BT-Drucksache 16/13985

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13923- Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13924- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Vom 4. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13985
16. Wahlperiode 04. 09. 2009

Beschlussempfehlung*

des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13923 –

Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des
Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen
Union

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13924 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die
Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

A. Problem

Zu Buchstabe a

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 (BVerfG,
2 BvE 2/08; ; 2 BvE 5/08; 2 BvR 1010/08; 2 BvR 1022/08; 2 BvR 1259/08;
2 BvR 182/09) festgestellt, dass das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung
der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union auf Drucksache 16/8489 in Teilen nicht mit dem Grundgesetz

vereinbar ist und insoweit gegen Artikel 38 Absatz 1 in Verbindung mit Arti-
kel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt, als Beteiligungsrechte des Bundes-
tages und des Bundesrates am Europäischen Integrationsprozess nicht hin-
reichend ausgestaltet worden sind. Der vorgelegte Gesetzentwurf über die Aus-
weitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in

* Der Bericht der Abgeordneten Michael Stübgen, Michael Roth (Heringen), Markus Löning, Dr. Diether
Dehm, Rainder Steenblock wird gesondert verteilt.

Drucksache 16/13985 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Angelegenheiten der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, indem die verfassungsrechtlich gebo-
tenen Beteiligungsrechte der Gesetzgebungsorgane am europäischen Integra-
tionsprozess im nationalen Recht auf der Ebene des einfachen Gesetzes abgebil-
det und konkretisiert werden. Mit diesem Gesetz sollen die Verfassungsorgane
in die Lage versetzt werden, ihre Integrationsverantwortung in Fällen der dyna-
mischen Vertragsentwicklung wahrnehmen zu können. Der Gesetzentwurf dient
weiter dem Ziel, die innerstaatliche Umsetzung der den nationalen Parlamenten
durch den Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, BGBl. 2008 II
S. 1039, neu eingeräumten Rechte zu regeln. Der Schwerpunkt der Regelung be-
trifft in Artikel 1 das Integrationsverantwortungsgesetz, in dem, ausgehend vom
Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die durch den Vertrag von Lissabon vom
13. Dezember 2007 den nationalen Parlamenten in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union eingeräumten neuen Rechte durch Schaffung der innerstaat-
lichen Voraussetzungen für ihre Wahrnehmung umzusetzen. Die Grundge-
setzänderung soll nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf erweitert daher das Integrationsverantwortungsgesetz nach
Inkrafttreten der Grundgesetzänderungen um die Vorschriften zur Subsidiari-
tätsklage.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme von Artikel 1 § 7 des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13923
in der vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Annahme des übrigen Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13923 in der vom
Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13924 in der vom Aus-
schuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13985

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13923 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 § 7 wird wie folgt gefasst:

㤠7
Kompetenzerweiterungsklauseln

(1) Der deutsche Vertreter im Rat darf einem Beschlussvorschlag ge-
mäß Artikel 83 Absatz 1 Unterabsatz 3 oder Artikel 86 Absatz 4 des Ver-
trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur zustimmen oder
sich bei einer Beschlussfassung enthalten, nachdem hierzu ein Gesetz ge-
mäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes in Kraft getreten ist. Ohne ein
solches Gesetz muss der deutsche Vertreter im Rat den Beschlussvor-
schlag ablehnen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Satzungsänderungen gemäß Arti-
kel 308 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union.“

2. Artikel 1 § 12 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat in Ange-
legenheiten dieses Gesetzes umfassend, zum frühestmöglichen Zeit-
punkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten.“

b) Nach Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag und den Bundesrat
über einen Vorschlag der Europäischen Kommission nach Artikel 81
Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro-
päischen Union.“;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13924 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

In § 13 Nummer 6 und § 76 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I
S. 1473), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2346) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „eines Drittels“
durch die Wörter „eines Viertels“ ersetzt.‘

Berlin, den 2. September 2009

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Michael Stübgen
Berichterstatter

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter
Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

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