BT-Drucksache 16/13415

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/13159- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/13345, 16/13376- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13415
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/13159 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung
der Bauforderungen

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13345, 16/13376 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung
der Bauforderungen

A. Problem

Zu den Nummern 1 und 2

Durch eine zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neuregelung wurde der Bau-
geldbegriff ausgeweitet. Die Ausweitung des Baugeldbegriffs stellt insbesonde-
re die Unternehmen, die eine Vielzahl von Bauwerken gleichzeitig betreuen, in
der Praxis vor Umsetzungsprobleme, die erheblichen bürokratischen Aufwand
und darüber hinaus unvorhergesehene Liquiditätsprobleme verursachen. Insbe-
sondere, dass Baugeld nur speziell für die Baumaßnahme verwendet werden
darf, für die das Geld tatsächlich gezahlt wurde, bedeutet für diese Bauunterneh-
men eine buchhalterische Separierung aller einzelnen Baumaßnahmen. Seit der
Schaffung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) haben sich die
allgemeinen Geschäftskosten der Unternehmen erheblich verteuert. Seit der
Ausweitung des Baugeldbegriffs müssten Unternehmen solche Kosten aus nicht
zweckgebundenen Mitteln vorfinanzieren. Die Kreditaufnahme über die Haus-
bank wird indessen durch die Ausdehnung des Baugeldbegriffs ebenfalls be-
hindert. Daher ist zu befürchten, dass ausgerechnet in Zeiten der anhaltenden
Finanz- und Wirtschaftskrise den Unternehmen notwendige Kredite für Zwi-
schenfinanzierungen von Material und sonstigen Vorleistungen oder eben zur
Deckung der eigenen allgemeinen Geschäftskosten verweigert werden.

Drucksache 16/13415 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Es wird künftig lediglich sichergestellt, dass alle Gelder, die im Rahmen des Ge-
schäftsbetriebs eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden, in dessen Geschäftbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen
verwendet werden. Die separierte Zweckbindung an einzelne konkrete Baumaß-
nahmen entfällt, ausgenommen bei Verbrauchern. Die Liquiditätsgefährdung
der Unternehmen wird daneben auch durch die Streichung der Verwendungs-
pflicht für diejenigen Mittel, die der Baugeldempfänger für eigene Leistungen
erhält, entschärft.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13159 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13345

C. Alternativen

Zu Nummer 1

Ablehnung; Annahme einer Entschließung.

Zu Nummer 2

Keine

D. Kosten

Zu den Nummern 1 und 2

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13415

Beschlussempfehlung

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13159 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 und 5 Buchstabe a bis c werden gestri-
chen, Nummer 4 wird Nummer 1 und wie folgt gefasst:

‚1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Ist der Empfänger selbst an der Herstellung oder dem Umbau
beteiligt, so darf er das Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes
der von ihm erbrachten Leistungen für sich behalten.“ ‘

b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

,2. In Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „Anspruch“ durch das
Wort „Ansprüche“ ersetzt.‘;

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13345 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Peter Hettlich
Berichterstatter

Drucksache 16/13415 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Peter Hettlich

I. Überweisung
Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/13159 in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/13345 in seiner 226. Sitzung am 17. Juni 2009
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen, dass künftig
lediglich sichergestellt wird, dass alle Gelder, die im Rah-
men des Geschäftsbetriebs eines Baugeldempfängers für
Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in dessen
Geschäftbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen ver-
wendet werden. Die separierte Zweckbindung an einzelne
konkrete Baumaßnahmen entfällt, ausgenommen bei Ver-
brauchern. Die Liquiditätsgefährdung der Unternehmen
wird daneben auch durch die Streichung der Verwendungs-
pflicht für diejenigen Mittel, die der Baugeldempfänger für
eigene Leistungen erhält, entschärft.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
146. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. dessen Annahme in der geänderten Fas-
sung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache
16(15)1440.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 98. Sitzung am 17. Juni 2009 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme in
der geänderten Fassung des Änderungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 16(9)1613. Den Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 16(15)1613 hat er mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 108. Sit-

zung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. dessen Annahme.

Zu Nummer 2

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
146. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt, diesen
für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 98. Sitzung am 17. Juni 2009 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme in
der geänderten Fassung des Änderungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 16(9)1613. Den Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 16(9)1613 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 108. Sit-
zung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. dessen Annahme in der geänderten Fassung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die
Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 16/13159 und 16/
13345 in seiner 93. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen
Änderungsantrag eingebracht (Ausschussdrucksache
16(15)1440), dessen Inhalt sich aus Nummer 1 der Be-
schlussempfehlung und aus Abschnitt V dieses Berichts
ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass weder die
Fachleute in der Politik noch die Bauwirtschaft hinreichend
am Gesetzgebungsprozess beteiligt worden seien. Ansonsten
hätte man die Folgen des Gesetzes besser einschätzen kön-
nen. Die Diskussionen hätten gezeigt, dass es unterschied-
liche Auffassungen innerhalb der Fraktionen gebe. Auch
habe im Bundesrat keiner für das Gesetz gestimmt. Vor
diesem Hintergrund halte sie die Änderungen, die mit dem
Änderungsantrag an dem Gesetzentwurf vorgenommen wür-
den, für erforderlich. Was nun vollzogen werde, sei eine Not-
lösung. 2011 solle eine Evaluierung des Gesetzes vorgenom-
men werden.

