BT-Drucksache 16/13055

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. -16/7035- b) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7019- c) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7020- d) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7021- e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7022- f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7023- g) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7024- h) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7025- i) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7026- j) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7027- k) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. 16/7028- l) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7029- m) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7030- n) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7031- o) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7032- p) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7033- q) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/7034- r) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/11684- s) zu dem Antrag der Fraktion der FDP -16/11236-

Vom 14. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13055
16. Wahlperiode 14. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7035 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-ÄndG)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7019 –

Keine Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Älteren
in den neuen Bundesländern bei der Überleitung von DDR-Alterssicherungen
in das bundesdeutsche Recht

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7020 –

Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen
der DDR
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7021 –

Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR
Geschiedenen

Drucksache 16/13055 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7022 –

Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige
berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder in der DDR

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7023 –

Regelung der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredelung

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7024 –

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen
in der DDR

h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7025 –

Rentenrechtliche Anerkennung für fehlende Zeiten von Land- und Forstwirten,
Handwerkern und anderen Selbständigen sowie deren mithelfenden
Familienangehörigen aus der DDR

i) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7026 –
Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen
in der DDR

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13055

j) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7027 –

Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Sozialversicherungsregelungen
für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von
im Ausland erworbenen rentenrechtlichen Zeiten

k) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7028 –

Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

l) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7029 –

Kein Versorgungsunrecht bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR

m) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7030 –

Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung
für Angehörige der Deutschen Reichsbahn

n) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7031 –

Angemessene Altersversorgung für Professorinnen und Professoren neuen
Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst, Hochschullehrerinnen und

Hochschullehrer, Beschäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher
außeruniversitärer Einrichtungen in den neuen Bundesländern

Drucksache 16/13055 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

o) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7032 –

Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Beschäftigte
des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

p) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7033 –

Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Angehörige von
Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

q) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7034 –

Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen
Intelligenz der DDR

r) zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Peter Hettlich,
Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/11684 –

Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern

s) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jan Mücke,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11236 –
Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts
in Ost und West

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13055

A. Problem

Zu Buchstabe a (Drucksache 16/7035)

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschafts-
überführungsgesetzes ist nach Auffassung der Initiatoren zwar die Anknüpfung
der in die Rente eingehenden Entgeltbegrenzung für bestimmte so genannte
staatsnahe Versorgungsberechtigte an die Einkommenshöhe (§ 6 Absatz 2
AAÜG) fallen gelassen worden. Zugleich sei jedoch mit einer Liste von be-
stimmten ausgeübten Tätigkeiten und Funktionen wieder eine Begrenzungstypi-
sierung geschaffen worden. Auch diese Regelung widerspreche den Vorgaben
des Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.

Zu Buchstabe b (Drucksache 16/7019)

Nach Ansicht der Antragsteller ist 15 Jahre nach dem Wirksamwerden des
Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und des Anspruchs- und Anwartschafts-
überführungsgesetzes (AAÜG) eine gründliche Überprüfung und umfassende
Korrektur angezeigt. Im Laufe der Zeit hätten sich Lücken in der Überführung
gezeigt, die schwierige soziale Lagen hervorbrächten.

Zu Buchstabe c (Drucksache 16/7020)

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der
DDR ist nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion mit der Nichtanerken-
nung eines DDR-typischen und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht ver-
gleichbaren Sachverhalts, wie sie der besondere Steigerungsbetrag von 1,5 bei
der Altersversorgung darstelle, eine Überführungslücke im Rentenrecht ge-
schaffen worden. Diese sei sozial ungerecht und bringe finanziell schwierige
Lebenslagen im Ruhestand hervor.

Zu Buchstabe d (Drucksache 16/7021)

Nach Auffassung der Initiatoren ist für in der DDR Geschiedene, insbesondere
für Frauen, durch die Nichtbeachtung von DDR-typischen und mit bundesdeut-
schen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten eine Überführungs-
lücke im Rentenrecht entstanden.

Zu Buchstabe e (Drucksache 16/7022)

Aus der Sicht der Antragsteller erhalten Tänzerinnen und Tänzer im Ruhestand
aufgrund fehlender Regelungen im Rentenüberleitungsgesetz zu geringe Ren-
ten. Diese Gruppe könne zumeist ihren Beruf etwa ab dem 40. Lebensjahr nicht
mehr aktiv ausüben. In der DDR seien Tänzerinnen und Tänzer bei Berufsunfä-
higkeit, vorzeitigem Ausscheiden und im Alter finanziell abgesichert gewesen.

Zu Buchstabe f (Drucksache 16/7023)

Bergleuten der Braunkohleveredlung Borna/Espenhain, die nach dem 31. De-
zember 1996 in Rente gegangen sind, werden nach Darstellung der einbringen-
den Fraktion Ansprüche auf eine Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage
gleichgestellt“ vorenthalten. Das entsprechende Überleitungsgesetz erfasse le-
diglich alle bis zu diesem Datum in Rente Gegangenen.

Zu Buchstabe g (Drucksache 16/7024)

Aus Sicht der Antragsteller ist für Personen, die in der DDR Angehörige der
Pflegestufe III und IV gepflegt haben und dafür Zeiten für die Altersversorgung
zuerkannt bekamen, eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden. Diesen
Versicherten, die wegen der Pflege weniger als 13 Stunden pro Woche arbeits-

entgeltlich tätig sein konnten, seien diese Zeiten als Versicherungsjahre aner-
kannt worden.

Drucksache 16/13055 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe h (Drucksache 16/7025)

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion ist für Land- und Forstwirte,
Handwerker und andere Selbständige sowie vor allem deren mithelfende Fami-
lienangehörige, mit der nur übergangsweisen Anerkennung von DDR-typischen
und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten,
eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden.

Zu Buchstabe i (Drucksache 16/7026)

Für Versicherte, die in der DDR den zweiten Bildungsweg absolviert haben, ist
aus Sicht der Initiatoren mit der nur übergangsweisen Anerkennung von DDR-
typischen Sachverhalten rentenrechtlich eine Überführungslücke entstanden.
Diese sei sozial ungerecht und führe zu einer finanziell schwierigen Situation im
Ruhestand.

Zu Buchstabe j (Drucksache 16/7027)

Die Antragsteller verweisen darauf, dass Ehepartner ehemaliger DDR-Diplo-
maten oder Beschäftigter im Außenhandel oft keine berufliche Tätigkeit hätten
ausüben können. Für diese Personen sei bei der Rentenüberleitung eine Lücke
entstanden. Auch denjenigen, die durch Heirat in die DDR gekommen seien, er-
gehe es so.

Zu Buchstabe k (Drucksache 16/7028)

Aus Sicht der Antragsteller ist für Versicherte, die in der DDR für Zeiten der Un-
terbrechung ihrer Erwerbstätigkeit freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung
in geringer Höhe von drei bis zwölf Mark der DDR gezahlt haben, mit der über-
wiegenden Nichtanerkennung dieses DDR-typischen und mit bundesdeutschen
Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalts eine Überführungslücke im
Rentenrecht entstanden.

Zu Buchstabe l (Drucksache 16/7029)

Gleiche Berufsgruppen in Ost und West sind nach Darstellung der Antragsteller
von gravierenden Unterschieden der Alterssicherung betroffen, da alle Zusatz-
und Sonderversorgungen der DDR in die gesetzliche Rente der Bundesrepublik
Deutschland überführt worden seien.

Zu Buchstabe m (Drucksache 16/7030)

Nach Auffassung der Antragsteller ist für die Angehörigen der Deutschen
Reichsbahn (DR) der DDR mit dem Prozess der deutschen Einheit eine histo-
risch verankerte besondere Alterssicherung durch das Rentenüberleitungsgesetz
liquidiert worden. Auch die Zusammenführung beider deutschen Bahnen im
Eisenbahnneuordnungsgesetz 1993 sei nicht genutzt worden, um eine den
ursprünglichen Zusagen entsprechende Altersversorgung zu schaffen. Dadurch
seien erhebliche Unterschiede in der Alterssicherung vergleichbarer Berufs-
gruppen zwischen Ost und West entstanden.

Zu Buchstabe n (Drucksache 16/7031)

Professorinnen und Professoren neuen Rechts sind aus Sicht der Antragsteller
gegenüber ihren Berufs- und Altersgefährten in den alten Bundesländern oder
mit bundesdeutscher Biografie bei der Altersversorgung benachteiligt. Das gelte
auch für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst, Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer sowie für Beschäftigte anderer wissenschaftlicher, universi-
tärer und außeruniversitärer Einrichtungen in den neuen Bundesländern mit

DDR-Biografie. Für die Zeit bis 1990 sei vielfach nur eine durch die Beitrags-
bemessungsgrenze begrenzte Rente ermittelt worden. Für die Zeit ab 1990 wirke

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13055

sich die verspätete Verbeamtung beziehungsweise eine verspätete Aufnahme in
die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) negativ aus.

Zu Buchstabe o (Drucksache 16/7032)

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion erfüllen die mit der deutschen
Einheit geschaffenen Regelungen zur Übernahme für Weiterbeschäftigte im öf-
fentlichen Dienst in die beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik
Deutschland beziehungsweise in die Zusatzversorgung des Bundes und der Län-
der (VBL) nicht die Ansprüche an eine Gleichbehandlung. Da für die Pensions-
ermittlung nur die Zeiten der Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland
als ruhegehaltsfähig bewertet würden, ergebe sich meist nur ein Mindestruhe-
standsgehalt, das noch durch eine Höchstgrenze gemindert würde.

Zu Buchstabe p (Drucksache 16/7033)

Nach Auffassung der Antragsteller erfüllen die mit der deutschen Einheit ge-
schaffenen Regelungen zur Übernahme von weiterbeschäftigten Angehörigen
von NVA, Zoll und Polizei der DDR bei Bundeswehr, Zoll und Polizei der Bun-
desrepublik Deutschland in das Beamtenrecht nicht die Ansprüche an Gleich-
behandlung gleicher Berufsgruppen in Ost und West. Da für die Pensionsermitt-
lung nur die Zeiten der Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland als
ruhegehaltsfähig bewertet würden, ergebe sich meist nur ein Mindestruhestands-
gehalt.

Zu Buchstabe q (Drucksache 16/7034)

Nach Auffassung der Antragsteller haben unpräzise Regelungen zur Altersvor-
sorge der technischen Intelligenz zu Differenzen bei der Auslegung der Verord-
nung geführt – insbesondere darüber, welcher Personenkreis einbezogen werden
sollte. Eine Präzisierung durch das Bundessozialgericht habe das Problem nicht
gelöst.

Zu Buchstabe r (Drucksache 16/11684)

Die Antragsteller verweisen darauf, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen
Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren
Gatten ausgeschlossen sind. Eine Frau aus den alten Bundesländern, deren Ehe
vor 1977 geschieden worden sei, könne dagegen Geschiedenenwitwenrente be-
ziehen, wenn ihr geschiedener Ehemann ihr vor seinem Tod Unterhalt gezahlt ha-
be. Eine Frau aus den neuen Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wor-
den sei, habe keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente – auch dann nicht,
wenn ihr Mann gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen sei. Der
Versorgungsausgleich trat erst 1992 nach dem Einigungsvertrag in Kraft. Bei der
Überleitung der gesetzlichen Rentenversicherung sei die Bundesregierung von
der Annahme ausgegangen, dass Frauen in der DDR ihre Erwerbsarbeit selten zu-
gunsten der Kindererziehung unterbrochen oder eingeschränkt hätten. Das stell-
ten Geschiedene aus den neuen Bundesländern in Frage.

