BT-Drucksache 16/13878

Umweltpolitische Wirksamkeit der Abwrackprämie

Vom 7. August 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13878
16. Wahlperiode 07. 08. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill,
Ulla Lötzer, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.

Umweltpolitische Wirksamkeit der Abwrackprämie

Die Förderung des Neuwagenkaufs mit einem Zuschuss von 2 500 Euro zu den
Anschaffungskosten wird offiziell als Umweltprämie bezeichnet. Dennoch ver-
zichtet die Bundesregierung laut Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/12776) auf die Erfassung der
tatsächlichen umweltpolitischen Wirksamkeit der im allgemeinen Sprach-
gebrauch Abwrackprämie genannten Förderung. Zur Begründung führt die
Bundesregierung an, dass auf die „Erfassung von Angaben, die nicht in unmit-
telbarem Zusammenhang mit den Förderbedingungen stehen, verzichtet“
wurde. In der Tat ist das einzige umweltrelevante Kriterium für die Gewährung
der Abwrackprämie die Einhaltung der Abgasnorm EURO 4 bei den neu an-
geschafften Fahrzeugen – für die EURO 4 bereits verbindlich vorgesehen ist.

Zur Evaluierung der Auswirkungen der Umweltprämie auf die Umwelt be-
dürfte es eines detaillierten Vergleichs der neu angeschafften Fahrzeuge mit den
verschrotteten Fahrzeugen. Läge der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß
der neu angeschafften Fahrzeuge über dem der verschrotteten, ließe sich eine
positive Wirkung der Umweltprämie nicht behaupten, auch wenn die Neufahr-
zeuge strengere Abgasnormen einhalten.

Umweltrelevante Daten erhebt die Bundesregierung laut Ihrer Antwort auf die
o. g. Kleine Anfrage aber gar nicht erst. Sie begründet dies damit, dass die An-
tragsteller bei den Angaben des Fahrzeugmodells unpräzise seien. Dem ist
entgegenzuhalten, dass Antragsteller Kopien der beiden Zulassungsbescheini-
gungen, seit dem 30. März 2009 sogar das entwertete Original der Zulassungs-
bescheinigung Teil II dem Antrag befügen müssen. In der Zulassungsbeschei-
nigung Teil I sind aber sowohl der Fahrzeugtyp, die eingehaltene Schadstoff-
klasse und auch der CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer vermerkt.
Zumindest für alle Neufahrzeuge hätte die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf o. g. Anfrage die Fragen 1c und 1d, je nach Alter der Fahrzeuge auch die
Fragen 2c und 2d, beantworten können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Beabsichtigt die Bundesregierung, die umweltpolitische Wirksamkeit der
Umweltprämie zu evaluieren?

Wenn ja, bis wann, und nach welchen Kriterien?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/13878 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Für den Kauf welcher Fahrzeuge wurden bislang Anträge für eine Umwelt-
prämie beantragt (unter Angabe der folgenden Merkmale und der Zahl der
jeweils neu angeschafften Fahrzeuge),

a) Marke,

b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),

c) Normverbrauch,

d) welche Abgasnorm wird eingehalten?

3. Für welche Altfahrzeuge liegen Verwertungsnachweise im Zuge von Anträ-
gen zur Umweltprämie vor (unter Angabe der folgenden Merkmale und der
Zahl der betreffenden Fahrzeuge),

a) Marke,

b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),

c) Normverbrauch (so weit dafür Angaben vorliegen),

d) welche Abgasnorm wird eingehalten?

4. In welchem Jahr wurden die Altfahrzeuge, für die im Zuge von Anträgen zur
Umweltprämie Verwertungsnachweise eingereicht wurden, erstmals zu-
gelassen (bitte Zahl der jeweils betroffenen Fahrzeuge pro Zulassungsjahr
angeben)?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne in den Vereinigten Staaten von
Amerika, die Gewährung einer finanziellen Gutschrift für den Kauf eines
neuen Fahrzeuges an den Benzinverbrauch und damit indirekt an die Klima-
wirkung zu koppeln (Begründung)?

Berlin, den 4. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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