BT-Drucksache 16/12915

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/10325- Mobilfunkforschung verantwortlich begründen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/9485- Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge stärken

Vom 7. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12915
16. Wahlperiode 07. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch,
Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/10325 –

Mobilfunkforschung verantwortlich begründen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9485 –

Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken

A. Problem

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag der Fraktion der FDP soll die Bundesregierung insbesondere
aufgefordert werden, sich für eine weitere Forschung auf dem Gebiet der nicht-
ionisierenden Strahlung einzusetzen, die

– inhaltlich auf Langzeitstudien und auf die Untersuchung bestimmter Perso-
nengruppen fokussiert wird,

– durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, die Netzbetreiber und zusätzlich im Rahmen einer freiwilligen Selbst-
verpflichtung die Hersteller von Mobiltelefonen und anderen strahlungsin-
tensiven Endgeräten finanziert wird,

– eine internationale Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen ermöglicht
und die internationale Zusammenarbeit durch einheitliche Strukturen fördert
und
– Funktechnologien vor ihrer Markteinführung auf ihre Strahlungswirkung
prüft.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt darauf ab, die Bundesregierung ins-
besondere aufzufordern,

Drucksache 16/12915 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– die in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte unter
Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen, der Expositionsdauer
sowie des Vorsorgeprinzips soweit abzusenken, dass gesundheitliche Beein-
trächtigungen ausgeschlossen werden können,

– auf der Basis von regelmäßigen Kontrollmessungen ein allgemeines, öffent-
lich zugängliches Kataster für die gesamte hochfrequente Strahlung durch die
Bundesnetzagentur einzurichten,

– rechtlich zu verankern, dass Genehmigungen für Mobilfunksendeanlagen nur
befristet erteilt werden,

– die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass Schutzzonen in einem angemes-
senen Abstand zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen
festgelegt werden können und

– zusätzlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für
Kinder und Jugendliche zu veranlassen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/10325 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/9485 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12915

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/10325 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/9485 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Stellvertretende Vorsitzende

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

– die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte unter Der Ausschuss für Gesundheit hat mit den Stimmen der

Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen, der
Expositionsdauer sowie des Vorsorgeprinzips soweit ab-
zusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen aus-
geschlossen werden können,

Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 16/9485 abzulehnen.
Drucksache 16/12915 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jens Koeppen, Detlef Müller (Chemnitz),
Angelika Brunkhorst, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 16/10325 wurde in der 211. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. März 2009 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 16/9485 wurde in der 211. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. März 2009 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag der Fraktion der FDP soll die Bundesregie-
rung insbesondere aufgefordert werden, sich für eine weitere
Forschung auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung
einzusetzen, die

– inhaltlich auf Langzeitstudien und auf die Untersuchung
bestimmter Personengruppen fokussiert wird,

– durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, die Netzbetreiber und zusätzlich
im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die
Hersteller von Mobiltelefonen und anderen strahlungsin-
tensiven Endgeräten finanziert wird,

– eine internationale Vergleichbarkeit von Forschungser-
gebnissen ermöglicht und die internationale Zusammen-
arbeit durch einheitliche Strukturen fördert und

– Funktechnologien vor ihrer Markteinführung auf ihre
Strahlungswirkung prüft.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt darauf ab, die
Bundesregierung insbesondere aufzufordern,

samte hochfrequente Strahlung durch die Bundesnetz-
agentur einzurichten,

– rechtlich zu verankern, dass Genehmigungen für Mobil-
funksendeanlagen nur befristet erteilt werden,

– die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass Schutz-
zonen in einem angemessenen Abstand zu Krankenhäu-
sern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen festgelegt
werden können und

– zusätzlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des
Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche zu veranlas-
sen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 16/10325 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/10325 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/10325 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 16/9485 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/9485 abzulehnen.
– auf der Basis von regelmäßigen Kontrollmessungen ein
allgemeines öffentlich zugängliches Kataster für die ge-

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12915

CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/9485 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Anträge auf den Drucksachen 16/10325 und
16/9485 in seiner Sitzung am 22. April 2009 beraten.