Zu Buchstabe s (Drucksache 16/11236)

Bei der Überleitung der nach DDR-Recht bestehenden Rentenanwartschaften,
die im Grundsatz auf Beitragsäquivalenz beruhten, ins Sechste Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB VI) sind nach Einschätzung der Antragsteller im Wesentlichen
drei Gruppen von Versicherten im Verhältnis zu anderen Versicherten mit DDR-
Arbeitsbiographien nachteilig betroffen: Erstens solche Versicherten, die aus
unterschiedlichen Gründen zu DDR-Zeiten keine Rentenversicherungsbeiträge
zu bestimmten Altersvorsorgesystemen leisteten; zweitens solche Versicherten,

die zu DDR-Zeiten über Rentenansprüche verfügten, die aber nicht mit dem
SGB VI kompatibel waren und daher nicht überführt wurden; drittens Versicher-

Drucksache 16/13055 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

te, deren Anwartschaften im Zuge der Überleitung in das SGB VI und nicht in
andere Versorgungssysteme übergeleitet wurden.

Die Lösung des Problems könne nicht darin bestehen, allen Forderungen in vol-
lem Umfang nachzugeben. Dies würde entweder zu ungerechtfertigten Besser-
stellungen gegenüber Versicherten in den alten Ländern führen oder zu Besser-
stellungen gegenüber anderen Versicherten in den neuen Bundesländern.

B. Lösung

Zu Buchstabe a (Drucksache 16/7035)

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion sollen die Eingriffe in das Renten-
recht für alle im Partei- und Staatsapparat der DDR tätigen Personen beseitigt
werden, indem die Entgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Berech-
nung der Rentenansprüche und -anwartschaften eingehen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/7035 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus
der Fraktion der SPD

Zu Buchstabe b (Drucksache 16/7019)

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antrag-
steller auffordern, die Wirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes (einschließ-
lich AAÜG) zu überprüfen. Vorgelegt werden sollten Regelungen, die zu-
mindest die unter Abschnitt A aufgeführten Problemfelder lösten. Zu den bisher
nicht geregelten Sachverhalten gehöre unter anderem der besondere Steige-
rungsbetrag bei Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR.
Behandelt werden müssten auch Versorgungen, die zu DDR-Zeiten bestimmte
Berufsgruppen beziehungsweise Tätigkeitsbereiche umfasst hätten, bei denen
aber Versorgungszusagen unterblieben seien.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7019 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c (Drucksache 16/7020)

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antrag-
steller auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die den Anspruch auf
eine besondere Behandlung der Zeiten, in denen Versicherte im Gesundheits-
und Sozialwesen der DDR gearbeitet haben, für die Alterseinkünfte wahre.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7020 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe d (Drucksache 16/7021)

Nach dem Willen der Initiatoren soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für in der DDR
Geschiedene Lebensstandardsicherung und Vertrauensschutz für die Alters-
sicherung gewährleiste. Dazu solle entweder ein für die Ehezeit fiktiver Versor-
gungsausgleich vorgenommen werden, oder die nach DDR-Recht erworbenen
Ruhestandsanwartschaften der Geschiedenen sollten dynamisiert werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7021 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE

LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/13055

Zu Buchstabe e (Drucksache 16/7022)

Der Deutsche Bundestag fordert nach dem Willen der Antragsteller die Bundes-
regierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für Ballettmitglieder
aus der DDR, für die mit der Einheit Deutschlands eine Versorgungslücke ent-
standen sei, die in der DDR erhaltene Versorgungszusage in einer für jetzige
Verhältnisse mindestens Existenz sichernden Höhe garantiere.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7022 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe f (Drucksache 16/7023)

Der Deutsche Bundestag fordert nach dem Willen der antragstellenden Fraktion
die Bundesregierung auf, eine rechtliche Regelung vorzulegen, die

1. den betroffenen Bergleuten des ehemaligen Bergbaubetriebes Braunkohle-
veredlung Borna/Espenhain rückwirkend für die Zeit ihrer Tätigkeit im Berg-
baubetrieb vom 1. Juli 1968 bis zur endgültigen Stilllegung am 31. Dezember
1996 die nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vorgesehenen
Rentenzusatzleistungen als „bergmännische Tätigkeit unter Tage gleich-
gestellt“ gewährten,

2. die Knappschaft veranlassten, gemäß Tarifvertrag die Rente für Bergleute der
Braunkohleveredlung mit „bergmännischer Tätigkeit“ entsprechend neu zu
berechnen und nachzuzahlen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7023 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe g (Drucksache 16/7024)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundesre-
gierung auffordern, eine gesetzliche Regelung für Personen vorzulegen, die in
der DDR Angehörige der Pflegestufe III und IV gepflegt haben und dafür mit
dem durchschnittlich pro Monat erzielten Entgeltpunkt aus der Beitragszeit bis
zum 31. Dezember 1996 bewertet worden seien (Lückenausgleich nach § 72 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7024 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Buchstabe h (Drucksache 16/7025)

Der Deutsche Bundestag fordert nach dem Willen der Initiatoren die Bundes-
regierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Zeiten, in denen Ver-
sicherte in der DDR

a) vor dem 1. März 1959 Mitglied einer landwirtschaftlichen Produktionsgenos-
senschaft gewesen seien,

b) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als mithelfende Fami-
lienangehörige selbständiger Land- und Forstwirte tätig gewesen seien oder

c) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als Selbständige oder

deren mitarbeitende Ehegatten tätig gewesen seien, als Zeiten versicherungs-
pflichtiger Tätigkeit anerkenne.

Drucksache 16/13055 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7025 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe i (Drucksache 16/7026)

Der Deutsche Bundestag fordert nach dem Willen der antragstellenden Fraktion
die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Zeiten, in
denen Versicherte in der DDR einen zweiten Bildungsweg über Studium oder
eine ordentliche Aspirantur zurückgelegt haben, als Zeiten einer versicherungs-
pflichtigen Tätigkeit anerkenne.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe j (Drucksache 16/7027)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Zeiten, in
denen Versicherte

a) vor dem 3. Oktober 1990 außerhalb der DDR eine Beschäftigung ausgeübt
hätten, für die nach den im Aufenthaltsstaat geltenden Rechtsvorschriften
eine Pflichtversicherung bestanden habe oder nach den in der DDR geltenden
Rechtsvorschriften bestanden habe, sich vor dem 3. Oktober 1990 im Rah-
men der dienstlichen Entsendung von Ehepaaren außerhalb der DDR auf-
gehalten hätten, ohne selbst eine berufliche Tätigkeit auszuüben, oder

b) sich vor dem 3. Oktober 1990 im Rahmen der dienstlichen Entsendung von
Ehepaaren außerhalb der DDR aufgehalten haben, ohne selbst eine berufliche
Tätigkeit auszuüben, als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerken-
ne.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7027 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe k (Drucksache 16/7028)

Nach dem Willen der Initiatoren soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, die Zeiten, in denen Versicherte in der DDR freiwillige Beiträ-
ge gezahlt haben, durchgängig und in jeder Höhe als rentenrechtlich wirksam
anzuerkennen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7028 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe l (Drucksache 16/7029)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auffordern, ein befristetes Versorgungssystem „sui generis“ einzurich-
ten. Dieses Versorgungssystem besonderer Art gewähre Leistungen für Ver-
sicherte, die vormals Zusatzversorgungsleistungen der wissenschaftlichen,
pädagogischen, medizinischen, künstlerischen und technischen Intelligenz be-

zogen hätten. Außerdem sei es gedacht für Leiter spezieller Wirtschaftsbereiche,
für Mitarbeiter des Staatsapparats, der Parteien und gesellschaftlichen Organi-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13055

sationen, die Sonderversorgungssystemen von Schutz und Sicherheitsorganen
zugeordnet gewesen seien, die über die begrenzten Ansprüche der gesetzlichen
Rente hinausgingen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7029 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe m (Drucksache 16/7030)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auffordern, eine Regelung vorzulegen, die Zusagen aus der Altersver-
sorgung der Deutschen Reichsbahn für anspruchsberechtigte Angehörige der
Deutschen Reichsbahn aus der DDR einlöse und ehemalige Reichsbahner aus
Berlin (West) einbeziehe und die Finanzierung dem Bund als Rechtsnachfolger
der Deutschen Reichsbahn übertrage.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7030 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe n (Drucksache 16/7031)

Nach dem Willen der Initiatoren soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die den beamteten Pro-
fessoren neuen Rechts sowie den weiteren beamteten Wissenschaftlern in Lehre
und Forschung mit DDR-Erwerbsbiografie eine ab Oktober 1990 zählende
Altersversorgung über das Beamtenversorgungsgesetz zuerkenne. Professoren
neuen Rechts sowie weitere Wissenschaftler an universitären und außeruniver-
sitären Einrichtungen, die ihren Dienst nach 1990 fortgesetzt haben, ohne zu
Beamten ernannt worden zu sein, sollten nachträglich mit Wirkung ab Oktober
1990 in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aufgenom-
men werden. Die Kosten für die Nachversicherung solle der Bund übernehmen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7031 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe o (Drucksache 16/7032)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die folgende Vor-
gaben umsetze: Die Altersversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz sei
mit lückenloser Wirkung in den Fällen zuzugestehen, in denen die Verbeamtung
erst später erfolgt sei, eine Tätigkeit aber unmittelbar nach dem 2. Oktober 1990
fortgesetzt worden sei. Für die Weiterbeschäftigten, die in die VBL aufgenom-
men worden seien, sei eine lückenlose Versorgung seit 3. Oktober 1990 zu ge-
währleisten.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7032 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe p (Drucksache 16/7033)
Nach dem Willen der Initiatoren soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, eine gesetzliche Regelung nach folgenden Vorgaben vorzule-

Drucksache 16/13055 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gen: Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten sollten aus der Liquidierung von
Sonderversorgungsansprüchen herausgenommen werden und die in der DDR
absolvierten Zeiten bei Armee, Zoll und Polizei als Vordienstzeiten für die
Altersversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7033 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe q (Drucksache 16/7034)

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung zu einer rechtlichen Regelung auffordern. Diese solle bei der Er-
mittlung einer Rente nach dem Rentenüberleitungsgesetz in das Zusatzversor-
gungssystem der technischen Intelligenz alle Absolventen einer Hoch- oder
Fachschule oder einer Universität der DDR ausnahmslos einbeziehen, die in Un-
ternehmen entgeltlich beschäftigt worden seien und die nach objektiven Krite-
rien zu diesem Versorgungssystem gehörten. Das dabei erzielte Arbeitseinkom-
men bis zum 30. Juni 1990 solle als renten- und versorgungsbegründend
gewertet werden und die derzeit praktizierten Stichtagesregelungen hinsichtlich
von Unternehmensumwandlungen wegfallen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7034 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

