Vom 19. Juni 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13530
16. Wahlperiode 19. 06. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler,
Dr. Hermann Otto Solms, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7519 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
A. Problem
Die Frage der zivilrechtlichen Haftung ist im Zuge der Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im
Finanzausschuss offengeblieben. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD hatten betont, dieser sehr wichtige Bereich bedürfe dringend einer Rege-
lung, sei aber zeitlich nicht mehr leistbar gewesen (vgl. hierzu Bericht des
Finanzausschusses, Drucksache 16/5985, S. 10). Der Gesetzentwurf greift dies
auf, da das Haftungsrisiko beim Umgang mit Spenden im deutschen Steuerrecht
außergewöhnlich hoch und die so genannte Spendenhaftung in der Praxis nur
schwer handhabbar sei.
B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf werden die Einführung einer verschuldensabhängigen
Haftung bei zweckfremder Verwendung der Spendenmittel sowie die Absen-
kung des Haftungsbetrags auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige Zwecke
verwendeten Betrags gefordert.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Der Gesetzentwurf benennt die fiskalische Auswirkung auf die öffentlichen
Haushalte als geringfügig.
E. Bürokratiekosten
Angaben zur Einführung, Änderung oder Aufhebung von Informationspflichten
sind in der Vorlage nicht enthalten.
Drucksache 16/13530 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7519 abzulehnen.
Berlin, den 17. Juni 2009
Der Finanzausschuss
Eduard Oswald
Vorsitzender
Christian Freiherr von Stetten
Berichterstatter
Martin Gerster
Berichterstatter
Zuwendungsbestätigungen widerspreche dem Ziel, das bür-
gerschaftliche Engagement zu stärken. In der Praxis hätten
außerdem mitunter die Aussteller der Zuwendungsbestäti-
gungen keinen Einfluss auf die Verwendung der Spenden,
wodurch sich unter Umständen eine Haftung ohne Einfluss-
möglichkeit ergebe. Das passe nicht zum Konzept einer
modernen Bürgergesellschaft.
Daher sieht der Gesetzentwurf den Wegfall der verschuldens-
unabhängigen Gefährdungshaftung bei zweckfremder Ver-
wendung der Spendenmittel und die Einführung einer Haf-
tung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, wie
sie schon für das Ausstellen einer unrichtigen Zuwendungs-
bestätigung gilt, vor.
Ferner wird mit dem Gesetzentwurf gefordert, den Haftungs-
betrag auf 20 Prozent des nicht für gemeinnützige Zwecke
im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP,
den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen.
Der Ausschuss ist nach Übereinkunft aller Fraktionen ohne
Debatte in die Abstimmung eingetreten, in die auch der
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von
ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen (Gesetzentwurf des
Bundesrates; Drucksache 16/10120) einbezogen wurde.
Zum Weiteren beziehungsweise zur ausführlichen Begrün-
dung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP wird auf den
stenographischen Bericht zur ersten Lesung am 22. Februar
2008 verwiesen (Plenarprotokoll 16/146, Tagesordnungs-
punkt 27, S. 15463 A).
Berlin, den 17. Juni 2009
Christian Freiherr von Stetten
Berichterstatter
Martin Gerster
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13530
Bericht der Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten und Martin Gerster
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/7519 in seiner 146. Sitzung am
22. Februar 2008 beraten und dem Finanzausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur Mitberatung überwiesen. Der Finanz-
ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 135. Sitzung am
17. Juni 2009 gemeinsam mit dem im Rechtsausschuss fe-
derführend beratenen Gesetzentwurf des Bundesrates „Ent-
wurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehren-
amtlich tätigen Vereinsvorständen“ (Drucksache 16/10120)
beraten und die Beratung abgeschlossen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird hervorgehoben,
die verschuldensunabhängige Haftung für Aussteller von
verwendeten Betrags festzusetzen. Die Herabsetzung des
Haftungsbetrags von 40 auf 30 Prozent der eingegangenen
Spenden sei nicht ausreichend gewesen, da hier nicht der
Strafcharakter, sondern lediglich der Ersatz entgangener
Steuerneinnahmen von Bedeutung sei.
III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 98. Sitzung am 17. Juni 2009 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis