BT-Drucksache 16/13581

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13176- Umsetzungsgesetz für UNESCO-Welterbeübereinkommen vorlegen

Vom 30. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13581
16. Wahlperiode 30. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13176 –

Umsetzungsgesetz für UNESCO-Welterbeübereinkommen vorlegen

A. Problem

Die Bundesregierung soll ein Umsetzungsgesetz für das UNESCO-Überein-
kommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vorlegen. Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift in ihrem Antrag eine Empfehlung der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ auf und setzt sich dafür ein, die
Konvention in Bundesrecht umzusetzen und ihr so zu unmittelbarer Wirkung zu
verhelfen. Bisher fehle die Einbettung in die nationale Rechtsordnung, so dass
im Konfliktfall die Verpflichtung zum Schutz der in der Liste der Natur- und
Kulturdenkmale verzeichneten Stätten nicht konsequent verfolgt werden könne.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/13581 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/13176 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender

Monika Grütters
Berichterstatterin

Steffen Reiche (Cottbus)
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

braucherschutz hat am 17. Juni 2009 mit den Stimmen der schaden, aber ohne Nutzen blieben, sollte man besser ver-

Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfoh-
len.

zichten. Im Übrigen könne sich Deutschland mit seinem
Denkmalschutz sehen lassen. Seine Leistungen, das kulturel-
le Erbe zu bewahren, seien nachgerade vorbildlich.

Die Fraktion der SPD gestand zu, der Antrag formuliere
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13581

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Steffen Reiche (Cottbus),
Christoph Waitz, Dr. Lukrezia Jochimsen und Undine Kurth (Quedlinburg)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/13176 am 28. Mai 2009 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Kultur und Medien und zur Mitberatung
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Tourismus und an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags

Bereits seit 1977 ist die Bundesrepublik Deutschland Ver-
tragsstaat der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur-
und Naturerbes der Welt. Allerdings, so moniert die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist die Konvention nie über
ein Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt worden.
Dies schwäche die Durchsetzungskraft der Verpflichtungen,
die Deutschland mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen
übernommen habe, vor allem im Fall von Konflikten. Die
Antragstellerinnen und Antragsteller greifen daher eine
Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutsch-
land“ auf und plädieren dafür, die Bundesregierung dazu
aufzufordern, ein Umsetzungsgesetz vorzulegen. Die recht-
lichen Verpflichtungen aus der Konvention müssten insbe-
sondere im Bundesnaturschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im
Raumordnungsgesetz und im Bundesfernstraßengesetz ihren
Niederschlag finden. Weiterhin seien das Gesetz zur Erhal-
tung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft, das
Flurbereinigungsgesetz, das Gesetz über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung und das Telekommunikationsgesetz anzu-
passen. Die Fraktion spricht sich darüber hinaus dafür aus,
eine Reihe von europa- und völkerrechtlichen Grundlagen
einzubeziehen. Dazu gehören aus ihrer Sicht zum Beispiel
das Europäische Übereinkommen zur Schutz des architek-
tonischen Erbes von 1985 und seine revidierte Fassung von
1992.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am
17. Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-

CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat am 17. Juni 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat am 17. Juni 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat am 17. Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU begründete ihre Haltung da-
mit, dass Juristen aus dem Bundesjustizministerium, des
Auswärtigen Amts und des Kulturstaatsministers überein-
stimmend erklärt hätten, eine nationale Normierung sei nicht
erforderlich. Die in Rede stehende Konvention enthalte – an-
ders als etwa die UNESCO-Konvention zum Kulturgüter-
schutz – keine konkreten Vorschriften, sondern lediglich Be-
mühenspfichten. Deshalb sei 1976, als die Bundesrepublik
Deutschland das Übereinkommen ratifiziert habe, nicht ein-
mal ein Vertragsgesetz erforderlich gewesen. Wenn kein
Vertragsgesetz gebraucht werde, sei ein Ausführungsgesetz
erst recht überflüssig.