Zu Buchstabe r (Drucksache 16/11684)

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antrag-
steller auffordern, eine Regelung zu Gunsten von Frauen einzuführen, die vor
1992 in den neuen Bundesländern geschieden wurden und die wegen Kinder-
erziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. Darüber
hinaus sollten in Anlehnung an den Versorgungsausgleich die individuellen An-
sprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt werden, die Summe halbiert und
dem Rentenkonto für die Ehezeit zusätzlich die Hälfte eines durchschnittlichen
Rentenanspruchs gutgeschrieben werden. Der Ausgleich sei aus Steuermitteln
zu finanzieren, da ein rückwirkender Versorgungsausgleich zu Lasten des ge-
schiedenen Ehepartners rechtlich nicht möglich sei.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11684 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

Zu Buchstabe s (Drucksache 16/11236)

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antrag-
steller auffordern, folgende Regelung zu treffen:

1. Rentenrechtliche Anerkennung von Arbeitszeiten von Land- und Forstwir-
ten, Handwerkern und anderen Selbständigen sowie mithelfenden Familien-
angehörigen in der DDR: Diese Personen waren bis 1970 nach DDR-Recht
nicht sozialversichert. Daher wurden ihnen – abgesehen von einer Über-
gangsfrist bis Ende 1996 – keine Ansprüche im SGB VI im Rahmen der Ren-
tenüberleitung gutgeschrieben. Ihnen solle die Möglichkeit zur freiwilligen

nachträglichen Entrichtung von Beiträgen in der Rentenversicherung gege-
ben werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/13055

2. Bei der Rentenberechnung nach DDR-Recht wurde Beschäftigten im Ge-
sundheits- und Sozialwesen der DDR (mittleres medizinisches Personal) ein
besonderer Steigerungssatz berücksichtigt, für den aber keine Beiträge ent-
richtet wurden. Daher wurde dieser besondere Steigerungssatz nicht in das
SGB VI übernommen. Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, bis
zur Höhe des Steigerungssatzes durch freiwillige nachträgliche Entrichtung
von Rentenversicherungsbeiträgen höhere Rentenansprüche zu erwerben.

3. Übersiedler vor 1990: Personen, die einen Ausreiseantrag in die Bundesrepu-
blik Deutschland gestellt hatten, konnten keine Rentenzahlung in der DDR
erwarten. Einige zahlten daher nicht in die Freiwillige Zusatzrentenversiche-
rung (FZR) ein. Seit 1996 wirkt sich das für diesen Personenkreis Renten
mindernd aus. Dieses Ergebnis sei nicht wünschenswert. Die Betroffenen
sollten daher die Möglichkeit zur Nachzahlung ihrer FZR-Beiträge erhalten.

4. Versicherte mit Pflegezeiten in der DDR: Nach 1996 wurden Pflegezeiten,
die im DDR-Rentenrecht über die Anzahl der Beitragsjahre berücksichtigt
wurden, nicht mehr im SGB VI anerkannt. Dadurch entstehen den Betrof-
fenen Versorgungslücken. Es solle die Möglichkeit zur nachträglichen frei-
willigen Entrichtung der Beiträge geschaffen werden.

5. Freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung zu DDR-Zeiten wurden, bei ge-
ringem Umfang unterhalb des freiwilligen Mindestbeitrags nach dem
SGB VI, im Zuge der Rentenüberleitung nicht in das SGB VI übernommen.
Hier solle die Möglichkeit zur Aufstockung in Form freiwilliger nachträg-
licher Beiträge gegeben werden, so dass sie die notwendige Mindesthöhe für
einen Rentenanspruch nach dem SGB VI erreichten.

6. Nach Ausscheiden aus dem Beruf durften Mitglieder des DDR-Staatsballetts
eine berufsbezogene Zuwendung erwarten. Diese Regelung wurde nicht in
das bundesdeutsche Recht überführt. Wie Tanzgruppenmitgliedern als Ver-
sicherten der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen sollten sie die Mög-
lichkeit bekommen, entsprechend der Höhe der Versorgungsanwartschaften
von Tänzern in den alten Ländern eine Rentenanwartschaft durch nachträg-
liche freiwillige Beiträge aufzubauen und sich ihre Ansprüche auszahlen zu
lassen.

7. Beschäftigte der Braunkohleveredelung Carbo-Chemie wurden aufgrund
ihrer Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen bei der Altersabsicherung
mit zusätzlicher Altersversorgung bedacht. Die mit dieser Gleichstellung ver-
bundenen Vorteile wurden ihnen mit der Rentenüberleitung nur befristet ge-
währt. Die Rechtsprechung hat die von den Betroffenen vorgebrachten Argu-
mente des Vertrauensschutzes nicht gestützt. Ihnen solle nun die Möglichkeit
gegeben werden, durch nachträgliche freiwillige Beitragszahlung in die Ren-
tenversicherung den Verlust an Ansprüchen auszugleichen.

8. Nicht alle Mitglieder der technischen Intelligenz, die grundsätzlich zu einer
Teilnahme an einer Zusatzversorgung berechtigt waren, erhielten auch die
dafür notwendige Versorgungszusage. Die von der Stichtagsregelung negativ
Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, durch Zahlung nachträglicher
freiwilliger Beiträge einen Anspruch in der Höhe der jeweils einschlägigen
Zusatzversorgung zu erhalten.

9. Einige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit
fortgesetzt haben und um das Jahr 2000 in Ruhestand gingen, erhielten nur
eine geringe oder keine Beamtenversorgung oder keine Ansprüche aus der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, weil sie die dafür notwendige
Wartezeit von fünf Jahren nicht aufwiesen. Den Betroffenen solle durch die

Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen die Möglichkeit gegeben wer-
den, Lücken zu schließen.

Drucksache 16/13055 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10. Bei Professoren neuen Rechts sowie anderen Beschäftigten in wissen-
schaftlichen Einrichtungen der neuen Länder wirke sich für die Zeit ab 1990
die verspätete Verbeamtung und die teilweise verzögerte Aufnahme in die
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erst ab 1997 negativ aus.
Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, die so entstandenen Ein-
schnitte in ihrer Altersversorgung durch Entrichtung nachträglicher freiwil-
liger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen.

11. Die zu DDR-Zeiten Geschiedenen, dabei insbesondere die Frauen, sind seit
der Wiedervereinigung gegenüber Geschiedenen in den alten Bundes-
ländern schlechter gestellt. Frauen hätten aber in der DDR meist schlechter
bezahlte Tätigkeiten als ihre Ehemänner ausgeübt. Die in der DDR Ge-
schiedenen sollten daher die einmalige Möglichkeit erhalten, durch nach-
trägliche Entrichtung freiwilliger Beiträge ihren heutigen Rentenanspruch
zu erhöhen.

12. Die ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn beklagten, dass die
Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn im Zusammenhang mit der
Sozialversicherungsrente in das SGB VI überführt worden sei. Soweit den
Betroffenen daraus Nachteile entstanden seien, sollten sie die Möglichkeit
zur nachträglichen freiwilligen Beitragsleistung erhalten.

13. Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und verlängerten Bildungs-
wegen sowie Aspiranturen: Für Versicherte, die diesen Bildungsweg durch-
laufen haben, wurden in der DDR mit einer Regelung vom 28. Juni 1990
Rentenansprüche gutgeschrieben. Die Betroffenen sollten die Möglichkeit
erhalten, nachträgliche freiwillige Beiträge für ihre Zeit im zweiten Bil-
dungsweg für höhere Versicherungsleistungen zu entrichten.

14. Freiberufliche bildende Künstler und Industriedesigner seien zu DDR-Zei-
ten gegenüber darstellenden Künstlern benachteiligt worden. Diese Un-
gleichbehandlung wurde nicht mehr in der Rentenüberleitung berücksich-
tigt. Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, durch freiwillige
nachträgliche Entrichtung von Beiträgen ihre Rentenansprüche bis zur
Höhe von Rentenansprüchen zu steigern, die darstellende Künstler über die
Zusatzversorgung der Intelligenz erhielten.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11236 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs und der Anträge.

D. Kosten

Zu Buchstabe a

Da auch beim Rentenversicherungsträger Bund keine sicheren Angaben über
die Anzahl der Betroffenen vorhanden sind, beruhten die Kostenberechnungen
auf Schätzungen. Es wird von 1 000 bis 2 000 Betroffenen ausgegangen. Kalku-
liere man eine Zeit von fünf bis zehn Jahren in dieser Tätigkeit beziehungsweise
Funktion, dann ergäben sich in einer Maximalvariante jährliche Kosten von
1,8 Mio. Euro und 3,4 Mio. Euro für etwa 1 000 über zehn Jahre Betroffene.
Die Nachzahlungen ab Juli 1993 ergäben einmalig 25,6 Mio. Euro.
Zu den Buchstaben b bis s

Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/13055

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf – Drucksache 16/7035 – abzulehnen;

b) den Antrag – Drucksache 16/7019 – abzulehnen;

c) den Antrag – Drucksache 16/7020 – abzulehnen;

d) den Antrag – Drucksache 16/7021 – abzulehnen;

e) den Antrag – Drucksache 16/7022 – abzulehnen;

f) den Antrag – Drucksache 16/7023 – abzulehnen;

g) den Antrag – Drucksache 16/7024 – abzulehnen;

h) den Antrag – Drucksache 16/7025 – abzulehnen;

i) den Antrag – Drucksache 16/7026 – abzulehnen;

j) den Antrag – Drucksache 16/7027 – abzulehnen;

k) den Antrag – Drucksache 16/7028 – abzulehnen;

l) den Antrag – Drucksache 16/7029 – abzulehnen;

m)den Antrag – Drucksache 16/7030 – abzulehnen;

n) den Antrag – Drucksache 16/7031 – abzulehnen;

o) den Antrag – Drucksache 16/7032 – abzulehnen;

p) den Antrag – Drucksache 16/7033 – abzulehnen;

q) den Antrag – Drucksache 16/7034 – abzulehnen.

r) den Antrag – Drucksache 16/11684 – abzulehnen;

s) den Antrag – Drucksache 16/11236 – abzulehnen.

Berlin, den 13. Mai 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Angelika Krüger-Leißner Anton Schaaf
Stellvertretende Vorsitzende Berichterstatter

schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mit-

und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

beratung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7034 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
Drucksache 16/13055 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Anton Schaaf

I. Überweisung und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7035 ist in der
158. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. April 2008
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführen-
den Beratung und an den Innenausschuss, den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7019 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen wor-
den.

