BT-Drucksache 16/13573

zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/9806- Lebendspenden bei der Transplantation von Organen erleichtern

Vom 29. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13573
16. Wahlperiode 29. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster),
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9806 –

Lebendspenden bei der Transplantation von Organen erleichtern

A. Problem

Die Fraktion der FDP vertritt die Ansicht, dass die bisher geltenden Regelungen
des Transplantationsgesetzes (TPG) zu eng gefasst seien. Auf der einen Seite ge-
be es einen zahlenmäßig hohen Bedarf an Organtransplantationen, auf der ande-
ren Seite bestünden jedoch gesetzliche Einschränkungen, diesen Bedarf über di-
verse Möglichkeiten der Lebendspende zu decken. Für die betroffenen Patienten
habe dies zur Folge, dass sie nicht nur in der langen Zeit des Wartens auf eine
postmortale Organspende eine verringerte Lebensqualität sowie eine eventuelle
Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes hinnehmen müssten, sondern dass
das Warten zudem, aufgrund der ungleichen Relation an Spender- und Empfän-
gerzahlen, in vielen Fällen vergebens sei.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern eine gesetzliche Neuregelung der Lebendspenden. Der
Grundsatz der Subsidiarität der Lebendspende solle gestrichen und die Möglich-
keiten der Lebendspende erweitert werden. Unabdingbar für die Neuregelung
des TPG bleibe jedoch die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende so-
wie der rechtliche Ausschluss von Organhandel.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/13573 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9806 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2009

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge Hubert Hüppe
Vorsitzende Berichterstatter

begegnen, in die falsche Richtung weise. Da postmortale
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Spenden den Hauptanteil der Spenden bilden, müsse hier an-
gesetzt werden. Das Beispiel Spaniens zeige, wie wichtig
das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem sei.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13573

Bericht des Abgeordneten Hubert Hüppe

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/9806 in seiner 221. Sitzung am 13. Mai 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit sowie zur Mitberatung an den
Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion der FDP vertritt die Ansicht, dass die bisher
geltenden Regelungen des Transplantationsgesetzes (TPG)
zu eng gefasst seien. Auf der einen Seite gebe es einen zah-
lenmäßig hohen Bedarf an Organtransplantationen, auf der
anderen Seite bestünden jedoch gesetzliche Einschränkun-
gen, diesen Bedarf über diverse Möglichkeiten der
Lebendspende zu decken. Für die betroffenen Patienten habe
dies zur Folge, dass sie nicht nur in der langen Zeit des
Wartens auf eine postmortale Organspende eine verringerte
Lebensqualität sowie eine eventuelle Verschlechterung ihres
Gesundheitszustandes hinnehmen müssten, sondern dass das
Warten zudem, aufgrund der ungleichen Relation an Spen-
der- und Empfängerzahlen, in vielen Fällen vergebens sei.

Nach Ansicht der Antragsteller sollte ein Gesetzentwurf vor-
gelegt werden, nach welchem das TPG auf Basis einer um-
sichtigen Liberalisierung von Lebendspenden zu novellieren
sei. Der Grundsatz der Subsidiarität der Lebendspende sei
ersatzlos zu streichen. Die Möglichkeit zur Lebendspende
sollte für die Überkreuzspende, die anonyme Lebendspende
an einen Organpool sowie für den Fall erweitert werden,
dass die Transplantation für die Erhaltung des Lebens des
Empfängers erforderlich sei, kein postmortales Organ, bzw.
ein Organ aus einer Lebendspende von Personen mit Nähe-
verhältnis verfügbar sei und es sich um eine nichtvergütete
Organspende handele. Dies sei durch die Lebendspende-
kommission zu prüfen. Der verfahrensmäßige Schutz des
Lebendorganspenders sei durch die Einführung einheitlicher
Verfahrens- und Entscheidungsstandards für die Lebendspen-
dekommissionen zu verbessern und die Unabhängigkeit der
Kommissionsmitglieder vom Transplantationsteam sicher-
zustellen. Ferner werde angeregt, ehemalige Lebendspender,
sollten diese selbst eine Transplantation benötigen, gegebe-
nenfalls bevorzugt zu behandeln. Der Straftatbestand bei der
Entnahme nichtregenerierbarer Organe gegenüber dem trans-
plantierenden Arzt sei zu streichen. Der Organhandel müsse
strafbewehrt bleiben.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Rechtsausschuss hat in seiner 146. Sitzung am 17. Juni
2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/9806 abzulehnen.