Die Fraktion der FDP hob darauf ab, der Mobilfunk sei aus
dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile nutzten
sogar 11 Prozent aller Haushalte nur noch Handy-Telefone.
Dieser Anteil werde weiter steigen. Selbst Kinder ab dem
10. Lebensjahr nutzten schon Handys. Die Handy-Branche
sei eine sehr innovationsorientierte Industrie, die Produktzy-
klen seien daher sehr kurz. Immer neue Funktionen würden
mit dem Handy ermöglicht. Etwa 400 000 Arbeitsplätze be-
stünden in der Mobilfunkbranche. Umso wichtiger seien
Studien, ob die Nutzung von Handys gesundheitlich unbe-
denklich sei. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm
sei 2008 abgeschlossen worden. Die Ergebnisse seien insge-
samt betrachtet eher beruhigend. Derzeit gebe es aber keine
Langzeitstudien und auch keine Studien, die die somatische
Wirkung unterschiedlicher Strahlenquellen beinhalteten.
Des Weiteren existierten keine Studien, die speziell auf Kin-
der oder auf Schwangere ausgerichtet seien. Die Forschung
müsse auf jeden Fall weitergehen. Zu diesem Zwecke solle
eine Kostenteilung erfolgen. Einerseits müsse die Bundesre-
gierung Mittel zur Verfügung stellen, andererseits müssten
sich aber auch die Netzbetreiber wie bisher beteiligen. Letz-
tere hätten bestätigt, dass sie auch weiterhin daran interes-
siert seien, diese Forschung mit zu tragen. Zu prüfen sei eine
Verpflichtung der Endgerätehersteller zur anteiligen Kosten-
tragung. Die internationale Vergleichbarkeit von Studien
müsse angestrebt werden. Ebenso seien auf internationaler
Ebene Kongresse durchzuführen. Die Kennzeichnung der
Endgeräte mit dem Blauen Engel sei wichtig für die Herstel-
lung von Transparenz im Vorfeld der Kaufentscheidung. Der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthalte eine sinnvolle
Forderung, nämlich die additive Auswirkung verschiedener
Strahlenquellen. Hier bestehe in der Tat dringender For-
schungsbedarf. Derzeit sollte die Bevölkerung nicht durch
Grenzwertforderungen verunsichert werden. Die wissen-
schaftlichen Expertisen seien hierfür nicht ausreichend. Die
Forschung sollte eher fokussiert als ausgeweitet werden. Die
im Antrag der Fraktion DIE LINKE. aufgeführten Studien
seien nicht überzeugend, weil sich die Initiatoren teilweise
selbst hiervon distanziert hätten.

Die Fraktion der CDU/CSU hob den hohen Stellenwert des
Mobilfunks in der Gesellschaft hervor. Er dominiere die
Kommunikation der heutigen Welt und sei nicht mehr
wegzudenken. Mit ihrem Bericht informiere die Bundes-
regierung über die Forschungsvorhaben zum Thema Mobil-
funk und stelle die bisherigen Ergebnisse vor. Es bestünden
keine Erkenntnisse, die die geltenden Grenzwerte aus der
26. BImSchV aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellten.
Die Bundesregierung werde nach Abschluss des Mobilfunk-
forschungsprogramms weiterhin gezielt forschen. Die Mo-

die Untersuchung von Personengruppen wie Kinder und
Schwangere. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie habe die Information der Bevölkerung wesent-
lich verbessert. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung lege Wert auf emissions- und immissionsmin-
dernde Technologien. Wie das Ziel erreicht werde, müsse
technologieoffen bleiben. Der Antrag der Fraktion der FDP
sei sachbezogen. Er sei aber durch die Unterrichtung durch
die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/11557
überholt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. fuße dage-
gen auf unbewiesenen Behauptungen.

