BT-Drucksache 16/13647

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13180- Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13647
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13180 –

Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung in die-
sem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen und auf EU-Ebene die Erarbei-
tung eines Richtlinienentwurfes anzuregen, der eine Haftung der Mutter- für ihre
Tochterkonzerne festlegt, wenn das Tochterunternehmen Menschenrechte miss-
achtet. Zudem soll sie prüfen, inwieweit bisherige Berichtspflichten von Unter-
nehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden kön-
nen, und auch dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Darüber
hinaus sollen in der Außenwirtschaftsförderung Menschenrechtskriterien stär-
ker als bisher verankert werden und diese auch mehr bei der Vergabe von Ex-
portkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien als
Prüfkriterien für eine Bewilligung von Anträgen berücksichtigt werden. Geprüft
werden soll ferner, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung
für die Vergabe möglich sein können.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Keine

Drucksache 16/13647 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/13180 abzulehnen.

Berlin, den 30. Juni 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Helmut Lamp
Berichterstatter

Christel Riemann-Hanewinckel
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter

ten. Dies gelte auch für den Fall, dass Menschenrechte durch
Unternehmen beeinträchtigt werden. Um Menschenrechts-

müsse, diesen Antrag ablehnen.
verletzungen durch Unternehmen zu verhindern oder abzu-
stellen sollte er die bestehenden Haftungsmöglichkeiten aus-
bauen und menschenrechtliche Berichtspflichten sowie die
Pflicht zu einer Menschenrechtsrisikoanalyse von Unterneh-

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass es eine inter-
nationale Vereinbarung gebe, den Global Compact, der aus-
gefüllt und optimiert werden solle. Man sei daher dagegen,
dieses Instrument schon wieder durch weitere Regularien zu
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13647

Bericht der Abgeordneten Helmut Lamp, Christel Riemann-Hanewinckel,
Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Leutert und Thilo Hoppe

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 16/13180 wurde in der 227. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2009 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bun-
desregierung in diesem Antrag auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen und auf EU-Ebene die Erarbeitung eines Richt-
linienentwurfes anzuregen, der eine Haftung der Mutter- für
ihre Tochterkonzerne festlegt, wenn das Tochterunterneh-
men Menschenrechte missachtet. Zudem soll sie prüfen,
inwieweit bisherige Berichtspflichten von Unternehmen um
die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt wer-
den können, und auch dazu einen entsprechenden Gesetzent-
wurf vorlegen. Darüber hinaus sollen in der Außenwirt-
schaftsförderung Menschenrechtskriterien stärker als bisher
verankert werden und diese auch mehr bei der Vergabe von
Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Inves-
titionsgarantien als Prüfkriterien für eine Bewilligung von
Anträgen berücksichtigt werden. Geprüft werden soll ferner,
inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung
für die Vergabe möglich sein können.

Die Bundesregierung soll zudem aufgefordert werden, Un-
ternehmen, die Außenwirtschaftsförderung erhalten, auf die
Einhaltung der OECD-Richtlinien zu verpflichten. Auch
seien in bilateralen Investitionsverträgen Menschenrechts-
klauseln aufzunehmen und insgesamt auf ihrer menschen-
rechtskonformen Auslegung zu bestehen.

Die Fraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass Beein-
trächtigungen von Menschen durch das Tätigwerden von
Unternehmen im Zuge immer weiterreichendere Einfluss-
möglichkeiten transnationaler und anderer Konzerne ein
wachsendes Problem seien. Das Feld der menschenrecht-
lichen Folgen von Unternehmenshandeln sei noch wenig er-
forscht und es fehlten effektive nationale Ansätze und ver-
bindliche internationale Regelungen. Ziel müsse es sein, klar
umrissene Pflichten für Unternehmen hinsichtlich der Ver-
letzung aller Menschenrechte zu gestalten und die Verant-
wortlichkeiten der Unternehmen festzuschreiben. In der Be-
gründung weist die Fraktion darauf hin, dass der Staat die
Verpflichtung habe, die Menschenrechte seiner Bürgerinnen
und Bürger zu schützen, zu respektieren und zu gewährleis-

