BT-Drucksache 16/13261

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12069- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Vom 29. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13261
16. Wahlperiode 29. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12069 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 3. September 2008
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark
über eine Feste Fehmarnbeltquerung

A. Problem

Auf den Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung findet
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung. Daher bedarf er der
Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Zustimmung durch Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/13261 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12069 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Patrick Döring
Berichterstatter

IV. Beratungsverlauf im federführenden Projekt entscheiden. Die einzige parlamentarische

Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
in seiner 83. Sitzung am 18. März 2009 die Durchführung

Mitbestimmung des Deutschen Bundestages ist die
Entscheidung über das Vertragsgesetz. Diese sollte
daher parallel zur Beratung des Baugesetzes im
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13261

Bericht des Abgeordneten Patrick Döring

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12069 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung über-
wiesen. An den Haushaltsausschuss hat er den Gesetzent-
wurf gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet im
Wesentlichen die Zustimmung zu dem Vertrag vom 3. Sep-
tember 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbelt-
querung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgeset-
zes. Bei dem Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung
geht es im Wesentlichen um den Bau einer Brücke oder
eines Tunnels für den Schienen- und Straßenverkehr über
den Fehmarnbelt zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Dänemark sowie um die Schaffung der
erforderlichen Hinterlandanbindungen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12069
in seiner 92. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Er lehnte
den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Ausschussdrucksache 16(16)642 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ab. Den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(16)643 lehnte
er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme aus der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
ab.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in
seiner 79. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. des-
sen Annahme.

Ein Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Feste Verbin-
dung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung vom
30. April 2009 wurde am 5. Mai 2009 als Ausschussdruck-
sache 16(15)1384 verteilt.

In seiner 88. Sitzung am 6. Mai 2009 hat der Ausschuss die
öffentliche Anhörung durchgeführt. An der Anhörung
nahmen als Sachverständige der Minister für Wirtschaft,
Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein,
Dr. Jörn Biel, Prof. Jens Froese von der Technischen Uni-
versität Hamburg-Harburg, der Präses der Industrie- und
Handelskammer zu Lübeck, Bernd Jorkisch, der Geschäfts-
führer von Femern Baelt A/S, Peter Lundhus, Karlheinz
Rößler von der Vieregg-Rössler GmbH, der Geschäftsführer
der Intraplan Consult GmbH, Dr.-Ing. Markus Schubert,
und der Projektleiter Fehmarnbelt des Naturschutzbundes
Deutschland e. V. (NABU), Malte Siegert, teil. Wegen des
Ergebnisses der öffentlichen Anhörung wird auf das Wort-
protokoll der Sitzung verwiesen.

In seiner 90. Sitzung am 27. Mai 2009 hat der Ausschuss
den Gesetzentwurf abschließend beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. hat zu dieser Sitzung den folgen-
den Entschließungsantrag eingebracht (Ausschussdruck-
sache 16(15)1410):

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Nach § 23 Abs. 4 des Vertrages vom 3. September
2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarn-
beltquerung werden „die Vertragsstaaten diesen Ver-
trag nach Maßgabe des jeweils geltenden innerstaat-
lichen Rechts der Vertragsstaaten vorläufig anwen-
den“ und keinerlei Forderungen bezüglich getätigter
Investitionen gegenseitig geltend machen. Es gibt
daher keine Notwendigkeit, eine parlamentarische
Entscheidung schon jetzt zu treffen.

2. Die Vorplanungen und Untersuchungen laufen unab-
hängig vom Vertragsgesetz. So läuft zurzeit von der
dänischen Betreibergesellschaft ein Umweltuntersu-
chungsprogramm mit sieben Einzelvorhaben und
Langzeituntersuchungen zur Schiffssicherheit. Zwei
Ingenieur-Gemeinschaften untersuchen parallel die
Umsetzung einer Schrägseilbrücke oder die Variante
eines Absenktunnels. Das Ergebnis soll frühestens
2011 vorliegen. Des Weiteren müssen Umweltver-
träglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfah-
ren durchgeführt werden. Das Dänische Folketing
wird erst nach Abschluss sämtlicher Planungen und
Genehmigungen in Form eines Baugesetzes über das
einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12069 beschlossen.

