BT-Drucksache 16/12912

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/5457- Erhöhung des Schonvermögens im Alter für Bezieher von Arbeitslosengeld II

Vom 7. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12912
16. Wahlperiode 07. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5457 –

Erhöhung des Schonvermögens im Alter für Bezieher von Arbeitslosengeld II

A. Problem

Die gegenwärtigen Vorschriften zum Schonvermögen in § 12 Absatz 2
Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind nach Ansicht
der antragstellenden Fraktion völlig unzureichend. Die zu niedrigen Freibeträge
für die Altersvorsorge verstärkten im Zusammenhang mit einem degressiven
Rentenniveau das Risiko von Altersarmut. Das gelte besonders für Menschen,
die im Laufe ihres Erwerbslebens über kürzere oder längere Zeit auf Leistungen
zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach dem SGB II angewiesen sind.

B. Lösung

Die Freibeträge zur Altersvorsorge sollen nach dem Willen der Initiatoren er-
höht werden, um Altersarmut zu verhindern. Künftig müssten die Freibeträge
zur Altersvorsorge dann bis zu 700 Euro je Lebensjahr (höchstens 45 000 Euro)
betragen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht ermittelt.

Drucksache 16/12912 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/5457 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Karl Schiewerling
Vorsitzender Berichterstatter

Berlin, den 6. Mai 2009
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
I. Überweisung und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

1. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/5457 ist in der 217. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 23. April 2009 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 16/5457 in ihren Sitzungen am 6. Mai 2009 beraten.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat dieselbe Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die gegenwärtigen Vorschriften in § 12 Absatz 2 Nummer 3
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind nach
der Ansicht der Antragsteller völlig unzureichend und vor
dem Hintergrund einer wachsenden Altersarmut nicht ak-
zeptabel. Die zu niedrigen Freibeträge für die Altersvorsorge
verstärkten im Zusammenhang mit einem insgesamt degres-
siven Rentenniveau gerade für Menschen, die im Laufe ihres
Erwerbslebens über kürzere oder längere Zeiträume zur
Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Leistungen nach dem
SGB II angewiesen seien, das Risiko von Altersarmut. Da-
her müssten die anrechnungsfreien geldwerten Ansprüche je
vollendetem Lebensjahr um bis zu 450 Euro auf maximal
700 Euro und der maximal anrechnungsfreie Freibetrag für
die Altersvorsorge um bis zu 29 250 Euro auf höchstens
45 000 Euro angehoben werden.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
123. Sitzung am 6. Mai 2009 den Antrag auf Druck-
sache 16/5457 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung zu empfehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erkannte das Anliegen als
grundsätzlich berechtigt an. Die Regelungen zu den persön-
lichen Rücklagen für das Alter sollten so organisiert werden,
dass dies dem Anliegen „Fördern und Fordern“ nicht wider-
spreche. In diesem Sinne werde das Thema auch in der Frak-
tion der CDU/CSU diskutiert. Man müsse aber auch beden-
ken, dass nach dem vorliegenden Antrag ein Ehepaar mit
90 000 Euro eigenem Vermögen staatliche Hilfe bekomme.
Insgesamt sei der vorliegende Antrag in Absicht und Aus-
führung untauglich. Die Fraktion werde ihn daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD stimmte dem grundsätzlichen Ziel
zu, dass Rücklagen für das Alter im Falle von Arbeitslosig-
keit besser geschützt werden sollten. Gerade mit Blick auf
die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise diskutiere
die Fraktion der SPD über den Schutz des Schonvermögens.
Die frühere Entscheidung zugunsten von Familien mit Kin-
dern sei richtig gewesen. Der vorliegende Antrag werde sei-
nem Anliegen in der Ausführung in keiner Weise gerecht.
Die Fraktion der SPD werde ihn daher ablehnen. Für die
Fraktion der SPD sei das Thema damit nicht abgeschlossen.
Es besteht vielmehr weiterer Beratungsbedarf.

Die Fraktion der FDP stimmte im Grundsatz zu, dass der-
jenige, der für das Alter vorgesorgt habe, nicht dafür bestraft
werden dürfe. Das sei eine alte Forderung der Fraktion der
FDP. Daher fordere auch die Fraktion der FDP eine Anhe-
bung des Schonvermögens für die Altersvorsorge. Dies je-
doch im Rahmen eines Systemwechsels hin zu einem libera-
len Bürgergeld. Der vorliegende Antrag sei im Konkreten
reiner Populismus. Die Fraktion der FDP werde sich daher
der Stimme enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass Schutzschirme
für die Banken aufgespannt würden. Kleinsparer würden ge-
schützt. Gleichzeitig nehme man den Arbeitslosen aber alles
weg, was sie in ihrem Arbeitsleben für das Alter angespart
hätten. Das könne die Bevölkerung nicht verstehen. Man
werbe daher um Zustimmung für den Antrag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte eben-
falls dem Anliegen des Antrags zu. Nötig sei aber eine Unter-
scheidung zwischen allgemeinem Schonvermögen und dem
speziell für die Altersvorsorge gedachten. Gegen Ende des
Berufslebens könne das pro Kopf durchaus 30 000 Euro be-
tragen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dächten
in diesem Zusammenhang über das Modell eines Altersvor-
sorgekontos nach, auf dem Sparbücher, Aktien und anderes
bis zum Renteneintritt angespart werden könnten. Den De-
tails des vorliegenden Antrags könnten sie aber nicht zustim-
men. Die Fraktion werde sich daher der Stimme enthalten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12912

Bericht des Abgeordneten Karl Schiewerling
Karl Schiewerling
Berichterstatter

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