BT-Drucksache 16/13586

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11910- Umsetzung der Bologna-Beschlüsse kritisch begleiten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/12736- Bologna-Reform verbessern - Studienqualität erhöhen und soziale Dimension stärken 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/12476- Problem der ungenutzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen umgehend lösen - Staatsvertrag jetzt vereinbaren

Vom 30. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13586
16. Wahlperiode 30. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick
Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11910 –

Umsetzung der Bologna-Beschlüsse kritisch begleiten

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz
(Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12736 –

Bologna-Reform verbessern – Studienqualität erhöhen und soziale
Dimension stärken

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz
(Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12476 –

Problem der ungenutzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten
Studiengängen umgehend lösen – Staatsvertrag jetzt vereinbaren

A. Problem

Zu Nummer 1
Im Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11910 wird festgestellt,
dass die Kritik an der Studiengangreform im Rahmen des Bologna-Prozesses
nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern auch in der Öffentlichkeit
zunimmt. Es wird in Frage gestellt, ob der hohe Qualitätsstandard der Juristen-
und der Medizinerausbildung in Deutschland gehalten werden kann. Die Stu-
dienreform hat aber auch zu einer Verkürzung der Studiendauer geführt. Die
formale Gleichstellung der Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen

Drucksache 16/13586 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

hat dazu beigetragen, die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu fördern. Nach-
dem 75 Prozent der Studiengänge an den deutschen Universitäten und Fach-
hochschulen auf die Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt worden sind,
tragen Bund und Länder die Verantwortung dafür, dass der Bologna-Prozess
nicht scheitert. Jedoch werden auch die Hochschulen und die Arbeitgeberver-
bände, die die Studienreform mit Nachdruck gefordert haben, in einer besonde-
ren Verantwortung gesehen.

Zu Nummer 2

Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12736
wird festgestellt, dass die Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses erhöht werden
muss und dass dessen mangelnde Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt immer
stärker auf die Studierenden durchschlägt. Die soziale Dimension des Bologna-
Prozesses, die seit der Ministerkonferenz in London von 2007 im Mittelpunkt
stehen soll, muss gerade in Deutschland wesentlich stärker in den Blick genom-
men werden. Der Hochschulzugang junger Menschen aus allen Einkommens-
schichten sollte gefördert werden. Durch strukturelle Änderungen sollte die
Studienqualität erhöht und der Bologna-Prozess grundlegend weiterentwickelt
werden.

Zu Nummer 3

Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12476
wird davon ausgegangen, dass die am 3. März 2009 von der Bundesministerin
für Bildung und Forschung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultusminis-
terkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verabredeten
Eckpunkte nicht den Anspruch der Studierenden an ein funktionierendes Hoch-
schulzulassungssystem erfüllen. Nach Schätzungen der HRK bleiben bis zu ein
Fünftel der Studienplätze frei. Die Aushandlung eines Bund-Länder-Staats-
vertrags zur Gewährleistung studentischer Mobilität und zur Förderung der Stu-
dienattraktivität wird mit Blick auf die durch die Föderalismusreform I hervor-
gerufene hochschulrechtliche Lage als einzige Lösungsmöglichkeit angesehen.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP, mit dem die Bundesregierung
u. a. aufgefordert werden soll,

– sich im Einvernehmen mit den Ländern für eine dem verstärkten Betreuungs-
und Verwaltungsaufwand angemessene Finanzierung der Hochschullehre
einzusetzen;

– sich für eine angemessene Finanzierung insbesondere von Teilzeitangeboten
im Bachelor-Bereich und deren entsprechende Berücksichtigung beim
BAföG zu engagieren;

– den Aufbau von Kredit-, Darlehens- und Stipendiensystemen für die Studie-
renden zu unterstützen;

– im Einvernehmen mit den Ländern klare, dem Qualifikationsprofil angemes-
sene Eingruppierungsregelungen für Bachelor-Absolventen von Universitä-
ten und Fachhochschulen im Öffentlichen Dienst zu entwickeln.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11910 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der

Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13586

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 16/12736, mit dem die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden soll,

– die eingeleitete Studienstrukturreform im Zusammenwirken mit den Ländern
und den Hochschulen in eine umfassende Lehr- und Qualitätsreform einmün-
den zu lassen, die Studierende in den Mittelpunkt stellt;

– bei den Verhandlungen mit den Ländern zum Hochschulpakt II die Kosten
der zu finanzierenden Studienplätze so anzusetzen, dass diese die notwendige
höhere Betreuungsintensität im Rahmen der Bachelor-Studiengänge und
Plätze abdecken;

