BT-Drucksache 16/13059

zu dem Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 16/9552 - Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt : Gendoping

Vom 14. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13059
16. Wahlperiode 14. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
– Drucksache 16/9552 –

Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt : Gendoping

A. Problem

Doping als weitverbreiteter missbräuchlicher Einsatz von leistungsfördernden
Substanzen in betrügerischer Absicht stellt eine ernste Bedrohung sportlicher
Leistungsvergleiche und Wettbewerbe dar. Die Chancengleichheit der Konkur-
renten und die Gesundheit der Dopenden werden massiv gefährdet. Wichtige
Elemente der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports, wie die sportlichen
Grundsätze der Fairness und die Akzeptanz von Regeln, werden durch Doping
angegriffen. Ausgehend von den wachsenden Erkenntnissen der Humangenom-
forschung werden seit einiger Zeit zunehmend Befürchtungen geäußert, dass
neuartige Manipulationsmöglichkeiten auf genetischer Ebene, ein sogenanntes
Gendoping, diese Bedrohungslage verstärken werden. Hieraus ergibt sich für
den Gesetzgeber die Notwendigkeit einer frühzeitigen Befassung mit dieser Pro-
blematik. Angesichts der bislang ungegnügenden Informationslage hat der Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Vorschlag
des Sportausschusses das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) mit einer Untersuchung zum Thema „Gendoping“ beauftragt,
die mit dem vorliegenden Bericht abgeschlossen wurde.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung in Kenntnis des Berichts des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der
Geschäftsordnung – Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Gen-

doping – auf Drucksache 16/9552 durch die die Bundesregierung zu einer
Reihe verschiedener Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Umsetzung
der Initiativen im Kampf gegen Gendoping aufgefordert wird, mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/13059 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung einer Entschließung.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13059

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung – Tech-
nikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Gendoping – auf Drucksache 16/9552
folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das TA-Projekt: Gendoping hat deutlich gemacht, welche Gefahren vom Gen-
doping ausgehen. Die Aussage, dass gentherapeutische Verfahren sich nach wie
vor in frühen Entwicklungsphasen befinden, dass starke Nebenwirkungen auf-
treten und daher Erkenntnisse zu Langzeitfolgen fehlen, unterstreicht die Not-
wendigkeit, die Anwendung solcher Verfahren im Sport konsequent zu unterbin-
den.

Unter dem Begriff Gendoping wird der Missbrauch von gentherapeutischen Ver-
fahren und Verfahren bzw. Substanzen, die die Genexpression beeinflussen, ver-
standen. Diese Verfahren und Substanzen, die zu medizinisch-therapeutischen
Zwecken gedacht sind, könnten auch zur Leistungssteigerung von Athletinnen
und Athleten eingesetzt werden. Die wahrscheinlichsten Einsatzbereiche von
Gendoping liegen in der Verbesserung der Sauerstoffversorgung, dem Aufbau
der Skelettmuskulatur sowie der Energiebereitstellung.

Die Gefahren, die Gendoping mit sich bringt, sind in keinster Weise abschätzbar,
eine Anwendung birgt ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Sport-
lerinnen und Sportler. Da der Medikamentenmissbrauch zu Dopingzwecken ne-
ben dem Bereich des Leistungssports leider auch im Freizeit- und Breitensport
einen nicht zu vernachlässigendes Ausmaß erreicht hat, ist davon auszugehen,
dass in allen Bereichen potentielle Doper auch vor Gendoping nicht zurück-
schrecken. Es ist daher unerlässlich, die möglichen leistungssteigernden Verfah-
ren und Substanzen vom Sport fernzuhalten bzw. deren Anwendung effektiv zu
sanktionieren.

Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um in Kooperation mit
Experten aus der Wissenschaft und den Sportverbänden die Informationen über
mögliche Anwendungsgebiete des Gendopings zusammenzutragen und Nach-
weismöglichkeiten von Gendopingverfahren voranzutreiben. Unter anderem da-
zu waren die Forschungsmittel von 0,8 Mio. Euro (2007) auf 2 Mio. Euro (2009)
erhöht worden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● wissenschaftliche Initiativen zur Entwicklung von Nachweismethoden zur
Anwendung von Gendoping stetig voranzutreiben,

● sich an die Spitze einer kontinuierlichen vorausschauenden Bekämpfung des
Gendopings zu stellen und so Deutschland zu einer führenden Position im
Kampf gegen Gendoping zu verhelfen,

● auf europäischer Ebene, in der internationalen Staatengemeinschaft und mit
den Organisationen des Sports den Dialog mit Pharmaunternehmen auszu-
bauen, um notwendige valide Nachweisverfahren bereits parallel zur Ent-

wicklung und Erprobung der therapeutischen Verfahren zu entwickeln und
deren Bereitstellung somit zu beschleunigen,

Drucksache 16/13059 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● ein „Frühwarnsystem“ zu etablieren, indem eine kontinuierliche voraus-
schauende Beobachtung biomedizinischer und pharmazeutischer Entwick-
lungsvorhaben mit spezieller Gendopingrelevanz gewährleistet wird,

● zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um konkrete Analytikverfahren
verbessern zu können,

● die Mittel für die Dopingprävention zu erhöhen und gleiches auch von den
Ländern, der Wirtschaft, dem Sport und anderen Beteiligten einzufordern, so-
wie Aufklärungsprogramme anzubieten, die dem Einsatz von Gendoping ent-
gegenwirken.“

Berlin, den 22. April 2009

Der Sportausschuss

Dr. Peter Danckert
Vorsitzender

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

Der Sportausschuss hat die Vorlage in seiner 70. Sitzung am
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage 16/9552 in seiner

25. März 2009 abschließend beraten. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD brachten auf Ausschussdrucksache
16(5)195 den in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen
Entschließungsantrag ein.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13059

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Dagmar Freitag, Detlef Parr,
Katrin Kunert und Winfried Hermann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/9552 in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009 beraten
und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und
an den Innenausschuss, Rechtsausschuss, Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Aufgabe des Technikfolgenabschätzungs-Projektes
„Gendoping“ war die Analyse der wissenschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Dimensionen eines möglichen Gen-
dopings durch Erhebung des Standes dopingrelevanter Er-
gebnisse der Genomforschung unter besonderer Berücksich-
tung individueller und gesellschaftlicher Risiken, durch
Darstellung von Nachweis- und Kontrollmöglichkeiten ein-
schließlich des daraus resultierenden Weiterentwicklungs-
bedarfs bei einschlägigen Rechtsmaterien sowie durch
Diskussionen möglicher Präventionsansätze im Bereich In-
formation, Aufklärung und öffentlicher Debatte.

Der vorliegende Bericht bietet die derzeit wohl umfassends-
te Untersuchung zu den absehbaren Entwicklungen im
Bereich Gendoping und ihren möglichen Konsequenzen. Er
macht deutlich, dass eine Reihe neuer, meist noch in
Entwicklung befindlicher medizinisch-pharmazeutischer
Methoden und Verfahren zur illegalen Leistungssteigerung
im Sport missbraucht werden könnte. Als mögliche Einfalls-
tore werden neben dem Spitzensport das ehrgeizige Bodybil-
dung, längerfristig aber auch der Bereich der Anti-Aging-
Medizin gesehen, im Kontext einer zunehmenden gesamt-
gesellschaftlichen Tendenz zur Leistungsmanipulation im
Alltag. Neben unabsehbaren Gefahren für die Gesundheit
möglicher Anwender macht der Bericht die wachsende He-
rausforderung beim Nachweis möglicher Gendopingansätze
deutlich und zeigt die Notwendigkeit einer umfassenden
Fortentwicklung von Kontroll- und Analyseverfahren auf.
Eine Anpassung der Rechtsvorschriften sowie die Entwick-
lung zielgruppenspezifischer Aufklärungsmaßnahmen wer-
den als weitere Handlungsfelder beschrieben. Der Bericht
stellt eine hoch aktuelle und wertvolle Informationsgrund-
lage für eine parlamentarische Befassung mit diesem Sport-,
Forschungs- und Gesellschaftspolitischen bedeutenden The-
menfeld dar.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage 16/9552 in seiner
129. Sitzung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage 16/9552 in seiner 89. Sitzung am 18. März 2009 be-
raten und empfiehlt Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage 16/9552 in seiner 82. Sitzung am 18. März
2009 beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage 16/9552 in
seiner 112. Sitzung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage 16/9552 in seiner 80. Sit-
zung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt Kenntnisnah-
me.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage 16/9552 in seiner 80. Sitzung am
18. März 2009 beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat gemeinsam mit dem Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der
Vorlage am 12. März 2008 eine öffentliche Präsentation mit
den nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durchge-
führt:

