BT-Drucksache 16/13401

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/13115- Entwurf eines Gesetzes zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen)

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13401
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/13115 –

Entwurf eines Gesetzes
zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998
über den Zugang zu Informationen,
die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
(Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen)

A. Problem

Das von Deutschland ratifizierte Übereinkommen der UN ECE (UN-Wirt-
schaftskommission für Europa) vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Infor-
mationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen)
verfolgt das Ziel, die Transparenz, Akzeptanz und Qualität von Verwaltungsent-
scheidungen zu steigern und damit einen effektiven Beitrag zum Schutz der Um-
welt und zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten.

Die auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien angenommene Änderung
des Aarhus-Übereinkommens ergänzt das Übereinkommen um Mindestanforde-
rungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freiset-
zung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/13401 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Ein erhöhter Verwaltungsaufwand für Bund, Länder oder Gemeinden ist durch
die Ratifizierung der Änderung des Aarhus-Übereinkommens nicht zu erwarten,
da aus der Änderung resultierende rechtliche Verpflichtungen bereits durch das
geltende deutsche Recht sowie durch europarechtliche Vorgaben vorgeschrieben
sind.

E. Sonstige Kosten

Durch die Änderung des Aarhus-Übereinkommens sind keine höheren Kosten
und damit auch keine Auswirkungen auf das Preisniveau und insbesondere die
Verbraucherpreise zu erwarten, da aus der Änderung resultierende rechtliche
Verpflichtungen bereits durch das geltende deutsche Recht sowie durch europa-
rechtliche Vorgaben vorgeschrieben sind.

F. Bürokratiekosten

Durch dieses Gesetz werden keine Informationspflichten geschaffen oder geän-
dert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13401

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13115 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

kommen) verfolgt mit seinen drei Säulen (Information, Par-
tizipation und Rechtsschutz) das Ziel, die Transparenz,
Akzeptanz und Qualität von Verwaltungsentscheidungen zu
steigern und damit einen effektiven Beitrag zum Schutz der
Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten.
Deutschland hat das am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene
Übereinkommen am 15. Januar 2007 ratifiziert. Das Über-
einkommen hat bislang 41 Vertragsparteien.

Auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien wurde die
Änderung des Aarhus-Übereinkommens beschlossen. Die
Änderung ergänzt das Aarhus-Übereinkommen um Min-
destanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Ent-
scheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen
von gentechnisch veränderten Organismen. Die mit der Än-
derung erfolgten Anpassungen des Aarhus-Übereinkom-
mens entsprechen dem geltenden deutschen Recht, insbe-

und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/13115 in sei-
ner 93. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/
13115 in seiner 108. Sitzung am 17. Juni 2009 abschließend
ohne Debatte beraten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 16/13115 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
Drucksache 16/13401 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Gustav Herzog, Dr. Christel Happach-
Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/13115 in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das von Deutschland ratifizierte Übereinkommen der UN
ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa) vom 25. Juni
1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlich-
keitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang
zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Überein-

sondere dem Gentechnikgesetz. Neben dem vorliegenden
Vertragsgesetz ist daher keine Änderung der Rechtslage in
Deutschland erforderlich, um die Anforderungen der Ände-
rungen des Aarhus-Übereinkommens zu erfüllen.

Mit dem geplanten Vertragsgesetz sollen die verfassungs-
rechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 des
Grundgesetzes für die Ratifikation der von den Vertragspar-
teien beschlossenen Änderung des Aarhus-Übereinkommen
herbeigeführt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/13115 in seiner 101. Sitzung am 17. Juni 2009 beraten

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