BT-Drucksache 16/12994

Neuregelung der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12994
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Hans-Josef Fell, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth
(Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Neuregelung der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– die Privatisierung von Gewässern aus dem Vermögen der ehemaligen DDR
neu zu regeln;

– die Seen im Besitz der öffentlichen Hand zu belassen, wenn der Gemein-
wohlnutzen der Gewässer unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Öko-
logie, Landschaftswasserhaushalt, Naherholung und Naturtourismus über-
wiegt;

– bis zu einer Neuregelung die weitere Privatisierung durch ein Verkaufsmora-
torium auszusetzen.

Berlin, den 13. Mai 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Seen sind von großer ökologischer und sozialer Bedeutung. Mit ihren weit-
läufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen sind sie wertvolle Orte der bio-
logischen Vielfalt. Darüber hinaus sind sie für die Regulierung des Landschafts-
wasserhaushalts, als landschaftsbildende Elemente sowie für Tourismus und
Fischerei unverzichtbar. Eingebettet in ihre jeweilige spezifische Landschaft mit
den dort lebenden Menschen bilden sie eine natürliche und kulturelle Einheit.
Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich für die Pflege, die Unterhaltung und

die weitere touristische Erschließung der Gewässer ein, um ihre Gemeinden
attraktiver zu machen und damit einen Beitrag für die Entwicklung der gesamten
Region zu erbringen. Dieses bürgerschaftliche Engagement verdient hohe Aner-
kennung.

Der offene Zugang zu den Seen und das Engagement der Bürgerinnen und Bür-
ger für die weitere touristische Erschließung der heimischen Gewässer werden
jedoch durch die Privatisierungsbemühungen des Bundes und der Länder ge-

Drucksache 16/12994 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
fährdet. Viele Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der
Lage, die auf ihrem Gebiet befindlichen Seen zu kaufen. Zudem ist es vor Ort
schwer vermittelbar, dass Flurstücke aus dem früheren Volkseigentum der ehe-
maligen DDR quasi auf Kosten der Steuerzahler von Kommunen wieder zurück-
gekauft werden müssen. Durch den Verkauf der Seen an Private besteht die Ge-
fahr, dass die Einwohner beispielsweise Badestellen und Stege nicht mehr nut-
zen können, Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und
sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege ver-
schlechtert. Es ist beispielsweise zu befürchten, dass private Eigentümer mit
dem Erhalt der Seen, insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmen-
richtlinie im Einzelfall überfordert sein könnten, da die Gewässergüte oftmals
von Faktoren beeinflusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen ent-
ziehen.

Seen mit überwiegender Bedeutung für ihr ökologisches Umfeld, den Land-
schaftswasserhaushalt, die Naherholung und den Naturtourismus sollten deshalb
im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben.

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