BT-Drucksache 16/13260

zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE. -16/12734- Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar machen

Vom 29. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13260
16. Wahlperiode 29. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12734 –

Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar gestalten

A. Problem

Die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes haben nach Auf-
fassung der Antragsteller dazu geführt, dass viele Selbständige, die entweder in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert oder privat
krankenversichert sind, durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge
finanziell stark überfordert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
eine gesetzliche Regelung zu treffen, die für Selbständige in der GKV die Min-
destbeitragsbemessungsgrundlage und in der privaten Krankenversicherung
(PKV) die Höhe der Prämie für den Basistarif deutlich absenkt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/13260 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12734 abzulehnen.

Berlin, den 29. Mai 2009

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge
Vorsitzende

Dr. Karl Lauterbach
Berichterstatter

Berlin, den 29. Mai 2009
Dr. Karl Lauterbach
Berichterstatter
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/12734 in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn
zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
haben nach Auffassung der Antragsteller dazu geführt, dass
viele Selbständige mit sehr niedrigen Einkommen, die ent-
weder in der GKV freiwillig versichert oder privat kranken-
versichert sind, durch die Zahlung der Krankenversiche-
rungsbeiträge finanziell stark überfordert werden, weil sie
das ihnen zustehende Hartz-IV-Existenzminimum zur Be-
gleichung der Beiträge einsetzen oder Schulden machen
müssen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzliche
Regelungen zu treffen, die für Selbständige in der GKV die
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage absenken und damit
die monatlichen Mindestbeiträge von 300 bzw. knapp 200
Euro auf 125 bis 130 Euro vermindern und für Selbständige
in der PKV die Höhe der Prämie für den Basistarif auf die
Höhe der Zuwendung vom Träger der Grundsicherung be-
schränken.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
126. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu
empfehlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/12734 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 124. Sitzung
am 27. Mai 2009 die Beratungen zu dem Antrag auf Druck-
sache 16/12734 aufgenommen und abgeschlossen. Im Ergeb-
nis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/12734 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass mit dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bereits deutliche Verbes-
serungen im Hinblick auf die Beitragsbelastung von gesetz-
lich krankenversicherten Selbständigen erreicht worden

anbelange, sei man der Ansicht, dass die entsprechenden
Kosten nicht auf die Versichertengemeinschaft überwälzt
werden dürften. Vielmehr schlage man vor, dass im Falle des
Eintretens von Hilfebedürftigkeit die Kosten in voller Höhe
von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zu über-
nehmen seien. Man werde den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD betonte, dass ihr ebenso wie der Frak-
tion DIE LINKE. daran gelegen sei, das in dem Antrag auf-
gezeigte Problem einer finanziellen Überforderung von ein-
kommensschwachen Selbständigen durch Beiträge zur ge-
setzlichen oder zur privaten Krankenversicherung einer
Lösung zuzuführen. Man halte die in dem Antrag vorgeschla-
genen Regelungen jedoch für nicht sachgerecht. Insbeson-
dere halte man den Vorschlag für falsch, die Probleme von
einkommensschwachen Privatversicherten zu Lasten des
Steuerzahlers und der gesetzlich Versicherten lösen zu wol-
len. Man könne dem Antrag daher nicht zustimmen.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass sie die Analyse der
Situation zwar teilen würde, nicht aber den Lösungsansatz,
dass die anderen gesetzlich Krankenversicherten bzw. die
privat Krankenversicherten über höhere Beiträge bzw. Prä-
mien hierfür aufkommen sollten. Solche Umverteilungsleis-
tungen müssten vielmehr nach den allgemein gültigen
Bedürftigkeitskriterien des Steuer- und Transfersystems über
entsprechende Zuschüsse finanziert werden.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass es ihr
darum gehe, einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz
für alle herzustellen. Dazu müssten im Bereich der GKV die
Mindestbeiträge für Selbständige gesenkt werden. Für privat
versicherte Hilfeberechtigte wolle man ausschließen, dass
Beiträge zum Basistarif der PKV aus dem Regelsatz bestrit-
ten werden müssten. Deshalb werde die Bundesregierung
aufgefordert, das geltende offenkundig verfassungswidrige
Recht zu ändern. Dabei lasse man offen, wer statt der Hilfe-
berechtigten zu belasten sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie
teile das generelle Ziel des Antrages, Selbständige gemein-
sam mit allen anderen Bürgern nach dem Solidarmodell in
die bestehenden Versicherungen zu integrieren. Daher
stimme man dem Antrag grundsätzlich zu. Allerdings stehe
zu befürchten, dass es zu Selektionsprozessen kommen
werde, wenn der Mindestbeitrag abgeschafft werde. Es
könne sein, dass sich dann vor allem kranke und einkom-
mensschwache Selbständige für die GKV entscheiden wür-
den.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13260

Bericht des Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach

I. Überweisung seien. Deshalb sehe man in dieser Frage keinen weiteren
Handlungsbedarf. Was die privat versicherten Selbständigen

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