Maximilians-Universität München.

Aus der Zusammenschau der zweitägigen Anhörung und der
abschließenden gemeinsamen Beratung der Vorlagen auf den
Drucksachen 16/13923, 16/13924, 16/13925, 16/13926 und
16/13928 am 2. September 2009 wird der Beratungsprozess
im Ausschuss erkennbar. Zum Verlauf der Beratungen zu den
Gesetzentwürfen auf den Drucksachen 16/13923, 16/13924
und 16/13925 und zu deren Beratungsergebnissen wird auf
die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für die Ange-
legenheiten der Europäischen Union auf den Drucksachen
2009 beschlossen, zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16/13985 und 16/13986 sowie ergänzend auf die Berichte zu
diesen Beschlussempfehlungen verwiesen.

16(21)983 – – – 0 –

+ Silberhorn
(CDU/CSU),

0 Lintner
(CDU/CSU)

16(21)953 + + 0 0 +

16(21)954 + + + 0 +

16(21)984 – – 0 0 0

+ Silberhorn
(CDU/CSU),

0 Lintner
(CDU/CSU)

16(21)985 + + 0 0 +
– Silberhorn
(CDU/CSU)

16(21)956 + + + 0 +

16(21)957 + + 0 0 +

16(21)958 + + + 0 +

16(21)959 + + + 0 +

16(21)950 – – 0 0 –
+ Silberhorn
(CDU/CSU)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13996

Im Rahmen der Anhörung wurden die Regelungen des
Gesetzentwurfes auf Drucksache 16/13926, insbesondere
der Anlage zu § 9 dieses Gesetzes, in die die 2008 zwischen
den Regierungen der Länder und der Bundesregierung aus-
gehandelte, aber noch nicht in Kraft getretene Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der
Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der
Europäischen Union in Ausführung von § 9 des Gesetzes
über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angele-
genheiten der Europäischen Union vom 12. Juni 2008 aufge-
nommen werden soll, ausführlich beraten. Seitens des Bun-
desrates hat Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (Baden-
Württemberg) auf die parallelen Beratungen zum Gesetz
über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundes-
tag in Angelegenheiten der Europäischen Union verwiesen
und darauf, dass es eine Entscheidung der Länder sei, den
Text der Bund-Länder- Vereinbarung von 2008 in das ent-
sprechende Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund
und Ländern aufzunehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13926 in

seiner 91. Sitzung am 2. September 2009 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP die Annahme des Gesetzentwurfes mit den nachfol-
gend dargstellten Änderungen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten auf
Ausschussdrucksachen 16(21)952 bis 16(21)961 sowie
16(21)982, die Abgeordneten Michael Stübgen (CDU/CSU)
und Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) auf Ausschuss-
drucksache 16(21)985 und der Abgeordnete Thomas
Silberhorn (CDU/CSU) auf Ausschussdrucksachen
16(21)950, 16(21)983 sowie 16(21)984 Änderungsanträge
zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13926 ein.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union stimmte nach der Beratung über die einzelnen An-
träge zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13926, wie aus
der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, ab:

+ = Zustimmung – = Ablehnung 0 = Enthaltung A = Abwesenheit

Änderungs-
antrag

CDU/CSU SPD FDP DIE LINKE.
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Bemerkungen

16(21)952 + + + + +

16(21)961 + + + + +

16(21)955 + + + 0 +

16(21)982 + + 0 0 +
16(21)960 + + 0 0 +

Drucksache 16/13996 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In den Beratungen nahm die Fraktion der CDU/CSU Be-
zug auf die vorangegangenen Erörterungen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD mit Vertretern des Bundesrates.
Dabei wurden die vorgetragenen Anliegen der Länder, die
über rein formale Anpassungen im Zuge der Überführung
der 2008 verhandelten Bund-Länder-Vereinbarung hinaus-
gehen, hervorgehoben.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(21)952

„Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt redaktionell geändert:

1. § 5 Absatz 3 wird gestrichen aufgehoben.

Begründung

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, die im
Wege der Rechtsförmlichkeitsprüfung erfolgte.“

wurde wie aus der Übersicht ersichtlich angenommen.