Der Antrag auf Drucksache 16/7020 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7021 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7022 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7023 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7024 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7025 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-

schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7027 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7028 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7029 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7030 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7031 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7032 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/7033 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den
Der Antrag auf Drucksache 16/7026 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2008 an den Aus-

schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/13055

Jugend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/11684 ist in der 202. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2009 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mit-
beratung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 16/11236 ist in der 205. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 12. Februar 2009 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a (Drucksache 16/7035)

Der Innenausschuss und der Haushaltsausschuss haben
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7035 in ihren Sitzun-
gen am 15. Oktober 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7035 in seiner Sit-
zung am 13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7035 in seiner
Sitzung am 15. Oktober 2008 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

Zu Buchstabe b (Drucksache 16/7019)

Der Innenausschuss und der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung haben den Antrag auf Drucksache
16/7019 in ihren Sitzungen am 15. Oktober 2008 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 16/7019 in seiner Sitzung am
13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe c (Drucksache 16/7020)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7020 beraten und

tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe d (Drucksache 16/7021)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 16/7021 in seiner Sitzung am
13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag auf Drucksache 16/7021 in seiner Sitzung am
15. Oktober 2008 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

Zu Buchstabe e (Drucksache 16/7022)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7022 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe f (Drucksache 16/7023)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7023 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen

Zu Buchstabe g (Drucksache 16/7024)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 16/7024 in seiner Sitzung am
13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag auf Drucksache 16/7024 in seiner Sitzung am
15. Oktober 2008 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

Zu Buchstabe h (Drucksache 16/7025)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

haben den Antrag auf Drucksache 16/7025 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und

Drucksache 16/13055 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe i (Drucksache 16/7026)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7026 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe j (Drucksache 16/7027)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7027 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe k (Drucksache 16/7028)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7028 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe l (Drucksache 16/7029)

Der Innenausschuss (Sitzung am 15. Oktober 2008), der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7029 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe m (Drucksache 16/7030)

Der Innenausschuss (Sitzung am 15. Oktober 2008), der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7030 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe n (Drucksache 16/7031)

Der Innenausschuss (Sitzung am 15. Oktober 2008), der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe o (Drucksache 16/7032)

Der Innenausschuss (Sitzung am 15. Oktober 2008), der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7032 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe p (Drucksache 16/7033)

Der Innenausschuss und der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung haben den Antrag auf Drucksache
16/7033 in ihren Sitzungen am 15. Oktober 2008 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/7033 in seiner Sitzung am 13. Mai 2009 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 16/7033 in seiner Sitzung am
13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe q (Drucksache 16/7034)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 13. Mai 2009) und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7034 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen

Zu Buchstabe r (Drucksache 16/11684)

Der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie und der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben den An-
trag auf Drucksache 16/11684 in ihren Sitzungen am 13. Mai
2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a (Drucksache 16/7035)
Bau und Stadtentwicklung (Sitzung am 15. Oktober 2008)
haben den Antrag auf Drucksache 16/7031 beraten und

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes ist nach Auffassung der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/13055

Initiatoren zwar die Anknüpfung der in die Rente eingehen-
den Entgeltbegrenzung für bestimmte so genannte staats-
nahe Versorgungsberechtigte an die Einkommenshöhe (§ 6
Absatz 2 AAÜG) fallen gelassen worden. Zugleich sei
jedoch wieder eine Begrenzungstypisierung geschaffen wor-
den. Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei-
und Staatsapparat der DDR seien mit ihre Biographie betref-
fenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt worden. Diese Re-
gelung widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages
und verletze die Wertneutralität des Rentenrechts. Die Ein-
griffe in das Rentenrecht sollten für alle im Partei- und
Staatsapparat der DDR tätigen Personen beseitigt werden,
indem die Entgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die
Berechnung der Rentenansprüche und -anwartschaften ein-
gingen.

Zu Buchstabe b (Drucksache 16/7019)

Nach Ansicht der Antragsteller ist 15 Jahre nach Wirksam-
werden des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und des An-
spruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG)
eine gründliche Überprüfung und umfassende Korrektur an-
gezeigt. Im Laufe der Zeit hätten sich Lücken in der Über-
führung gezeigt, die zu schwierigen sozialen Lagen führten.
Die Bundesregierung solle Regelungen vorlegen, die zu-
mindest die unter Abschnitt A aufgeführten Problemfelder
lösten. Behandelt werden müssten auch Versorgungen aus
DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen beziehungsweise
Tätigkeitsbereiche, bei denen Versorgungszusagen unter-
blieben seien. Das gelte beispielsweise bei der technischen
Intelligenz. Eine Lösung müsse auch für die Zusatzversor-
gungen bei Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst ge-
funden werden. Dabei gehe es darum, dass insbesondere
Professoren „neuen Rechts“, Wissenschaftler an universitä-
ren und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ange-
hörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei ohne Lücken in
bundesdeutsche Versorgungen einbezogen würden.

Für Einzelheiten wird auf die entsprechende Drucksache
verwiesen.

Zu Buchstabe c (Drucksache 16/7020)

Aus Sicht der Antragsteller ist für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR
mit der Nichtanerkennung des DDR-typischen besonderen
Steigerungsbetrags von 1,5 bei der Altersversorgung eine
Überführungslücke im Rentenrecht entstanden. Diese führe
zu finanziell schwierigen Lebenslagen im Ruhestand. Dieser
Steigerungsbetrag von 1,5 sei in „Würdigung der physischen
und psychischen persönlichen Belastungen im Beruf“ er-
folgt. Viele, die im mittleren medizinischen Dienst mit eher
niedrigen Einkommen tätig waren, müssten nun mit kleinen
Renten auskommen, obwohl sie auf eine besondere Versor-
gungszusage vertraut hätten. Die Bundesregierung solle eine
gesetzliche Regelung vorlegen, mit der Ansprüche auf eine
besondere Behandlung der Versicherungszeiten im Gesund-
heits- und Sozialwesen der DDR für die Alterseinkünfte
gewahrt würden.

Zu Buchstabe d (Drucksache 16/7021)

Nach Darlegung der Initiatoren ist für in der DDR Geschie-
dene, insbesondere für Frauen, durch die Nichtbeachtung

dungen keinen Versorgungsanspruch gegeben. Nur selten
sei ein vorübergehender Unterhaltsanspruch zugestanden
worden. Die Rente sei vorrangig nach Versicherungsjahren
gezahlt worden. Die Höhe des beitragspflichtigen Ein-
kommens habe eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Bun-
desregierung solle eine gesetzliche Regelung vorlegen, die
für in der DDR Geschiedene Lebensstandardsicherung und
Vertrauensschutz für die Alterssicherung gewährleiste.

Dazu gebe es mindestens zwei Lösungswege: 1. Für die
Ehezeit werde ein fiktiver Versorgungsausgleich vorgenom-
men. 2. Die nach DDR-Recht erworbenen Ruhestandsan-
wartschaften der Geschiedenen sollten dynamisiert werden.

Zu Buchstabe e (Drucksache 16/7022)

Aus der Sicht der Antragsteller erhalten Tänzerinnen und
Tänzer im Ruhestand aufgrund fehlender Regelungen im
Rentenüberleitungsgesetz zu geringe Renten. Diese Gruppe
könne zumeist ihren Beruf ab dem 40. Lebensjahr nicht mehr
aktiv ausüben. In der DDR seien sie im Alter finanziell ab-
gesichert worden. Für Ballettmitglieder habe nach DDR-
Recht die Zuwendung 50 Prozent der monatlichen Brutto-
gage betragen. Wer ab 1. Januar 1991 noch aktiv gewesen
sei, habe sich in der Versorgungsanstalt der Deutschen Büh-
nen versichern können. Für die bereits Ausgeschiedenen sei
die berufsbezogene Versorgung zum 31. Dezember 1991 er-
satzlos eingestellt worden. Die Bundesregierung solle eine
gesetzliche Regelung vorlegen, die den Ballettmitglieder aus
der DDR, für die mit der Einheit Deutschlands eine Versor-
gungslücke entstanden sei, die in der DDR erhaltene Versor-
gungszusage in einer für jetzige Verhältnisse mindestens
existenzsichernden Höhe garantiere.

Zu Buchstabe f (Drucksache 16/7023)

Die Antragsteller verweisen darauf, dass die in der Braun-
kohleveredlung Borna/Espenhain tätigen Bergleute durch
den Umgang mit giftigen Stoffen extremen Arbeitsbedin-
gungen ausgesetzt gewesen seien. Deshalb wurde ihnen eine
zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff „bergmänni-
sche Tätigkeit unter Tage gleichgestellt“ gewährt.

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz vom 21. Juni 1991 seien
den ehemaligen Beschäftigten diese Ansprüche auf eine
Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichge-
stellt“ mehrheitlich vorenthalten worden. Die Bundesregie-
rung solle nun eine rechtliche Regelung vorlegen, die den
betroffenen Bergleuten rückwirkend für die Zeit ihrer Tätig-
keit im Bergbaubetrieb vom 1. Juli 1968 bis zur endgültigen
Stilllegung am 31. Dezember 1996 diese Rentenzusatzleis-
tungen gewähre. Außerdem solle die Knappschaft veranlasst
werden, gemäß Tarifvertrag die Rente für diese Betroffenen
nach diesen Grundsätzen neu zu berechnen und die entspre-
chende Nachzahlung vorzunehmen.

Zu Buchstabe g (Drucksache 16/7024)

Aus Sicht der Antragsteller ist für Personen, die in der DDR
Angehörige der Pflegestufe III und IV gepflegt haben und
dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt bekamen,
durch die Nichtbeachtung dieses DDR-typischen Sachver-
haltes eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden.
Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Regelung für
von DDR-typischen Sachverhalten eine Überführungslücke
im Rentenrecht entstanden. In der DDR habe es bei Schei-

Personen vorlegen, die in der DDR Angehörige der Pflege-
stufe III und IV gepflegt haben und dafür mit dem durch-

Drucksache 16/13055 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schnittlich pro Monat erzielten Entgeltpunkt aus der Bei-
tragszeit bis zum 31. Dezember 1996 bewertet worden seien
(Lückenausgleich nach § 72 des Sechsten Buches Sozialge-
setzbuch – SGB VI).

Zu Buchstabe h (Drucksache 16/7025)

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion ist für Land-
und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie
vor allem für deren mithelfende Familienangehörige mit der
nur übergangsweisen Anerkennung von DDR-typischen
Sachverhalten eine Überführungslücke im Rentenrecht ent-
standen. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Rege-
lung vorlegen, die Zeiten, in denen Versicherte in der DDR

a) vor dem 1. März 1959 Mitglied einer landwirtschaftli-
chen Produktionsgenossenschaft gewesen seien,

b) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als
mithelfende Familienangehörige selbständiger Land- und
Forstwirte tätig gewesen seien oder

c) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als
Selbständige oder deren mitarbeitende Ehegatten tätig
gewesen seien, als Zeiten versicherungspflichtiger Tätig-
keit anerkenne.

Zu Buchstabe i (Drucksache 16/7026)

Aus Sicht der Initiatoren ist für Versicherte, die in der DDR
den zweiten Bildungsweg absolviert haben, mit der nur über-
gangsweisen Anerkennung von DDR-typischen Sachverhal-
ten rentenrechtlich eine Überführungslücke entstanden. Die-
se bringe finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand
hervor. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Rege-
lung vorlegen, wonach die Zeiten, in denen Versicherte in
der DDR einen zweiten Bildungsweg über Studium und
postgraduales Studium oder eine ordentliche Aspirantur zu-
rückgelegt haben, als Zeiten einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit anerkannt werden.

