BT-Drucksache 16/13834

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12668- Klarheit beim Konjunkturpaket II - Bildungspolitische Handlungsspielräume für Länder und Kommunen einräumen

Vom 23. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13834
16. Wahlperiode 23. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12668 –

Klarheit beim Konjunkturpaket II – Bildungspolitische Handlungsspielräume
für Länder und Kommunen einräumen

A. Problem

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden 6,5 Mrd. Euro für den Bildungs-
bereich zur Verfügung gestellt. Gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes (GG)
kann der Bund aber keine Finanzhilfen in Bereichen, die außerhalb seiner Ge-
setzgebungskompetenz liegen, gewähren. Somit wären Investitionen in allge-
meine Baumaßnahmen im Schulbereich unzulässig. Problematisch ist darüber
hinaus, dass das Bundesministerium der Finanzen solche Investitionen in die
Schulinfrastruktur für möglich hält, bei denen „die energetische Sanierung (…)
prägend sein muss“. Die Anforderungen an die energetische Sanierung fallen
aber in den Ländern sehr unterschiedlich aus. Weiterhin muss kritisch betrachtet
werden, dass sich durch die hohe Neuverschuldung des Konjunkturpakets II die
zukünftigen Investitionsmöglichkeiten verringern.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, eine pragmatische Zusammen-
arbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Bereich der Bildungsinvestitio-
nen zu ermöglichen. Die Länder und Kommunen müssen von dem Zwang be-
freit werden, dass die für den Bildungsbereich bereitgestellten Mittel des Kon-
junkturpaketes II für die energetische Sanierung eingesetzt werden müssen. Die
Bildungsinvestitionen müssen ohne Zweckbindung zulässig werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/12668.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/13834 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12668 abzulehnen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Marcus Weinberg
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

Die Bundesregierung solle deshalb aufgefordert werden, 8,66 Mrd. Euro aufgebracht. Dies stelle die bislang größte
eine pragmatische Zusammenarbeit zwischen dem Bund und
den Ländern im Bereich der Bildungsinvestitionen zu er-
möglichen. Den Ländern und Kommunen solle ein größerer
Handlungsspielraum im bildungspolitischen Bereich einge-

Investition in den Bereich Bildung in der Geschichte
Deutschlands dar.

Die Mittel seien trägerneutral für bauliche Sanierungsmaß-
nahmen und technische Ausstattungsinvestitionen in Kin-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13834

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg, Swen Schulz (Spandau),
Cornelia Pieper, Cornelia Hirsch und Krista Sager

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/12668 in seiner 218. Sitzung am 24. April 2009 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss sowie den Haushaltsausschuss zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der FDP erklärt, dass die Bundesregierung im
Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets II Mittel in
Höhe von 6,5 Mrd. Euro für Infrastrukturmaßnahmen an
Kindergärten, Schulen und Hochschulen zur Verfügung ge-
stellt habe.

Hierbei sei aber die Regelung des Artikels 104b GG außer
Acht gelassen worden. Dieser verhindere, dass der Bund
Finanzhilfen in Bereichen, die außerhalb seiner Gesetzge-
bungskompetenz lägen, gewähre. Allgemeine Baumaßnah-
men im Schulbereich lägen nicht in der Gesetzgebungskom-
petenz des Bundes. Somit seien Investitionen durch den
Bund in diesem Bereich unzulässig. Auch der von den Län-
dern zur komplementären Finanzierung bereitgestellte An-
teil des Programms sei an die allgemeinen Vorgaben des
Artikels 104b GG gebunden.

Für weitere Unklarheit habe ein Schreiben des Bundesminis-
teriums der Finanzen gesorgt. Widersprüchlich sei hier zum
einen darauf verwiesen worden, dass Investitionsmaßnah-
men in Bereichen, die der alleinigen Gesetzgebungskompe-
tenz der Länder unterlägen, nicht förderfähig seien. Zum an-
deren seien solche Investitionen in die Schulinfrastruktur
möglich, bei denen die energetische Sanierung, bezogen auf
das jeweilige Investitionsvorhaben, prägend sein müsse. Die
Anforderungen an die energetische Sanierung fielen nun in
den Ländern sehr unterschiedlich aus. Während zum Bei-
spiel Berlin nur 40 Prozent der summierten Schulinvesti-
tionen an Maßnahmen der energetischen Sanierung binde,
fordere der Freistaat Sachsen eine Bindung von 51 Prozent.

Darüber hinaus müsse kritisiert werden, dass sich durch die
hohe Neuverschuldung des Konjunkturpakets II die zukünf-
tigen Handlungsspielräume bei Investitionsmöglichkeiten
verringerten. Die Ausgaben im Rahmen des Konjunktur-
pakets II würden sich maßgeblich auf die kommende Bil-
dungspolitik auswirken.