– über das bei der HRK angesiedelte Bologna-Zentrum auf die Hochschulen
einzuwirken, dass sie die zeitliche Vorgabe der KMK für die Regelstudien-
zeiten bei Bachelor- und Masterstudiengängen in ihrer ganzen Breite nutzen;

– über das Bologna-Zentrum darauf hinzuwirken, dass die Anerkennung
von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen des Bologna-Raumes
erbracht worden sind, einheitlich und für die Studierenden vorhersehbar
gehandhabt wird.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12736 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 16/12476, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll,

– gemeinsam mit den Ländern umgehend einen Staatsvertrag auszuhandeln,
der ein Verfahren für eine effiziente, transparente und gerechte Vergabe aller
zulassungsbeschränkten Studiengänge sicherstellt,

– bei der Fortsetzung des Hochschulpakts sicherzustellen, dass die Bundesmit-
tel von den Ländern anteilmäßig zurückgezahlt werden, in denen weniger
Studienplätze besetzt sind als vereinbart;

– darauf hinzuwirken, dass die Länder die Hochschulen in die Pflicht nehmen,
verbindlich an dem Verfahren für eine effiziente Vergabe aller zulassungsbe-
schränkten Studienplätze teilzunehmen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12476 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13586 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/11910 abzulehnen;

2. den Antrag auf Drucksache 16/12736 abzulehnen;

3. den Antrag auf Drucksache 16/12476 abzulehnen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

– sich im Einvernehmen mit den Ländern für eine dem ver-
aus allen Einkommensschichten sollte gefördert werden.
Durch strukturelle Änderungen sollten die Studienqualität
stärkten Betreuungs- und Verwaltungsaufwand angemes-
sene Finanzierung der Hochschullehre einzusetzen;

– sich für eine angemessene Finanzierung insbesondere
von Teilzeitangeboten im Bachelor-Bereich und deren

erhöht und der Bologna-Prozess grundlegend weiterent-
wickelt werden.

Der Antrag enthält Forderungen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13586

Bericht der Abgeordneten Anette Hübinger, Dr. Erst Dieter Rossmann, Cornelia
Pieper, Cornelia Hirsch und Kai Gehring

I. Überweisung
Zu den Nummern 1 und 2

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen
16/11910 und 16/12736 in seiner 219. Sitzung am 6. Mai
2009 beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Nummer 3

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/12476 in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1

Im Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11910
wird festgestellt, dass die Kritik an der Studiengangreform
im Rahmen des Bologna-Prozesses nicht nur bei den unmit-
telbar Betroffenen, sondern auch in der Öffentlichkeit zu-
nimmt. Es wird in Frage gestellt, ob der hohe Qualitätsstan-
dard der Juristenausbildung und der Medizinerausbildung in
Deutschland gehalten werden kann. Die Studienreform hat
aber auch zu einer Verkürzung der Studiendauer geführt. Die
formale Gleichstellung der Abschlüsse von Universitäten
und Fachhochschulen hat dazu beigetragen, die Durchlässig-
keit im Bildungssystem zu fördern. Nachdem 75 Prozent der
Studiengänge an den deutschen Universitäten und Fach-
hochschulen auf die Abschlüsse Bachelor und Master umge-
stellt worden sind, tragen Bund und Länder die Verantwor-
tung dafür, dass der Bologna-Prozess nicht scheitert. Jedoch
werden auch die Hochschulen und die Arbeitgeberverbände,
die die Studienreform mit Nachdruck gefordert haben, in
einer besonderen Verantwortung gesehen. Hierbei wird von
den Hochschulen erwartet, dass sie sich weiterentwickeln,
wobei u. a. Auswahlverfahren entwickelt und durchgeführt
werden sollen, die den Anforderungen der einzelnen Stu-
diengänge gerecht werden. Von den Arbeitgeberverbänden
wird u. a. erwartet, dass sie ihr Engagement für die Arbeits-
marktakzeptanz der neuen Abschlüsse fortsetzen, wobei be-
sonders die Industrie- und Handelskammern gefordert sind,
ihre Mitglieder zu informieren.