Dänischen Folketing nach Abschluss des Prozesses
erfolgen, denn beim heutigen Planungsstand ist keine

Drucksache 16/13261 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sachgerechte Entscheidung des Deutschen Bundes-
tages über das Projekt möglich.

3. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom
30.04.2009 gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsord-
nung (BHO) über die Feste Verbindung über den
Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung erhebliche
Unsicherheiten für künftige Bundeshaushalte auf-
zeigt und empfiehlt angesichts der geringen Verkehrs-
prognose, die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten
Ausbaus kritisch zu prüfen. Zentrale Planungsdetails
zur Ermittlung der Haushaltsbelastung, die wie die
Grobplanung und Kostenermittlung des Trassen-
verlaufs der schienenseitigen deutschen Hinterland-
anbindung von der DB Netz, liegen bisher noch nicht
vor.

4. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projektes beträgt
nach einer aktuellen Studie von Prof. Dr. Karl-Heinz
Breitzmann, Geschäftsführender Direktor des Ostsee-
instituts für Marketing, Verkehr und Tourismus an
der Universität Rostock lediglich 1:0,65. Die Kosten
liegen also über dem volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die Realisierung des Projektes würde zu einem Wohl-
standsverlust führen.

5. Das Projekt ist überdimensioniert. Angesichts der
Tatsache, dass die Kapazität einer zweispurigen
Schnellstraße üblicherweise mit rund 26 000 Kraft-
fahrzeugen (Kfz) pro Tag angesetzt wird, liegt die
heutige Kapazitätsauslastung auf den zweispurigen
Schnellstraßenabschnitten der Fehmarnbelt-Route
durch die Grundlast unter 20 % und selbst durch die
Spitzenlast immer noch unter 50 %. Die Grundlast
des Kfz-Verkehrs auf der Fehmarnbelt-Route ist so
gering, dass hierfür an Land nicht einmal eine zwei-
spurige Ortsumfahrungsstraße genehmigungs- und
förderungswürdig wäre, wie in der Stellungnahme
des Sachverständigen Karlheinz Rößler von der
VIEREGG-RÖSSLER GmbH bei der Anhörung des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
am 06.05.2009 zum Thema verdeutlicht wurde.

6. Gegen den Staatsvertrag liegt eine begründete An-
zeige des „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarn-
belt Querung“ bei der EU-Kommission vor, ein Ver-
tragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland und das Königreich Dänemark zu prü-
fen, da es gegen das europäische Gemeinschaftsrecht
verstößt. Demnach hätte das Projekt nicht in einem
bilateralen Staatsvertrag einer dänischen Planungs-
gesellschaft erteilt, sondern europaweit ausgeschrie-
ben werden müssen. Eine Zustimmung zum Staatsver-
trag wäre demnach EU-vertragswidrig:

a. Mit dem Staatsvertrag wird Dänemark von
Deutschland mit der Errichtung, der Finanzierung
und dem Betrieb des deutschen Teils der festen
Fehmarnbelt-Querung beauftragt. Im Gegenzug
erhält Dänemark das Recht, von den Nutzern der
Querung Mautgebühren und Schienennutzungs-
entgelte auch für diesen Teil zu verlangen. Damit
erteilt Deutschland der Sache nach eine Bau-
konzession an Dänemark. Der Vertrag sieht weiter

tragen wird, die zunächst ein dänisches Staats-
unternehmen ist, das ausschließlich von Däne-
mark kontrolliert wird.

b. Es ist irrelevant, dass die Baukonzession auf der
Grundlage eines Vertrags zwischen zwei Mitglied-
staaten der Gemeinschaft erteilt wird. Die Mit-
gliedstaaten dürfen auch durch bilaterale völker-
rechtliche Verträge nicht vom Gemeinschaftsrecht
abweichen.

c. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe liegt
nicht vor: Weder Dänemark noch die Projekt-
gesellschaft – die Konzessionäre – werden von
Deutschland kontrolliert. Im Gegenteil: Die Bun-
desregierung will die feste Fehmarnbelt-Querung
gerade nicht als Gemeinschaftsvorhaben mit
Dänemark errichten. Vielmehr soll das wirtschaft-
liche Risiko für die Durchführung des Vorhabens,
wie sich aus dem Vertrag ergibt, alleine bei Däne-
mark liegen. Nur Dänemark ist daher gegenüber
der Projektgesellschaft weisungsbefugt. Und Dä-
nemark kann über eine (Teil-)Privatisierung der
Projektgesellschaft als eigentlichem Konzessionär
alleine entscheiden.