für das Unternehmen nicht nur Unterlassungspflichten gene-
rieren könnten, sondern auch positive Pflichten wie z. B. die
Einführung von Antidiskriminierungsregelungen. Zudem
benötigten die Opfer von Menschenrechtsverletzungen
durch Unternehmen einen besseren Zugang zu Rechtsbehel-
fen. An erster Stelle sei es hier Aufgabe der Staaten, gericht-
liche Rechtsbehelfe zu schaffen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag am 1. Juli 2009 in sei-
ner 148. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag am 1. Juli 2009 in seiner 99. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag am 1. Juli 2009 in seiner
92. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Vorlage in seiner 90. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten.

Die Fraktion der SPD hat erklärt, sie empfinde den Antrag
als notwendig und richtig. Es gebe eine Reihe von Unterneh-
men und transnationale Konzerne, die beispielsweise den
Global Compact unterzeichnet hätten, deren Sub- oder Toch-
terunternehmen es jedoch wenig interessiere, was vor Ort
vor sich gehe. Daher empfinde man es als sinnvoll, wenn die
Bundesregierung aufgefordert würde, Regularien zu finden,
um ein Stück in diese Richtung weiterzukommen. Besonders
wichtig sei die Regelung zur Haftung zwischen Mutter- und
Tochterkonzernen. Menschenrechtskriterien spielten in der
Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusam-
menarbeit eine wichtige Rolle. Wenn es um Vergabekriterien
gehe, wäre dies auch ein wichtiger Punkt. Die Fraktion un-
terstütze auch die Umgestaltung der nationalen Kontaktstelle
im BMWi. Der Antrag sei sinnvoll und in Zukunft müsse
man weltweite gesetzliche Regelungen finden. Trotzdem
werde die SPD, da sie sich an den Koalitionsvertrag halten
men festschreiben. Unternehmen sollten ihr Handeln auf die
Respektierung aller Menschenrechte überprüfen, wobei sich

ergänzen. Die Fraktion werde den Antrag daher voller Über-
zeugung ablehnen.

Berlin, den 30. Juni 2009

Der Ausschuss für Mensc

Helmut Lamp
Berichterstatter

C
B

ler-Sönksen

Michael Leutert
Berichterstatter

T
B

Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

henrechte und humanitäre Hilfe

hristel Riemann-Hanewinckel
erichterstatterin

Burkhardt Mül
Berichterstatter

hilo Hoppe
erichterstatter
Drucksache 16/13647 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entgegnete,
dass auf mehreren internationalen Konferenzen, auf denen
auch Vertreter der Vereinten Nationen gewesen seien, stets
betont worden sei, dass der Global Compact ein zusätzliches
Element sei, um Menschenrechtsverantwortung von Unter-
nehmen zu fördern. Es sei zwar ein willkommenes Element,
aber die freiwillige Selbstverpflichtung dürfe niemals gegen
klare Normen sowie soziale und ökologische Menschen-
rechtsstandards ausgespielt werden, die zu erfüllen seien.

Man bedanke sich jedoch für das Votum der Fraktion der
SPD, die eigentlich für diesen Antrag gesprochen habe. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedaure aber, dass
aufgrund der Koalitionsvereinbarung nicht entsprechend ab-
gestimmt werden könne.

Die Fraktion der FDP ergänzte, sie empfinde es als richtig,
dass man einem privaten Audit-Verfahren, wie dem Global
Compact, den Vorrang gebe. Zusätzliche Vergabekriterien,
die nicht im ursprünglichen Sachzweck der Vergabe lägen,
bedeuteten einen Ausschluss für kleine und mittelständische
Unternehmen, die nicht den Personalaufwand hätten, um
diese Bedingungen zu erfüllen. Wenn jedoch Verstöße gegen
Global Compact bekannt würden, sei es Sinn und Zweck des
Audit-Verfahrens diese Verstöße öffentlich zu machen und
„schwarze Schafe“ zu benennen und auszusortieren.

Als Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen der

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