Die Bundesregierung soll nach dem Antrag aufgefordert
werden,

– den Aufbau von Kredit-, Darlehens- und Stipendiensys-
temen für die Studierenden zu unterstützen;

– gemeinsam mit den Ländern, dem Studentenwerk und
den Hochschulen den Ausbau und die Qualifizierung der
Beratungsleistungen für Studierende voranzutreiben;

– im Einvernehmen mit den Ländern klare, dem Qualifika-
tionsprofil angemessene Eingruppierungsregelungen für
Bachelor-Absolventen von Universitäten und Fachhoch-
schulen im öffentlichen Dienst zu entwickeln;

– sich gegenüber den Ländern für transparente und einheit-
liche Laufbahnregelungen für den Eintritt von Absolven-
ten mit Bachelor und Master in den Staatsdienst einzuset-
zen, um die Mobilität der Beschäftigten zu gewährleis-
ten;

– dazu beizutragen, dass der Akkreditierungsrat entspre-
chend seiner Bedeutung gestärkt wird, wobei zu seinen
wichtigsten Aufgaben die Einführung der Systemakkre-
ditierung als Instrument der Hochschulautonomie, das
Eintreten für die deutschen Qualitätsinteressen auf der
europäischen Ebene, insbesondere bei der European
Association for Quality Assurance in Higher Education
(ENQUA) und die Schaffung eines zentralen Registers
für Agenturen sowie eine angemessene deutsche Reprä-
sentanz im Washington Accord gehören;

– sich mit Blick auf die Förderung von Durchlässigkeit
dafür einzusetzen, dass die Bewerbungsberechtigung
zwischen allen akkreditierten Bachelorstudiengängen
sichergestellt wird, wobei hiervon das Recht und die
Pflicht der Hochschulen zur individuellen Eignungs- und
Leistungsprüfung unberührt bleiben sollen;

– im Einvernehmen mit den Ländern dazu beizutragen,
dass vorhandene Infor- mationssysteme weiter ausgebaut
und verbessert werden, um der Gefahr von Intransparenz
vorzubeugen und der Akzeptanz des neuen Systems Vor-
schub zu leisten.

Zu Nummer 2

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/12736 wird festgestellt, dass die Akzep-
tanz des Bachelor-Abschlusses erhöht werden muss und dass
dessen mangelnde Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt immer
stärker auf die Studierenden durchschlägt. Die soziale
Dimension des Bologna-Prozesses, die seit der Ministerkon-
ferenz in London von 2007 im Mittelpunkt stehen soll, muss
gerade in Deutschland wesentlich stärker in den Blick ge-
nommen werden. Der Hochschulzugang junger Menschen
entsprechende Berücksichtigung beim BAföG zu enga-
gieren;

– hinsichtlich einer grundlegenden Weiterentwicklung des
Bologna-Prozesses,

Drucksache 16/13586 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– mit dem Ziel einer Stärkung der sozialen Dimension des
Bologna-Prozesses und

– mit dem Ziel einer besseren Struktur und Studierbarkeit
der neuen Studiengänge.

Hinsichtlich einer grundlegenden Weiterentwicklung des
Bologna-Prozesses soll die Bundesregierung u. a. dazu auf-
gefordert werden,

– die eingeleitete Studienstrukturreform im Zusammenwir-
ken mit den Ländern und den Hochschulen in eine umfas-
sende Lehr- und Qualitätsreform einmünden zu lassen,
die Studierende in den Mittelpunkt stellt;

– bei den Verhandlungen mit den Ländern zum Hoch-
schulpakt II die Kosten der zu finanzierenden Studien-
plätze so anzusetzen, dass diese die notwendige höhere
Betreuungsintensität im Rahmen der Bachelorstudien-
gänge und -plätze abdecken;

– gemeinsam mit den Ländern eine Gesamtstrategie zur
Verbesserung der Qualität der Lehre in den neuen
Bachelor- und Masterstudiengängen vorzulegen und eine
entsprechende Finanzierung sicherzustellen.

In Bezug auf eine Stärkung der sozialen Dimension des
Bologna-Prozesses soll die Bundesregierung u. a. aufgefor-
dert werden,

– gemeinsam mit den Ländern die Öffnung der Hochschu-
len für bisher unterrepräsentierte Gruppen voranzutrei-
ben und damit für mehr gesellschaftliche Vielfalt und
Heterogenität (Diversity) auf dem Campus zu sorgen;

– dabei vor allem für Studieninteressierte aus Familien mit
geringem Einkommen und mit Migrationshintergrund
sowie für Studienberechtigte mit Kind(ern) oder einer
Behinderung spezifische und systematische Strategien
zur sozialen Öffnung und Inklusion auf dem Campus zu
entwickeln;

– die staatliche Studienfinanzierung zu verbessern und zu
stärken, um mehr Studierende aus einkommensarmen
Elternhäusern für ein Studium zu gewinnen und alle Her-
kunftsgruppen besser zu fördern, denen die Finanzierbar-
keit ihres Studiums Schwierigkeiten bereitet.

Zur Erreichung des Zieles einer besseren Struktur und Stu-
dierbarkeit der neuen Studiengänge soll die Bundesregie-
rung u. a. aufgefordert werden,

– über das bei der HRK angesiedelte Bologna-Zentrum auf
die Hochschulen einzuwirken, dass sie die zeitliche Vor-
gabe der KMK für die Regelstudienzeiten bei Bachelor-
und Masterstudiengängen in ihrer ganzen Breite nutzen;

– über das Bologna-Zentrum darauf hinzuwirken, dass die
Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen
Hochschulen des Bologna-Raumes erbracht worden sind,
einheitlich und für die Studierenden vorhersehbar ge-
handhabt wird;

– gemeinsam mit den Ländern mittels des Bologna-Zen-
trums dafür zu sorgen, dass die Hochschulen die Über-

Zu Nummer 3

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/12476 wird davon ausgegangen, dass die
am 3. März 2009 von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultus-
ministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
verabredeten Eckpunkte nicht den Anspruch der Studieren-
den auf ein funktionierendes Hochschulzulassungssystem
erfüllen. Nach Schätzungen der HRK bleiben bis zu ein
Fünftel der Studienplätze frei. Die Aushandlung eines Bund-
Länder-Staatsvertrags zur Gewährleistung studentischer
Mobilität und zur Förderung der Studienattraktivität wird
mit Blick auf die durch die Föderalismusreform I hervorge-
rufene hochschulrechtliche Lage als einzige Lösungsmög-
lichkeit angesehen.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

– gemeinsam mit den Ländern umgehend einen Staatsver-
trag auszuhandeln, der ein Verfahren für eine effiziente,
transparente und gerechte Vergabe aller zulassungsbe-
schränkten Studienplätze sicherstellt, wobei der Bund-
Länder-Staatsvertrag zum Sommersemester 2010 in
Kraft treten soll und der Bundestag und die 16 Landes-
parlamente über den Verhandlungsstand des Staatsvertra-
ges zu informieren und bei der Verabschiedung rechtzei-
tig und angemessen zu beteiligen sind;

– bei der Fortsetzung des Hochschulpakts sicherzustellen,
dass die Bundesmittel von den Ländern anteilmäßig zu-
rückgezahlt werden, in denen weniger Studienplätze be-
setzt sind als vereinbart;

– darauf hinzuwirken, dass die Länder die Hochschulen in
die Pflicht nehmen, verbindlich an dem Verfahren für
eine effiziente Vergabe aller zulassungsbeschränkten Stu-
dienplätze teilzunehmen, wobei die Hochschulen dane-
ben als Sofortmaßnahme dazu veranlasst werden müssen,
ihre lokalen Numeri Clausi umgehend abzusenken, damit
vorhandene Studienplätze auch tatsächlich besetzt wer-
den.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der mitberatende Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sit-
zung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/11910 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/11910 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Der mitberatende Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sit-

gänge vom Bachelor- zum Masterstudium deutlich ver-
bessern.

zung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13586

BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 16/12736 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat in seiner 86. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/12736 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlagen in seiner 88. Sitzung am
27. Mai 2009 beraten und beschlossen zu empfehlen:

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11910 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12736 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12476 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass es in dem
zehn Jahre währenden Bologna-Prozess nur nach und nach
Fortschritte gegeben habe. Obwohl sich Deutschland im
europäischen Kontext gut halte, seien Reformen notwendig.
Gerade bei der Beteiligung autonomer Akteure müsse eine
Nachjustierung im Sinne des Bolognagedankens möglich
sein. Dabei denke man insbesondere an die Hochschulen, die
die Vorgaben zu dem Bachelor-Master-System sehr strikt
eingehalten hätten, obwohl dies im Bolognaprozess nicht
unbedingt vorgegeben worden sei. Bei den neuen Studien-
gängen und den reformierten Studiengängen werde man
flexibler reagieren müssen.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass bezüglich der Hoch-
schulzulassung als Ultima Ratio ein Hochschulgesetz denk-
bar sei, falls das vereinbarte Serviceverfahren nicht funktio-
nieren sollte. Bezüglich des Hochschulpaktes II sei zweifel-
haft, ob die Bundesländer hier die sozialen Aspekte
genügend gewürdigt hätten. Beim Bologna-Prozess erwarte
die Fraktion der SPD nunmehr entsprechende Maßnahmen
z. B. im Hinblick auf das BAföG. Im Verhältnis zwischen
Professoren und Studenten solle künftig das Thema „Sozial-
beratung“ eine größere Rolle spielen.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass sich nach