Zu Buchstabe j (Drucksache 16/7027)

Nach Auffassung der Antragsteller ist für die Ehepartner
ehemaliger DDR-Diplomaten oder Beschäftigter im Außen-
handel bei der Rentenüberleitung eine Überführungslücke
entstanden. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Re-
gelung schaffen, wonach Zeiten, in denen Versicherte

a) vor dem 3. Oktober 1990 außerhalb der DDR eine
Beschäftigung ausgeübt hätten, für die nach den im Auf-
enthaltsstaat geltenden Rechtsvorschriften eine Pflicht-
versicherung bestanden habe oder nach den in der DDR
geltenden Rechtsvorschriften bestanden habe, sich vor
dem 3. Oktober 1990 im Rahmen der dienstlichen Ent-
sendung von Ehepaaren außerhalb der DDR aufgehalten
hätten, ohne selbst eine berufliche Tätigkeit auszuüben,
oder

b) sich vor dem 3. Oktober 1990 im Rahmen der dienstli-
chen Entsendung von Ehepaaren außerhalb der DDR auf-
gehalten haben, ohne selbst eine berufliche Tätigkeit aus-
zuüben, als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit
anerkannt werden sollten.

Zu Buchstabe k (Drucksache 16/7028)

Aus Sicht der Antragsteller ist für Versicherte, die in der DDR

Mark der DDR gezahlt haben, mit der überwiegenden Nicht-
anerkennung dieses DDR-typischen Sachverhalts eine Über-
führungslücke im Rentenrecht entstanden. Der Wegfall dieser
freiwillig versicherten Jahre senke die Rentenansprüche. Die
Bundesregierung solle eine gesetzliche Regelung schaffen,
wonach Zeiten, in denen Versicherte in der DDR freiwillige
Beiträge gezahlt haben, durchgängig und in jeder Höhe als
rentenrechtlich wirksam anerkannt würden.

Zu Buchstabe l (Drucksache 16/7029)

Aus Sicht der Antragsteller sind gleiche Berufsgruppen in
Ost und West von gravierenden Unterschieden der Alterssi-
cherung betroffen, da alle Zusatz- und Sonderversorgungen
der DDR in die gesetzliche Rente der Bundesrepublik
Deutschland überführt worden seien. Es solle ein befristetes
Versorgungssystem „sui generis“ eingerichtet werden. Die-
ses Versorgungssystem besonderer Art gewähre Leistungen
für Versicherte, die vormals Zusatzversorgungssystemen der
wissenschaftlichen, pädagogischen, medizinischen, künstle-
rischen und technischen Intelligenz angehört hätten und für
Leiter spezieller Wirtschaftsbereiche, für Mitarbeiter des
Staatsapparats, der Parteien und gesellschaftlichen Organi-
sationen, die Sonderversorgungssystemen von Schutz und
Sicherheitsorganen zugeordnet gewesen seien.

Zu Buchstabe m (Drucksache 16/7030)

Die Antragsteller verweisen darauf, dass für die Angehö-
rigen der Deutschen Reichsbahn (DR) der DDR mit der deut-
schen Einheit eine besondere Alterssicherung durch das
Rentenüberleitungsgesetz liquidiert worden sei. Dadurch
seien erhebliche Unterschiede in der Alterssicherung ver-
gleichbarer Berufsgruppen zwischen Ost und West entstan-
den. Die Bundesregierung solle eine Regelung vorlegen, die
die Zusagen aus der Altersversorgung der Deutschen Reichs-
bahn für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen einlöse,
ehemalige Reichsbahner aus Berlin (West) einbeziehe und
die Finanzierung dem Bund als Rechtsnachfolger der Deut-
schen Reichsbahn übertrage.

Zu Buchstabe n (Drucksache 16/7031)

Nach Auffassung der Antragsteller sind Professorinnen und
Professoren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffent-
lichen Dienst, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
sowie Beschäftigte anderer wissenschaftlicher Einrichtun-
gen in den neuen Bundesländern mit DDR-Biografie gegen-
über ihren Berufs- und Altersgefährten in den alten Bundes-
ländern oder mit bundesdeutscher Biografie bei der
Altersversorgung benachteiligt. Für die Zeit bis 1990 sei
vielfach nur eine durch die Beitragsbemessungsgrenze be-
grenzte Rente ermittelt worden; für die Zeit ab 1990 wirke
sich die verspätete Verbeamtung beziehungsweise eine ver-
spätete Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL) negativ aus. Bei gleichen oder ähnlichen
Lebensleistungen seien unübersehbare Unterschiede in der
Altersversorgung zu verzeichnen oder zu erwarten. Nicht
wenige Akademiker hätten infolge der verspäteten Verbeam-
tung und der Stichtagsregel ihres Lebensalters wegen nicht
mehr in die Altersversorgung aufgenommen werden und da-
durch auch keine Ansprüche erwerben können. Denn die
meisten Professoren sowie als leitende Wissenschaftler über-
für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit freiwilli-
ge Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 3 bis 12

nommenen Akademiker seien zwischen 50 und 60 Jahren alt
gewesen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/13055

Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Regelung vorle-
gen, die den beamteten Professoren neuen Rechts sowie den
weiteren beamteten Wissenschaftlern in Lehre und For-
schung mit DDR-Erwerbsbiografie eine ab Oktober 1990
zählende Altersversorgung über das Beamtenversorgungs-
gesetz zuerkennen. Professoren neuen Rechts sowie weitere
Wissenschaftler an universitären und außeruniversitären
Einrichtungen, die ihren Dienst nach 1990 fortgesetzt hätten,
aber nicht zu Beamten ernannt worden seien, nachträglich
mit Wirkung ab Oktober 1990 in die Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder (VBL) aufnehme, um ihnen damit
entsprechende Ansprüche für die Berechnung der Altersren-
te zu gewähren.

Zu Buchstabe o (Drucksache 16/7032)

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion erfüllen die
mit der deutschen Einheit geschaffenen Regelungen zur
Übernahme für Weiterbeschäftigte im öffentlichen Dienst in
die beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik
Deutschland beziehungsweise in die Zusatzversorgung des
Bundes und der Länder (VBL) nicht die Ansprüche an eine
Gleichbehandlung gleicher Berufsgruppen in Ost und West.
Da für die Pensionsermittlung nur die Zeiten der Beschäf-
tigung in der Bundesrepublik Deutschland als ruhegehalts-
fähig bewertet würden, ergebe sich meist nur ein Mindest-
ruhestandsgehalt. Zudem sei ein Teil nach der Weiter-
beschäftigung 1990 erst später in die Beamtenversorgung
aufgenommen worden. Da für Pensionsleistungen und Leis-
tungen der VBL eine Mindestzeit von fünf Jahren Beschäf-
tigung noch vor Rentenbeginn zurückgelegt werden müsse,
stünden nicht wenige Betroffene, die um das Jahr 2000 in
den Ruhestand gegangen seien, trotz Verbeamtung oder
VBL ohne zusätzliche Versorgung. Die Bundesregierung
solle folgende Vorgaben in einer gesetzlichen Regelung um-
setzen: Die Altersversorgung nach dem Beamtenversor-
gungsgesetz werde für die Betroffenen mit lückenloser Wir-
kung zugestanden. Für die Weiterbeschäftigten, die in die
VBL aufgenommen worden seien, sei eine lückenlose Ver-
sorgung seit 3. Oktober 1990 zu gewährleisten. Die Renten-
ansprüche aus DDR-Zeiten seien von der Liquidierung der
Zusatzversorgungsansprüche zu befreien.

Zu Buchstabe p (Drucksache 16/7033)

Nach Auffassung der Antragsteller erfüllen die mit der deut-
schen Einheit geschaffenen Regelungen zur Übernahme von
weiterbeschäftigten Angehörigen von NVA, Zoll und Polizei
der DDR bei Bundeswehr, Zoll und Polizei der Bundesrepu-
blik Deutschland in das Beamtenrecht nicht die Ansprüche
an Gleichbehandlung gleicher Berufsgruppen in Ost und
West. Da für die Pensionsermittlung nur die Zeiten der Be-
schäftigung in der Bundesrepublik Deutschland als ruhege-
haltsfähig bewertet würden, ergebe sich meist nur ein Min-
destruhestandsgehalt. Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten
müssten von der Liquidierung der Sonderversorgungsan-
sprüche befreit werden und die in der DDR absolvierten Zei-
ten bei Armee, Zoll und Polizei als Vordienstzeiten für die
Altersversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz an-
erkannt werden.

Zu Buchstabe q (Drucksache 16/7034)

Differenzen bei der Auslegung der Verordnung geführt – ins-
besondere darüber, welcher Personenkreis eingezogen
werden solle. Betroffene müssten durch die Nichteinbezie-
hung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz mit
der Anwendung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) Unterschiede bis zu 200 Euro monatlich gegen-
über den ehemaligen Berufskollegen hinnehmen. Die Bun-
desregierung solle eine rechtliche Regelung schaffen, die bei
der Ermittlung einer Rente nach dem Rentenüberleitungsge-
setz in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelli-
genz alle Absolventen einer Hoch- oder Fachschule oder
einer Universität der DDR ausnahmslos einbeziehe, die in
Unternehmen entgeltlich beschäftigt worden seien.

Zu Buchstabe r (Drucksache 16/11684)

Die Bundesregierung hat Frauen, die in der DDR geschieden
wurden, nach Darlegung der Antragsteller von einem An-
spruch auf eine Rente als Geschiedene ausgenommen. Ein
nachträglicher Versorgungsausgleich zu Lasten des geschie-
denen Ehemannes sei aus rechtlichen Gründen nicht in Frage
gekommen. Die Vorstellung, dass sich die Erwerbsverläufe
von Frauen im Osten und im Westen grundsätzlich unter-
schieden hätten, sei unzulässig verallgemeinert worden.

Mit der vorgeschlagenen Initiative solle die Lücke geschlos-
sen werden. Der Ausgleich werde auf Frauen beschränkt, die
ihre Erwerbsarbeit zu Gunsten der Erziehung von Kindern
eingeschränkt hätten. Sie erhielten so einen Ausgleich dafür,
dass sie in der Ehe nur geringe eigene Rentenansprüche hät-
ten aufbauen können. Der Rentenanspruch werde individuell
ermittelt.

Zu Buchstabe s (Drucksache 16/11236)

Die Antragsteller unterscheiden im Wesentlichen drei Grup-
pen von Versicherten, die bei der Überleitung ihrer Renten-
ansprüche Nachteile erlitten hätten. Beispielsweise Versi-
cherte, die bereits nach DDR-Recht und auch nach der
Rentenüberleitung über keine Rentenansprüche verfügten
oder von bestimmten Rentenleistungen ausgeschlossen wa-
ren. Dazu gehörten zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen ohne
Versorgungsausgleich und die Mitglieder der technischen In-
telligenz ohne Zusatzversorgungszusage. Die zweite Gruppe
seien Versicherte, deren Versorgungsansprüche nach DDR-
Recht durch die Rentenüberleitung entfielen, weil sie nicht
mit dem SGB VI kompatibel waren – etwa das mittlere me-
dizinische Personal und Mitarbeiter der Carbo-Chemie. Zur
dritten Gruppe gehörten diejenigen, deren Rentenanwart-
schaften bei der Rentenüberführung nicht genau dem Äqui-
valent nach bestehendem bundesdeutschem Recht zugeord-
net worden seien, etwa bei der Altersversorgung von DDR-
Professoren, die nach 1990 weiterarbeiteten und nach 1996
in Rente gingen.

