BT-Drucksache 16/13792

Realisierungswettbewerb für das Berliner Schloss - Humboldt-Forum

Vom 15. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13792
16. Wahlperiode 15. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Katrin Göring-Eckardt,
Peter Hettlich, Omid Nouripour, Kai Gehring und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Realisierungswettbewerb für das Berliner Schloss – Humboldt-Forum

Das Magazin „art. Das Kunstmagazin“ sowie das Magazin „Zitty“ berichtet am
29. Juni 2009 über ihre Recherchen zum Architektenwettbewerb für das Berli-
ner Schloss – Humboldt-Forum (Internationaler Realisierungswettbewerb „Ber-
liner Schloss/Humboldt-Forum“) und äußerten darin Zweifel an der korrekten
Durchführung des Wettbewerbs.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von wem wurde der Internationale Realisierungswettbewerb „Berliner
Schloss/Humboldt-Forum“ ausgelobt, und wer war an der Abfassung der
Wettbewerbsbedingungen beteiligt?

2. Trifft es zu, dass der Landeswettbewerbsausschuss und das Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) sich gegen einen beschränkten und für
einen offenen Wettbewerb ausgesprochen hatten, und wenn ja, warum wurde
dieser Empfehlung nicht gefolgt?

3. Welche Bedingungen für die Teilnahme von Architektinnen und Architekten
am Realisierungswettbewerb Berliner Schloss – Humboldt-Forum wurden
definiert, und waren diese als Soll- oder als Mussbedingungen formuliert?

4. a) Trifft es insbesondere zu, dass es zu den Auslobungsbedingungen ge-
hörte, dass sich eine/ein am Wettbewerb beteiligende Architektin/beteili-
gender Architekt „im Schnitt mindestens 300 000 Euro Umsatz pro Jahr
erwirtschaften“ und mehr als drei festangestellte Mitarbeiter beschäftigen
musste?

b) Wenn ja, mussten beiden oder nur eines dieser Kriterien erfüllt sein?

c) Haben alle Teilnehmer des Wettbewerbs, einschließlich des späteren
Wettbewerbssiegers, eine entsprechende schriftliche Erklärung über die
Erfüllung dieser Vorgaben abgegeben, und wer war mit der Prüfung der
Richtigkeit der Angaben beauftragt?
d) Welche Konsequenzen für die Teilnahme/Nichtteilnahme am Wettbewerb
hatte es, wenn diese Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt waren?

5. a) Stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen der
Autoren von „art. Das Kunstmagazin“ und „Zitty“, dass der Wett-
bewerbssieger Francesco Stella seit einem Projekt in Padua von 2002

Drucksache 16/13792 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
kein Projekt mehr gebaut und damals nur einen Mitarbeiter beschäftigt
habe?

b) Wenn ja, warum wurde er trotzdem zum Wettbewerb zugelassen?

c) War seine Teilnahme vor diesem Hintergrund zulässig?

d) Wenn die Teilnahme nicht zulässig war, welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung dann daraus?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Francesco Stella gegenüber
dem Auslober des Architektenwettbewerbs unwahre Angaben gemacht hat,
und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie dann daraus?

7. a) Wie viele der zunächst 150 – international renommierten, mit Bauauf-
gaben kultureller Großprojekte im historischen Kontext vertrauten – Ar-
chitektinnen und Architekten wurden wegen der Nichterfüllung der in
Frage 4a genannten Kriterien nicht gebeten, eine Entwurfskonzept vorzu-
legen?

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch nur einer oder einem
dieser 150 Architektinnen und Architekten die Chance zur Einreichung
eines Entwurfkonzepts genommen wurde, weil er/sie die formalen, in
Frage 4a genannten Kriterien nicht erfüllte?

8. a) War der Bundesregierung bekannt, dass sich die Berliner Architekten-
kammer mit Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung Francesco Stella be-
schäftigte, und erwog, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf eine Überprüfung Francesco
Stellas zu dringen?

b) Wenn ja, was hat sie nach Bekanntwerden dieser Information unternom-
men, bzw. warum hat sie ggf. nichts unternommen?

c) Was ergibt sich rechtlich aus der von Architekt Hans Kollhoff an das
BBR gerichteten Rüge, und was hat die Bundesregierung hier ggf. schon
veranlasst?

d) Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Schadensersatzklage, wie sie
der Justiziar der Bundesarchitektenkammer, Thomas Maibaum, für mög-
lich hält, und wenn ja, wer könnte ggf. klagen, und worauf könnte sich
dann der Streitwert beziehen?

9. a) Kann die Bundesregierung der Wahrnehmung der „Frankfurter Allgemei-
nen Zeitung“ vom 1. Juli 2009 (Das Berliner Schloss in Nöten) wider-
sprechen, dass „bis in die höchsten Etagen, ein Klima der Angst
[herrscht], wenn die Rede auf das Schloss kommt“?

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Eindruck des Autors
Niklas Maak in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2009,
dass Kritiker des Schlossvorhabens mit beruflichen Repressionen rechnen
– „Als Reporter verzweifelt man: Vertreter der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz ziehen plötzlich bereits geführte kritische Interviews zurück,
andere erklären, es laufe ‚nicht optimal‘, wollen aber keinesfalls nament-
lich zitiert werden (‚Das kostet mich den Kopf‘)“ –, und deshalb kritische
Äußerungen zurückziehen?

Berlin, den 15. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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