Ebenso wurde mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(21)961

,Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

1. § 9 wird wie folgt geändert gefasst: „….“

2. Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

„Weitere Einzelheiten bleiben einer Vereinbarung zwi-
schen Bund und Ländern vorbehalten.“‘

angenommen. In der Begründung führen die Antragsteller
aus, dass die Änderung zu Nr. 1 eine redaktionelle sei und
die Änderung in Satz 2 klarstelle, dass auch weiterhin Ein-
zelheiten der Unterrichtung und Beteiligung der Länder im
Wege von untergesetzlichen Vereinbarungen zwischen
Bund und Ländern geregelt werden können und die Verein-
barung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen
der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
fortbesteht.

Ebenfalls redaktionelle Änderungen lagen dem Änderungs-
antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(21)955:

„Abschnitt I. Absatz 1 der Anlage zu § 9 wird wie folgt
redaktionell geändert:

1) Die Regierungen von Bund und Ländern werden stellen
durch geeignete institutionelle und organisatorische Vorkeh-
rungen sicherstellen, dass die Handlungsfähigkeit der Bun-
desrepublik Deutschland und eine flexible Verhandlungs-
führung auf europäischer Ebene in Angelegenheiten der Eu-
ropäischen Union gewährleistet bleiben sind. Bund und
Länder setzen sich bei Gesprächen auf europäischer Ebene
der Europäischen Union nicht in Widerspruch zu abge-
stimmten Positionen. Im Sinne einer Früherkennungwar-
nung unterrichten Bund und Länder einander über Entwick-
lungen auf europäischer Ebene in Angelegenheiten der
Europäischen Union, die in beiderseitigem Interesse liegen.“

Dieser wurde wie aus der Tabelle ersichtlich angenommen.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(21)982:

,Abschnitt I. Absatz 2 der Anlage zu § 9 wird wie folgt
gefasst:

Vorhaben der Europäischen Union beschränken sich nicht
auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der Euro-
päischen Union beschränken, sondern erstrecken sich auch
auf Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme, Mittei-
lungen und Empfehlungen erstrecken. Vorhaben sind auch
so genannte „Gemischte Beschlüsse“ und die Vorbereitung
und der Abschluss völkerrechtlicher Abkommen.‘

wurde ebenfalls wie aus der Übersicht erkennbar angenom-
men. Die Antragsteller führten zur Begründung aus, dass es
sich um redaktionelle Änderungen handele.

Breiten Raum in der Beratung des Gesetzentwurfes auf
Drucksache 16/13926 nahm sowohl in der Anhörung wie
auch in der 91. Sitzung am 2. September 2009 die Thematik
einer Regelung zu Stellungnahmen des Bundesrates bei
Vorhaben der Europäischen Union zu Fragen der kommuna-
len Daseinsvorsorge ein. Die Fraktion der CDU/CSU
äußerte Verständnis für die Belange der Länder in dieser
Sache und verwies auf die hierzu einstimmig gefassten
Beschlüsse der Europaministerkonferenz der Länder. Zu-
gleich verwies sie auf das bestehende Meinungsbild sowie
die Beratungen innerhalb der Koalition und warb für eine
Kompromissfindung in diesem Bereich.

Hierzu lag ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(21)951 vor:

„Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

§ 10 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Dem bisherigen Wortlaut wird folgender Absatz 2
angefügt:

„Nimmt der Bundesrat bei Vorhaben der Europäi-
schen Union zu Fragen der kommunalen Daseinsvor-
sorge Stellung, ist die Stellungnahme von der Bun-
desregierung unter den Voraussetzungen des § 5 zu
berücksichtigen; insbesondere bemüht sich die Bun-
desregierung, in den Fällen des § 5 Absatz 2 Einver-
nehmen mit dem Bundesrat herzustellen.“

2. Die bisherigen Nummern 3 bis 4 werden Nummern 4
bis 5.“

Staatsministerin Emilia Müller (Bayern) unterstrich im
Namen des Bundesrates nachdrücklich den einstimmigen
Beschluss der Europaministerkonferenz der Länder hin-
sichtlich Stellungnahmen des Bundesrates bei Vorhaben
der Europäischen Union zu Fragen der kommunalen Da-
seinsvorsorge. Dieser laute folgendermaßen: „Nimmt der
Bundesrat bei Vorhaben der Europäischen Union zu Fra-
gen der kommunalen Daseinsvorsorge Stellung, ist die
Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung
nach Maßgabe des § 5 den Beratungen zugrunde zu legen.
Vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat bemüht
sich die Bundesregierung, Einvernehmen mit dem Bundes-
rat herzustellen.“ Der jetzt eingebrachte Vorschlag schmä-
lere die Rechte der Länder und sei deswegen nicht akzepta-
bel.

