BT-Drucksache 16/13851

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8196- Finanzierungsberatung für Studierwillige und Studierende 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8407- Förderung von Studierenden durch Aufbau eines nationalen Stipendiensystems

Vom 24. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13851
16. Wahlperiode 24. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick
Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8196 –

Finanzierungsberatung für Studierwillige und Studierende

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick
Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8407 –

Förderung von Studierenden durch Aufbau eines nationalen Stipendiensystems

A. Problem

Zu Nummer 1

Durch die Straffung der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses ist das
Arbeitspensum der Studierenden nachweislich gestiegen. Die eigene Erwerbs-
tätigkeit zur Deckung des Lebensunterhaltes kann sich wegen des hohen Zeit-
aufwandes nun studiengefährdend auswirken. Neben dem BAföG (Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz) bedarf es weiterer Finanzierungsinstrumente wie
zum Beispiel Studienkrediten und Stipendien. Mit der Fülle an Finanzierungs-
optionen geht der Bedarf nach einer kompetenten Studienfinanzierungsberatung
einher. Schülern und Studierwilligen muss schon im Vorfeld des Studiums ver-
mittelt werden, dass unterschiedlichste Finanzierungsmittel bestehen und sich
die Investition in die persönliche Zukunft lohnt.

Zu Nummer 2

Die derzeitige Studierendengeneration ist von den Reformen durch den Bologna-

Prozess und den damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Studienfinanzie-
rung besonders stark betroffen. Die Aufnahme eines Nebenjobs zur Lebens-
unterhaltssicherung ist auf Grund der Straffung der Studiengänge problematisch.
Weiterhin werden nur 25 Prozent aller Studierenden durch das BAföG und 2 Pro-
zent aller Studierenden durch ein Stipendium unterstützt. Die weitergehende
Förderung der Studierenden durch den Aufbau eines nationalen Stipendien-
systems ist unabdingbar.

Drucksache 16/13851 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Konzept zur früh-
zeitigen Finanzierungsberatung zu erarbeiten. Besonders solchen Studierenden,
die keinen Anspruch auf eine BAföG-Inanspruchnahme haben, muss ein „maß-
geschneiderter“ Finanzierungsplan angeboten werden. Dieser soll insbesondere
Unterstützungsleistungen wie Darlehen, Kredite und Stipendien umfassen.
Durch die Offenlegung der Finanzierungswege sollen Studierwillige und Stu-
dierende zu einem effektiven Studienverlauf ermutigt werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein leistungsförderndes Stipendien-
system auf international üblichem Niveau aufzubauen. Der Anteil der durch ein
Stipendium geförderten Studierenden muss schrittweise auf 10 Prozent ange-
hoben werden. Die Stipendien sollen unabhängig vom Einkommen der Eltern
und ausschließlich nach Begabung und Leistung vergeben werden. Es muss be-
sonders geprüft werden, in welchem Umfang private Mittel aus der Wirtschaft
in das Stipendienprogramm integriert werden können.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags.

Zu Nummer 2

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13851

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/8196 abzulehnen;

2. den Antrag auf Drucksache 16/8407 abzulehnen.

Berlin, den 23. April 2008

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Renate Schmidt (Nürnberg)
Berichterstatterin

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ein umfas- dern und innerhalb eines Landes und der Berücksichti-
sendes Konzept zur frühzeitigen Finanzierungsberatung zu
erarbeiten. Der Bund, die Länder, die Hochschulen und das
Studentenwerk müssten als beteiligte Akteure eine profes-
sionelle Finanzierungsberatung vorantreiben.

gung ausländischer Studierender ohne BAföG-Anspruch
klären,

● bei der Konzeption eines Musterstipendienprogramms
Unternehmen und Verbände mit einbezogen würden,
Drucksache 16/13851 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Renate Schmidt (Nürnberg),
Uwe Barth, Cornelia Hirsch und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8196 in seiner 154. Sitzung am 10. April 2008 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8407 in seiner 154. Sitzung am 10. April 2008 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktion der FDP erklärt, dass der monatliche Lebens-
unterhalt von Studierenden bislang durch den Unterhalt der
Eltern, die BAföG-Leistungen und die eigene Erwerbstätig-
keit gedeckt worden sei.

