BT-Drucksache 16/13265

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/12992- Die Situation von Frauenhäusern verbessern 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8889- Forderung nach einem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katja Kipping, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6928- Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit sicherstellen und losgelöst vom SGB II regeln 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/10236- Grundrechte schützen - Frauenhäuser sichern

Vom 29. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13265
16. Wahlperiode 29. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria
Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Edelgard Bulmahn, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/12992 –

Die Situation von Frauenhäusern verbessern

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8889 –

Forderung nach einem Bericht der Bundesregierung über die Lage der
Frauen- und Kinderschutzhäuser

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katja Kipping,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6928 –

Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit sicherstellen
und losgelöst vom SGB II regeln
4. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln),
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10236 –

Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern

Drucksache 16/13265 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Die Anträge auf den Drucksachen 16/12992, 16/8889, 16/6928 und 16/10236
weisen auf das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen hin. Nach einer Studie hätten
40 Prozent der Frauen in Deutschland Gewalterfahrungen gemacht, jede vierte
Frau habe Gewalt im häuslichen Umfeld durch ihren Partner erlebt. Gewalt
gegen Frauen sei kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.
Deshalb sei auch nach dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes das Schutz-
angebot der Frauenhäuser weiter notwendig. Alle vier Anträge sehen die Finan-
zierung der Frauenhäuser als problematisch an und verweisen auf die sehr unter-
schiedlichen Regelungen hierzu in den einzelnen Bundesländern. Es müsse ein
gleichwertiger Zugang zu den Schutzeinrichtungen für alle Frauen gewährleistet
sein. Die Anträge fordern sodann mit unterschiedlichen Akzenten und Schwer-
punkten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauenhäuser, wobei
insbesondere die Möglichkeiten einer einheitlichen Finanzierung diskutiert wer-
den. Ein weiterer Aspekt ist die Forderung nach einem Bericht über die Lage der
Frauen- und Kinderschutzhäuser.

B. Lösung

1. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/12992 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8889 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6928 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

4. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/10236 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Anträge auf Drucksachen 16/8889, 16/6928 bzw. 16/12036.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13265

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/12992 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/8889 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 16/6928 abzulehnen,

4. den Antrag auf Drucksache 16/10236 abzulehnen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Michaela Noll
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II,
SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG) Der Antrag der Fraktion der FDP betont ebenfalls die Not-

hätten. Erhielten die Frauenhäuser für aufgenommene Frau-
en keine Kostenerstattung, müssten entweder die Frauen die
Kosten selbst tragen oder sie fielen auf die Frauenhäuser zu-
rück, die auf diese Weise erhebliche Eigenmittel aufbringen

wendigkeit und Bedeutung von Frauenhäusern, die durch
eine steigende Nachfrage belegt werde. Auch dieser Antrag,
der bereits im April 2008 vorgelegt wurde, weist auf die un-
terschiedliche Finanzierungssituation in den einzelnen Bun-
Drucksache 16/13265 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michaela Noll, Renate Gradistanac, Sibylle Laurischk,
Diana Golze und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung der Vorlagen

Der Antrag auf Drucksache 16/12992 wurde in der 222. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Mai 2009 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/8889 wurde in der 157. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 24. April 2008 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/6928 wurde in der 123. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. November 2007
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/10236 wurde in der 179. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. September 2008
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss,
dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/12992

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD betont,
Frauenhäuser seien seit mehr als 30 Jahren unverzichtbare
Einrichtungen für Opfer von häuslicher Gewalt und hätten
als solche unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stel-
lenwert. Der Bedarf an Frauenhausplätzen sei nach wie vor
unvermindert hoch, die Finanzierung in den einzelnen Bun-
desländern jedoch unterschiedlich geregelt, was zu einem
heterogenen Gesamtbild führe. Um Frauen und ihren Kin-
dern jederzeit und unabhängig von der Verfügbarkeit eige-
nen Einkommens, aber auch unabhängig von Herkunft,
Nationalität und Aufenthaltsstatus in akuten Gewaltsituatio-
nen unbürokratisch einen Platz in einem Frauenhaus anbie-
ten zu können, benötigten die Frauenhäuser Planungssicher-
heit durch eine ausreichende Finanzierung. Schwierigkeiten
träten in besonderer Weise bei tagessatzfinanzierten Frauen-
häusern auf, da sich dort regelmäßig die Frage nach dem
Ausfallrisiko für die durch Tagessätze nicht gedeckten Kos-
ten stelle. Dies sei für bestimmte Personengruppen wie Stu-
dentinnen, Migrantinnen oder Auszubildende besonders
problematisch, weil sie keinen Leistungsanspruch nach dem

schränkungen bezüglich der Aufnahme von Frauen mit Be-
hinderung, aber auch im Hinblick auf die Aufnahme von
psychisch kranken sowie von alkohol- oder drogenabhängi-
gen Frauen.

