BT-Drucksache 16/13835

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7842- Universitäre Exzellenz sichern - Exklusivität des Promotionsrechts wahren

Vom 23. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13835
16. Wahlperiode 23. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7842 –

Universitäre Exzellenz sichern – Exklusivität des Promotionsrechts wahren

A. Problem

Damit die von Experten schon seit Jahren kritisierte „Versäulung“ des Wissen-
schaftssystems überwunden werden kann, ist es unumgänglich, die Intensivie-
rung der Zusammenarbeit von Universitäten und außeruniversitären For-
schungseinrichtungen über eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen voranzu-
treiben. Die Schaffung neuer Einrichtungen eines dritten Typs und das Ausglie-
dern universitärer Forschungseinheiten sind aber mit Blick auf die Zielsetzung
der universitären Einheit von Forschung und Lehre nicht unproblematisch. Sie
bergen die Gefahr, dass das deutsche Wissenschaftssystem weiter zersplittert
und alle bestehenden Einrichtungen personell und in ihrer wissenschaftlichen
Innovationskraft dramatisch geschwächt werden. Wenn nun auch noch Ände-
rungen der Landeshochschulgesetzgebung in Bezug auf das Promotionsrecht
vorgenommen würden, müsste man damit rechnen, dass die universitäre Anbin-
dung des besten wissenschaftlichen Nachwuchses vollends verloren geht.

B. Lösung

Das Promotionsrecht soll exklusiv bei den Universitäten bleiben. Gleichzeitig
müssen die Berufungsfähigkeit und der Entscheidungsspielraum der Universi-
täten so gestärkt werden, dass sie mit den außeruniversitären Einrichtungen auf
Augenhöhe kooperieren können. Ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das dies für
die Universitäten erwirkt, ist überfällig. Ebenso überfällig sei eine Reform des
Personalrechts für Wissenschaftler, insbesondere hinsichtlich der Pensions- und
Versorgungsregelungen. Hierfür solle bundesweit geworben werden und des-

wegen sei eine klare und deutliche Positionierung des Deutschen Bundestages
nötig. Im Einzelnen werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

Drucksache 16/13835 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/7842.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13835

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/7842 abzulehnen.

Berlin, den 5. März 2008

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte Kai Gehring
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/7842 in seiner 139. Sitzung am 24. Januar 2008 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion der FDP erklärt, zentrales An-
liegen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder sei
es, nach einem jahrelangen Auseinanderdriften, die Einheit
von Lehre und Forschung grundlegend zu festigen. Nur da-
durch könne die herausragende Leistungsfähigkeit der deut-
schen Wissenschaft ihr volles Potenzial entfalten und inter-
national angemessen sichtbar werden. Dabei müsse die För-
derung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit besonde-
rem Nachdruck erfolgen.

Die Intensivierung der Zusammenarbeit von Universitäten
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen solle über
eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorangetrieben
werden, damit die von Experten schon seit Jahren kritisierte
„Versäulung“ des Wissenschaftssystems überwunden wer-
den könne. Die Schaffung neuer Einrichtungen eines dritten
Typs und das Ausgliedern universitärer Forschungseinheiten
seien dagegen mit Blick auf die Zielsetzung der universitä-
ren Einheit von Forschung und Lehre nicht unproblematisch.
Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der geplanten
Ausgliederung einer Graduiertenschule der Johannes-
Gutenberg-Universität Mainz und die Gedankenspiele des
Berliner Wissenschaftssenators zur Entwicklung einer recht-
lich selbständigen Supra-Struktur für besonders erfolgreiche
Bestandteile der universitären Forschung bärgen die Gefahr,
dass das deutsche Wissenschaftssystem weiter zersplittere
und alle bestehenden Einrichtungen, besonders aber die Uni-
versitäten, die die doppelte Verantwortung für Forschung
und Lehre trügen, personell und in ihrer wissenschaftlichen
Innovationskraft dramatisch geschwächt würden.

Wenn die Tendenz zur Auslagerung von universitärer For-
schung mit Änderungen der Landeshochschulgesetzgebung
in Bezug auf das Promotionsrecht einherginge, müsse man
damit rechnen, dass die universitäre Anbindung des besten
wissenschaftlichen Nachwuchses vollends verloren gehe.
Nicht nur zahlreiche Hochschulpräsidentinnen und -präsi-
denten, sondern auch die Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
hätten vielfach öffentlich ihre Bedenken geäußert.

verbleiben. Gleichzeitig müssten die Berufungsfähigkeit und
der Entscheidungsspielraum der Universitäten so gestärkt
werden, dass sie mit den außeruniversitären Einrichtungen
auf Augenhöhe kooperieren könnten. Ein Wissenschaftsfrei-
heitsgesetz, das dies für die Universitäten erwirke, sei über-
fällig. Ebenso überfällig sei eine Reform des Personalrechts
für Wissenschaftler, insbesondere hinsichtlich der Pensions-
und Versorgungsregelungen. Wenn es nicht gelänge, hier zu
einfachen, europaweit kompatiblen Lösungen zu kommen,
werde Deutschland im Wettbewerb um die besten Köpfe
nicht erfolgreich sein können. Hierfür solle bundesweit ge-
worben werden und deswegen sei eine klare und deutliche
Positionierung des Bundestages notwendig.

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

– sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass das
Promotionsrecht über die Länderhochschulgesetzgebung
weiterhin exklusiv an den Universitäten verankert bleibt;

– die Kooperationsbemühungen zwischen Universitäten,
Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungsein-
richtungen, insbesondere auch mit Blick auf die Quali-
fikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, nach-
drücklich zu unterstützen;

– auch im Rahmen künftiger Programme zur Förderung
universitärer Forschung, den Ausbau von Kooperations-
netzwerken und neuer Formen der Zusammenarbeit zu
berücksichtigen und zu fördern.

III. Beratungsverlauf und -ergebnis im feder-
führenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 16/7842
in seiner 54. Sitzung am 5. März 2008 in Verbindung mit
einem Gespräch mit der Präsidentin der Kultusministerkon-
ferenz 2008, Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für
Bildung, Familie, Frauen und Kultur des Saarlandes, beraten
und über die Vorlage abgestimmt. Der Schwerpunkt der Be-
ratungen lag dabei auf der Arbeit der Kultusministerkonfe-
renz, nicht auf dem Inhalt der Vorlage. Der Ausschuss emp-
fiehlt Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7842 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP.

Berlin, den 5. März 2008
Drucksache 16/13835 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Uwe Barth, Dr. Petra Sitte und Kai Gehring

I. Überweisung Das Promotionsrecht müsse exklusiv bei den Universitäten
Berichterstatterin Berichterstatter

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