Die eigene Erwerbstätigkeit umfasse beispielsweise bei
33 Prozent aller Studierenden mehr als 16 Stunden pro
Woche. Durch die Straffung der Studiengänge im Rahmen
des Bologna-Prozesses sei das Arbeitspensum der Studieren-
den jedoch nachweislich gestiegen. Eine notwendige arbeits-
intensive Befassung mit dem Studienstoff könne bei zeit-
intensiven Nebenjobs nicht gewährleistet werden. Darüber
hinaus könne das BAföG nur von 25 Prozent der Studieren-
den in Anspruch genommen werden.

Somit könnten die bisherigen Finanzierungswege einen
reibungslosen Studienverlauf nicht mehr gewährleisten. Es
bedürfe weiterer Finanzierungsinstrumente wie den Studien-
krediten und den Stipendien, die es den Studierenden
erlaubten, unabhängig vom Elternhaus und dem Nebenjob
den Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Studienkreditpro-
gramm der KfW Bankgruppe sei in der Beziehung ein er-
folgreiches Instrument.

Mit der Fülle an Finanzierungsoptionen ginge der Bedarf
nach einer kompetenten Studienfinanzierungsberatung ein-
her. Die BAföG-Berater seien hierfür jedoch nicht aus-
reichend ausgebildet.

schneiderter“ Finanzierungsplan angeboten werden. Dieser
solle das gesamte Spektrum der Unterstützungsleistungen
wie Darlehen, Kredite und Stipendien umfassen. Weiterhin
sollten allgemeine Lebenskosten und persönliche Umstände
wie die Betreuung von Kindern mit in die Finanzierungs-
planung integriert werden.

Durch die Offenlegung der Finanzierungswege sollten Stu-
dierwillige und Studierende zu einem effektiven Studien-
verlauf ermutigt werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktion der FDP erklärt, dass die internationale Wett-
bewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems durch
die Verbesserung der Hochschulfreiheit, die Verbreiterung
der Finanzierungsoptionen für Hochschuleinrichtungen und
einen freieren Wettbewerb gestärkt werden müsse.

Von dem Prozess der Umgestaltung des Hochschulwesens
sei insbesondere die derzeitige Studierendengeneration be-
troffen. So sei die Aufnahme eines Nebenjobs zur Lebens-
unterhaltssicherung auf Grund der Straffung der Studiengän-
ge problematisch. Dass 33 Prozent der Studierenden einen
Nebenjob ausführten, der mehr als 16 Stunden pro Woche
umfasse, sei besorgniserregend. Es würden insgesamt nur
25 Prozent aller Studierenden durch das BAföG und 2 Pro-
zent aller Studierenden durch ein Stipendium unterstützt.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ein leis-
tungsförderndes Stipendiensystem auf international übli-
chem Niveau aufzubauen. Der Anteil der durch ein Stipen-
dium geförderten Studierenden müsse schrittweise von
2 Prozent auf 10 Prozent steigen. Die Stipendien sollten
elternunabhängig, ausschließlich nach Begabung und Leis-
tung und zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten ver-
geben werden. Speziell in der Masterphase könne so der
dringend benötigte wissenschaftliche Nachwuchs gefördert
werden.

Beim Aufbau des Stipendiensystems ist darauf zu achten,
dass

● geprüft werde, ein unbürokratisches Anreizsystem von
Bund und Ländern zu schaffen, welches die Einwerbung
privater Stipendienmittel durch die Hochschulen finan-
ziell im Verhältnis 1:1 unterstütze,

● die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt-
finde. Sie solle Fragen nach der Beteiligung der Wirt-
schaft und des bürgerschaftlichen Engagements an einem
Stipendiensystem, dem Verhältnis zur Förderung durch
die Begabtenförderungswerke, der Verteilungswirkung
des öffentlichen Finanzierungsanteils zwischen den Län-
Besonders solchen Studierenden, die keinen Anspruch auf
eine BAföG-Inanspruchnahme hätten, müsse ein „maßge-

● eine Untersuchung stattfinde, inwiefern die Stipendien-
programme und -konzepte großer Unternehmen, die sich

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13851

unmittelbar an Studierende und ausgewählte Forscher
richteten, durch ergänzende staatliche Zuschüsse noch
verstärkt werden könnten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/8196 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/8407 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 58. Sitzung
am 23. April 2008 beraten und empfiehlt:

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8196 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8407 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird die Einigkeit
der Fraktionen im Ausschuss gesehen, dass es bildungspoli-
tisch vernünftig sei, ein Studienfinanzierungssystem aus ver-
schiedenen Elementen aufzubauen, das Sozialverträglichkeit
und Transparenz gewährleiste. Für die Fraktion der CDU/
CSU sei bedeutsam, dass sowohl die Zielgruppe der Bedürf-
tigen als auch die der Begabten in den Blick genommen wür-
den.