Der Antrag hält es für fraglich, ob ein gleichwertiger Zugang
zu den Schutzeinrichtungen für alle Frauen noch gewähr-
leistet sei und sieht Handlungsbedarf. Er fordert u. a., die
Bundesregierung solle

● prüfen, ob eine bundesgesetzliche bzw. bundesweit ein-
heitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zu-
lässig und möglich ist;

● in dem für 2010 anstehenden „Bericht zur Gleichstellung
von Frauen und Männern“ einen Schwerpunkt bei der
Darstellung der Situation der Frauenhäuser setzen;

● die Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses (CEDAW-
Ausschuss: Ausschuss der Vereinten Nationen für die
Beseitigung der Diskriminierung der Frauen) zum
6. Staatenbericht der Bundesregierung zu berücksich-
tigen, die für Deutschland eine sichere Finanzierung von
Frauenhäusern sowie einen freien Zugang zu Frauenhäu-
sern für alle Frauen und Kinder in allen Bundesländern
unabhängig vom Einkommen der Frauen erwarten;

● bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der
Frauenhausfinanzierung und dafür zu werben, die Finan-
zierung von Frauenhäusern auf eine zuverlässige, aus-
kömmliche und kontinuierliche Basis zu stellen;

● die gesetzlichen Vorschriften des SGB II, SGB XII und
AsylbLG im Hinblick auf die besonderen Belange der
von Gewalt betroffenen Frauen überprüfen bzw. prüfen,
welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um
denjenigen von Gewalt betroffenen Frauen, die grund-
sätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, Zugang zu
Schutzeinrichtungen zu ermöglichen und hierbei die be-
sonderen Probleme gewaltbetroffener Frauen in Ausbil-
dung, Studium sowie von Frauen mit Migrationshinter-
grund berücksichtigen.

Eine Reihe weiterer Forderungen befasst sich ebenfalls mit
der Überprüfung der geltenden Rechtslage und der Zusam-
menarbeit mit den Ländern im Hinblick auf bestehende
Finanzierungsprobleme und auf ein ausreichendes Schutzan-
gebot auch für ausländische, behinderte, obdachlose, psy-
chisch kranke, alkohol- oder drogenabhängige und für min-
derjährige Frauen.

2. Antrag auf Drucksache 16/8889
müssten. Darüber hinaus bestünden aufgrund der anfallen-
den Sonderkosten für eine barrierefreie Ausstattung Ein-

desländern und die Notwendigkeit der Frauenhäuser hin,
Spenden und Eigenmittel aufbringen zu müssen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13265

Der Antrag problematisiert sodann die ungenügende Be-
richtslage zur Situation der Frauenhäuser und fordert, die
Bundesregierung solle einen aktuellen, öffentlich zugäng-
lichen Bericht über die Lage der Frauen- und Kinderschutz-
häuser vorlegen, der Auskunft über Struktur und Arbeit der
Häuser, die Finanzierungsregelungen in den einzelnen Län-
dern und zu den Qualitätsstandards geben sowie auch statis-
tische Angaben enthalten solle.

