BT-Drucksache 16/12917

zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/10821- Schnellstmögliche Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention

Vom 7. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12917
16. Wahlperiode 07. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10821 –

Schnellstmögliche Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen
Landschaftskonvention

A. Problem

Im Jahr 2000 haben die Mitgliedstaaten des Europarates die Europäische Land-
schaftskonvention (ELK) beschlossen. Eine Ratifizierung in der Bundesrepublik
Deutschland steht jedoch noch aus. Die Bundesregierung wird daher mit dem
Antrag aufgefordert,

● zur Stärkung der deutschen und europäischen Landschaftspolitik sowie zur
Beförderung der internationalen Kooperation in Forschung, Ausbildung und
Praxis in Landschaftsfragen umgehend die Europäische Landschaftskonven-
tion zu unterzeichnen und

● in dieser Wahlperiode dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur
Ratifizierung vorzulegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/12917 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/10821 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Stellvertretende Vorsitzende

Josef Göppel
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

ne man den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab. tung des Textes beteiligt gewesen sei. Man würde es zudem
Die Fraktion der SPD betonte, dass sie sich immer für den
Schutz von Kultur- und Naturlandschaften eingesetzt habe.
Hier seien z. B. das Bundesnaturschutzgesetz, das Überein-
kommen der Vereinten Nationen zur Erhaltung der biologi-

begrüßen, sich nochmals zu allen Zielen der Landschafts-
pflege, des Erhalts der Biodiversität und des Naturschutzes
zu bekennen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12917

Bericht der Abgeordneten Josef Göppel, Christoph Pries, Angelika Brunkhorst,
Lutz Heilmann und Undine Kurth (Quedlinburg)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/10821 wurde in der 187. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 13. November 2008
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Jahr 2000 haben die Mitgliedstaaten des Europarates die
Europäische Landschaftskonvention (ELK) beschlossen.
Eine Ratifizierung in der Bundesrepublik Deutschland steht
jedoch noch aus. Die Bundesregierung wird daher mit dem
Antrag aufgefordert,

● zur Stärkung der deutschen und europäischen Land-
schaftspolitik sowie zur Beförderung der internationalen
Kooperation in Forschung, Ausbildung und Praxis in
Landschaftsfragen umgehend die Europäische Land-
schaftskonvention zu unterzeichnen und

● in dieser Wahlperiode dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 16/10821 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/10821 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Antrag auf Drucksache 16/10821 in seiner Sit-
zung am 22. April 2009 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass man die Europä-
ische Landschaftskonvention für richtig und wichtig erachte.
Da es in der Fraktion hierzu noch Gesprächsbedarf gebe, leh-

Habitat-Richtlinie zu nennen. Vor diesem Hintergrund habe
die Bundesregierung entschieden, das europäische Land-
schaftsübereinkommen des Europarates nicht zu unterzeich-
nen, da vom Übereinkommen keine wesentlichen Verbesse-
rungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in
Deutschland und in den übrigen beteiligten Staaten zu erwar-
ten seien. Im Sinne einer Bündelung der finanziellen und
personellen Ressourcen und zur Vermeidung von Doppel-
strukturen unterstützte die Fraktion der SPD diese Auffas-
sung.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass man es für überzogen
halte, die Europäische Landschaftskonvention zu unter-
zeichnen, um hiermit lediglich ein Signal in Richtung Osteu-
ropa auszusenden. In Deutschland sei im Bereich der Land-
schaftsplanung das Instrumentarium weitgehend ausgestaltet
und etabliert. Man solle nicht bei jeder Erweiterung der EU
den erreichten Status in Frage stellen. Es sei gut, dass
Deutschland verdeutliche, dass man die gesetzten Standards
längst erfüllt habe.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass die Ratifizierung
der Europäischen Landschaftskonvention Anreize zur Ver-
besserung des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland
und den beteiligten Staaten setze. Sie fördere die verstärkte
Beachtung der kulturellen Faktoren des Landschaftswan-
dels. Die in der Landschaftskonvention geforderte bildungs-
politische Initiative trage zur Sensibilisierung der Bevölke-
rung mit Blick auf das Schutzgut „Landschaft als Kulturgut“
bei. Sie belebe den internationalen Austausch in Forschung
und Lehre. Deutschland verfüge über traditionsreiche land-
schaftsplanerische Ausbildungs- und Forschungseinrichtun-
gen. Dies öffne Wege für die Gestaltung des Naturschutzes
in Europa, denn besonders osteuropäische Länder richteten
ihren Blick in landschaftspolitischen und landschaftsplane-
rischen Fragen auf Deutschland. Die Europäische Land-
schaftskonvention ermögliche die europaweite Einführung
von hochwertigen Standards und Instrumenten zur Entwick-
lung und Sicherung der Landschaften. Es würden wesent-
liche Begriffsbestimmungen und Definitionen innerhalb
Europas vereinheitlicht, was für die Planungspraxis von gro-
ßer Bedeutung sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass es unverständlich sei, dass der Ausschuss nicht ein-
stimmig sage, dass die Landschaftskonvention, die den
Schutz von Natur und Landschaft als Querschnittsaufgabe
verankere, verabschiedet werden solle. Es gehe nicht um die
erreichten Status quo, sondern um ein gemeinschaftliches
Bekenntnis innerhalb Europas. Es sei unglaubwürdig, sich
den formulierten Querschnittsaufgaben nicht zu stellen, da
die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich an der Erarbei-
schen Vielfalt, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz
des Kultur- und Naturerbes der Welt oder die Flora-Fauna-

sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-

Drucksache 16/12917 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/10821 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Josef Göppel
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

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