Im Antrag der Fraktion der FDP zur Finanzierungsberatung
werde als Begründung für den aktuellen Beratungsbedarf
unter anderem die derzeitige Fördersituation nach dem
BAföG angeführt und ein monatlicher Bedarf von 770 Euro
genannt. Dieser Betrag entspreche nach einer Erhebung des
DSW das den Studierenden zur Verfügung stehende Ein-
kommen. Der Bedarf liege zurzeit bei 640 Euro pro Monat
und sei mit der BAföG-Höchstgrenze von 643 Euro gedeckt.

Mit 189 000 voll geförderten Studierenden werde jeder

würden dann immerhin 14 Prozent der Studierenden geför-
dert. Das BAföG sei vor kurzem um 10 Prozent erhöht wor-
den. Ab dem nächsten Wintersemester würden zusätzlich
300 Mio. Euro pro Jahr für Bedürftige bereitgestellt.

Als unseriös wird kritisiert, wenn bereits ein halbes Jahr
nach der BAföG-Novellierung so getan werde, als habe es
die lange BAföG-Debatte und die positiven Ergebnisse nicht
gegeben. Die vorliegenden Anträge ließen zum Teil haus-
haltspolitisches Verantwortungsbewusstsein vermissen.

Die Forderung einer Studienfinanzierungsberatung wird un-
terstützt, der Adressat sollte aber nicht die Bundesregierung
sein. Die Fraktion der CDU/CSU verweist auf die Internet-
plattform „Studium, wie finanzieren“, die umfassende
Finanzierungsinformationen biete. Die Studierenden benöti-
gen keine Bundesregierung, um sich über Finanzierungs-
möglichkeiten zu informieren.

Zur Frage des Stipendienangebots wird darauf hingewiesen,
dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) in den letzten Jahren die Mittel für Stipendien an die
Begabtenförderungswerke um 41 Prozent erhöht habe. Der
geringe Prozentsatz an Stipendiaten resultiere auch daraus,
dass es sich immerhin um Leistungsstipendien handle.

Ein Teil der Studiengebühren sollte für Stipendien verwen-
det werden. Ferner sollten die Beiträge zu 100 Prozent den
Universitäten zugute kommen. Eine dritte Forderung der
Fraktion der CDU/CSU wären nachlaufende Studiengebüh-
ren.

Zur Frage des Monitorings wird auf den Studierenden-
Survey des BMBF und die HIS-Studie verwiesen. Ein Moni-
toring sei als Entscheidungsgrundlage wichtig. Es müsse
aber auf die Überschneidungen der Zuständigkeiten von
Bund und Ländern hingewiesen werden, die man nicht weg-
diskutieren könne.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird erklärt, dass die Frak-
tion der SPD den vorliegenden Anträgen nicht zustimmen
werde. Der Kritik an der Wirtschaft durch die Fraktion der
FDP wolle sich die Fraktion der SPD jedoch anschließen. Die
Wirtschaft habe angekündigt, dass sie – falls Studien-
gebühren erhoben würden – ihre Anstrengungen verstärken
würden. Zwar seien die Klagen der Wirtschaft über den Fach-
kräftemangel wahrnehmbar, aber ein anwachsendes Engage-
ment, Stipendien zu vergeben, gebe es nicht. Wenn der Staat
mehr Geld in die Studienfinanzierung stecken sollte, dann
sollten die zusätzlichen Mittel allerdings in das BAföG flie-
ßen. Ein Rechtsanspruch auf BAföG käme mehr Studieren-
den zu Gute und werde auch als gerechter angesehen.

Ein nationales Stipendiensystem nach dem Vorschlag von
Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen
Mitteln auszustatten, werde als problematisch abgelehnt.