– Prof. Dr. Armin Grunwald (TAB)
– Dr. Katrin Gerlinger (TAB)
– Dr. Arnold Sauter (TAB)
– Dr. Patrick Diel (Deutsche Sporthochschule Köln)
– Prof. Dr. Dieter Sturma (Institut für Wissenschaft und

Ethik e.V. (IWE))
– Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler (Universität Jena, Lehr-

stuhl für Angewandte Ethik)
– Prof. Dr. Dr. Alexander S. Kekulé (Institut für Biologi-

sche Sicherheitsforschung GmbH)
– Prof. Dr. Elk Franke (Humboldt-Universität zu Berlin)
– Dr. Rainer Pslack (Universiät Hamburg, FSP

BIOGUM/FG, Medizin)
– Andreas Singler.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Präsentation wird auf das
Protokoll der 49. Sitzung des Sportausschusses und der
56. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung vom 12. März 2008 verwiesen.
87. Sitzung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt Kennt-
nisnahme.

Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Sportausschuss in
Kenntnis des Berichts auf Drucksache 16/9552 mit den

übernehmen.

Ausgangspunkt war die Frage, ob sich unsere Sportler bald
im Genlabor auf die olympischen Spiele vorbereiten? Wich-
tig ist, dass wir unter Gendoping nicht nur den Missbrauch
gen- und zelltherapeutischer Manipulationen verstehen, bei
denen konkret in genetisches Material eingegriffen wird,
sondern auch die Beeinflussung der Genaktivität mit ande-
ren Methoden berücksichtigen.

Genau diesen Vorteil könnten sich heute Athleten durch
Gendoping verschaffen, indem sie z. B. das so genannte
Epo-Gen in die Muskeln oder die Blutbahn einschleusen.

Doch die Gefahr ist erkannt! Weltweit arbeiten Forscher
fieberhaft daran, neue Test- und Analyse-Methoden für das
Gendoping zu entwickeln. Das genetisch veränderte Blut-
dopingmittel „EPO“ lässt sich heute recht treffsicher noch
vier Tage nach der Einnahme nachweisen.

Der Bericht bildet eine fundierte wissenschaftliche Grund-
lage. Sport, Wissenschaft und Politik müssen sich nun ge-
meinsam an die Spitze einer kontinuierlichen vorausschau-
enden Bekämpfung des Gendopings stellen.

Die Fraktion der SPD erklärt: Missbrauch von Medika-
menten ist in der Regel gesundheitsschädigend. Die miss-
bräuchliche Nutzung von geeigneten Substanzen zu Doping-
zwecken gefährdet darüber hinaus auch die grundsätzlichen
Werte des fairen Wettbewerbs im Sport. Der TA-Bericht
Gendoping hat deutlich gemacht, dass sich durch den Fort-
schritt bei den gentherapeutischen Verfahren, die originär zu
Behandlung von Krankheiten entwickelt werden, neue Miss-
brauchsmöglichkeiten eröffnen, deren gesundheitliche Risi-
ken bisher in keiner Weise absehbar sind. Es ist daher drin-
gend geboten, die Gefahren rechtzeitig zu erkennen und
Nachweisverfahren ständig weiterzuentwickeln, um Gen-
dopingsünder im Sport zu entlarven. Dazu ist eine Intensi-
vierung und Vernetzung der Forschung nötig, in die auch die
pharmazeutischen Unternehmen eingebunden werden müs-
sen. Mit den Erkenntnissen aus dem TA-Bericht und der In-
itiative der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
kann sich Deutschland an die Spitze einer zukunftsweisen-
den Strategie zur Bekämpfung der Dopings, insbesondere
des Gendopings, setzen. Der saubere Sportler muss auch
weiterhin geschützt werden vor jenen Athleten, die skrupel-

