BT-Drucksache 16/13184

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12587- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13184
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12587 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher
Vorschriften

A. Problem

Die Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Loko-
motiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, bedarf der
Umsetzung in deutsches Recht.

B. Lösung

Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur Verankerung der Zu-
ständigkeit der Sicherheitsbehörde für die Aufgaben nach Artikel 19 Absatz 1
Satz 1 der RL 2007/59/EG, wobei die Sicherheitsbehörde die Aufgaben über-
wiegend auf Dritte übertragen kann; Anpassung der Regelungen der §§ 7d und
7e AEG zu Schulungseinrichtungen; Präzisierung der Verordnungsermächti-
gungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 16 AEG; Änderung des
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes, die es dem Eisenbahn-Bundes-
amt ermöglicht, bestimmte Aufgaben auf Dritte zu übertragen, sofern das Euro-
parecht dies zulässt und Erlass einer Mantelverordnung mit einer Verordnung
über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, Änderungen der Eisenbahn-
Bau- und Betriebsordnung (EBO) und Änderungen der Verordnung über die Ge-
bühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung
des Bundes.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Ablehnung

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/13184 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12587 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Patrick Döring
Berichterstatter

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet im We-
sentlichen Anpassungen an die Richtlinie 2007/59/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern,
welche Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der
Gemeinschaft führen. Dazu soll u. a. eine Änderung des
AEG zur Verankerung der Zuständigkeit der Sicherheits-
behörde für die Aufgaben nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 1
der RL 2007/59/EG erfolgen, wobei die Sicherheitsbehörde
die Aufgaben überwiegend auf Dritte übertragen kann. Zu-
dem sind Anpassung der Regelungen zu Schulungseinrich-
tungen und die Präzisierung von Verordnungsermächtigun-
gen vorgesehen. Durch eine Änderung des Bundeseisen-
bahnverkehrsverwaltungsgesetzes soll es dem Eisenbahn-
Bundesamt ermöglicht werden, bestimmte Aufgaben auf
Dritte zu übertragen, sofern das Europarecht dies zulässt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12587 in seiner 98. Sitzung am 27. Mai 2009 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
144. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP

habe kritisiert, dass die in dem Gesetzentwurf für das Eisen-
bahnbundesamt vorgesehene Möglichkeit, Aufgaben an
Dritte zu übertragen, zu Interessenkollisionen führen könne
und dass die Qualifizierungsverordnung für Schulungs-
einrichtungen, für welche der Gesetzentwurf eine Ermächti-
gung gebe, noch nicht vorliege. Sie sehe die Kritik als
berechtigt an und fordere, dass der Entwurf der Rechtsver-
ordnung dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung vorgelegt werde, bevor diese erlassen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie sehe die Kritik, wel-
che von der Gewerkschaft GDL an dem Entwurf geübt wer-
de, als berechtigt an. Es würden mit dieser Regelung Türen
geöffnet, Ausbildungsstandards zu reduzieren und die vor-
gesehenen großzügigen Ausnahmeregelungen sehe sie als
problematisch an.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
den Bedenken der Fraktion der FDP an und forderte, die
Rechtsverordnung dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vorzulegen, bevor diese erlassen werde.

Die Bundesregierung sagte zu, die Rechtsverordnung dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorzule-
gen, bevor sie erlassen werde.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfahl, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12587 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzu-
nehmen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Patrick Döring
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13184

Bericht des Abgeordneten Patrick Döring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12587 in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss und den Rechtsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnis im feder-
führenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12587 seiner 90. Sit-
zung am 27. Mai 2009 beraten.

Die Fraktion der FDP führte aus, die Gewerkschaft GDL

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.