Zur Finanzierungsberatung erklärt die Fraktion der SPD,
dass die Studentenwerke die Beratung durchaus als eine
ihrer Aufgaben wahrnehmen könnten. Es sei aber auch auf
andere Beratungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel über die
Stiftung Finanztest, hinzuweisen. Mit der Schufa habe es vor
kurzem einen Konflikt gegeben. Sie habe Kreditanfragen
von Studierenden in ihre Verzeichnisse aufgenommen und
damit das Rating von Studierenden verschlechtert. Die
Zehnte mit dem Höchstsatz unterstützt. Ohne Langzeit- und
Aufbaustudierende sowie Absolventen eines Zweitstudiums

Schufa habe aber diese Praxis offensichtlich wieder aufgege-
ben. Im Ergebnis sei eine fundierte Beratung erforderlich, da

Drucksache 16/13851 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

junge Menschen ohne Krediterfahrungen nicht alle Belas-
tungen und Probleme durch Kredite überblicken könnten.

Zum Thema „Studentensteuer“ weist die Fraktion der
SPD auf Koalitionszwänge hin. Diese Erfahrung würde
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt auch in Hamburg
machen können. Die Fraktion der SPD betont, dass sie nach
wie vor zu einem Verbot von Studiengebühren auf Bundes-
ebene stehe, auch wenn das Bundesverfassungsgericht einer
anderen Auffassung sei. In das diesbezügliche Gesetz habe
man allerdings Studiengebühren für Langzeitstudierende
aufgenommen. Das Hessische Modell und nicht das Ham-
burger Modell sei die richtige Lösung.

Unrichtig sei ein Beschluss Baden-Württembergs, dass die
sich verteuernden Darlehen an Studierende über die Univer-
sitäten subventioniert werden sollten. Universitäten finan-
zierten jetzt die sozialen Folgen der Einführung von Studien-
gebühren, die eigentlich den Hochschulen selbst zu Gute
kommen sollten. Es sei widersinnig, wenn Länder Studien-
gebühren von Empfängern von Leistungen nach dem BAföG
verlangten. Im Ergebnis wolle die Fraktion der SPD BAföG
vor Darlehen fördern, die Wirtschaft in der Verantwortung
sehen, Studiengebühren ablehnen oder zumindest sozial ge-
stalten.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird hervorgehoben, dass
es das Ziel des Antrags auf Drucksache 16/8407 „Förderung
von Studierenden durch Aufbau eines nationalen Stipendien-
systems“ sei, das deutsche Stipendiensystem zu verbessern,
damit die Anzahl der Stipendiaten von 2 auf 10 Prozent an-
steige. Die Adressaten seien Studierende, die kein BAföG
erhielten. Es wird von Seiten der Fraktion der FDP betont,
dass Stipendien ausdrücklich nach Leistungskriterien verge-
ben werden sollten. Der Diskussion über elternunabhängige
Förderkomponenten in der Gesamtfinanzierung wolle man
sich nicht verschließen. Die Forderung von Seiten der Frak-
tion der SPD, eher die Leistungen nach dem BAföG als die
Stipendien auszuweiten, zeige ein Grundmissverständnis.
Das BAföG sei eine Sozialleistung. Je besser eine Gesell-
schaft funktioniere, desto weniger benötige man Förderun-
gen durch das BAföG. Stipendien böten die Möglichkeit, die
Unabhängigkeit der Studierenden zu stärken.

Es sei nicht überraschend, dass die Fraktion DIE LINKE.
den Leistungsgedanken abschaffen wolle. Bemerkenswert
sei jedoch, dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung als Vorausset-
zungen für ein Studienstipendium unter anderem sehr hohe
fachliche Leistungen und eine Absolvierung des Studiums
innerhalb der Regelstudienzeit vorsehe.

Die Fraktion der FDP halte die Finanzierungsberatung zur-
zeit noch für völlig unzureichend. Jenseits der Polemik in
Plenardebatten sei ein fraktionsübergreifendes Signal not-
wendig, dass Studierwillige eine professionelle Studien-
finanzierungsberatung bräuchten. Die Bundesregierung
stehe in der Verantwortung, dies zu unterstützen.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird hervorgehoben,
dass Studiengebühren Realität bleiben würden. Selbst die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne Studiengebüh-
ren nur sehr zögerlich ab – und auch nur im Grundstudium.

