BT-Drucksache 16/12976

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12230- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Vom 12. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12976
16. Wahlperiode 12. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12230 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer
„Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

A. Problem

Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas“ vom 17. März 2000 diente dazu, einen Beschluss des Deutschen
Bundestages umzusetzen und ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas in
Berlin zunächst zu errichten und später auch zu unterhalten. Der im Stiftungs-
zweck formulierte gesetzliche Auftrag, den Entwurf des Stelenfeldes von Peter
Eisenman und den ergänzenden Ort der Information zu verwirklichen, wurde in-
zwischen umgesetzt. Neu hinzugekommen sind das Denkmal für die im Natio-
nalsozialismus verfolgten Homosexuellen und das Denkmal für die ermordeten
Sinti und Roma.

B. Lösung

Das Gesetz für die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ wird
aktualisiert und ergänzt. Zweck der Stiftung ist vorrangig die Erinnerung an den
nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stiftung soll dar-
über hinaus zur Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und zu deren
Würdigung beitragen. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung den Auftrag, das
Denkmal für die ermordeten Juden Europas mit dem Ort der Information zu un-
terhalten und zu betreiben sowie die Denkmale für die im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma sowie die verfolgten Homosexuellen zu betreuen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/12976 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12230 mit folgenden Maßgaben, im Üb-
rigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

⤠6 wird wie folgt gefasst:

㤠6

Direktor oder Direktorin

(1) Der Direktor oder die Direktorin wird vom Kuratorium für fünf Jahre be-
stellt. Die wiederholte Bestellung ist zulässig. Erster Direktor wird am … [ein-
setzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] der bisherige Geschäftsführer
der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.

(2) Der Direktor oder die Direktorin führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus
und führt die Geschäfte der Stiftung.“‘

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender und Berichterstatter

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

gesichts der herausgehobenen Bedeutung des Holocaust-
Mahnmals sei es nicht richtig, den eingeführten Namen der
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-

Stiftung zu ändern. Im Übrigen gelte es, die Neuauflage ei-
nes Streits zu verhindern, der durch eine Änderung der Be-
setzung des Kuratoriums ausgelöst würde. Es sei daher rich-
tig, die Vertreter der Opfergruppen der neuen Denkmale
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12976

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Lukrezia Jochimsen und Katrin Göring-Eckardt

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
211. Sitzung am 19. März 2009 zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitbera-
tung an den Auswärtigen Ausschuss und den Innenausschuss
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“ vom 17. März 2000 diente dazu,
einen Beschluss des Deutschen Bundestages umzusetzen
und ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin
zunächst zu errichten und später auch zu unterhalten. Der im
Stiftungszweck formulierte gesetzliche Auftrag, den Ent-
wurf des Stelenfeldes von Peter Eisenman und den ergänzen-
den Ort der Information zu verwirklichen, wurde inzwischen
umgesetzt. Neu hinzugekommen sind das Denkmal für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und das
Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma.

Das Gesetz für die „Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas“ wird daher aktualisiert und ergänzt. Zweck
der Stiftung ist zum einen die Erinnerung an den nationalso-
zialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stif-
tung soll zum anderen zur Erinnerung an alle Opfer des Na-
tionalsozialismus und zu deren Würdigung beitragen. Vor
diesem Hintergrund hat die Stiftung den Auftrag, das Denk-
mal für die ermordeten Juden Europas mit dem Ort der Infor-
mation zu unterhalten und zu betreiben sowie die Denkmale
für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma
sowie die verfolgten Homosexuellen zu betreuen.

Darüber hinaus werden der dreiköpfige Stiftungsvorstand
abgeschafft und die Aufgaben des bisherigen Vorstands und
der Geschäftsführung in dem neuen Organ „Direktor oder
Direktorin“ zusammengeführt. Damit soll Verwaltungsauf-
wand, der nach Abschluss der Bauphase als nicht mehr erfor-
derlich betrachtet wird, abgebaut und soll die Struktur der
Stiftung an diejenige vergleichbarer Einrichtungen ange-
passt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2009
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Auswärtige Ausschuss hat am selben Tag die Annahme
mit Änderungen gemäß Ausschussdrucksache 16(22)193
empfohlen. Hier votierten die Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. für den Gesetzentwurf, die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich der Stimme.

ßungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Im Ergebnis empfahl der Ausschuss einstimmig die Annahme
des Gesetzentwurfs in der von den Fraktionen der CDU/CSU
und SPD vorgeschlagenen Fassung gemäß Ausschussdruck-
sache 16(22)193.

Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Frak-
tion der FDP gemäß Ausschussdrucksache 16(22)192 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.

Der Ausschuss lehnte darüber hinaus einen Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 16(22)194 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Ablehnung beschloss der Ausschuss außerdem zu einem
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(22)195 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklärten, eine
Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“ sei notwendig geworden, weil
die Betreuung der Denkmale für die ermordeten Sinti und
Roma sowie für die Homosexuellen als neue Aufgabe der
Stiftung hinzukomme. An vergleichbare Einrichtungen an-
gepasst würden die Stellung des Direktors der Stiftung, die
Dauer seiner Verpflichtung und seine Bezahlung. Auch die
Gremienstruktur sei leicht verändert worden. Es werde si-
chergestellt, dass der bisherige Geschäftsführer auch der ers-
te Direktor der Stiftung werde und fünf Jahre lang amtieren
könne.