Eine gerechte Lösung für alle Versicherten in Ost und West
könne sich nur auf dem Boden der Beitragsäquivalenz über
eine Nachversicherungslösung bzw. eine nachträgliche frei-
willige Versicherung ergeben. Die weiteren Modalitäten der
Nachversicherung seien dabei für jede Gruppe einzeln fest-
zulegen.
Nach Auffassung der Antragsteller haben unpräzise Rege-
lungen zur Altersvorsorge der technischen Intelligenz zu

Für Einzelheiten wird auf die entsprechenden Drucksachen
verwiesen.

Drucksache 16/13055 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlagen in seiner 100. Sitzung am 5. November 2008 auf-
genommen, in seiner 113. Sitzung am 28. Januar 2009 fort-
gesetzt und eine öffentliche Anhörung beschlossen. Diese
fand in der 122. Sitzung am 4. Mai 2009 statt.

Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
16(11)1351 zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige
haben an der Anhörung teilgenommen:

● Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

● Deutsche Rentenversicherung Bund

● Sozialverband Deutschland e. V. SoVD

● Sozialverband VdK Deutschland e. V. VdK

● Volkssolidarität Bundesverband e. V.

● Deutscher Führungskräfteverband

● Prof. Dr. Franz Ruland, München

● Prof. Dr. Heike Trappe, Rostock

● Dr. Hans Peter Klotzsche, Dippoldiswalde

● Peter Sack, Leipzig

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt im Zusam-
menhang mit der Überführung der Ansprüche zu bedenken,
dass es in beiden deutschen Staaten und im geeinten
Deutschland immer wieder Veränderungen des Beitrags- und
Leistungsrechts gegeben habe. Eine völlige Gleichbehand-
lung über Rentnergenerationen hinweg könne es deshalb
nicht geben. Beachtet werden müsse auch, dass völlig un-
sicher ist, ob die DDR in der Lage gewesen wäre, die von ihr
gemachten Zusagen zu erfüllen. Das geeinte Deutschland
habe in hohem Umfang Anwartschaften der Bürgerinnen
und Bürger der ehemaligen DDR übernommen, womit ein
bemerkenswerter Beitrag zum sozialen Frieden erbracht
werde – diese Aussage behalte ihre Richtigkeit trotz zahl-
reicher Streitpunkte im Zusammenhang mit der Überführung
der Anwartschaften. Dieser Beitrag sei fast ausschließlich
von den Beitragszahlungen der Rentenversicherung erbracht
worden. Weitere Angleichungen müssten steuerfinanziert er-
folgen.

Dies gelte auch, falls der Gesetzgeber sich angesichts der
meist niedrigen Alterseinkommen entschließen sollte, den
besonderen Steigerungsbetrag der Beschäftigten im Gesund-
heits- und Sozialwesen der DDR anzuerkennen. Auch bei
einer Lösung für die Situation in der DDR Geschiedener
(Drucksache 16/7021) im Sinne des Antrags müsse man be-
denken, dass dies zu einer erheblichen Besserstellung dieser
Geschiedenen im Vergleich zu entsprechenden Westdeut-
schen führe würde. Eine Lösung sei vielmehr in einer für das
gesamte Rentensystem gültigen Regelung zu suchen (ent-
sprechend für Drucksache 16/11684). Zur Regelung der
Ansprüche der Bergleute (Drucksache 16/7023) kritisiert der
DGB, dass die Stichtagsregelung eine Schlechterstellung
gegenüber den vorherigen Beschäftigten darstelle und zu er-
heblichen Leistungskürzungen führe. Die Verschiebung des
Stichtags würde eine Anerkennung einer Arbeitsleistung be-

eine Lösung ebenfalls nur auf dem Weg, rückwirkend Pfle-
gezeiten in Ost- und Westdeutschland anzuerkennen. Dies
gilt auch für die Anerkennung von Zeiten im Zweiten Bil-
dungsweg und während Aspiranturen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund äußert sich über-
wiegend ablehnend. Die Rechtsprechung habe bestätigt, dass
der Gesetzgeber bei der Rentenüberleitung im Wesentlichen
den verfassungsrechtlichen Vorgaben und Gewährleistungen
in ausreichendem Maße Rechnung getragen habe. Aus recht-
licher Sicht bestehe damit kein Anlass für eine Neugestal-
tung der Versorgungssituation der in den Anträgen benann-
ten Personengruppen. Zudem zeige sich, dass viele der in
den Anträgen vorgeschlagenen Rechtsänderungen bzw.
Rechtsgewährungen nicht zu rechtfertigende und deshalb
verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlungen
zur Folge hätten.

Gegen den Antrag der Fraktion der FDP werden rechtssyste-
matische Bedenken gegen eine Art „Selbstnachversiche-
rung“ sowie eine Aufstockung bereits entrichteter Beiträge
geltend gemacht. Zudem werfe der vorgeschlagene Lösungs-
ansatz erhebliche praktische Umsetzungsprobleme auf.

Der Sozialverband Deutschland e. V. SoVD verweist da-
rauf, dass Ziel der Rentenüberleitung ein einheitliches Ren-
tenrecht auf Basis der Lohn- und Beitragsbezogenheit gewe-
sen sei. Viele der Sonderregelungen des DDR-Rentenrechts,
die ohne Beitragsleistungen gewährt worden seien, hätten
daher nicht in das Recht der gesetzlichen Rentenversiche-
rung (SGB VI) überführt werden können, ohne dass es zu
einer Ungleichbehandlung mit ähnlich gelagerten Sachver-
halten in den alten Bundesländern oder zu erheblichen Ein-
schränkungen des Grundsatzes der Lohn- und Beitragsbezo-
genheit der Rente gekommen wäre. Mit einer Übernahme
der Sonderregelungen für bestimmte Personen- und Berufs-
gruppen zu rentenrechtlichen Zeiten in der DDR wären da-
her zwangsläufig neue – auch verfassungsrechtlich bedenk-
liche – Ungerechtigkeiten verbunden gewesen. Aus diesen
Gründen erschienen auch die Vorschläge der Fraktion DIE
LINKE. zur Schließung von Überführungslücken nicht ge-
eignet, zu mehr Gerechtigkeit bei der Rentenüberleitung zu
führen. Erforderlich seien Lösungen, die die rentenrechtliche
Situation der Betroffenen unter Beachtung des Prinzips der
Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente verbesserten. Dies
könne insbesondere durch die generelle Angleichung des
aktuellen Rentenwerts (Ost) an das Westniveau erreicht
werden.

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. VdK sieht hin-
sichtlich der Überführung von Rentenansprüchen und Ren-
tenanwartschaften aus DDR-Zeiten Überprüfungsbedarf mit
dem Ziel, bestehende besondere Härten auszugleichen.
Handlungsbedarf sieht der VdK insbesondere bei in der
DDR geschiedenen Ruheständlern und ehemaligen Ballett-
mitgliedern sowie der Berücksichtigung aller freiwilligen
Beiträge zur Aufrechterhaltung von Rentenansprüchen. Bei
notwendigen Korrekturen aufgrund der Besonderheiten des
DDR-Rentenrechts müsse aber eine Benachteiligung von
Ruheständlern in den alten Bundesländern verhindert wer-
den. So sei die rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten
der Pflege bedürftiger Angehöriger nach DDR-Recht vor
Inkrafttreten der Pflegeversicherung sachgerecht. Bei einer
deuten, die unter sehr harten Bedingungen erbracht worden
sei. Zu den Pflegezeiten von Angehörigen sieht der DGB

Korrektur durch den Gesetzgeber müssten dann aber Betrof-
fene in den alten Bundesländern bei gleichen Sachverhalten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/13055

die gleiche Rentenleistung entsprechend dem weitergehen-
den DDR-Recht erhalten. Eine zufriedenstellende Lösung
für die monierte Versorgungssituation von Wissenschaftlern
und Führungskräften der DDR sieht der Verband dagegen
nicht. Überprüft werden sollten aber Härtefälle aufgrund von
Leistungsansprüchen im Rahmen der VBL erst ab 1997.

Die Volkssolidarität Bundesverband e.V spricht sich für
ein Alterssicherungs-Überleitungsgesetz aus, das sowohl die
Überleitung weiterhin bestehender Ansprüche in die gesetz-
liche Rentenversicherung als auch die Regelung der bisher
nicht berücksichtigten zusätzlichen Alterssicherungsansprü-
che zum Gegenstand haben solle. Die von der Fraktion DIE
LINKE. eingebrachten Vorlagen böten Ansatzpunkte für
eine gesetzliche Regelung, die dem Anliegen der Volkssoli-
darität entspreche. Dies betreffe insbesondere Drucksache
16/7019 als eine Art Leitantrag. Von den in den weiteren An-
trägen formulierten Interessen unterschiedlicher Gruppen
unterstütze die Volkssolidarität insbesondere die Anträge,
die sich auf die Beschäftigen im Gesundheits- und Sozial-
wesen, pflegende Angehörige, geschiedene Ehepartner, Be-
schäftigte der Deutschen Reichsbahn, Staatsangestellte und
Angehörige der Intelligenz bezögen. Der Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ebenfalls als
geeignete Grundlage für eine gesetzliche Regelung gesehen,
der Antrag der Fraktion der FDP dagegen als ungeeignet ab-
gelehnt.

Der Deutsche Führungskräfteverband schlägt vor, dass
die vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze über
eine fiktive, verfassungskonforme Einbeziehung in die Al-
tersversorgung der technischen Intelligenz gesetzlich kodifi-
ziert werden sollten. Die Stichtagsregelung, derzufolge noch
am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung in einem Volkseigenen
oder gleichgestellten Produktionsbetrieb bestanden haben
muss, solle in Anlehnung an die seit 1998 bestehende Ver-
waltungspraxis und gemäß der Regelung des § 7 der Verord-
nung über die Umwandlung von Volkseigenen Kombinaten,
Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom
1. März 1990 dahingehend kodifiziert werden, dass allein
der Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister maß-
geblich sei. Darüber hinaus werde eine gesetzliche Klarstel-
lung des Anwendungsbereichs der VO-AVI-Tech empfoh-
len. Am Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema
kritisiert der Verband, dass die konkreten Vorschläge zu un-
bestimmt seien. Der Antrag der Fraktion der FDP sei dage-
gen ein guter Beitrag zur Lösung der in Zusammenhang mit
den Regelungen der AVITech fortbestehenden Probleme.
Allerdings würde die Schaffung einer Nachversicherungs-
möglichkeit nicht alle derzeit noch offenen Fragen klären,
insbesondere nicht die Unsicherheit über die Voraussetzun-
gen für eine rückwirkende Einbeziehung in die AVITech.
Auch wäre eine Nachversicherung vermutlich nicht für alle
Betroffenen eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
sinnvolle Option.