3. Antrag auf Drucksache 16/6928

Im Antrag der Fraktion DIE LINKE. wird festgestellt, die
Einführung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB II und SGB XII) habe zu Finanzierungslücken
bei Aufenthalten in Frauenhäusern geführt. Durch die
Abschaffung der einheitlichen Anspruchsvoraussetzungen
stünden die Frauenhäuser nicht mehr allen Frauen unabhän-
gig vom sozialen Status offen; insbesondere die Gruppe der
unter 25-jährigen Frauen, Studentinnen und Asylbewerbe-
rinnen sei davon betroffen. Frauen, die keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II (ALG II) hätten, würden zu Selbstzahle-
rinnen und könnten ohne eigenes Vermögen oder Einkom-
men den Aufenthalt in einem Frauenhaus nicht finanzieren.
Die mit dem SGB II eingeführten einzelfallbezogenen Tages-
sätze schlössen zudem die Finanzierung der Beratungsarbeit
aus. Da außerdem die Existenzmöglichkeit des jeweiligen
Frauenhauses in Abhängigkeit zur Zahl der Belegungen ge-
setzt werde und die Kostenerstattungsregelung für Frauen-
hausaufenthalte nach dem SGB II zwischen der Herkunfts-
kommune der Frauen und der Kommune, in der sich das
Frauenhaus befinde, nur durchschnittlich 50 Prozent der tat-
sächlichen Kosten abdecke, sei von einer erheblichen Gefähr-
dung der Frauenhäuser und damit auch der schutzsuchenden
Frauen auszugehen. Der Antrag hebt hervor, von Gewalt be-
troffene Frauen und ihre Kinder müssten jederzeit und unab-
hängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Einkommens,
ihrer Herkunft, Nationalität und ihres Aufenthaltsstatus Auf-
nahme in einem Frauenhaus finden können.

Der Antrag fordert, die Bundesregierung solle

● einen Sachstandsbericht über die Auswirkungen der Fi-
nanzierung der Aufenthalte von Gewalt betroffener Frau-
en in Frauenhäusern durch Tagessätze nach dem SGB II
geben;

● prüfen, inwieweit bundesweite verbindliche Regelungen
zur Finanzierung der Frauenhäuser getroffen werden
können;

● die vorhandenen Vernetzungswerke der Frauenhäuser
und Frauennotrufe in den Prozess der Erarbeitung der
Neuregelung der Frauenhausfinanzierung einbeziehen
und

● bis zur Neuregelung Nachbesserungen im SGB II vor-
nehmen.

4. Antrag auf Drucksache 16/10236

Auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hebt die Notwendigkeit der Existenz von Frauenhäusern her-
vor und betont, der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt
dürfe nicht dort enden, wo es um die Frage der Finanzierung
der Schutz- und Beratungseinrichtungen gehe. Der Antrag

nen und Auszubildende mangels Anspruch auf soziale Leis-
tungen nach dem SGB II nur unter großem bürokratischem
Aufwand Zugang zu einem Frauenhaus hätten, wenn sie den
Tagessatz nicht aus eigener Tasche finanzieren könnten.
Schwierigkeiten bestünden auch immer wieder, wenn
Frauen aus Sicherheitsgründen ein Frauenhaus in einer ande-
ren Kommune als dem eigenen Wohnort aufsuchen müssten
und bei Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Un-
ter dem zunehmenden Kostendruck wälzten Länder und
Kommunen die Kosten für die Frauenhäuser zudem immer
stärker auf die Opfer ab.

Der Antrag kommt zu dem Ergebnis, mit Ausnahme weniger
Bundesländer werde der Schutz der Opfer von Gewalt im
sozialen Nahraum durch die Bereitstellung der Schutzein-
richtungen und Frauenhäuser allein in der Verantwortung der
Länder und Kommunen nicht gewährleistet. Es bedürfe
eines gemeinsamen Konzepts, wie bundesweit eine bedarfs-
gerechte Infrastruktur an Frauenhäusern sichergestellt wer-
den könne, zu der alle von häuslicher Gewalt betroffenen
Frauen freien Zugang hätten.

Der Antrag fordert, die Bundesregierung solle zunächst mit
den Ländern Gespräche führen, um bundesweit eine gute
und bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhausplätzen
sicherzustellen. Dabei müsse insbesondere ein kostenfreier
Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus oder einer
Schutzeinrichtung für jede von Gewalt betroffene Frau mit
ihren Kindern in ganz Deutschland gewährleistet und auch
die sach- und fachgerechte Qualität der Unterstützungsange-
bote in jedem Frauenhaus gesichert werden. Sollten diese
Gespräche scheitern, so solle die Bundesregierung zügig
einen Gesetzentwurf vorlegen, der einen umfassenden An-
spruch der Frauen sicherstelle.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/12992

Der Innenausschuss hat in seiner 98. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
126. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Annahme des Antrags
empfohlen.

2. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/8889

Der Innenausschuss hat in seiner 67. Sitzung am 7. Mai 2009
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
beklagt ebenfalls, dass dort, wo Frauenhäuser über Tagessät-
ze finanziert würden, volljährige Schülerinnen, Studentin-

Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Drucksache 16/13265 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/6928

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
126. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

4. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/10236

Der Innenausschuss hat in seiner 98. Sitzung am 27. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben jeweils in ihren Sitzungen am
27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Antrags auf Drucksache 16/12992.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 16/8889.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
16/6928.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 16/10236.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
zu den Vorlagen in seiner 69. Sitzung am 12. November
2008 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dabei fol-
gende Anhörpersonen angehört:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Finkelnburg (Fachanwalt für
öffentliches Recht); Dagmar Hebmüller (Bundesagentur für
Arbeit); Rechtsanwältin Susanne Köhler (Deutscher Juris-
tinnenbund); Nicola Leiska-Stephan (Deutscher Verein für
öffentliche und private Fürsorge); Viktoria Nawrath (Frauen-

Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein);
Claudia Siegl (Koordinierungsstelle der Autonomen Frauen-
häuser in Baden-Württemberg) und Marion Steffens (Zen-
trale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser – ZIF).

Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Wort-
protokoll der 69. Sitzung verwiesen.

Der Ausschuss hat die Vorlagen sodann in seiner 91. Sitzung
am 27. Mai 2009 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU zeigte sich sehr froh, dass
nunmehr auch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD zur Situation der Frauenhäuser einen umfassenden An-
trag vorgelegt hätten, der alle kritischen Punkte aus der
durchgeführten Anhörung anspreche. Seit 30 Jahren leiste-
ten die Frauenhäuser eine hervorragende Arbeit. In Deutsch-
land sei mittlerweile fast jede vierte Frau von Gewalt im
häuslichen Umfeld betroffen. Gewalt finde auf allen Ebenen
statt und sei unabhängig von Bildungsschichten.

In der geführten Diskussion habe die Frage im Vordergrund
gestanden, wie Planungssicherheit für die Frauenhäuser ge-
schaffen werden könne. Ausdrücklich sei zu begrüßen, dass
es zum ersten Mal im Deutschen Bundestag eine Anhörung
zu diesem Thema gegeben habe. Der Antrag der Koalitions-
fraktionen greife nun die Ergebnisse dieser Anhörung auf.
So wolle man, wie es teilweise auch von der Opposition ge-
fordert werde, dass die Situation der Frauenhäuser als ein
Schwerpunktthema in den für 2010 anstehenden Bericht der
Bundesregierung zur Gleichstellung von Frauen und Män-
nern aufgenommen werde. Der Antrag fordere außerdem,
den Anteil der barrierefreien Frauenhäuser zu erhöhen und
bürokratische Hemmnisse bei den Kostenerstattungsrege-
lungen zu beseitigen. Ebenso sei es sinnvoll, einen Dialog
mit Bundesländern und Einrichtungsträgern zu führen, damit
Leitlinien zur Finanzierung von Frauenhäusern formuliert
werden könnten.

Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU vertrat abschlie-
ßend die Ansicht, insgesamt sei der Antrag der Koalitions-
fraktionen zielführender und umfangreicher als die der
Oppositionsfraktionen.

Die Fraktion der FDP führte aus, im Verlauf der Legislatur-
periode habe auch die Bundesregierung signalisiert, dass ihr
die Arbeit der Frauenhäuser wichtig sei. Man habe deshalb
mehr Resonanz auf den Antrag auf Drucksache 16/8889
erwartet, der einen Bericht mit einer umfassenden Darstel-
lung der Situation der Frauenhäuser fordere. Die Bundes-
regierung habe einen solchen Bericht jedoch bislang nicht
vorgelegt. Man habe nun eine sicherlich anspruchsvolle Dis-
kussion zur Finanzierung der Frauenhäuser geführt und dazu
auch eine Anhörung gehabt. Die Ankündigung der Koali-
tionsfraktionen, ebenfalls einen Antrag vorlegen zu wollen,
habe zunächst hoffen lassen, dass zur Problematik der Finan-
zierung tatsächlich eine Lösung gefunden werden könne.
Dies sei nach dem Inhalt des Antrags der Koalitionsfraktio-
nen jedoch leider nicht der Fall. Es sei allerdings zu begrü-
ßen, dass das Thema der Gewalt gegen Frauen und Kinder
und insbesondere der häuslichen Gewalt sowie die Situation
der Frauen- und Kinderschutzhäuser jetzt wieder aufmerksa-
mer diskutiert werde. Wichtig und bemerkenswert sei auch
hauskoordinierung); Prof. Dr. Klaus Rennert (Richter am
Bundesverwaltungsgericht); Regina Selker (Ministerium für