d. Der Staatsvertrag enthält auch keine unter Um-
ständen vergaberechtsfreie staatsorganisatorische
Zuständigkeitsverteilung, bei der Deutschland
hoheitliche Befugnisse und Verantwortlichkeiten
an Dänemark delegieren würde. Der Vertrag stellt
beispielsweise ausdrücklich klar, dass die Straßen-
baulast für den deutschen Teil der Querung bei
Deutschland verbleibt und lediglich die Durch-
führung bestimmter Aufgaben an Dänemark über-
tragen wird. Eine Delegation staatlicher Zustän-
digkeit an einen anderen Staat wäre im Übrigen
auch verfassungsrechtlich unzulässig.

e. Eine vergaberechtskonforme Lösung ist kaum
denkbar, ohne dass Deutschland stärker in die Ver-
antwortung für die feste Fehmarnbelt-Querung
gezogen wird. Eine solche Lösung entspricht aber
nicht mehr dem unterzeichneten Staatsvertrag.
Dieser basiert auf der Grundidee, dass Finanzie-
rung und Durchführung des Vorhabens allein
Sache Dänemarks sind. Das Projekt soll gerade
kein deutsch-dänisches Gemeinschaftsprojekt
sein.

7. In mehreren Anträgen wurden die Kritik am Bauprojekt
aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Grün-
den bereits ausführlich begründet (u. a. Antrag Frak-
tion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/3668).

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,
den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und die Entschei-
dung über das Projekt durch den Bundestag einzuleiten,
wenn die ausstehenden Untersuchungsergebnisse vor-
liegen und alle rechtlichen Fragen umfassend geklärt
sind.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den folgen-

vor, dass Dänemark seine Rechte und Pflichten als
Konzessionär an eine Projektgesellschaft über-

den Entschließungsantrag eingebracht (Ausschussdruck-
sache 16(15)1416):

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13261

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Gemengelage aus ökologischen und ökonomischen
Risiken des Projektes einer festen Querung über den
Fehmarnbelt ist nach wie vor unübersichtlich. Dies
machte eine im Verkehrsausschuss des Deutschen Bun-
destages am 6. Mai 2009 stattgefundene Experten-An-
hörung deutlich. Für eine fundierte Entscheidung maß-
gebliche Untersuchungen stehen noch aus. Eine Ab-
wägung der Chancen und Risiken des Projektes einer
festen Querung über den Fehmarnbelt durch die Ab-
geordneten des Deutschen Bundestages ist auf dem
heutigen Kenntnisstand daher nicht möglich.

Diese Kritik teilt der Bundesrechnungshof ausdrücklich.
Er rügt in mehreren Stellungnahmen, dass bisher weder
die Kosten für den Ausbau und die Erhaltung der Stra-
ßenhinterlandanbindung noch die Kosten für den Aus-
bau und die Instandhaltung der Schienenhinterland-
anbindung exakt beziffert seien. So bemängelt der Bun-
desbeauftragte, dass es für die jetzt einzugehenden inter-
nationalen vertraglichen Verpflichtungen weder eine
abgeschlossene Vorplanung noch eine fundierte Kosten-
schätzung gäbe.

Zudem bemängelt der Bundesrechnungshof, dass es bis-
her für die internationalen vertraglichen Verpflichtun-
gen weder eine abgeschlossene Vorplanung noch eine
fundierte Kostenschätzung gäbe. Auch die Finanzierung
des Projekts aus europäischen TEN-Mitteln sei noch
nicht gesichert. Zudem seien nach einem Papier des
Bundesministeriums für Großprojekte Kostensteigerun-
gen von 60 bis 100 Prozent prognostiziert worden. Ins-
gesamt müsse mit deutlichen Kostensteigerungen des
Projektes gerechnet werden.

Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass dem Parla-
ment keine aktuellen Zahlen zu den Kosten der deut-
schen Hinterlandanbindung aus dem Bundesverkehrs-
ministerium vorlägen. Das Ministerium rechne mit
Zahlen, die auf Preisen aus dem Jahr 2002 basieren. Da-
nach soll der Ausbau der Straßen- und Schienen-
anbindung auf deutscher Seite rund 840 Millionen Euro
kosten. Dagegen hält der Bundesrechnungshof wegen
steigender Preise und Folgekosten eine Verdoppelung
der Kosten auf rund 1,7 Milliarden Euro allein für die
deutsche Hinterlandanbindung für möglich.