Prof. Dr. Franz Ruland, München, empfiehlt, dem
Vorschlag nicht zu folgen, wonach die begrenzte Berück-
sichtigung von Arbeitsverdiensten für die Versicherten bei
der Rentenberechnung nach AAÜG aufgehoben werden sol-
le, die gegenüber den Angehörigen des Ministeriums für
Staatssicherheit weisungsbefugt gewesen seien (Drucksache

16/7023, 16/7024, 16/7025, 16/7026, 16/7027, 16/7028)
sieht der Sachverständige ebenfalls keinen Handlungsbe-
darf. Die Zubilligung des DDR-Rechts beispielsweise bei
Pflege- oder Ausbildungszeiten sei nur scheinbar großzügig
gewesen. Die Berücksichtigung dieser beitragsfreien Zeiten
habe bei der Rentenberechnung nur eine bescheidene Bedeu-
tung eingenommen. Eine Gleichstellung aller in der ehema-
ligen DDR zurückgelegten Zeiten sei daher nicht möglich
gewesen. Sie hätte die Vorzüge des Rechts der ehemaligen
DDR, die aber innerhalb der dortigen Systems nur eine äu-
ßerst bescheidene Bedeutung hatten, mit den Vorzügen des
westdeutschen Rentensystems und seiner dynamischen Ren-
te kombiniert. Eine Besserstellung der betreffenden Perso-
nenkreise würde daher entsprechende Personenkreise in den
alten Bundesländern entsprechend benachteiligen, zumal in
der ehemaligen DDR die Begünstigung nicht durch entspre-
chende Beitragszahlungen erkauft worden seien. Die von der
Fraktion der Fraktion der FDP vorgeschlagene Regelung sei
extrem schwierig umzusetzen. Zudem berge jede Möglich-
keit nachträglicher Beitragsentrichtung die Gefahr der nega-
tiven Risikoselektion und sei daher sehr vorsichtig einzuset-
zen. Hinsichtlich der Anträge für eine bessere soziale Absi-
cherung von vor 1992 in der DDR geschiedenen Frauen sieht
der Sachverständige keinen rechtlichen Handlungsbedarf.
Sozialpolitisch würde die Umsetzung neue Ungerechtigkei-
ten schaffen.

Prof. Dr. Heike Trappe, Rostock, spricht sich für eine Art
Versorgungsausgleich aus, der für Frauen, die vor 1992 in
der DDR oder den neuen Bundesländern geschieden wurden
und die wegen der Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit ein-
geschränkt hätten. Dieser Ausgleich sollte nachträglich auf
individueller Ebene für die gemeinsamen Ehejahre erfolgen,
in denen diese Einschränkung der Erwerbstätigkeit zuguns-
ten der Kinderbetreuung galt. Insgesamt sei die Annahme
nicht mehr haltbar, dass Frauen in der DDR aus Rücksicht
auf ihre Familien keine Einschränkungen ihrer Erwerbstätig-
keit gemacht hätten. Dies zeige auch die besonders ungüns-
tige Situation geschiedener Frauen in den neuen Bundeslän-
dern hinsichtlich ihrer Alterseinkünfte.

Dr. Hans Peter Klotzsche, Dippoldiswalde, fordert, alle
Überführungslücken in der Altersversorgung zu schließen.
Im Einzelnen betreffe das die Beschäftigten des Gesund-
heits- und Sozialwesens der DDR, in der DDR Geschiedene,
ausgeschiedene Ballettmitglieder, Bergleute der Braunkoh-
leveredlung, mithelfende Familienangehörige von Land-
und Forstwirten, Handwerkern und andere Selbständige,
Menschen, die zweite oder geplant längere Bildungswege
absolviert haben oder im Ausland tätig bzw. langfristig mit-
gereist waren, Menschen, die Angehörige gepflegt oder sich
freiwillig zur Erhaltung ihrer Rentenanwartschaft weiter ver-
sichert haben. Außerdem seien für alle Zusatz- und Sonder-
versorgungen der DDR die liquidierten Teile zu überführen.
Das betreffe alle Sparten der Intelligenz, Beschäftigte von
Staatsapparat und Organisationen der DDR, Beschäftigte der
Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR
sowie von Armee, Polizei und Zoll.

Peter Sack, Leipzig, bescheinigt den antragstellenden Frak-
tionen, dass sie alle ihm als Rentenberater bekannten Pro-
bleme ostdeutscher Interessengruppen erfasst hätten. Nach
16/7035). Bezüglich der Anträge der Fraktion DIE LINKE.
für bestimmte Berufsgruppen (Drucksache 16/7020, 16/7022,

Lösungen sei im Rahmen des beitragsbezogenen umlage-
finanzierten Rentensystems der Bundesrepublik Deutsch-

Drucksache 16/13055 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

land zu suchen. Diesem Anliegen komme der Antrag der
Fraktion der FDP am nächsten, weil sich damit individuelle
Lösungsmöglichkeiten für fast alle ostdeutschen Interessen-
gruppen erarbeiten ließen. Zusätzlich zu dieser Änderung
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch hält der Sachverstän-
dige eine weitere Änderung des Anspruchs- und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) für erforderlich. Die
damit verbundenen Probleme ließen sich nicht über Nach-
versicherungsmöglichkeiten lösen, da es sich bei diesem
Gesetz um die Überführung nicht oder nur zum Teil beitrags-
bezogener Versorgungsregelungen der ehemaligen DDR
handele.

Für Einzelheiten wird auf die entsprechenden Drucksachen
verwiesen.

IV. Beratung und Abstimmungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf und die Anträge auf den Drucksachen 16/7035, 16/7019,
16/7020, 16/7021, 16/7022, 16/7023, 16/7024, 16/7025,
16/7026, 16/7027, 16/7028, 16/7029, 16/7030, 16/7031,
16/7032, 16/7033, 16/7034, 16/11684 und 16/11236 in sei-
ner 125. Sitzung am 13. Mai 2009 abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Frak-
tion der SPD wurde dem Deutschen Bundestag die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/7035
empfohlen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. wurde dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 16/7019 empfohlen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FPD
wurde dem Deutschen Bundestag die Ablehnung der Anträ-
ge auf Drucksache 16/7020, 16/7023, 16/7025, 16/7026, 16/
7027, 16/7028, 16/7029, 16/7030, 16/7031, 16/7032, 16/
7033 und 16/7034 empfohlen.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
der Anträge auf Drucksache 16/7021, 16/7024 empfohlen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. sowie eine Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP wurde dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 16/7022 empfohlen.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. wurde dem Deutschen Bundestag die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 16/11684 empfohlen.

men der Fraktion der FDP wurde dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/11236 emp-
fohlen.

Nachfolgend abgedruckte Änderungsanträge der Fraktion
DIE LINKE. erhielten im Ausschuss keine Mehrheit:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Für Versicherte, die in der DDR zweite bzw. vereinbart ver-
längerte Bildungswege absolviert haben, entstand mit der
nur übergangsweisen Anerkennung (1. Januar 1992 bis
maximal 31. Dezember 1996) von DDR-typischen und mit
bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sach-
verhalten rentenrechtlich eine Überführungslücke, die sozial
ungerecht ist und finanziell schwierige Lebenslagen im Ru-
hestand hervorbringt. Hier besteht gesetzgeberischer Hand-
lungsbedarf.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen,

die Zeiten, in denen Versicherte in der DDR einen zweiten
bzw. vereinbart einen verlängerten Bildungsweg über Stu-
dium und postgraduales Studium oder eine ordentliche Aspi-
rantur zurückgelegt haben, als Zeiten einer versicherungs-
pflichtigen Tätigkeit (beispielsweise im § 247 des Sechsten
Sozialgesetzbuches – SGB VI) anerkennt.

Begründung

Abweichend von Gepflogenheiten in der früheren Bundesre-
publik Deutschland wurden in der DDR der zweite Bildungs-
weg und ergänzende Bildungsstufen auch realisiert, indem
die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit aus-
schieden.

Verlängerte Bildungswege, insbesondere Studien, wurden
beispielsweise mit Leistungssportlerinnen und Leistungs-
sportlern vereinbart, um deren Entwicklung zu fördern.

Diese Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren,
fanden im Prozess der Rentenüberleitung Eingang in den Ar-
tikel 2 „Übergangsrecht nach den Vorschriften des Beitritts-
gebiets“. Das geschah für aufbauende Direktstudien im § 19
Absatz 2, Nr. 4 des Rentenüberleitungsgesetzes. Da bei post-
gradualen Studien und Aspiranturen ein vom letzten Netto-
einkommen abgeleitetes Stipendium gezahlt wurde, galten
die Zeiten für die Versicherten als fiktiv beitragsbelegt. Die
Bildungseinrichtungen entrichteten eine Pauschale – de fac-
to als Arbeitgeberbeitrag. Solche Zeiten werden mit der Ge-
neralklausel des § 19 Absatz 1 erfasst.

Damit wurden diese Zeiten, wenn überhaupt, nur für die Ver-
gleichsrentenberechnung nach DDR-Recht angewendet, die
für Personen mit Zusatzversorgungen bis 30. Juni 1995 und
für SV- und FZR-Versicherte bis 31. Dezember 1996 galt.
Seither fallen diese Zeiten für Rentenneueintritte ersatzlos
weg.

Diese Zeiten waren 1990 von der Volkskammer der DDR als
rentenrechtlich wirksam bestimmt worden („Verordnung
über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozial-
pflichtversicherung“, zuletzt geändert durch die „Verord-
nung vom 28. Juni 1990 über die Änderung und Aufhebung
Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-

von Rechtsvorschriften“). Damit war es erklärter Wille des
DDR-Gesetzgebers, diese Sachverhalte anzuerkennen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/13055

Für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler wird bei
den Rentenberechnungen nach SGB VI der Zahlbetrag dop-
pelt minimiert: zum einen dadurch, dass die Anerkennung
von Studienzeiten begrenzt ist, zum anderen, dass durch den
späteren Eintritt ins Erwerbsleben keine Entgeltpunkte aus
beitragspflichtigen Einkommen erworben werden konnten.