Die Fraktion der SPD betonte das darüber hinaus herr-
schende Einvernehmen, dass die bestehenden Rechte der
Bund und Länder stimmen überein, dass die Die Informa-
tions- und Mitwirkungsrechte der Länder im Hinblick auf

Länder bei der Überführung der Bund-Länder-Vereinbarung
in ein Gesetz nicht beschnitten werden sollten. Zugleich

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13996

dürfe es jedoch auch keine unsachgemäße Ausweitung die-
ser Rechte geben. Hierauf gelte es insbesondere bei der For-
mulierung der Regelungen über die Stellungnahmen des
Bundesrates bei Vorhaben der Europäischen Union zu Fra-
gen der Daseinsvorsorge zu achten. So sei es ein bedeuten-
der Punkt, ob auf Fragen der öffentlichen oder kommunalen
Daseinsvorsorge Bezug genommen werde. Auf Basis ihrer
Darlegungen warb die Fraktion der SPD für eine Kompro-
missfindung in diesem Punkt.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass das einhellige
Votum der Länder hinsichtlich der Regelungen über die
Stellungnahmen des Bundesrates bei Vorhaben der Euro-
päischen Union zu Fragen der Daseinsvorsorge nicht außer
Acht gelassen werden dürfe. Zugleich gelte es aber, eine
nicht gebotene Ausweitung der Rechte der Länder in diesem
Bereich zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sei eine
Überführung der bestehenden Länderrechte ohne Abstriche
in das Gesetz zu befürworten. Insgesamt warb die Fraktion
der FDP für eine diesbezügliche Kompromissfindung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in
ihren Ausführungen auf die Haltung der kommunalen Spit-
zenverbände zu Stellungnahmen des Bundesrates bei Vorha-
ben der Europäischen Union zu Fragen der kommunalen
Daseinsvorsorge, die nicht dem Beschluss der Europaminis-
terkonferenz der Länder entsprächen. Zudem dürfe es nicht
zu einer weiteren Schieflage zwischen der Bedeutung der
Stellungnahmen von Bundesrat und Bundestag kommen.
Deshalb sei eine Formulierung zur kommunalen Daseins-
vorsorge, die die Rechte der Länder ausweite, abzulehnen.
Vielmehr müsse ein Kompromiss „auf Augenhöhe“ gefun-
den werden.

Abgeordneter Thomas Silberhorn (CDU/CSU) betonte
nachdrücklich, dass den berechtigten Anliegen des Bundes-
rates auf Basis des einstimmigen Beschlusses der Europa-
minister der Länder hinsichtlich der Stellungnahmen des
Bundesrates bei Vorhaben der Europäischen Union zu Fra-
gen der kommunalen Daseinsvorsorge Rechnung getragen
werden müsse. Sofern kein angemessener Kompromiss ge-
funden werde, kündigte er an, sich an der Schlussabstim-
mung zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13926
nicht zu beteiligen. Auf Basis seiner Darlegungen stellte er
folgenden Änderungsantrag als Kompromiss, dem sich
Staatsministerin Müller anschloss, auf Ausschussdruck-
sache 16(21)984 zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
16/13926:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

§ 10 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Dem bisherigen Wortlaut wird folgender Absatz 2

angefügt:
„Nimmt der Bundesrat bei Vorhaben der Euro-
päischen Union zu Fragen der kommunalen Daseins-
vorsorge Stellung, ist die Stellungnahme des Bundes-
rates von der Bundesregierung nach Maßgabe des

die Bundesregierung, Einvernehmen mit dem Bun-
desrat herzustellen.“

2. Die bisherigen Nummern 3 bis 4 werden Nummern 4
bis 5.

Zur Begründung verwies der Antragsteller auf den beson-
ders sensiblen Bereich, den die kommunale Daseinsvor-
sorge darstelle und in dem die kommunale Selbstverwaltung
wirksam zu schützen sei. Durch das herzustellende Einver-
nehmen werde die Rolle der Länder als Hüter des kommu-
nalen Selbstverwaltungsrechts gestärkt.