Die bereitgestellten Mittel dürften auf Grund des immensen
Investitionsbedarfs im Bildungsbereich nicht der Zweck-
bindung des Mitteleinsatzes für Maßnahmen der energe-
tischen Sanierung der Gebäude unterliegen.

tische Sanierung einsetzen zu müssen, solle wegfallen. Die
Bildungsinvestitionen müssten ohne Zweckbindung zulässig
werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der mitberatende Rechtsausschuss und der mitberatende
Haushaltsausschuss haben jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 16/12668 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im feder-
führenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat den Antrag auf Drucksache
16/12668 gemeinsam mit den Gesetzentwürfen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksachen 16/12400
und 16/12410 in seiner 88. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten.
In Bezug auf die Gesetzentwürfe ist jeweils der Rechtsaus-
schuss federführend. Bezüglich des Antrags der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/12668 empfiehlt der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 16/12668 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird ausgeführt,
dass das Konjunkturpaket II nahezu uneingeschränkte
Unterstützung von Seiten der Bildungspolitiker erfahre. Bei
der Föderalismusreform II seien die Meinungen jedoch
differenzierter.

Dass die Maßnahmen zur konjunkturellen Gegensteuerung
im Schwerpunkt im Bildungsbereich lägen, sei aus bildungs-
politischer und forschungspolitischer Sicht eine richtige und
gute Entscheidung. Dies zeige nach dem Oktobergipfel der
Kanzlerin deutlich, dass hierin eine Priorität der Großen
Koalition liege.

Das Bundeskabinett habe mit dem Konjunkturprogramm II
ein 11-Mrd.-Euro-Programm beschlossen, durch das zusätz-
lich in Bildung, Forschung und Innovation investiert werde.
Hierdurch könnten die Kommunen und Länder in den Jah-
ren 2009 und 2010 insgesamt 10 Mrd. Euro ausgeben.
6,5 Mrd. Euro flössen in die Bildungsinfrastruktur. Zusam-
men mit dem Betrag, den die Kommunen und Länder bereit-
stellten, würden durch das Investitionsprogramm insgesamt
räumt werden. Der Zwang, die für den Bildungsbereich be-
reitgestellten Mittel des Konjunkturpakets II für die energe-

dergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Weiterbildungsein-
richtungen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-

Drucksache 16/13834 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

institute bestimmt. Es sei richtig, dass die Mittel zu 70 Pro-
zent zur Finanzierung kommunaler Investitionen eingesetzt
würden.

In der Anhörung „Föderalismusreform II“ des Rechtsaus-
schusses sei viel von dem Sanierungs- und Modernisierungs-
stau in den deutschen Bildungseinrichtungen gesprochen
worden. Mit diesen Mitteln könnten Kindergärten und Schu-
len renoviert werden. Beispielsweise könnten Forscherecken
in Kindertagesstätten eingerichtet, Chemielabore in Schulen
modernisiert und die technische Ausstattung insgesamt ver-
bessert werden. Fachräume beruflicher Schulzentren könn-
ten ebenso modernisiert werden wie die Räumlichkeiten von
Volkshochschulen und sonstigen kommunalen und gemein-
nützigen Weiterbildungsinstituten.

Zum Zweiten begrüße die Fraktion der CDU/CSU, dass die
Baumaßnahmen an ökologische Vorgaben wie beispiels-
weise energetische Gebäudesanierung gekoppelt seien.

Der Schwerpunkt des Programms bilde die Investition in die
Bereiche aller Beschaffungs- und Sanierungsinvestitionen,
um breit angelegte konjunktur- und arbeitsmarktpolitische
Impulse für diese Bereiche zu setzen. Insbesondere profitier-
ten davon das lokale Handwerk sowie Bau-, Elektro-, Maler-
und Sanitärbetriebe sowie Anbieter von Ausrüstungs-,
Labor- und Energietechnik. Es liege ein hoher inländischer
Wertschöpfungsanteil vor und die Bildungs- und For-
schungseinrichtungen erführen im Ergebnis einen erheb-
lichen Modernisierungsschub. Lern-, Lehr- und Forschungs-
bedingungen würden deutlich verbessert werden. Deutsch-
land werde mit einem modernisierten Bildungs- und For-
schungssystem gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.