Die offensive Empfehlung der Fraktion der FDP, Kredite

Der Antrag der Fraktion der FDP zu nationalen Stipendien-
systemen wird von Seiten der Fraktion DIE LINKE. als ge-
fährlich bewertet. Erstaunt habe die Formulierung des Ziels,
dass möglichst wenige Menschen BAföG in Anspruch
nehmen müssten. Wenn sich die soziale Ungleichheit in
Deutschland verändern solle, müsse die Fraktion der FDP
ihre Sozial- und Arbeitsmarktpolitik überdenken. Den Vor-
wurf, die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergebe leistungsbezo-
gene Stipendien werde zurückgewiesen, da es Vorgaben
durch das BMBF gäbe, die eingehalten werden müssten.

Der Stipendienantrag der Fraktion der FDP sei eins zu eins
aus Nordrhein-Westfalen übernommen worden. Er implizie-
re eine massive Beeinflussung der Hochschulen durch die
Unternehmen. Eine weitere Privatisierung von Hochschulen,
eine Anpassung von Studieninhalten, eine Beeinflussung der
Studierenden bei der Fächerwahl sei kein progressiver An-
satz. Daher lehne man diesen Antrag ab.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird ein grundlegender
Ausbau des BAföG gefordert. Es sei nicht mehr an die
aktuelle Situation in den Hochschulen angepasst, insbeson-
dere an die Umstellung auf die BA- und MA-Studiengänge.
Die Fördergrenze bis zum Alter von 30 Jahren sei nicht mehr
angemessen.

Eine kurzfristig durchgeführte BAföG-Novelle müsse zu
bedarfsdeckenden Fördersätzen kommen und zu einer auto-
matischen Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten
führen.

Schließlich müsse das BAföG Menschen aus einkommens-
und sozialschwachen und bildungsfernen Schichten den Zu-
gang zu den Hochschulen erleichtern. Zu diesem Zweck
müsse die Verschuldungsgrenze herabgesetzt und eine Voll-
förderung angestrebt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich posi-
tiv überrascht, dass sich die Fraktion der FDP der Frage der
Studienfinanzierung annehme und sie die prekäre finanzielle
Situation vieler Studierender offensichtlich wahrnehme. Be-
zweifelt werde aber, dass die Geldnöte der Studierenden
alleine durch eine bessere Finanzierungsberatung zu behe-
ben seien. Die Aussage, dass die polemische Angstrhetorik
des politischen Gegners für die soziale Selektion von Studie-
renden verantwortlich sei, sei gewagt und stelle die Verant-
wortlichkeiten auf den Kopf.

Eine bessere Finanzierungsberatung werde unterstützt. Die
Mittelkürzung der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen,
für die die FDP mit verantwortlich sei, mache jedoch den
Antrag der Fraktion der FDP in diesem Punkt unglaub-
würdig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zur
Verbesserung der finanziellen Lage der Studierenden, das
BAföG weiter zu entwickeln, die allgemeinen Studien-
gebühren abzuschaffen und Schulden durch Studienkredite
deutlich zu reduzieren.

Zum Antrag der Fraktion der FDP „nationales Stipendien-
system“ wird erklärt, dass Deutschland ein hochschul-
politisches Entwicklungsland sei, wenn nur 2 Prozent der
Studierenden ein Stipendium erhielten. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne es ab, dass der Bund die
aufzunehmen und sich diesbezüglich zu beraten, wird kriti-
siert. Daher lehne die Fraktion DIE LINKE. die Anträge ab.

Probleme, die durch die Studiengebühren der Länder
entstanden seien, lösen solle. Es sei unklar, warum Andreas

Pfalz, Berlin und Brandenburg hinweisen.