die Forderung nach einer Umsetzung der Empfehlungen des
CEDAW-Ausschusses zum Sechsen Staatenbericht der Bun-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13265

desregierung. Der CEDAW-Ausschuss weise auch aus einer
supranationalen Perspektive darauf hin, dass in Deutschland
die Finanzierung von Frauen- und Kinderschutzhäusern
nicht ausreichend sei. Diese Forderung könne nicht einfach
ignoriert werden, so dass zu hoffen sei, dass man in der
nächsten Legislatur eine weitere und dann hoffentlich auch
ergebnisvollere Diskussion zu diesem Thema führen werde.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass in den letzten
zehn Jahren wesentliche Maßnahmen zur Bekämpfung der
Gewalt gegen Frauen getroffen worden seien, insbesondere
zum Schutz vor Gewalt im häuslichen Bereich. Zu erinnern
sei zunächst an den Aktionsplan I zur Bekämpfung von Ge-
walt gegen Frauen und an das Gewaltschutzgesetz. Damit sei
für gewaltbetroffene Frauen die Wahlmöglichkeit geschaf-
fen worden, entweder den Mann der Wohnung zu verweisen
oder selbst ins Frauenhaus zu gehen. Dem sei der Aktions-
plan II mit 133 Einzelmaßnahmen gefolgt, in denen auch das
Thema Frauenhäuser angesprochen werde. Außerdem sei
die Broschüre über „Models of good practice“ bei der Be-
arbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher
Gewalt betroffene Frauen herausgegeben worden, die mit
ihren Handlungsempfehlungen die Arbeit der Frauenhäuser
wie auch der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen
erleichtern und die Situation der von Gewalt betroffenen
Frauen verbessern wolle. Dem Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend sei außerdem dafür zu dan-
ken, dass es dem Ausschuss zeitnah die erbetene Übersicht
über Zahl, regionale Verteilung und Finanzierungsgrundla-
gen von Frauenhäusern in den Bundesländern zur Verfügung
gestellt habe. Damit habe man die gesamte Diskussion auf
eine solide Basis stellen können.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD fuhr fort, der nunmehr
vorgelegte Antrag der Koalitionsfaktionen nehme viele For-
derungen auch der Opposition auf. Es sei zwar richtig, dass
dieser Antrag noch viele Prüfanträge enthalte und für die
Problematik der Frauenhausfinanzierung keine abschließen-
de Lösung bereitstelle. Wesentlich sei jedoch, dass noch ein-
mal überprüft werden solle, welche Möglichkeiten für eine
bundesgesetzliche bzw. bundesweit einheitliche Finanzie-
rung von Frauenhäusern bestünden. In der Anhörung habe es
– insbesondere unter dem Aspekt der gleichwertigen
Lebensverhältnisse in Deutschland – zu dieser Frage unter
den Expertinnen und Experten kein Einvernehmen gegeben.
Möglicherweise könne deshalb doch noch – wenn auch nicht
sofort, so doch mittel oder langfristig – eine bundesgesetz-
liche Finanzierung erreicht werden.

Wichtig sei weiterhin die Frage nach einem bundeseinheit-
lichen Leitbild, wozu nicht nur die Finanzierung, sondern
auch weitere Anforderungen, wie etwa die Barrierefreiheit,
gehörten. Viele dieser Anforderungen seien auch in dem
CEDAW-Bericht angesprochen. Insgesamt sei es zu begrü-
ßen, dass für die Thematik der Frauenhäuser ein hohes Be-
wusstsein bestehe. Allerdings müssten sich die Länder und
Kommunen besser um die Frauenhäuser kümmern. Die Ver-
treterin der Fraktion der SPD betonte, dies sei aus ihrer Sicht
eine Pflichtaufgabe, denn Gewalt gegen Frauen sei ein ge-
sellschaftliches Problem. Die betroffenen Frauen müssten,
ebenso wie ihre Kinder, eine Chance für ihre weitere Ent-
wicklung erhalten.