Abschließend sei zusammenzufassen, dass es bei der
schwierigen und problematischen Ursache begrüßenswert
sei, dass der Investitionsschwerpunkt im bildungs- und for-
schungspolitischen Bereich erfolge. Zwar falle der Auf-
gabenbereich Bildungswesen in den Zuständigkeitsbereich
der Länder. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichtes folge aus dem Wort „Finanzhilfe“ in Artikel
104b GG, dass der Bund auf eine Teilfinanzierung der Pro-
jekte beschränkt sei. Insoweit sei dem Bund ein Rahmen ge-
setzt. Eine absolute Höhe des Bundesanteiles gebe es nicht.
Da der Bund ein Investitionsvorhaben nicht vollständig
allein finanzieren könne, müssten die Länder einen Eigen-
anteil erbringen. Somit sei neu, dass die Finanzhilfen gemäß
Artikel 104b GG zeitlich zu befristen seien, im Zeitablauf
mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten seien und zudem
die Verwendung der Gelder in regelmäßigen Zeitabständen
zu überprüfen sei.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird festgehalten, dass sie
selbst seit Beginn der Debatte über die Föderalismusreform
konsequent für die Ausweitung und Verbesserung der Koo-
peration zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich
eintrete. Als die Debatte um die Föderalismusreform I ein
Ergebnis zu Tage gefördert habe, das eine Kooperations-
möglichkeit im Bildungsbereich zwischen Bund und Län-
dern praktisch nicht mehr vorgesehen habe, habe im Wesent-
lichen die Fraktion der SPD dafür gesorgt, dass es grundge-
setzlich verankerte Kooperationsmöglichkeiten im Bereich
der Wissenschaft und Hochschule gebe. Diese Möglichkei-

Weiterhin habe man sich in der Debatte über die Föderalis-
musreform II für die Verbesserung der Kooperationsmög-
lichkeiten eingesetzt. Besonders die Bundesländer hätten
über weite Strecken der Debatte harten Widerstand geleistet.
Mit der aktuellen Banken- und Wirtschaftskrise habe aber
ein Umdenken stattgefunden. Dementsprechend gebe es nun
Artikel 104b GG mit dem Verweis auf Krisen und Naturka-
tastrophen. Dies sei aus Sicht der Fraktion der SPD ein klei-
ner Fortschritt, um die im Konjunkturpaket II vorgesehenen
Maßnahmen im Nachhinein zu legitimieren. Die Fraktion
der SPD wolle jedoch größere Schritte gehen.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird die Kompliziertheit
der Diskussion über Zukunftsinvestitionen und Bildungs-
investitionen im Deutschen Bundestag moniert. Gerade die
Anhörung vom Städte- und Gemeindebund habe ergeben,
dass man in Deutschland vor immensen Investitionen stehe.
In der Baubranche habe das zuständige Institut für Urba-
nistik beispielsweise einen Investitionsbedarf in Höhe von
73 Mrd. Euro festgestellt.

Darüber hinaus gehe es um die Verbesserung der Bildungs-
qualität. Während Tschechien als neuer EU-Mitgliedstaat
gerade digitale Klassenzimmer in allen Schulen einführe,
könne in Deutschland nicht einmal über Bildungsqualität
diskutiert werden. Die Fraktion der FDP halte dies für pro-
blematisch. Skandalös sei, dass die Bundesregierung ein
Konjunkturpaket vorlege, das sich am Rande der Legalität
bewege. Nach dem Vortrag vom Verfassungsrechtler
Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis seien als verfassungswidrig
zu kennzeichnende Elemente enthalten. Die Anhörung habe
ergeben, dass eine Weichenstellung für eine Grundgesetz-
änderung notwendig sei.

Der Antrag der Fraktion der FDP bezwecke eine Befreiung
der Länder und Kommunen von dem Zwang, die bereitge-
stellten Mittel des Konjunkturpaketes II für den Bildungsbe-
reich nur für die energetische Sanierung einzusetzen. Man
wolle, dass Bildungsinvestitionen ohne Zweckbindung in
die Länder und Kommunen abfließen könnten. Die Bedarfs-
listen der Länder und Kommunen beinhalteten auch Investi-
tionen über die energetische Sanierung hinaus. Deswegen sei
eine Änderung des Artikels 104b GG zwingend notwendig,
um die verfassungsrechtlich prekäre Situation zu überwin-
den und das Paket rechtlich zu legitimieren.

Die Koalitionsfraktionen hätten die Notwendigkeit der Än-
derung des Artikels 104b GG erkannt. Der Bund solle nach
dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Fall von Natur-
katastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die
sich der Kontrolle des Staates entzögen und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigten, auch in Bildung in
Schulen investieren können. Es stimme eben nicht, dass der
Bund die Bildung finanzieren könne. Das sei im Wissen-
schaftsbereich und im Hochschulbereich gegeben. In der
Föderalismusreform I sei von den Koalitionsfraktionen be-
absichtigt worden, ein Kooperationsverbot auch für Hoch-
schulen festzuschreiben. Dagegen habe sich die Fraktion der
FDP ausgesprochen und dies sei nicht eingetreten. Auch für
den Schulbereich halte die Fraktion der FDP dies nicht für
notwendig. Es sei schade, dass eine Orientierung hin zu Bil-
dungsinvestitionen in Naturkatastrophen und außergewöhn-
liche Notsituationen stattfinde.
ten seien dann sehr konstruktiv und offensiv genutzt worden.
Der Hochschulpakt sei ein Erfolg der Fraktion der SPD.