17. Juni 2009 aufgenommen und abgeschlossen. Als Ergeb-
nis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antra-
ges auf Drucksache 16/9806.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass der Schutz der
Spender nicht genügend berücksichtigt werde. Auch wenn
der Organhandel weiterhin untersagt sei, könne nicht ausge-
schlossen werden, dass Menschen, die eigentlich nicht zur
Spende bereit seien, mit anderweitigen Anreizen dazu veran-
lasst würden. Die mögliche Vergabe von Bonuspunkten an
Spender für den Fall, dass sie selbst eine Organspende benö-
tigten, sei problematisch. Organe würden in einem solchen
Fall nicht nach der Dringlichkeit oder der besten Verträglich-
keit vergeben. Man werde den Antrag daher ablehnen. Der
Gedanke, Spender bei Problemen zu unterstützen, die durch
die Spende bedingt seien, sei weiterzuverfolgen.

Die Fraktion der SPD merkte an, der Antrag sei durchaus
positiv zu werten, da darin viele Themen aufgegriffen wür-
den, die einer dringenden Diskussion bedürften. Man werte
es jedoch kritisch, dass die möglichen gesundheitlichen Be-
einträchtigungen für den Lebendspender zu gering einge-
schätzt würden. Den Grundsatz der Subsidiarität der Le-
bendspende gelte es aufrechtzuerhalten. Außerdem bestehe
die Gefahr, dass eine Entscheidung zur Lebendspende von
dem Betreffenden zu leichtfertig getroffen werde. Der Be-
richt der Bundesregierung zum TPG liege noch nicht voll-
ständig vor. Es werde deshalb angeregt, in der nächsten Le-
gislaturperiode die Diskussion zur Weiterentwicklung des
TPG fortzuführen. Die Forderung nach einer Klarstellung zu
den Versicherungsfragen werde unterstützt. Der vorliegende
Antrag werde abgelehnt.

Die Fraktion der FDP erläuterte, dass der vorliegende An-
trag darauf abziele, die Möglichkeiten zur Lebendspende zu
erleichtern, die Nachrangigkeit zu streichen und den Spen-
derkreis zu erweitern. In einer Gesellschaft freier Bürger
müsse jedem die Entscheidung zur Lebendspende selbst
überlassen bleiben. Durch die Möglichkeit zur Überkreuz-
spende sei in der Schweiz und in Österreich ein Anstieg der
Lebendspendezahlen zu verzeichnen. Die Zulassung der ano-
nymen Lebendspende in einen Organpool könne für das be-
troffene Individuum lebensrettend sein. Im Anschluss an die
Beratungen der Enquete-Kommission und des Zwischenbe-
richts der Bundesregierung sei das Thema nun reif zur Ent-
scheidung. Der Organhandel müsse weiterhin ausgeschlos-
sen bleiben. Für die nächste Wahlperiode werde angeregt,
eine Klarstellung zu den Versicherungsfragen für die
Lebendspender zu erreichen. Es werde um die Annahme des
vorliegenden Antrages gebeten.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, dass der Ansatz, die
Probleme bei der Organspende mit mehr Lebendspenden zu
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratung zu dem
Antrag auf Drucksache 16/9806 in seiner 125. Sitzung am

Der Vorschlag eines anonymen Pools berge dagegen die Ge-
fahr, dass kommerzielle Interessen geweckt werden. Offen

Drucksache 16/13573 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bleibe, wie die Freiwilligkeit, Anonymität und Unentgelt-
lichkeit der Spende gewährleistet werden sollen. Zudem zei-
ge das Beispiel der Schweiz, dass Überkreuzspenden kein
weiterführender Ansatz seien. Man werde aus diesen Grün-
den den Antrag ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat den
Standpunkt, dass ein ethisch brisantes Thema berührt sei.
Eine Lebendspende von Organen sei mit gesundheitlichen
Risiken für den Spender verbunden. Ein Druck auf poten-
tielle Spender sei nicht auszuschließen. Der Organhandel sei
schwer zu verhindern. Daher sollten Bemühungen um post-
mortale Spenden Vorrang haben. Hier seien verschiedene
Maßnahmen erforderlich. Überkreuzspenden seien nur bei
einem Verhältnis persönlicher Nähe denkbar. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde den Antrag daher ab-
lehnen.

Berlin, den 29. Juni 2009

Hubert Hüppe
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.