Die Fraktion der SPD äußerte, die Bedeutung des Mobil-
funks sei hinreichend bekannt. Der Antrag der Fraktion der
FDP sei durch Sachlichkeit geprägt. Er weise zu Recht auf
den weiteren Forschungsbedarf hin. Gerade im Bereich der
Wirkung auf Kinder seien die Forschungen unzulänglich.
Allerdings müssten auch die Eltern ihre Verantwortung
wahrnehmen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ziele
zwar in die richtige Richtung, schüre aber auch Angst. Beide
Anträge stammen aus dem Jahr 2008. Nunmehr bestehe die
Zusage, das Forschungsprogramm weiterzuführen. Insoweit
habe sich der Antrag der Fraktion der FDP erledigt.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte Widersprüche seitens
der Fraktion der FDP. Sie begrüße offensichtlich, dass Kin-
der täglich zwei bis drei Stunden mit Handys telefonierten,
aber mahne dann, dass überhaupt keine Forschungsergeb-
nisse hierzu vorlägen. Die Eltern sollten aufgefordert wer-
den, darauf zu achten, dass Kinder in Maßen telefonierten
und ihre Strahlenbelastung minimierten. Außerdem müssten
Handys strahlungsarmer werden. Langzeitstudien müssten
auf allen Gebieten und an allen Betroffenen durchgeführt
werden und nicht nur an Alten bzw. Kranken, sondern auch
an gesunden Erwachsenen. Die Bereitschaft der Teilnahme
an Forschungsmaßnahmen sei gerade bei diesen sehr gering.
Die Fraktion DIE LINKE. fordere eine unabhängige For-
schung und schärfere Grenzwerte im Interesse der Men-
schen. Es gehe dabei nicht darum, Angst zu schüren, alle
seien mehr oder weniger auf die Mobilfunktechnik ange-
wiesen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, nach wie vor gebe es keinen befriedigenden Wissens-
stand. Auch nach Durchführung des großen Forschungspro-
gramms bleibe als Fazit, dass weder die Schädlichkeit noch
die Unschädlichkeit des Mobilfunks nachgewiesen werden
könne. Eine endgültige Entwarnung könne nicht gegeben
werden. Solange dies der Fall sei, sollte das Vorsorgeprinzip
gelten. Die vorliegenden Anträge seien grundsätzlich positiv
und unterschieden sich nicht gravierend. Die Forderungen
im Antrag der Fraktion der FDP, Funktechnologien vor der
Markteinführung auf ihre Strahlungswirkung hin zu über-
prüfen, entspreche den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Unverständlich sei, weshalb die Fraktion
DIE LINKE. die Beteiligung der Mobilfunkbetreiber be-
enden bzw. nicht weiter einfordern wolle. Dies widerspreche
ihrer Haltung, das Verursacherprinzip hochzuhalten und die
finanzielle Beteiligung von Verursachern einzufordern. Die
bisherigen Ergebnisse ließen nicht den Schluss zu, dass
Gefälligkeitsgutachten erstellt worden seien. Die vorliegen-
den Anträge enthielten sinnvolle Passagen, seien aber un-
bilfunkbetreiber hätten ihre Beteiligung hieran auch zuge-
sagt. Wichtig sei die Erforschung der Langzeitwirkung und

vollständig. Der Bericht der Bundesregierung auf Bundes-
tagsdrucksache 16/11557 enthalte keine Schlussfolgerungen

Drucksache 16/12915 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zu den vorgelegten Forschungsvorhaben. Der Umgang mit
Finanzmitteln für Forschungsaufträge bedürfe eingehender
Überprüfung.

Die Bundesregierung hob hervor, mit dem deutschen Mobil-
funkforschungsprogramm sei ein sehr umfangreiches und
wissenschaftlich niveauvolles Forschungsprogramm in den
letzten Jahren durchgeführt worden. Das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) habe größtmöglichste Transparenz her-
gestellt, indem alle Ergebnisse in Zwischenschritten und am
Schluss ausführlich der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der
Website veröffentlicht worden seien. Es hätten keine Er-
kenntnisse aus den Forschungsvorhaben abgeleitet werden
können, die Hinweise auf Handlungsbedarf in punkto Grenz-
werte gäben. Nichtsdestotrotz führe das BfS in allen Stel-
lungnahmen aus, dass unter Beachtung des Vorsorgegedan-
kens bestimmte Verhaltensregeln zu beachten seien. Es gebe

nach wie vor offene Fragen z. B. hinsichtlich der Langzeit-
wirkung. Das Forschungsprogramm werde daher um weitere
drei Jahre fortgesetzt mit weiteren 5 Mio. Euro.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Antrag auf Drucksache 16/10325 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Antrag auf Drucksache 16/9485 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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