BT-Drucksache 16/13847

Aufbau und Funktion der ZMZ-Kommandos der Bundeswehr

Vom 27. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13847
16. Wahlperiode 27. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Aufbau und Funktion der ZMZ-Kommandos der Bundeswehr

Im Rahmen der so genannten Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Inland
(ZMZ/I) hat die Bundeswehr seit dem Jahr 2007 flächendeckend 441 Komman-
dos in sämtlichen Regierungsbezirken sowie Kreisen und kreisfreien Städten
der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut. Die neue Militärstruktur wird damit
begründet, die Arbeit ziviler Katastrophenschutzeinrichtungen zu unterstützen.

Aus Sicht der Fragesteller ist bisher allerdings nicht dargelegt, inwiefern die
ZMZ-Kommandos für diesen Zweck überhaupt notwendig sein sollten. Viel-
mehr ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. geboten, auf den Zusammenhang
von ZMZ-Kommandos und geplanten Inlandseinsätzen der Bundeswehr hin-
zuweisen. Die Einrichtung der ZMZ vollzieht sich vor dem Hintergrund von
Regierungsforderungen, der Bundeswehr erweiterte Eingriffbefugnisse zu ver-
leihen. So heißt es im „Programm Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes von 2009, es be-
dürfe „einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr
zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe
mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln“.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass rechtlich fragwürdige Einsätze unter
der Bezeichnung „Amtshilfe“ auch ohne Verfassungsänderung durchgeführt
werden; zu nennen ist hier insbesondere der Einsatz der Bundeswehr beim
G8-Gipfel 2007, als Soldatinnen und Soldaten sowie militärisches Gerät zur
Unterstützung polizeilicher Aufklärungsarbeit herangezogen worden sind.
Hier, wie auch beim ebenfalls von massiver Repression gegen Demonstran-
tinnen und Demonstranten gekennzeichneten NATO-Gipfel im Frühjahr 2009,
waren auch ZMZ-Kommandos involviert. Auf der Homepage der Bundeswehr
werden als Beispiele dafür, dass sich die ZMZ bewährt habe, unter anderem die
Fußball-WM 2006 und der G8-Gipfel 2007 genannt – Ereignisse, die mit der
Bewältigung von Naturkatastrophen nichts zu tun haben. Das zeigt, dass die
Etablierung der neuen ZMZ-Strukturen nicht innenpolitisch neutral ist, sondern
den Stellenwert des Exekutivorgans Bundeswehr verstärkt. Die ZMZ-Kom-
mandos stellen eine institutionalisierte Form der innenpolitischen Tätigkeit der
Bundeswehr dar, was der Absicht des verfassungsändernden Gesetzgebers ent-
gegensteht, die Bundeswehr nur in absoluten Ausnahmefällen im Inland zu ver-
wenden.

Die mit über 5 300 Dienstposten ausgeplanten ZMZ-Kommandos stellen eine in
dieser Form neuartige Militärstruktur dar, deren Aufgabenspektrum keineswegs
nur sinnvolle und innenpolitisch neutrale Tätigkeiten umfassen muss. Sie wer-
den vielmehr bei den von der Regierung geforderten Exekutiveinsätzen der
Bundeswehr zu notwendigen Instrumenten. So liegt es auf der Hand, dass, wenn
die Bundeswehr im Inland schießt, sie zugleich die Unterstützung der zivilen

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Behörden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Sanitätspersonal sichern will.
Hierbei können die ZMZ-Kräfte Dienste leisten.

Selbst Aussagen der Bundesregierung rücken die ZMZ in den Kontext der
Kriegspolitik. So sei es „Aufgabe der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit, ge-
meinsam präventiv Gefahrenpotentiale zu identifizieren und Vorsorge zu tref-
fen im Rahmen des Ansatzes der ‚Vernetzten Sicherheit‘“, heißt es in einer
Rede des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 21. Mai
2008. Der Topos der „Vernetzten Sicherheit“ findet sich auch wiederholt im
Weißbuch der Bundeswehr und liefert regelmäßig die Legitimation für den
Kriegseinsatz in Afghanistan und die „Einsatzorientierung“ der Bundeswehr.
Sofern die ZMZ hierfür „Vorsorge“ zu treffen hat, hat dies mit herkömmlichem
zivilem Katastrophenschutz nichts zu tun.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Dienstposten sind in den einzelnen Landeskommandos sowie im
Standortkommando Berlin schwerpunktmäßig für Aufgaben in Zusammen-
hang mit der ZMZ eingerichtet, und wie viele hiervon sind derzeit besetzt
(bitte pro Landeskommando/Standortkommando einzeln angeben)?