Der Bundesrechnungshof mahnt in seiner Stellung-
nahme zudem an, dass die dem Projekt zugrunde geleg-
ten Verkehrsprognosen zu optimistisch seien und wich-
tige Rahmenbedingungen außer Acht gelassen wurden.
Letztlich kommt der Bericht zu dem Schluss, dass sich
das Projekt einer festen Querung über den Fehmarnbelt
nicht refinanzieren wird. Trotz der zugesagten Risiko-
übernahme durch Dänemark würde damit für Deutsch-
land der Druck entstehen, sich an der Verbindung finan-
ziell zu beteiligen. Insgesamt seien die finanziellen Aus-
wirkungen des Bauvorhabens auf zukünftige Haushalte
für den Gesetzgeber bislang nicht transparent.

Da diese Daten jedoch wichtige Informationen für die
Mitglieder sowohl des Bundestages als auch des Bun-

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,
1. die Entscheidung über den Entwurf eines Gesetzes zu

dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung in
die 17. Legislaturperiode zu verschieben,

2. weitere Untersuchungen vorzunehmen, um so sicher-
zustellen, dass die bestehenden ökologischen und
ökonomischen Risiken des Projekts einer festen Que-
rung über den Fehmarnbelt ausreichend beleuchtet
werden und die Kritik des Bundesrechnungshofes
ernst genommen wird,

3. und den Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung im
Sinne der Anregungen des Bundesrechnungshofes
nachzubessern.

Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für eine Feste
Fehmarnbeltquerung aus. Sie wies darauf hin, dass es hier
um ein TEN-Projekt gehe, welches von der Europäischen
Union bereits vor dem Abschluss des Staatsvertrages geför-
dert worden sei, was die Bedeutung unterstreiche, welche
die EU dem Projekt beimesse. In der Anhörung des Aus-
schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sei auch
deutlich geworden, dass die internationale Kooperation
durch ein solches Projekt gefördert werde. Die Erwartungen
in Bezug auf das Projekt seien groß und sie gehe davon aus,
dass dies auch entsprechende Investitionen nach sich ziehen
werde. Das Projekt biete die Chance, die Metropolregionen
Hamburg und Kopenhagen enger zusammenzuführen, denn
die Erfahrung zeige, dass eine Fahrzeitverkürzung von 1 bis
2 Stunden viel ausmache. Man begrüße es daher, dass man
nun vor der Realisierung einer Festen Fehmarnbeltquerung
stehe. Zu der Kritik an dem Projekt bemerkte sie unter ande-
rem, es sei widersprüchlich, wenn man gleichzeitig vor ei-
ner Zunahme des Verkehrs warne und den wirtschaftlichen
Sinn des Projektes in Frage stelle, weil kein zusätzlicher
Verkehr zu erwarten sei.

Die Fraktion der SPD stellte fest, sie habe sich in zahl-
reichen Gesprächen umfassend über die Argumente für und
gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung informiert. Im Ergeb-
nis seien die Argumente, die für eine Realisierung des Pro-
jektes sprächen, tragend. Sie lobte die Bundesregierung für
den Abschluss des Staatsvertrags, welcher das Ergebnis
eines langen Diskussionsprozesses sei. Der Vertrag sei die
Grundlage dafür, dass jetzt weitere Untersuchungen erfolg-
ten. Die Umweltstudie aus dem Jahr 2006 sei zu dem Ergeb-
nis gekommen, dass das Projekt realisierbar sei, dass aber
noch Fragen zu beantworten seien. Dies sei auch das Ergeb-
nis der Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung. Die verschiedenen Alternativen müssten
nun im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens unter
Beachtung des Umweltrechts und unter Berücksichtigung
privater und öffentlicher Belange geprüft werden. Mit der
Zustimmung zu dem Staatsvertrag unterstützte man daher
ein vernünftiges Verfahren. Bei einem Ratifizierungsgesetz
könne man nur zustimmen oder ablehnen, aber keine Ände-
rungen vornehmen. Die Gegner des Projektes forderten
desrates seien, mahnt der Bericht gleichzeitig an, den
vorliegenden Staatsvertrag dringend nachzubessern.