Der praktizierte ersatzlose Wegfall der DDR-Regelungen
wird als Entwertung von Erwerbsbiografien empfunden,
führt zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung und ist
gesetzgeberisch zu korrigieren.“

„Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alters-
sicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn und
der Deutschen Post der DDR

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Für die Angehörigen der Deutschen Reichsbahn (DR) aus
der DDR wurde mit dem Prozess der deutschen Einheit eine
historisch verankerte besondere Alterssicherung, die nach
der Einstellung in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone
im Jahre 1956 in der DDR wieder auflebte, durch das Ren-
tenüberleitungsgesetz erneut liquidiert. Mit dem Auslaufen
der Übergangsbestimmungen (nach Artikel 2 des Renten-
überleitungsgesetzes RÜG) im Dezember 1991 erfolgte eine
Berechnung der Altersbezüge für Angehörige der DR einzig
als Rente nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch SBG VI. Auch
die Zusammenführung beider deutscher Bahnen im Eisen-
bahn-Neuordnungsgesetz 1993 wurde nicht genutzt, um eine
den ursprünglichen Zusagen entsprechende Altersversor-
gung zu schaffen. Vergleichbares geschah mit der ähnlichen
besonderen Alterssicherung der Beschäftigten der Deut-
schen Post der DDR. Dadurch sind erhebliche Unterschiede
in der Alterssicherung vergleichbarer Berufsgruppen zwi-
schen Ost und West entstanden, die nicht haltbar sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, eine Regelung vorzulegen, die

1. Zusagen aus der Altersversorgung der Deutschen
Reichsbahn für anspruchsberechtigte Angehörige der
Deutschen Reichsbahn aus der DDR einlöst und ehema-
lige Reichsbahnerinnen und Reichsbahner aus Berlin
(West) einbezieht,

2. die Finanzierung dem Bund als Rechtsnachfolger der
Deutschen Reichsbahn überträgt,

3. Zusagen aus der Alterssicherung der Deutschen Post der
DDR angemessen überführt.

Begründung

Der Einigungsvertrag dokumentiert in Anlage II, Sachgebiet
H, Abschnitt III, Nr. 2 die Anwendung der §§ 11 bis 15 der
Eisenbahnerverordnung in Verbindung mit der Versorgungs-
ordnung der Deutschen Reichsbahn bis 31. Dezember 1991
und fordert in Sachgebiet F, Abschnitt II, Nr. 1 Anschlussre-
gelungen für die Zeit danach. Diese stehen im Wesentlichen
nach wie vor aus.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde zur
Klärung der Problematik der Angehörigen der Deutschen
Reichsbahn nicht annahm, bestätigte es, dass die Formulie-
rung im Einigungsvertrag „anzuwenden ist“ (z. B. bis

Angehörige der Deutschen Reichsbahn haben in der Regel
für die Alterssicherung drei Titel erworben:

– Sozialversicherungsrente (SV),

– Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) oder Zu-
satzversorgung (nach AAÜG, Anlage 1)

– Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn (AV DR).

Bis heute nicht überführt sind Teile der Zusatzversorgungen
und die Altersversorgung der DR.

Ähnlich verhält es sich mit der besonderen Altersversorgung
der Deutschen Post.

In der Rentenversicherung können die Anteile der Altersver-
sorgung ordnungspolitisch nicht eingeordnet werden; das
bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht. Die AV der
DR ist aber auch eher als eine betriebliche Leistung anzuse-
hen. Da nach Artikel 26 Abs. 1 und 2 des Einigungsvertrages
die Vermögensrechte und Verbindlichkeiten auf den Bund
übergingen, ist auch die Gewährung der Leistungen nach
der Altersversorgung der DR dort einzuordnen. Die Reali-
sierung in Form einer Abfindung ist denkbar.

Betroffen sind noch ca. 80 000 Berechtigte. Einzubeziehen
sind auch Berlinerinnen und Berliner aus dem Westteil der
Stadt, die Beschäftigte der Deutsche Reichsbahn der DDR
waren. Resultierend daraus, dass die Betriebsrechte für den
Eisenbahn- und S-Bahnverkehr in Berlin (West) der Deut-
schen Reichsbahn oblagen.

Die AV der Deutschen Post wurden durch die Aufhebung des
Beamtenstatus in der DDR nicht als Pension, sondern als
„erhöhte Sozialversicherung“ betitelt. Diese betrug bis zum
1,8-fachen der allgemeinen Sozialversicherungsrente. Gere-
gelt war dies in der „Postdienstverordnung für Mitarbeiter
der Deutschen Post“ von 1956. Nach 1974 kam es im Rah-
men einer Verwaltungsvereinfachung zur Einführung eines
Steigerungssatzes von 1,5 in der Sozialversicherung in Ver-
bindung mit dem möglichen Beitritt zur freiwilligen Zusatz-
versicherung (FZR).

In die Beratungen einbezogen waren die zahlreichen Petitio-
nen, die im Kern Verbesserungen für die einzelnen Betroffe-
nengruppen verlangen. Mit der mehrheitlichen Ablehnung
der Vorlagen wurde dem Petitum der Petenten nicht entspro-
chen.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass die Überfüh-
rung der Rentenansprüche im Zuge der deutschen Einheit
ohne Vorbild gewesen sei. Ein Vergleich mit den Problemen
der Rentensituation in Polen und Tschechien zeige, dass die
dabei gefundenen Regelungen einen Glücksfall für die Be-
troffenen darstellten. Gesetzgeberischer Nachbesserungsbe-
darf bestehe zurzeit nicht. Ein Teil der in den Anträgen der
Fraktion DIE LINKE. formulierten Anliegen sei von den
Gerichten bereits durch alle Instanzen abgelehnt worden. Ein
anderer Teil sei aus systematischen Gründen im Rentenrecht
nicht erfüllbar, schon gar nicht rückbezogen, weil die Bun-
desrepublik Deutschland kein berufsbezogenes Rentenrecht
kenne. Ein weiterer Teil liege im Grenzbereich. Dazu gehör-
ten die Regelungen für in der DDR Geschiedene, da die DDR
keinen Versorgungsausgleich hatte. Diese Gruppe dürfe man
aber nicht durch das Herausgreifen eines bestimmten Zeit-
raums auseinanderdividieren. Insgesamt halte die Fraktion
31. Dezember 1991) nicht bedeutet, diesen Sachverhalt „zu
löschen“ (BVG 1. Senat Az: 1 BvL 32/95 BvR 2105/95).

der CDU/CSU in absehbarer Zeit ein einheitliches Renten-
recht in Ost und West für notwendig. Dieses müsse aber

löffeln. Das könne man nicht verlangen, zumal diese Zusa-
gen oft nicht mit Rentenbeiträgen erworben worden seien.
Die Fraktion DIE LINKE. bleibe darüber hinaus Antworten
zur Finanzierung schuldig. Die Anträge würden abgelehnt,
wenn auch teilweise mit Bedauern. Die Lösung für offene
Fragen in Ost und West müsse im Zusammenhang mit der
Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts gefunden wer-
den. Das Thema sei für die Fraktion der SPD nicht abge-
schlossen und werde hoffentlich in der nächsten Wahlperio-
de endlich einvernehmlich gelöst. Den Antrag der Fraktion
der FDP werde die Fraktion der SPD aus voller Überzeu-
gung ablehnen. Positive Wirkung könnte er nur für ohnehin
bereits gut versorgte Menschen entfalten. Beim Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei zu kritisieren,
dass er Wechselwirkungen mit Ungerechtigkeiten für Ge-
schiedene im System West nicht berücksichtige.

Die Fraktion der FDP forderte 19 Jahre nach der Renten-
überleitung Verbesserungen. Sie wolle dafür systemkonfor-
me Lösungen. Die Nachversicherung sei dazu die am besten
geeignete Möglichkeit. Als Basis für die Nachversicherung
müsse man die damaligen Verhältnisse aufgreifen und be-
rechnen, was die Betroffenen zum damaligen Zeitpunkt in
der DDR hätten aufwenden müssen. Mit dementsprechend
vergleichsweise niedrigen Beitragszahlungen könne das ge-
wünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken erreicht
werden. Das Gegenargument einer negativen Risikoselek-
tion gegen dieses Modell müsse man hinnehmen. Knapp
20 Jahre nach der deutschen Einheit sei dies gerechtfertigt.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass nach ihrem Ein-
druck die Probleme durchaus erkannt seien. Lösungen wür-
den aber unverändert blockiert. Als Gegenargument würden

zeit gerade einmal bei 30 bis 50 Prozent der Alterskollegen
West. Die vorgelegten Versäumnisse und Ungerechtigkeiten
müssten bereinigt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumte ein,
dass es im Rahmen der Rentenüberleitung in Einzelfällen
durchaus zu Härten gekommen sei. Die Vorschläge der
Fraktion DIE LINKE. seien teilweise verfassungsrechtlich
problematisch. Teilweise versuchten sie auf unlautere Weise,
Vorteile des DDR-Rentensystems mit Vorteilen des bundes-
republikanischen Rechts zu kombinieren. Das schaffe neue
Benachteiligungen für vergleichbare Gruppen im Westen.
Akzeptanzprobleme bei den Versicherten sowie hohe Zu-
satzkosten wären die Folge. Insgesamt sollten sie auch nicht
unbedingt Menschen zugute kommen, die zu den Verlierern
der Einheit gehörten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sähe durchaus Handlungsbedarf, allerdings vor-
rangig für künftige Rentner mit längeren Zeiten der Arbeits-
losigkeit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe
zudem die Gruppe der in der DDR Geschiedenen als be-
sonders schlecht gestellt an. Daher solle zumindest für die
zwischen 1977 und 1992 Geschiedenen, die zugunsten von
Kindererziehung und Familie ihre Erwerbstätigkeit ein-
geschränkt hätten, ein Ausgleich geschaffen werden. Sozial-
politische Gründe hätten den Ausschlag gegeben, diesen
Antrag einzubringen. Es sei eindeutig, dass man bei der Ren-
tenüberleitung hier von falschen Voraussetzungen ausgegan-
gen sei. Und selbstverständlich sollten auch Männer von der
Regelung profitieren können. Überwiegend betreffe das Pro-
blem aber Frauen. Zudem solle der Antrag auf diejenigen
beschränkt werden, die tatsächlich Ausfälle bei der Rente
hätten.

Berlin, den 13. Mai 2009

Anton Schaaf
Berichterstatter
Drucksache 16/13055 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sowohl die Interessen der Bestandsrentner als auch die der
jüngeren Generation wahren. Die vorliegenden Anträge er-
füllten die Anforderungen an diese Neuregelung nicht.

Die Fraktion der SPD betonte, dass die Rentenüberführung
im Rahmen der deutschen Einheit nur durch die Belastung
des umlagefinanzierten Solidarsystems der gesetzlichen
Rente überhaupt zu finanzieren gewesen sei. Sehr viele Men-
schen hätten dadurch ein gutes Auskommen bekommen. Es
gebe natürlich auch Härtefälle – trotz der Stichtagsregelun-
gen. Doch der Grund für viele der jetzt thematisierten Pro-
bleme liege ganz wesentlich darin, dass die DDR ungedeckte
Schecks auf Renten und Zusatzleistungen ausgestellt habe.
Die Solidargemeinschaft der Versicherten solle das jetzt aus-

oft neue Benachteiligungen für vergleichbare Berufs- oder
Altersgruppen im Westen genannt. Das habe aber keinen Be-
stand, da das Leben im Osten anders als im Westen gewesen
sei. Die Menschen dort hätten sich auf die damaligen Bedin-
gungen eingestellt. Die deutlich geringeren Altersbezüge
ehemaliger Beschäftigter im Gesundheitssystem Ost bei-
spielsweise seien eine Tatsache, auf die man reagieren müs-
se. Die Differenz bestehe trotz der Rentendynamisierung.
Für Balletttänzer – als anderes Beispiel – habe es in der DDR
eben nicht die Möglichkeit der Versicherung in der Künstler-
sozialkasse gegeben. Auch wenn die Liquidierung der Ver-
sorgungen abgeschafft würde, sei nicht zu befürchten, dass
es zu einer Übervorteilung der Ostdeutschen komme. Denn
die Altersbezüge beispielsweise der Intelligenzler lägen der-

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