2. In welchen Bundesländern haben die Landesregierungen ähnlich wie in
Baden-Württemberg Koordinierungsgremien geschaffen, die die ZMZ „be-
gleiten“, und inwiefern sind in diesen Gremien auch Vertreter der Bundes-
wehr, ausländischer militärischer Stellen (wie in Baden-Württemberg US-
amerikanische und französische Militärs), der Bundesagentur für Arbeit, der
DB AG, der Telekom, der Post AG eingebunden (siehe Bundestagsdruck-
sache 14/531 des baden-württembergischen Landtages)?

In welchen weiteren Bundesländern wird die Einrichtung solcher Gremien
vorbereitet oder geplant, und welche Behörden, Unternehmen sowie auslän-
dischen Militärs sollen hieran beteiligt werden, und was ist die konkrete
Aufgabe dieser Gremien?

3. Wie viele Bezirksverbindungskommandos (BVK) sind gegenwärtig ein-
gerichtet, und wie viele der beabsichtigten zwölf Dienstposten sind jeweils
besetzt (bitte pro BVK einzeln angeben und aufschlüsseln)?

4. Wie viele Kreisverbindungskommandos (KVK) sind gegenwärtig eingerich-
tet, und wie viele der beabsichtigten zwölf Dienstposten sind jeweils besetzt
(bitte pro KVK einzeln angeben und aufschlüsseln)?

5. Wie viele weitere Dienstposten werden im Rahmen der ZMZ für noch zu
gründende Einheiten (beispielsweise mobile ZMZ-Kommandos sowie ZMZ-
Stützpunkte) noch ausgeplant werden (bitte pro ZMZ-Einheit getrennt dar-
stellen und den Zeitplan angeben)?

6. Wer ist auf Ebene der BVK und KVK jeweils der Beauftragte der Bundes-
wehr für ZMZ (BeaBwZMZ) (bitte Namen und Dienstgrad angeben)?

a) Welche Auslandseinsätze haben die BeaBwZMZ bislang geleistet, wo,
wie oft, und für wie lange (bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK
angeben)?

b) Über welche militärspezifische Ausbildung verfügen die BeaBwZMZ
(bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK angeben?

c) Über welche Ausbildung an Schusswaffen oder Waffensystemen verfügen
die BeaBwZMZ (bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK angeben)?

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7. Inwiefern werden die im Rahmen der KVK/BVK tätigen Reservisten zu
Wehrübungen sowie zum Wehrdienst im Ausland einberufen?

Wie viele der im Rahmen der KVK/BVK tätigen Reservisten waren seit
Januar 2007 im Ausland eingesetzt und wo (bitte nach Einsatzgebiet auf-
gliedern)?

8. Inwiefern sind regionale bzw. kommunale parlamentarische Gremien über
die ZMZ-Strukturen unterrichtet worden?

9. Wurde den jeweiligen Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städte
eine Mitentscheidung über die Benennung des BeaBwZMZ eingeräumt,
und wenn ja, welche regionalen/kommunalen Gremien haben hiervon Ge-
brauch gemacht?

10. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Schwierigkeiten bei der Beset-
zung der Dienstposten, und wie will sie diese lösen?

Welche Erfahrungen gibt es bislang mit der personellen Fluktuation bei den
BVK/KVK?

11. Welches Interesse hat die Bundeswehr an der Etablierung der ZMZ-Struk-
turen angesichts der Tatsache, dass diese „verteidigungsfremden“ Aufgaben
nachgehen?

12. Welcher Stellenwert kommt dabei dem Aspekt der Eigenwerbung bzw.
Nachwuchsgewinnung zu, angesichts der Aussage des Stellvertreters des
Generalinspekteurs, Vizeadmiral Wolfram Kühn (21. Mai 2008), das Militär
solle „auch wieder ein Gesicht in Gegenden [erhalten], wo es kaum noch
Verbände und Einheiten der Bundeswehr gibt“?

13. Aufgrund welcher konkret belegbaren Missstände im zivilen Katastrophen-
schutzwesen begründet die Bundesregierung ihre Annahme, die Einrich-
tung der ZMZ-Kommandos stelle eine notwendige Unterstützung für die
Arbeit des Katastrophenschutzes dar?

14. Inwiefern hat die bisherige Tätigkeit der ZMZ-Kommandos konkrete Kata-
strophenschutzmaßnahmen in Regierungsbezirken und Kreisen/kreisfreien
Städten ermöglicht, die vor Einrichtung der ZMZ-Kommandos nicht mög-
lich gewesen wären (bitte ggf. Belege anführen)?