Bisher habe es einen einzigen schwierigen Fall im Zusam-
menhang mit der Umsetzung der Welterbe-Konvention ge-
geben, und das sei Dresden mit dem Bau der Wald-
schlösschenbrücke. Dieser Fall sei jedoch als Politikum zu
betrachten und wäre nach Meinung der Rechtsexperten aus
allen einschlägigen Ministerien auch mit einem Ausfüh-
rungsgesetz nicht zu verhindern gewesen. Wenn es Ziel der
Politik sei, Bürokratie abzubauen, müsse dies auch an dieser
Stelle gelten. Auf zusätzliche Vorschriften, die zwar nicht
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat am 17. Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der

prinzipiell ein berechtigtes Anliegen und sei von der eigenen
Position nicht weit entfernt. In verschiedenen Gutachten sei-

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, der Fall
der Waldschlösschenbrücke in Dresden habe deutlich vor
Augen geführt, dass es eine verbindliche Umsetzungsnorm
geben müsse. Alle Mahnungen aus Berlin, es handele sich
um ein Projekt von nationaler Bedeutung, seien ohne
Wirkung geblieben, weil die Umsetzung der UNESCO-Kon-

Dresden rechtzeitig unter allen relevanten Gesichtspunkten
geprüft worden, wäre damit sicher viel bürokratischer Auf-
wand vermieden worden. Der Fall Dresden hätte mit Hilfe
eines derartigen Gesetzes sogar verhindert werden können,
weil die UNESCO-Belange dann als Abwägungsgründe
bereits im Planungsprozess hätten berücksichtigt werden
müssen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Monika Grütters
Berichterstatterin

Steffen Reiche (Cottbus)
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin
Drucksache 16/13581 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

en unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der innerstaat-
lichen Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention
abgegeben worden. Deshalb sei beabsichtigt, in der nächsten
Wahlperiode ein Umsetzungsgesetz prüfen zu lassen. Die
SPD-Fraktion könne dem Antrag der Bündnisgrünen den-
noch nicht zustimmen, da im Detail noch zu prüfen sei, auf
welche Rechtsbereiche in welcher Tiefe sich ein solches
Umsetzungsgesetz beziehen müsste. Die Brückenpläne in
Dresden und im Rheintal sprächen dafür, ein derartiges Ge-
setz zu etablieren, die Intention des Antrags teile die SPD-
Fraktion daher, die einzelnen Forderungen trage sie dagegen
nicht mit.

Die Fraktion der FDP stellte fest, die gegenwärtige Situati-
on führe dazu, dass deutsche Stätten kaum noch eine Chance
hätten, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, die
geltenden rechtlichen Bedingungen genügten nicht mehr den
Ansprüchen der Konvention. Die Bundesregierung habe im
Zusammenhang mit dem Streit über den Bau der Dresdener
Brücke berichtet, die Bundesländer seien in Fragen der Um-
setzung der Konvention nicht auf einen gemeinsamen Nen-
ner zu bringen, sie habe damals selbst nach einer nationalen
Kompetenz gesucht und sei letztlich an den vagen Vorgaben
der Konvention gescheitert. Deshalb spreche sich die FDP-
Fraktion dafür aus, konkret festzulegen, welchen Schutz die
UNESCO-Konvention in Deutschland bietet und stimme
dem vorgelegten Antrag zu.

vention nicht rechtsverbindlich geregelt sei. Deshalb werde
ihre Fraktion den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN unterstützen. Die widersprüchliche Haltung der
Koalition, die einerseits argumentiere, ein Gesetz sei über-
flüssig, andererseits aber ankündige, selbst den Nutzen eines
Umsetzungsgesetzes prüfen lassen zu wollen, mache die
Kulturpolitik unglaubwürdig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte,
der vorgelegte Antrag gehe auf die Enquete-Kommission
„Kultur in Deutschland“ zurück, die einvernehmlich die
Auffassung vertreten habe, es sei dringend erforderlich, die
UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturer-
bes in nationales Recht umzusetzen. Die Probleme im Um-
gang mit den Welterbestätten seien allseits bekannt, Beispie-
le lieferten Dresden, Köln, das Mittelrheintal oder Potsdam.
Für die Welterbestätten sei es unter geltendem Recht schwie-
rig, ihre Position in alle lokalen Abwägungsprozesse einzu-
bringen. Eine rechtliche Normierung im Sinne der Umset-
zung der UNESCO-Konvention in unmittelbar wirkendes
nationales Recht sei daher unabdingbar.

Der Vorwurf der Fraktion der CDU/CSU, ein neues Gesetz
bedeute zusätzlichen Bürokratieaufwand, sei unbegründet.
Rechtzeitige Prüfungen könnten sogar bürokratische Prozes-
se verhindern oder verkürzen. Wäre das Brückenprojekt in

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