Von Seiten der Bundesregierung wird zunächst auf den
Themenkomplex „BAföG“ eingegangen. Hauptfragestel-
lung in den Anträgen der Oppositionsfraktionen sei die Höhe
des monatlichen Geldbedarfs für die Studierenden. Die Bun-
desregierung beziehe sich als Bezugsgröße auf den in der
Düsseldorfer Tabelle für auswärts Wohnende aufgeführten
Satz von derzeit 640 Euro. Diese Anforderung werde mit der
BAföG-Anpassung zum Wintersemester 2008/2009 um Plus
10 Prozent bei den Leistungssätzen und einem BAföG-
Höchstsatz von 643 Euro pro Monat erreicht. Von Seiten der
Bundesregierung würden andere Bezugsgrößen als nicht

pendienförderung erhielten. Die Zahl der Büchergeldemp-
fänger, die keinen Anspruch auf Leistungen hätten, liege bei
etwa 50 Prozent der Geförderten. Es gäbe daher keine ein-
seitige Förderung von Studierenden aus wohlhabenden
Elternhäusern. Zum Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, ein
umfangreicheres Stipendiensystem einzurichten, dass ca.
10 Prozent der Studierenden umfasse sowie die gemeinsame
Finanzierung der Stipendien durch die Wirtschaft und die
öffentliche Hand wird erklärt: Die Förderquote von 10 Pro-
zent der Studierenden werde bereits durch den Wirkungs-
grad des BAföG abgedeckt. Die Bundesregierung sei der
Auffassung, dass in erster Linie die Wirtschaft gefordert sei,
Stipendien einzurichten bzw. zu unterstützen.

Berlin, den 23. April 2008

Monika Grütters
Berichterstatterin

Renate Schmidt (Nürnberg)
Berichterstatterin

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13851

Pinkwart in Nordrhein-Westfalen noch kein Landesstipen-
dienprogramm aufgelegt habe und sich die Wirtschaft nicht
in einem Stipendiensystem engagiere. Der Antrag der Frak-
tion der FDP wird als ein „Schaufensterantrag“ abgelehnt. Es
sei notwendig, die sozialen Auswirkungen der Studien-
gebühren zu betrachten und das BAföG aufzuwerten.

Zur allgemeinen Studiengebührendebatte wird erklärt, dass
mit der Abschaffung der Campus-Maut in Hessen und der
Entschärfung der Studiengebührensituation in Hamburg die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN maßgeblich zu einer
Trendwende und zum Abbröckeln der Gebührenfront beige-
tragen habe. Das Hamburger Modell sei ein Kompromiss,
der eine deutliche Entschärfung der wirtschaftlichen Situa-
tion der Studierenden während des Studiums bewirke. Die
Abschreckungswirkung von Studiengebühren werde deut-
lich reduziert und die Zugangsgerechtigkeit weniger beein-
trächtigt. Es sei verwunderlich, dass Wolfgang Clement in
Nordrhein-Westfalen allgemeine Studiengebühren und un-
differenzierte Langzeitgebühren einführen wolle und die
SPD behauptet, sie sei die einzig ernstzunehmende Partei
gegen Studiengebühren. Was die Glaubwürdigkeit der
Fraktion der SPD angehe, wolle die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf die Gebührensituation in Rheinland-

geeignet gewertet. Der genannte Betrag von 770 Euro pro
Monat sei der 18. Sozialerhebung entnommen worden. Er
markiere das arithmetische Mittel der den Studierenden tat-
sächlich zur Verfügung stehenden monatlichen Einnahmen.
Vor dem Hintergrund der BAföG-Novelle im Jahr 2007 mit
einer weitreichenden Anpassung der Leistungen und der
Struktur sei aus Sicht der Bundesregierung zurzeit keine
Novellierung erforderlich. Dies schließe aber Korrekturen
im Zuge anderer Gesetzgebungsverfahren nicht grundsätz-
lich aus.

Zum Thema „Studienfinanzierung/Stipendiensysteme“ wird
erklärt, dass es das wesentliche Anliegen der Bundesregie-
rung sei, die Zahl der Geförderten zu steigern. Die Zielmarke
sei, 1 Prozent der Studierenden zu fördern. Die Förder-
quote sei von 0,68 Prozent im Jahr 2005 auf 0,87 Prozent im
Jahr 2007 gestiegen, und die Bundesregierung erwarte, das
angestrebte 1 Prozent im Jahre 2009 zu erreichen.

Zur Frage der Fraktion DIE LINKE., ob die Begabtenförde-
rung sich noch in einer Schieflage befinde, da die Sozial-
struktur der Geförderten unausgeglichen sei: Dies treffe nach
Ansicht der Bundesregierung nicht zu, da 62 Prozent der
Geförderten bei den Begabtenförderungswerken eine Sti-

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