den Bundesländern im Hinblick auf die Versorgung mit Plät-
zen in Frauenhäusern, deren Finanzierung und der Ausge-
staltung eines entsprechenden Anspruchs. Aus Sicht der
Fraktion DIE LINKE. sei deshalb die Forderung nach einer
bundeseinheitlichen Lösung nachdrücklich zu unterstützen.
Auch die Koalition greife dies in ihrem Antrag jetzt auf, blei-
be jedoch in Prüfaufträgen stecken und erhebe keine konkre-
ten Forderungen. Deshalb könne der Einschätzung der Frak-
tion der CDU/CSU nicht zugestimmt werden, dieser Antrag
sei der weitestgehende. Positiv sei allerdings zu bewerten,
dass der Antrag der Koalition auf den Bericht des CEDAW-
Ausschusses eingehe und dessen Empfehlungen nach einem
gesicherten Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen unab-
hängig von deren Einkommen und auch von deren Aufent-
haltsstatus aufnehme.

Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. betonte sodann,
problematisch bei der Frauenhausfinanzierung sei in erster
Linie die Auseinandersetzung um die Tagessätze des SGB II
und die Weitergabe der Kosten an die Betroffenen. Die Mit-
arbeiterinnen der Frauenhäuser seien außerdem durch ent-
sprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragstel-
lung und bei Behördengängen belastet. Es müsse deshalb
eine einheitliche und vom SGB II unabhängige Lösung für
die Finanzierung gefunden werden, die die betroffenen
Frauen in dieser schwierigen Situation nicht noch mehr
belaste. Es sei eine Aufgabe des Bundes, auf einheitliche
Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hinzuwirken.

Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. führte abschließend
aus, auch aus Sicht ihrer Fraktion sei es an der Zeit, einen
aktuellen Bericht über die Lage der Frauenhäuser zu erhal-
ten, weshalb man dem Antrag auf Drucksache 16/8889 zu-
stimme. Gegenüber dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sei der Antrag ihrer Fraktion allerdings der
weitergehende.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte
ebenfalls, der Antrag der Koalitionsfraktionen bestehe im
Wesentlichen aus Prüfaufträgen. Auch sei dieser Antrag in
sich widersprüchlich; so werde dort einerseits ausgeführt,
dass nach den Empfehlungen des Europarates weitere
4 800 Frauenhausplätze geschaffen werden müssten. Ande-
rerseits heiße es, die Anzahl der Plätze werde als bedarfs-
gerecht eingeschätzt. Dennoch bedeute dieser Antrag einen
Schritt nach vorn, weil er zumindest das Problem erkenne.

Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
fuhr fort, dem Antrag der Fraktion der FDP sei insoweit
zuzustimmen, als dort ein aktueller Bericht über die Lage der
Frauenhäuser verlangt werde. Allerdings fehlten in diesem
Antrag weitere Forderungen zur Verbesserung der Situation.
Die Forderungen im Antrag der Fraktion DIE LINKE. wie-
derum seien berechtigt, konzentrierten sich allerdings ledig-
lich auf die Gruppe der so genannten Bedürftigen, die keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten.

Der Zugang zu den Frauenhäusern sei bereits jetzt in einigen
Bundesländern gefährdet; auch dies sei in der Anhörung
noch einmal deutlich geworden. Deshalb könne nicht mehr
von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Bundeslän-
dern gesprochen werden. Vor diesem Hintergrund fordere
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass
der Bund zunächst mit den Ländern in Verhandlungen über
Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, zentrales Ergebnis
der Anhörung sei die höchst unterschiedliche Situation in

eine bundesweit gute und bedarfsgerechte Versorgung mit
Frauenhausplätzen eintreten solle. Wenn dies nicht zum Er-

Drucksache 16/13265 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

folg führe, müsse ein Einspringen des Bundes das Ziel sein.
Gewalt gegen Frauen sei ein Problem der inneren Sicherheit
und damit ein bundesstaatliches Problem. Wenn gleichwer-
tige Lebensverhältnisse nicht mehr gegeben seien, erwarte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Bund
gesetzgeberisch tätig werde.

Berlin, den 27. Mai 2009

Michaela Noll
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

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