Den Vorschlag, den Namen der Stiftung sowie die Besetzung
des Kuratoriums zu ändern, hielten die Koalitionsfraktionen
nicht für zielführend. Schon bisher habe die Stiftung „Denk-
mal für die ermordeten Juden Europas“ das Denkmal für die
Schwulen und Lesben errichtet. Unter ihrem bisherigen Na-
men errichte sie auch das Mahnmal für die ermordeten Sinti
und Roma. Und schon in der ursprünglichen Fassung habe
das Stiftungsgesetz die Aufgabe enthalten, an der angemes-
senen Würdigung anderer Opfergruppen mitzuwirken. Von
mangelnder Logik könne daher nicht die Rede sein, wenn
der Name der Stiftung jetzt nicht geändert werde. Auch an-
wurf in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 beraten. Ihm lagen dazu
Änderungsanträge mehrerer Fraktionen sowie ein Entschlie-

nicht in das Kuratorium, sondern in den Stiftungs-Beirat zu
integrieren.

Drucksache 16/12976 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Alle Änderungen seien im Übrigen mit den Betroffenen er-
örtert worden. Der vorgeschlagene Weg sei pragmatisch und
vernünftig.

Die Fraktion der FDP unterstrich, grundsätzlich sei die An-
passung des Gesetzes an die neue Situation richtig und sinn-
voll. Im Mai 2008 sei das Denkmal für die homosexuellen
Opfer der Nazi-Herrschaft der Öffentlichkeit übergeben
worden, im Laufe dieses Jahres komme das Mahnmal für die
ermordeten Sinti und Roma hinzu. Gemeinsam mit dem Ho-
locaust-Mahnmal gehörten alle drei unter ein Dach. Auch
dagegen, dass bei dieser Gelegenheit einige organisatorische
Fragen mit bearbeitet würden, sei nichts einzuwenden.

Gleichwohl habe die Fraktion der FDP einen eigenen Ände-
rungsantrag (Ausschussdrucksache 16(22)192) eingebracht.
Aus ihrer Sicht gebiete es die Logik, dass sowohl der Name
der Stiftung, die nunmehr drei Denkmale betreuen werde, als
auch ihr Kuratorium an die neue Situation angepasst werden.
Folge man dem Vorschlag der Fraktion der FDP, berühre dies
nicht die Bezeichnung des Holocaust-Mahnmals als „Denk-
mal für die ermordeten Juden Europas“. Geändert werde

dürfe. Wenn dies gegenwärtig nicht durchsetzbar sei, werde
die Namensfrage später erneut auf die Tagesordnung rücken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konzentrierte
sich ebenfalls auf den Namen der Stiftung und unterstrich,
sie schlage nicht selbst einen neuen Namen vor, sondern rufe
in ihrem Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache
16(22)195) dazu auf, gemeinsam mit allen beteiligten Opfer-
gruppen einen neuen Namen zu erarbeiten. Auch im Kurato-
rium sollte keine Opfergruppen ausgeschlossen werden, for-
derte die Fraktion, die sich in ihrem Änderungsantrag
(Ausschussdrucksache 16(22)194) daher für die Aufnahme
von Sinti und Roma sowie Schwule und Lesben in dieses
Stiftungsgremium einsetzte. Die Fraktion plädiere nach-
drücklich dafür, das Gespräch mit den Opfergruppen aufzu-
nehmen und mit ihnen eine gemeinsame Lösung zu suchen.

V. Begründung der Beschlussempfehlung

Zur allgemeinen Begründung wird auf den Gesetzentwurf
verwiesen. Die vom Ausschuss für Kultur und Medien emp-
lediglich der Name für den organisatorischen Rahmen.
Logisch sei deshalb auch eine Änderung bei der Zusammen-
setzung des Kuratoriums, weil dort alle Opfergruppen betei-
ligt werden müssten. Um dieses Gremium nicht zu vergrö-
ßern, schlage die Fraktion der FDP vor, die Zahl der
Mitglieder aus dem politischen Raum zugunsten der Sinti
und Roma sowie der Homosexuellen zu reduzieren.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte den Gesetzentwurf,
äußerte jedoch gleichfalls Bedenken im Hinblick auf den
Namen. Es sei sehr wohl zu fragen, ob sich die neuen Aufga-
ben der Stiftung nicht auch in ihrem Namen spiegeln müss-
ten. Auch die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, der Name
des Denkmals für die ermordeten Juden oder die Namen der
anderen beiden Mahnmale würden dadurch nicht tangiert. Es
sei daher unverständlich, warum die Stiftung, die drei Denk-
male zu betreuen habe, keinen umfassenden Namen tragen

fohlene Änderung des Gesetzentwurfs wird wie folgt be-
gründet:

Zu § 6

In dieser Vorschrift wird festgelegt, dass der Direktor oder
die Direktorin die Beschlüsse des Kuratoriums ausführt und
die Geschäfte der Stiftung führt. Der Direktor oder die Di-
rektorin wird vom Kuratorium für fünf Jahre bestellt, wobei
wiederholte Bestellungen zulässig sind. Ein Bestellungszeit-
raum von fünf Jahren entspricht den Regelungen in ver-
gleichbaren Einrichtungen, stellt hinreichende Kontinuität in
der Geschäftsführung sicher und gibt dem Stelleninhaber
oder der Stelleninhaberin Planungssicherheit.

Nach der Regelung in § 6 Absatz 1 Satz 3 wird der bisherige
Geschäftsführer der Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas erster Direktor mit einer Amtszeit von fünf
Jahren.

Berlin, den 6. Mai 2009

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

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