Änderungen, um den Vertrag insgesamt zu verhindern. Dies
lehne sie ab.

Ratifizierungsgesetz werde man aber zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnte das Projekt einer Festen
Querung über den Fehmarnbelt ab. Ihre grundsätzliche Kri-
tik an dem Projekt habe sie in ihrem Entschließungsantrag
(Ausschussdrucksache 16(15)1410) deutlich gemacht. Sie
führte zudem an, das Projekt einer Festen Fehmarnbelt-
querung widerspreche dem europäischen Ziel, Verkehr von
der Straße auf das Schiff zu verlagern. Sie kritisierte, der
Staatsvertrag sei nicht lediglich die Grundlage für ein Pla-
nungsverfahren, sondern damit werde bereits der politische
Wille festgeschrieben, das Projekt zu realisieren und dafür,
entgegen den Warnungen des Bundesrechnungshofes und
von Sachverständigen, Milliarden Euro auszugeben. Sie for-
derte, eine Entscheidung über den Gesetzentwurf jedenfalls
nicht zu treffen, bevor die in ihrem Entschließungsantrag
beschriebenen europarechtlichen Bedenken ausgeräumt
seien. Sie spreche sich dafür aus, die Entscheidung über das
Projekt dem nächsten Deutschen Bundestag zu überlassen

scheidung noch bestehe eine Notwendigkeit, jetzt über das
Gesetz zu entscheiden. Es sei vernünftig, die Entscheidung
auf die nächste Wahlperiode zu verschieben.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
lehnte den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Ausschussdrucksache 16(15)1410 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ab.

Den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(15)1416 lehnte er
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfahl mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/12069 anzunehmen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Patrick Döring
Berichterstatter
Drucksache 16/13261 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion der FDP sprach sich für die Verabschiedung
des Staatsvertrages aus. Sie betonte dabei, dass der Staats-
vertrag noch keinen Planfeststellungsbeschluss beinhalte,
sondern er für die Verkehrsprojekte auf deutscher Seite
lediglich den Charakter eines Bedarfsplans habe. Wenn die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Maßstäbe, welche sie in ihren Entschließungsanträgen
forderten, bei allen Infrastrukturprojekten anlegen würden,
könnten sie keiner Infrastrukturmaßnahme mehr zustim-
men. Sie kritisierte, dass sich die Forderungen in diesen An-
trägen auch auf Fragen erstrecke, welche in der Zuständig-
keit Dänemarks lägen. Für die vor Ort geäußerten Bedenken
habe sie Verständnis; diese müsse man aber bei den konkre-
ten Planungen berücksichtigen, für welche der Staatsvertrag
überhaupt erst die Grundlage bilde. In einigen Punkten
seien die Verpflichtungen, welche Deutschland mit dem
Staatsvertrag eingehe, aus ihrer Sicht zu weitgehend. Ins-
besondere sei die Beschreibung des Charakters der Bahn-
verbindung und der Fehmarnsundbrücke viel offener zu
gestalten, um mehr Planungsspielräume zu haben. Dem

und jetzt nicht am Ende der Wahlperiode eine übereilte Ent-
scheidung zu treffen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die
Anhörung habe deutlich gemacht, dass den hohen Kosten
für das Projekt nur ein sehr fraglicher Nutzen gegenüber-
stehe. Loben könne man den Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung nur insoweit, als die Verhandlun-
gen zu dem Ergebnis geführt hätten, dass die Kosten für den
teuersten Teil des Projektes alleine von der dänischen Seite
getragen würden. Deutschland habe aber das Problem, dass
die TEN-Mittel für die Schiene auf der Grundlage von
Hochgeschwindigkeitsprojekten bewilligt worden seien,
während nun eingleisige Regionalstrecken vorgesehen wür-
den. Es sei offen, ob die europäischen Finanzmittel unter
diesen Voraussetzungen zur Verfügung stünden. Die An-
hörung habe gezeigt, dass es in Bezug auf das Projekt weiter
in erheblichem Umfang offene Fragen gebe und auch die
Bedenken aus der Region nicht ausgeräumt seien. Es gebe
derzeit weder eine ausreichende Grundlage für eine Ent-

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