Die Fraktion der SPD vertrat den Standpunkt, dass das Ge-
setz aus der Praxis der Bauwirtschaft heraus entstanden sei.
Zuzugeben sei allerdings, dass die Fachpolitiker nicht genü-
gend einbezogen worden seien. Das Anliegen, das Gesetz
2011 noch einmal zu evaluieren, sei zu unterstützen. Es müs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13415

se dann darum gehen, das Gesetz in der Praxis noch wirksa-
mer zu machen.

Die Fraktion der FDP kritisierte, dass mit dem Gesetz ein
massiver Eingriff in die Unternehmensfinanzierung vor-
genommen werde. Es sei sehr fragwürdig, dass ein Gesetz
beschlossen werde, das ausschließlich für eine bestimmte
Branche gelte. Wenngleich sich die Fraktion der FDP insge-
samt weit umfänglichere Änderungen gewünscht hätte, sei
die mit dem Änderungsantrag vorgesehene Änderung, mit
der die 50-Prozent-Klausel herausgenommen werde, zu be-
grüßen. Eine erneute Befassung im Jahre 2011 mit dem Ge-
setz sei allerdings zu spät.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
die aktuelle Situation nach der geltenden Rechtlage unbefrie-
digend sei. Das gewählte Verfahren zur Gesetzesänderung
sei allerdings nicht glücklich gewesen, da die Fachleute im
Deutschen Bundestag nur unzureichend einbezogen worden
seien. Die Diskussion habe ausschließlich im Rechtsaus-
schuss stattgefunden. Der nun vorgelegte Änderungsantrag
habe einen Mangel des ursprünglichen Gesetzentwurfs ge-
heilt, indem die Quote des angemessenen Wertes zur Be-
dienung erbrachter Leistungen erhöht worden sei. Übrig
bleibe aber immer noch ein hoher Bürokratieaufwand der
Unternehmen. Anfang 2011 solle man sich des Themas er-
neut annehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(15)1440 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/13159 in der geänderten Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/13345 für erledigt zu erklären.

V. Begründung der Änderungen

Zu Buchstabe a

Die in den nunmehr zu streichenden Nummern vorgesehenen
Regelungen des Gesetzentwurfs sollten dazu dienen, die Ver-
wendungspflicht für Baugeld, das nicht unmittelbar von
einem Verbraucher gezahlt wird, zu lockern, indem es nicht
mehr ausschließlich für die Baumaßnahme eingesetzt werden
muss, für die das Baugeld konkret gezahlt wird, sondern
innerhalb des Geschäftsbetriebes. Diese Separierungspflicht
soll nun entsprechend der geltenden Fassung des BauFordSiG
nicht nur für Verbraucher, sondern für alle Baugeldempfänger
erhalten bleiben.

Im vorliegenden Gesetzentwurf bleibt jedoch unverändert
die Änderung des § 1 Absatz 2, nach der die Eigenquote, die
der Baugeldempfänger für von ihm erbrachte Leistungen be-
halten darf, auf 100 Prozent erhöht wird, um die Liquidität
der Bauwirtschaft zu erleichtern. Die Änderung der Numme-
rierung dieser Regelung ergibt sich aus der Streichung der
Regelungen zur Separierungspflicht. Die Änderung in Ab-
satz 2 ist eine Folgeänderung zu der Streichung der vorge-
nannten Nummern.

Zu Buchstabe b

In § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG ist eine re-
daktionelle Korrektur vorzunehmen, indem das Wort „An-
spruch“ durch das Wort „Ansprüche“ ersetzt wird. Damit
wird die sprachlich korrekte Fassung von Artikel 5 Num-
mer 2 Buchstabe b des Entwurfs eines Forderungssiche-
rungsgesetzes (Drucksache 16/511, S. 8) wiederhergestellt,
die in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
unrichtig wiedergegeben (Drucksache 16/9787, S. 9) und
dann in einer sprachlich unkorrekten Fassung vom Deut-
schen Bundestag beschlossen wurde (Bundesratsdrucksache
616/08, S. 3).

Berlin, den 17. Juni 2009

Peter Hettlich
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.