15. Welchen Überblick hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maße die
beteiligten zivilen Organisationen bzw. Institutionen des Katastrophen-
schutzes mit den BeaBwZMZ außerhalb konkreter Katastrophenschutz-
tätigkeiten bzw. -übungen und Ausbildungen in Informationsbeziehungen
getreten sind?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Einbindung der BeaBwZMZ in die
regionalen/lokalen Katastrophenschutzstäbe?

a) In welchen Regionen/Kommunen ist die Akzeptanz und Einbindung der
ZMZ aus Sicht der Bundesregierung besonders gelungen, in welchen
weniger (bitte die Einschätzung begründen)?

b) Welchen BVK/KVK verfügen über eigene Büros in den Katastrophen-
schutzstäben, und wo werden diese regelmäßig bzw. nur anlässlich von
Übungen und Einsätzen belegt?

17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Akzeptanz der ZMZ-
Strukturen bei den zivilen Trägern des Katastrophenschutzes sowie bei den
betroffenen Kommunen/Kreisen, und welche Aspekte der ZMZ stoßen ggf.
auf Skepsis oder Ablehnung?

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18. Wie oft und in welchen Regierungsbezirken sowie Kreisen und kreisfreien
Städten sind seit Januar 2007 die zuständigen ZMZ-Kommandos zu Zu-
sammenkünften der zivilen Katastrophenschutzstäbe bzw. zu Zusammen-
künften von Trägern der zivilen Katastrophenschutzarbeit herangezogen
(eingeladen) worden?

a) Was waren hierbei jeweils die Anlässe?

b) Inwiefern können Großereignisse (Staatsbesuche, Gipfel) sowie damit
in Zusammenhang stehende Demonstrationen Anlässe für die Zusam-
menkunft der Katastrophenschutzstäbe sein, und wie häufig, wo und
wann war dies bereits der Fall?

c) In welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Regierungsbezirken
hat es seit Etablierung der ZMZ-Strukturen keine gemeinsamen Übun-
gen ziviler Behörden und der Bundeswehr gegeben, und inwiefern ist
dies auf eine prinzipielle Haltung der zivilen Behörden zurückzuführen,
zivile Aufgaben nicht mit militärischen zu vermischen?

19. Werden die ZMZ-Kommandos nach Kenntnis der Bundesregierung „auto-
matisch“, überwiegend oder nur in Einzelfällen zu Zusammenkünften der
zivilen Katastrophenschutzeinrichtungen herangezogen, und welche regio-
nalen Unterschiede gibt es bei dieser Praxis (bitte ggf. einzeln benennen)?

20. Wie viele Reservisten aus KVK/BVK haben bislang an Ausbildungen bzw.
Lehrgängen/Kursen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallpla-
nung und Zivilschutz (AKNZ) teilgenommen, und welches waren die Aus-
bildungsinhalte?

Wie viele zivile Kräfte des Katastrophenschutzes aus welchen Organisatio-
nen haben seit Etablierung der ZMZ an Ausbildungen bzw. Lehrgängen/
Kursen an der AKNZ teilgenommen, und welches waren die Ausbildungs-
inhalte?

21. Wie viele Reservisten aus KVK/BVK haben bislang an Ausbildungen bzw.
Lehrgängen/Kursen an der Feldjägerschule der Bundeswehr teilgenommen,
und welches waren die Ausbildungsinhalte?

22. An welchen weiteren Ausbildungen, Lehrgängen und Kursen haben Reser-
visten aus KVK/BVK seit deren Einrichtung teilgenommen?

a) Und um wie viele handelt es sich dabei?

b) In welchen Ausbildungsstätten fanden diese statt?

23. Inwiefern gehören zur Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für Amts-
hilfe und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr juristische Informatio-
nen über die Zusammenarbeit insbesondere mit der Polizei anlässlich von
Demonstrationen, und welche juristischen Texte werden dabei herangezo-
gen?

a) Inwiefern wird geprüft, ob die an den ZMZ-Kommandos beteiligten
Reservisten, insbesondere deren Anführer, das Gebot der Trennung von
Militär und Polizei verstanden und verinnerlicht haben?

b) Inwiefern wird den an den ZMZ-Kommandos beteiligten Reservisten,
insbesondere deren Anführern, vermittelt, dass auch Formen der „mit-
telbar obrigkeitlichen Verwendung“ der Streitkräfte, wie sie von Jan-
Peter Fiebig beschrieben werden (Der Einsatz der Bundeswehr im
Innern, Berlin 2004, insbesondere S. 205 ff.), rechtswidrig sind?