Trotz fehlender Grundgesetzänderung ginge der Antrag der
Fraktion der FDP weiter. Bildungsinvestitionen von Bund

des Kooperationsverbotes könne mitgetragen werden, da es
hier in bestimmten Situationen wie Naturkatastrophen und
Notsituationen mehr Kooperationsmöglichkeiten geben
könne.

Als äußerst problematisch bewerte die Fraktion DIE LINKE.
jedoch den Punkt der Schuldenbremse. Durch die klaren
Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung „Föderalis-
musreform“ im Rechtsausschuss sei deutlich geworden, dass
die Länder diese Einsparung nur erreichten, wenn notwen-
dige Kürzungen zum Beispiel im öffentlichen Dienst vorge-
nommen würden. Dies würde zu einer schlechteren Bil-
dungsfinanzierung führen, da die Länder dann grundgesetz-
lich zum Sparen verpflichtet seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle die Ver-
fassung wieder für politische Entscheidungen öffnen. Das
Thema „Ganztagsschulprogramm“ beinhalte politische Ent-
scheidungen. Man dürfe keine Verfassung schaffen, die zur
politischen Handlungsunfähigkeit führe. Zum Beispiel dürfe
die Entscheidung über die Fortsetzung des Ganztagsschul-
programms nicht vom Eintritt einer Naturkatastrophe abhän-
gig gemacht werden.

Gegen den Antrag der Fraktion der FDP spreche, dass dieser
die Verfassung in diesem Punkt nicht ernst nehme. Wegen
der vorhandenen Kritik an der Föderalismusreform I werde
sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber bei der
Abstimmung zu diesem Antrag enthalten.

Berlin, den 27. Mai 2009

Marcus Weinberg
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13834

und Ländern sollten verstärkt werden und nicht nur für den
energetischen Bereich, sondern darüber hinaus auch für die
Qualitätsverbesserung allgemein möglich werden. Die For-
mulierung des Antrages der Fraktion der FDP befinde sich
auch in der Begründung des Gesetzentwurfes der Koalitions-
fraktionen. In der Begründung stehe, dass eine Beschrän-
kung auf bestimmte Investitionsbereiche im Blick auf das
Ziel der Krisenbewältigung nicht sinnvoll sei. Das bereits
verabschiedete Zukunftsinvestitionsgesetz werde deshalb im
Lichte der verfassungsrechtlichen Neuregelung auszulegen
sein.

Abschließend werbe die Fraktion der FDP für die Weichen-
stellung zu mehr Bildungsinvestitionen in Deutschland.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird hervorgehoben,
dass fraktionsübergreifender Konsens darüber bestehe, dass
eine verlässliche und bessere Bildungsfinanzierung in die-
sem Land angestrebt werde. Nicht verständlich sei aber, dass
es eine Mehrheit im Deutschen Bundestag zu der Föderalis-
musreform geben könnte. Die Reform führe nicht zu einer
besseren, verlässlichen Bildungsfinanzierung, sondern er-
schwere diese. Die Fraktion DIE LINKE. lehne die Reform
folglich entschieden ab. Nur der Regelungspunkt bezüglich

Die Fraktion DIE LINKE. fordere einen gegenteiligen
Schritt. Deutschland bräuchte eine Gemeinschaftsaufgabe
„Bildung“. Es müsse Artikel 91b GG geändert werden. Das
Kooperationsverbot müsse gänzlich abgeschafft werden, da-
mit es Kooperationsmöglichkeiten nicht nur in Notsituatio-
nen und bei Naturkatastrophen geben könne. Schon im
Hochschulbereich habe dies funktioniert. Die Fraktion DIE
LINKE. werde die Föderalismusreform II deshalb ablehnen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird ausgeführt, dass der deutsche Bildungsbereich vor
Herausforderungen stehe, die eine staatliche Ebene allein
nicht bewältigen könne. Andererseits berührten die ver-
säumten Bildungsinvestitionen aber den Gesamtstaat in vie-
len Bereichen. Die Fehler, die in der Föderalismusreform I
gemacht worden seien, würden nun noch einmal festge-
schrieben und durch neue Fehler ergänzt werden. Auch die
öffentliche Meinungsbildung gehe in Bezug auf das Zusam-
menwirken von Bund, Ländern und Kommunen im Bil-
dungsbereich in eine andere Richtung. Der Deutsche Bun-
destag dürfe keine Reform verabschieden, die im Bildungs-
bereich massive Probleme mit sich bringe.

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