Bachelor-Absolventen seien auf dem Arbeitsmarkt relativ
gut akzeptiert worden, wobei es allerdings bei kleineren und
mittleren Unternehmen noch große Informationsdefizite ge-
be. Im Rahmen des Bologna-Prozesses müsse im Einverneh-
men mit den Bundesländern für eine angemessene Finanzie-
rung gesorgt werden. Es sei u. a. der Aufbau von Kredit-,
Darlehen- und Stipendiensystemen erforderlich. Gerade
auch jungen Menschen aus sozialschwachen Familien, die
hoch motiviert und leistungsorientiert seien, müsse die Mög-
lichkeit von Stipendien eröffnet werden. Die Autonomie von
Hochschulen müsse ausgebaut werden, um die internatio-
nale Wettbewerbsfähigkeit und die Mobilität von Studenten
zu erhöhen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte die ihrer Ansicht nach
fehlende soziale Komponente am Hochschulpakt. Solange
einzelne Bundesländer Zuschüsse für neue Studienplätze er-
hielten und gleichzeitig Gebühren erheben könnten, müsse
sichergestellt sein, dass alle Studierenden hieran partizipie-
ren könnten. Es dürfe nicht dazu kommen, dass ein Studium
wegen Geldmangels nicht möglich sei. Ein besonderes
Problem stelle die Studienfinanzierung dar. Bei sehr struktu-
rierten Studiengängen sei es kaum möglich, daneben einer
Erwerbstätigkeit nachzugehen. Es sei zu beobachten, dass
psychische Probleme unter den Studierenden zunähmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob die Not-
wendigkeit einer Stärkung der sozialen Aspekte des Studie-
rens im Rahmen des Bologna-Prozesses hervor. Dazu müss-
ten die Hochschulen für unterrepräsentierte Gruppen
geöffnet werden, um gesellschaftliche Vielfalt und Hetero-
genität zu gewährleisten. Hierzu gehörten besonders junge
Menschen aus Familien mit geringem Einkommen und
Migrationshintergrund. Die soziale Infrastruktur und die
staatliche Studienfinanzierung müssten verbessert werden.
Die Mobilität der Studenten im europäischen Hochschul-
raum hänge stark von den sozioökonomischen familiären
Hintergründen ab. Zudem müsse die Anerkennung von im
Ausland erworbenen Studienleistungen verbessert werden.
Die Problematik der Hochschulzulassungen sei durch die
bisherigen Absichtserklärungen noch nicht gelöst. Vor allem
in der Übergangsphase zum Wintersemester 2010/2011 wer-
de die Situation wegen der doppelten Abiturjahrgänge sehr
schwierig sein.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, die Frage
nach der sozialen Dimension habe im Rahmen des Bologna-
Prozesses besonderes Gewicht. Hierbei bedürfe es der Ver-
besserung des Lernumfeldes, des Abbaus von Hindernissen
für ein Studium und der Schaffung angemessener ökono-
mischer Voraussetzungen vor allem für Studierende aus bil-
dungsärmeren und einkommensschwächeren Schichten.
Diese Punkte seien beispielsweise bei der Bologna-Folge-
konferenz in Leuven besonders berücksichtigt worden. Im
Dritten Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses vom
März 2009 seien die nationalen Strategien zur sozialen
Dimension des Bologna-Prozesses dokumentiert worden.
Darüber hinaus sei ein Katalog erarbeitet worden, der Wege
zu einem sozial ausgewogeneren Hochschulsystem und
Maßnahmen für den Zeitraum von 2008 bis 2010 aufzeige.

Im Bereich der Hochschulzulassung gebe es in diesem Jahr
zum ersten Mal einheitliche Stichtage. Die Entwicklung
einem Studierenden-Survey mehr als die Hälfte der Studen-
ten von den Hochschullehrern gut betreut fühlten. Die ersten

einer Software, die zu einem effizienteren Verfahren bei der
Zulassung zum Wintersemester 2011 führen solle, werde an-

Drucksache 16/13586 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gestrebt. Für die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor
gebe es ein Zielspektrum von drei bis vier Jahren. Im Som-
mersemester 2009 habe die Regelstudienzeit bei einem Vier-
tel dieser Studiengänge bei sieben oder acht Semestern gele-
gen. Bei Masterstudiengängen wiesen etwa Dreiviertel eine
Dauer von vier Semestern auf. Bei der Bologna-Folgekonfe-
renz in Leuven habe man sich auf das Ziel verständigt, dass
bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts 20 Prozent der Stu-
dierenden einen Auslandsaufenthalt absolvieren sollten. In
Deutschland sei diese Zielmarke bereits erreicht. Dennoch
sollte die Auslandsmobilität weiter ausgebaut werden.

Berlin, den 27. Mai 2009

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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