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24. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die ausschlie-
ßen, dass die ZMZ-Strukturen zur Unterstützung polizeilicher Repressiv-
maßnahmen gegen Streikende und/oder Demonstrantinnen und Demonst-
ranten herangezogen werden, um eine Wiederholung von Szenarien wie
anlässlich des G8-Gipfels 2007 zu verhindern, und wenn ja, welche Maß-
nahmen sind geplant oder bereits eingeleitet?

25. Inwiefern ist ausgeschlossen, dass beispielsweise Streiks im Transport-,
Energie- oder Sanitätssektor oder bei der Müllabfuhr als Begründungen für
ein Tätigwerden der ZMZ-Strukturen herangezogen werden können?

26. Welche Bedeutung haben die ZMZ-Strukturen aus Sicht der Bundesregie-
rung nach einer Verfassungsänderung, die Repressiveinsätze der Bundes-
wehr auch außerhalb der bisherigen strengen verfassungsrechtlichen Rege-
lungen erlaubt?

27. Inwiefern haben die beteiligten ZMZ-Reservisten Einblick in die kommu-
nalen/regionalen Katastrophenschutzpläne und den Bereitschaftsstand und
die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der zivilen Kräfte des Katastrophen-
schutzes?

28. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beurteilung der bisheri-
gen Katastrophenschutzarbeit der zivilen Behörden durch die neuen ZMZ-
Kommandos?

29. Inwiefern wirken die beteiligten ZMZ-Reservisten auf Änderungen bei
kommunalen/regionalen Katastrophenschutzplänen hin bzw. regen solche
Änderungen an oder werden in Änderungen eingebunden?

Wo war dies bisher konkret der Fall?

30. Inwiefern überlagern bzw. unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregie-
rung Risiko- und Gefahreneinschätzungen von militärischen und kommu-
nalen Entscheidungsträgern?

31. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die ZMZ-Strukturen
aufgrund ihrer Möglichkeit, auf den großen und hierarchischen Apparat der
Bundeswehr zurückzugreifen, nicht „auf gleicher Augenhöhe“ mit dem
zivilen Katastrophenschutz stehen, sondern der ZMZ die Tendenz inne-
wohnt, den Schwerpunkt der Katastrophenschutztätigkeit in Richtung Bun-
deswehr zu verschieben und diese Entwicklung letztlich darauf hinausläuft,
dass der Katastrophenschutz unter militärische Dominanz gerät bzw. typisch
militärische Gefährdungseinschätzungen die Oberhand in der Katastrophen-
schutzplanung gewinnen?

32. Welche Bedeutung hat der Verband der Reservisten der deutschen Bundes-
wehr (VdRBw) für die Gewinnung von Reservistinnen und Reservisten für
die ZMZ-Kommandos?

a) Wie viele der BeaBwZMZ sind Mitglieder des VdRBw?

b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um zu verhin-
dern, dass wie in Erfurt (Die Tageszeitung, 20. Februar 2009) ein An-
hänger bzw. gar Mitglied einer rechtsextremistischen Organisation als
BeaBwZMZ fungiert (im Falle Erfurt der sog. Artgemeinschaft), und
somit über die ZMZ-Tätigkeit Einblick in interne Angelegenheiten der
Polizei erhält?

c) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstand zu, dass der VdRbW
sich explizit für Inlandseinsätze der Bundeswehr stark macht und die
ZMZ als Teil solcher Repressiveinsätze versteht, wie sich in einer Reso-
lution des VdRBW Baden-Württemberg ausdrückt, in der es nach der
Forderung nach Inlandseinsätzen heißt: „Die Übernahme derartiger
Aufgaben ist planerisch vorzusehen und die zivil-militärische Zusam-
menarbeit zu üben“?

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d) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstand zu, dass der VdRbW
mit einer Vielzahl geschichtsrevisionistischer Traditionsvereine zusam-
menarbeitet?

e) Welche weiteren Kenntnisse hat Bundesregierung über Versuche von
Rechtsextremisten, an den Strukturen der ZMZ zu partizipieren?

33. Welche Kosten sind bislang in Zusammenhang mit der ZMZ entstanden,
und welche Kosten entstehen jährlich in Zusammenhang mit der ZMZ?

Wie verteilen sich diese Kosten auf das Streitkräfteunterstützungskom-
mando, die Landeskommandos und die BVK/KVK?

Berlin, den 16. Juli 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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