aufgezeigt, wie eine intensivere Forschung finanziert wer-
den soll.

Die Fraktion DIE LINKE. enthält sich. Es stellt sich die
Frage, wie Sportlerinnen und Sportler vom Subjekt zum
Objekt werden? Ist Willensfreiheit im Sport nur noch schöne
Illusion? Was stimuliert die Selbst- und die Fremdmanipu-
lation? Hat sich die Ethik des Sports im Sinne von Fairness
überlebt?

Natürlich muss auch der Gesetzgeber auf sich ändernde Be-
dingungen in der Sportkultur reagieren. Auch dafür gibt der
TAB-Bericht Hinweise. Aber Genom- und Proteomanalysen
– und sei es nur partiell bei Sportlerinnen und Sportlern –
vorzunehmen, analog zum so genannten genetischen Finger-
abdruck aus dem Strafrechtsbereich, ist nicht nur ethisch, da-
tenschutzrechtlich und damit verfassungsrechtlich höchst
problematisch. Es würde dabei auch eine kritische Grenze
überschritten, hinter der Sportlerinnen und Sportler per se
kriminalisiert werden.

Der öffentliche Diskurs steht erst am Anfang. Es sollte sach-
lich und frei von Vorurteilen und einfachen Schuldzuweisun-
gen diskutiert werden. Dazu kann und konnte der TAB-Be-
richt und die Anhörung einen guten Beitrag leisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, das
TAB-Gutachten im Auftrag des Deutschen Bundestages sei
informativ und beunruhigend. Deutlich sei geworden, dass
Doping mit gentechnischen Mitteln und Methoden möglich
und nach Auskunft von Expertinnen und Experten auch
ziemlich wahrscheinlich sei. Gendoping stehe nicht nur ante
portas, sondern sei vermutlich schon Realität im Sport.

Als politische Konsequenzen müssten Gendoping-For-
schungsprojekte verstärkt und mit Bundesmitteln unterstützt
werden. Es mache allerdings die Dopingbekämpfung un-
glaubwürdig, wenn richtungsweisende Forschungs- und
Nachweisprojekte eher blockiert bzw. unterfinanziert wer-
den würden.

Die Koalition habe zwar das Arzneimittelgesetz zur Doping-
bekämpfung verschärft, notwendig sei aber eine Erweite-
rung zu einem eigenständigen Anti-Doping-Gesetz, denn der
bisherige Straftatbestand für „nicht geringe Mengen“ an Do-
pingmitteln sei für eine Ahndung des Gendopings ungeeig-
net.

Berlin, den 22. April 2009

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter
Drucksache 16/13059 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Ab-
wesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in
der Beschlussempfehlung wiedergegebene Entschließung
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt: Wir sind überzeugt mit
dieser Initiative die besten Voraussetzungen geschaffen zu
haben, um auf diesem wichtigen Feld eine Vorreiterrolle zu

los unerlaubte Methoden zur Leistungssteigerung nutzen.
Diese werden auch nicht vor den Gefahren des Gendopings
zurückschrecken, daher ist eine rechtzeitige Ausweitung der
Dopingbekämpfung in diesen Bereich unerlässlich.

Die Fraktion der FDP enthält sich. Der Bericht zeigt auf,
dass angesichts der schnellen und beunruhigenden Entwick-
lungen im Gendoping-Bereich dringend weiterer For-
schungsbedarf besteht. Allerdings wird in dem Bericht nicht
Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

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