BT-Drucksache 16/1397

Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz

Vom 4. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1397
16. Wahlperiode 04. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion
DIE LINKE.

Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den
Verfassungsschutz

Das Magazin „FOCUS“ berichtete in seiner Ausgabe vom 20. März 2006, dass
der Abgeordnete Oskar Lafontaine vom saarländischen Verfassungsschutz
beobachtet wird. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 31. März 2006, dass
noch weitere Abgeordnete unter Überwachung der Verfassungsschutzorgane
stünden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder des Bundestages von
Verfasungsschutzbehörden beobachtet?

a) Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden seit wann durch Verfassungs-
schutzbehörden beobachtet (bitte aufschlüsseln nach Fraktionszugehörig-
keit, Herkunftsbundesland und Dauer der Überwachung)?

b) Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung von
Abgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz?

Wenn ja, welche?

2. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben einzelnen Abgeordneten auch
Fraktionen des Deutschen Bundestages Gegenstand nachrichtendienstlicher
Beobachtung?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, seit wann?

c) Wenn ja, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobach-
tung nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz?

Wenn ja, welche?

3. Aufgrund welcher Anhaltspunkte findet nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Beobachtung von Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene statt?
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Beobachtung von Abgeord-
neten durch den Verfassungsschutz mit der Immunität der Abgeordneten ver-
einbar ist?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Wenn nein, welche Konsequenzen sollen nach Meinung der Bundesregierung
aus der Beobachtung von Abgeordneten gezogen werden?

Drucksache 16/1397 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten
durch den Verfassungsschutz beobachtet?

a) Wenn ja, wie viele (bitte nach Fraktionszugehörigkeit der Arbeitgeber auf-
schlüsseln)?

b) Wenn ja, seit wann?

c) Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobachtung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten nachrichtendienst-
liche Mittel zum Einsatz?

Wenn ja, welche?

6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben einzelnen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern von Abgeordneten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Fraktionen des Deutschen Bundestages Gegenstand nachrichtendienst-
licher Beobachtung?

a) Wenn ja, wie viele (bitte nach Fraktionen aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, seit wann?

c) Wenn ja, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beobach-
tung nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz?

Wenn ja, welche?

7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten
und Fraktionen wurden (bzw. werden) nach Kenntnis der Bundesregierung in
der 14., 15. und 16. Wahlperiode sicherheitsüberprüft (bitte einzeln auf-
schlüsseln nach Wahlperiode, Fraktion und Stufe der Sicherheitsüberprü-
fung)?

8. Bei wie vielen dieser Sicherheitsüberprüfungen (siehe Frage 7) traten Sicher-
heitsbedenken auf (bitte aufschlüsseln nach Wahlperiode und Fraktion)?

a) Worin waren die Sicherheitsbedenken nach Durchführung der Sicher-
heitsüberprüfung begründet?

b) In wie vielen Fällen zog nach Kenntnis der Bundesregierung eine Sicher-
heitsüberprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordne-
ten und Fraktionen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich?

Berlin, den 8. Mai 2006

Jan Korte
Ulla Jelpke
Kersten Naumann
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.