BT-Drucksache 16/13555

Verkehrsinfrastruktur zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik

Vom 23. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13555
16. Wahlperiode 23. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Verkehrsinfrastruktur zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik

Anlässlich des bevorstehenden 20. Jahrestages der Öffnung Europas ist eine
Standortbestimmung über die bisherigen Verkehrsinvestitionen über den ehe-
maligen Eisernen Vorhang hinweg geboten, um für die Investitionspolitik der
kommenden Jahre hieraus Rückschlüsse zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen Beträgen aus Bundesmitteln wurden seit 1990 die beiden
Autobahnprojekte Amberg–Waidhaus–Staatsgrenze (Autobahn 6) sowie
Dresden– Bad Gottleuba–Staatsgrenze (Autobahn 17) gefördert?

2. Mit welchen Beträgen wurden seit 1990 welche einzelnen grenzüberschrei-
tenden Bundesstraßen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik gebaut, und welchen Realisierungstand weisen die
einzelnen Projekte auf?

3. Mit welchen Summen wurden seit 1990 grenzüberschreitende Schienenver-
kehrswege zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen
Republik gebaut, und welchen Realisierungstand weisen die einzelnen Pro-
jekte auf?

4. Welchen Anteil am Verkehrsaufkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik haben die Verkehrsträger
Straße, Schiene, Wasser und Luft in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005 und
2008, aufgeschlüsselt nach Personen- und Güterverkehr, gehabt?

5. Welchen infrastrukturellen Stellenwert misst die Bundesregierung den fol-
genden, nicht nur rein regionalen, Verknüpfungspunkten des deutschen und
des tschechischen Eisenbahnnetzes bei:

a) Zittau–Liberec,
b) Ebersbach–Rumburk,

c) Zittau–Varnsdorf-Seifhennersdorf,

d) Bad Schandau–Decin,

e) Annaberg-Buchholz–Chomutov,

f) Johanngeorgenstadt–Karlovy Vary,

Drucksache 16/13555 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
g) Klingenthal–Sokolov,

h) Bad Brambach–Cheb,

i) Marktredwitz–Cheb,

j) Furth im Wald–Domazlice,

k) Bayerisch Eisenstein–Klatovy.

6. Bei welchen der oben genannten Strecken (mit Ausnahme der Strecke Bad
Schandau–Decin) ist mit einem zweigleisigen Ausbau, einer durchgehen-
den Elektrifizierung oder anderen Ausbaumaßnahmen zu rechnen, um die
Leistungsfähigkeit der Strecken zu steigern?

Welcher Realisierungshorizont ist in diesen Fällen vorgesehen?

7. Welche grundsätzliche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich
der Verantwortlichkeiten zur Wiederherstellung von Lückenschlüssen im
Eisenbahnnetz, die durch die Teilung Europas bedingt und bis heute unter-
brochen sind?

8. Inwieweit existieren konkrete, haushaltsrechtlich abgesicherte Planungen
des Bundes zur Finanzierung von Lückenschlüssen im Eisenbahnnetz, die
durch die Teilung Europas bedingt sind und bis heute unterbrochen sind,
unter besonderer Berücksichtigung der Bahnlinien Hof–Selb-Plößberg–
Asch–Cheb, Passau–Waldkirchen–Haidmühle–Volary/Cesky Krumlov,
Freiberg–Holzhau–Moldava–Most und Bad Schandau–Sebnitz–Dolni
Poustevna–Rumburk, und falls keine derartigen Planungen existieren,
warum werden derartige Überlegungen nicht angestellt?

9. Welche flankierenden Maßnahmen zur Wiedereinführung von grenzüber-
schreitendem Personenfernverkehr zwischen Bayern und Tschechien bzw.
Sachsen und Tschechien sowie zur Stärkung des Schienengüterverkehrs
zwischen Deutschland und Tschechien gedenkt die Bundesregierung zu er-
greifen, nachdem der Bund nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes
zu gewährleisten hat, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den
Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Ei-
senbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem
Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betref-
fen, Rechnung getragen wird?

10. Beteiligt sich der Bund finanziell an den vom Freistaat Bayern ausgeschrie-
benen EC-/IC-Ersatzverkehren im Rahmen der so genannten ALX-Züge
München/Nürnberg–Schwandorf–Plzen–Praha oder an grenzüberschrei-
tenden Verkehrsangeboten (z. B. Egronet, Donau-Ilz-Moldau-Ticket)?

11. Inwieweit beteiligt sich der Bund an anderen Konzepten, z. B. der
RegioTram Neiße im Dreiländereck Deutschland/Tschechien/Polen, um
die zwischen Bayern/Sachsen und Tschechien sehr unbefriedigenden An-
gebote im Personenverkehr zu verbessern?

12. Beabsichtigt der Bund eine Novellierung von Gesetzen zur Erleichterung
von grenzüberschreitenden Buslinien, die ausschließlich dem ÖPNV die-
nen?

Berlin, den 23. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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