Der Antrag auf Ausschussdrucksache 16(21)984 wurde mit
dem aus der Übersicht erkennbaren Stimmenverhältnis ab-
gelehnt.

Im Zuge der Beratungen wurde der Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 951 zurückgezogen. Stattdessen wurde der folgende
Änderungsantrag der Abgeordneten Michael Stübgen
(CDU/CSU) und Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) auf
Ausschussdrucksache 16(21)985 formuliert und verlesen:

,Nach Ziffer 2 wird Ziffer 2a eingefügt.

§ 10 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Dem bisherigen Wortlaut wird folgender Absatz 2 ange-
fügt:

„(2) Nimmt der Bundesrat bei Vorhaben der Europäi-
schen Union zu Fragen der kommunalen Daseinsvor-
sorge Stellung, ist die Stellungnahme von der Bundesre-
gierung unter den Voraussetzungen des § 5 zu berück-
sichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates ge-
mäß § 5 Absatz 2 bleiben unberührt.“‘

Dieser Änderungsantrag wurde vom Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union, wie aus der Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/13987 ersichtlich,
angenommen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit, so führte der Abgeord-
nete Thomas Silberhorn (CDU/CSU) aus, sei es geboten,
den Vorhabenbegriff in den Gesetzen über die Zusammenar-
beit von Bundesregierung und Bundestag sowie von Bund
und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
gleichlautend zu definieren. Sein Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 16(21)983 lautet:

Abschnitt I. Absatz 2 der Anlage zu § 9 wird wie folgt
gefasst:
„2) Die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder

erstrecken sich auf alle Vorhaben der Europäischen
Union (Vorhaben). Vorhaben in diesem Sinne sind ins-
besondere:

a) Vorschläge und Initiativen für Beschlüsse zur Auf-
nahme von Verhandlungen zu Änderungen der ver-
traglichen Grundlagen der Europäischen Union,

b) Vorschläge und Initiativen für Beschlüsse zur Auf-

§ 5 den Beratungen zugrunde zu legen. Vor der ab-
schließenden Beschlussfassung im Rat bemüht sich

nahme von Verhandlungen zur Vorbereitung von
Beitritten zur Europäischen Union,

Drucksache 16/13996 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Vorschläge für Gesetzgebungsakte der Europäischen
Union,

d) Verhandlungsmandate für die Europäische Kommis-
sion zu Verhandlungen über völkerrechtliche Ver-
träge der Europäischen Union,

e) Beratungsgegenstände, Initiativen sowie Verhand-
lungsmandate und Verhandlungsrichtlinien für die
Europäische Kommission im Rahmen der gemeinsa-
men Handelspolitik und der Welthandelsrunden,

f) Mitteilungen und Stellungnahmen der Europäischen
Kommission,

g) Berichte der Organe der Europäischen Union,
h) Aktionspläne der Organe der Europäischen Union,
i) Grünbücher der Europäischen Kommission,
j) Weißbücher der Europäischen Kommission,
k) Politische Programme der Organe der Europäischen

Union,

l) Empfehlungen der Europäischen Kommission,
m) Interinstitutionelle Vereinbarungen der Organe der

Europäischen Union,

n) Haushalts- und Finanzplanung der Europäischen
Union.

Dies gilt nicht für Maßnahmen in den Bereichen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Vorhaben sind auch Vorschläge und Initiativen der Eu-
ropäischen Union, bei denen die Mitwirkung des Bun-
desrates nach dem Integrationsverantwortungsgesetz
vom … (BGBl. …) erforderlich ist.“

Begründung

Der Begriff des Vorhabens der Europäischen Union wird
anders als bisher in der Vereinbarung zwischen der Bundes-
regierung und den Regierungen der Länder über die Zu-
sammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union
positiv formuliert. Dies ist notwendig, um Rechtsunsicher-
heit und -streit zu vermeiden. Es wird ein Gleichklang zu
Artikel 1 § 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
hergestellt. Dies ist erforderlich, weil der Vorhabensbegriff
ein Rechtsbegriff ist und damit für den Bundestag keinen
anderen Inhalt haben kann als für den Bundesrat.
Der Antrag wurde abgelehnt mit dem aus der Übersicht zu
entnehmenden Stimmenverhältnis.

Ein weiterer Gleichklang zwischen den beiden Gesetzen
über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union von Bundesregierung und Bundestag auf der
einen und Bund und Ländern auf der anderen Seite sei im
Bereich von Beitrittsverhandlungen und bei der Vertrags-
revision geboten. Der Abgeordnete Thomas Silberhorn
(CDU/CSU) stellte daher auf Ausschussdrucksache

Ziffer VIII. der Anlage zu § 9 EUZBLG wird wie folgt
gefasst:
„Ziffer VIII. Vertragsrevision, Beitritt und Assoziierungs-
verhandlungen der Europäischen Union:
1) Hinsichtlich des Artikels 49 des Vertrags über die Euro-

päische Union gilt:
Mit der Unterrichtung über Vorschläge und Initiativen
für Beschlüsse zur Aufnahme von Verhandlungen zur
Vorbereitung eines Beitritts zur Europäischen Union
weist die Bundesregierung den Bundesrat auf sein Recht
zur Stellungnahme nach § 5 hin.
Vor der abschließenden Entscheidung im Rat soll die
Bundesregierung Einvernehmen mit dem Bundesrat her-
stellen. Das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis der
Stellungnahme des Bundesrates aus wichtigen außen-
und integrationspolitischen Gründen abweichende Ent-
scheidungen zu treffen, bleibt unberührt.
Der Bundesrat wird über die Verhandlungen unterrich-
tet, soweit Länderinteressen betroffen sein könnten. Die
Bundesregierung informiert auf Wunsch den Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates
über die Entwicklung von Beitrittsverhandlungen.
Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme
des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechen-
der Anwendung von § 5.
Die Länder können mit einem Ländervertreter an Ressort-
abstimmungen der Verhandlungsposition sowie – soweit
möglich – an der Ratsarbeitsgruppe „Erweiterung“ teil-
nehmen, wenn der konkret zu behandelnde Fragenbereich
die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder
oder deren wesentliche Interessen berührt.

2) Hinsichtlich des Artikels 48 des Vertrags über die Euro-
päische Union gilt:
Für Vorschläge und Initiativen zur Aufnahme von Ver-
handlungen zu Änderungen der vertraglichen Grund-
lagen der Europäischen Union gilt Absatz 1 entspre-
chend.
Der Bundesrat wird über die Verhandlungen unterrich-
tet, soweit Länderinteressen betroffen sein könnten. Das
gilt auch für den Fall, dass die Verhandlungen wiederum
von Persönlichen Beauftragten geführt werden sollten.
Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme
des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechen-
der Anwendung von § 5.
Die Länder können mit einem Beobachter – maximal
zwei Beobachtern, falls ausschließliche Länderkompe-
tenzen betroffen sind – an Ressortgesprächen zur Vorbe-
reitung der Regierungskonferenzen sowie – soweit mög-
lich von Fall zu Fall – an den Regierungskonferenzen
selbst teilnehmen.

3) Hinsichtlich des Artikels 217 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union sowie für die
Abkommen nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union gelten die
16(21)950 den Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/13926:

Regelungen dieses Gesetzes mit der Ausnahme, dass sich
die Teilnahme des Ländervertreters auf die Verhandlun-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13996

gen in der Ratsgruppe zur Aushandlung des Mandats für
die Kommission beschränkt.“

Zur Begründung verwies der Antragsteller darauf, dass die
Rechte der Länder im Rahmen von Beitrittsverhandlungen
und bei der Vertragsrevision damit an die Rechte des Bun-
destages nach § 10 EUZBBG angepasst werden müssten.

Berlin, den 7. September 2009

Michael Stübgen
Berichterstatter

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

x

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