BT-Drucksache 16/12909

a) zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien -16/11570- Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 b) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12135- zu der Beratung der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien -16/11570- Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008

Vom 7. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12909
16. Wahlperiode 07. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

a) zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
– Drucksache 16/11570 –

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008

b) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Christoph Waitz, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12135 –

zu der Beratung der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien
– Drucksache 16/11570 –

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008

A. Problem

Wegen der Bedeutung der Medien für die Entwicklung der demokratischen Ge-
sellschaft hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bereits 1976 per
Beschluss aufgefordert, fortlaufend über die Entwicklung der Medien zu be-
richten. Angesichts der seit Mitte der 1990er-Jahre rasant zunehmenden Digita-
lisierung im Medienbereich hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
überdies verpflichtet, ihren Medienbericht zu einem Medien- und Kommunika-
tionsbericht zu erweitern. Diesem Berichtsauftrag ist der Beauftragte der Bun-
desregierung für Kultur und Medien (BKM) nachgekommen. Auf der Grund-
lage eines ausführlichen analytischen Teils, zu dem ein Gutachten des Hans-
Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg gehört,
stellt der BKM die wesentlichen Linien seiner Politik dar und spricht sich für
eine integrierte, sektorübergreifende Medienpolitik aus, die die klassische
Trennung von Presse-, Rundfunk- und Filmpolitik überwindet und medien-,
kultur-, bildungs- und wirtschaftspolitische Fragen stärker als bisher verzahnt.

Zu dem Bericht haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine Entschlie-
ßung vorgelegt. Die Fraktion der FDP hat einen Entschließungantrag in die
Debatte eingebracht.

Drucksache 16/12909 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/11570 Annahme einer von
den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Entschließung, in der die
Konzeption des Medien- und Kommunikationsberichts anerkannt und die Unter-
richtung als umfassende Grundlage für die Beschäftigung mit medienpolitischen
Fragestellungen ausdrücklich gewürdigt werden. Auf besondere Anerkennung
stößt die Bündelung aller Aspekte des grundlegenden Wandels der Medienwelt
unter technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Gesichts-
punkten. Es wird erklärt, dass der Deutsche Bundestag die von der Bundesregie-
rung in den vergangenen vier Jahren betriebene Medienpolitik mitträgt, und der
doppelte Charakter der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut unterstrichen.
Verfolgt wird das Ziel, die Verantwortung von Medienanbietern und Mediennut-
zern zu stärken, Medienkompetenz zu fördern und die digitale Spaltung zu über-
winden. Die Handlungsempfehlungen, die sich aus dem Bericht der Bundes-
regierung ergeben, sollen zeitnah parlamentarisch aufgegriffen werden.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP bei Abwesenheit
der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Aus der Sicht der Fraktion der FDP ist der Bundesregierung mit dem Medien-
und Kommunikationsbericht ein umfassender Überblick über dieses wichtige
Themenfeld und eine insgesamt gute Bestandsanalyse gelungen. Allerdings
fehlten tragfähige politische Konzepte, die auf der Analyse basierten.

Deshalb erhebt die Fraktion der FDP in ihrem Entschließungsantrag eine Reihe
von Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehört unter anderem, für ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen auf der
einen Seite und der Sicherung der Meinungs-, Medien- und Kommunikations-
freiheit auf der anderen Seite zu sorgen. Die Bundesregierung soll alles tun, um
weitere Verbote und Beschränkungen von Werbeformen und -inhalten zu ver-
hindern und stattdessen auf dem Gebiet der Werbung ebenso wie beim Jugend-
schutz oder bei den Telemedien vorrangig auf Instrumente der Selbstkontrolle
setzen. Der Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich habe sich am
Leitbild des mündigen Bürgers zu orientieren, ein verlagsunabhängiges Presse-
grosso-System müsse erhalten und ausländische Investoren dürften in der
Medienwirtschaft nicht diskriminiert werden, schreibt die Fraktion in ihrem
Antrag. Weitere Forderungen sind auf Aufsichts- und Regulierungsinstitu-
tionen, die Filmförderung oder die Deutsche Welle gerichtet. Angesichts der
Kompetenzverteilung auf Bund, Länder und Europäische Union spricht sich die
Fraktion der FDP darüber hinaus dafür aus, dass die Bundesregierung sowohl
bei den Bundesländern als auch in Brüssel ihren Einfluss mit Blick auf eine
reformierte Rundfunkordnung geltend macht.

Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP auf Druck-
sache 16/12135 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/12135.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12909

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) in Kenntnis der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien auf Drucksache 16/11570 folgende Entschließung
anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Vorlage
des Medien- und Kommunikationsberichts ihren Berichtspflichten gegen-
über dem Deutschen Bundestag zum Thema Medien, insbesondere zur fort-
schreitenden Digitalisierung im Medienbereich und zu Wegen der Überwin-
dung der digitalen Spaltung der Gesellschaft nachgekommen ist. Die Bun-
desregierung ist mit der Neukonzeptionierung des Berichts, dem ersten seit
1998, den richtigen Weg gegangen. Die Bündelung der verschiedenen Be-
richtspflichten im Bereich der Medien- und Kommunikationspolitik trägt
der Konvergenz der Medien und den technischen Entwicklungen der letzten
Jahre Rechnung.

Der Medien- und Kommunikationsbericht ist eine umfassende Grundlage
für die Beschäftigung mit der Medienpolitik, ihren aktuellen gesetzlichen
und marktlichen Rahmenbedingungen. Das breite Themenspektrum – von
Jugendschutz und Computerspielen über Medienkompetenz und Urheber-
recht bis zu Onlinesucht und der Breitbandkabelstrategie – illustriert die
Vielfalt und Komplexität des Politikfeldes Medienpolitik. Durch die gute
Zusammenarbeit aller Ressorts der Bundesregierung wird Medienpolitik als
Querschnittaufgabe mit all ihren Facetten deutlich.

Gebündelt werden die mit der Digitalisierung der Medienwelt einhergehen-
den grundlegenden technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
politischen Veränderungen dargestellt. Der Bericht beschreibt auch die Kon-
vergenz, das heißt das Zusammenwachsen von Medieninhalten und Kom-
munikationsstrukturen sowie ihre weltweite Vernetzung als wesentliche
Triebkräfte der tief greifenden Veränderungen, die seit etwa Mitte der 90er-
Jahre die Medienlandschaft prägen. Dieser Prozess beinhaltet vielfältige
Chancen (z. B. größere mediale Vielfalt, diskriminierungsfreier Zugang aller
Anbieter zu allen Übertragungswegen, demokratische Teilhabe aller Bürge-
rinnen und Bürger), aber auch Risiken (z. B. Beeinträchtigung des Urheber-
rechts, Gefährdung der Sicherheit persönlicher Daten im Internet, Aus-
schluss älterer Generationen von den neuen Medien). Im Mittelpunkt des
Medien- und Kommunikationsberichts steht die Aussage, dass Digitalisie-
rung und Konvergenz neue Antworten der Medien- und Kommunikations-
politik erfordern und diese nur im Rahmen einer sektorübergreifenden
Medien- und Kommunikationspolitik zu erreichen sind.

Mit dem Medien- und Kommunikationsbericht hat die Bundesregierung zu-
gleich eine Dokumentation ihrer Medienpolitik der letzten vier Jahre vorge-
legt. Diese wird vom Deutschen Bundestag mitgetragen. Zugleich gibt der
Bericht Hinweise auf die Herausforderungen der Medien- und Kommunika-
tionspolitik in den kommenden Jahren. Indem er Handlungsoptionen für die-
se Herausforderungen aufzeigt, wird er zu einem medien- und kommunika-
tionspolitischen Kompass künftigen Regierungshandelns.

Zu Recht trägt die Bundesregierung in ihrem Bericht der Doppelrolle von
Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut Rechnung und betont die Bedeutung
eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Medienangebotes für unsere
Demokratie. Zugleich formuliert die Bundesregierung das Ziel, die Verant-

Drucksache 16/12909 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wortung von Medienanbietern und Mediennutzern zu stärken, das heißt
Medienkompetenz zu fördern und die digitale Spaltung zu überwinden.

Der Bericht findet die richtige Balance in der Zuweisung medien- und kom-
munikationspolitischer Kompetenzen an die Bundes- und die Länderebene,
die angesichts der Herausforderungen durch Digitalisierung und Konver-
genz immer stärker gemeinsam wahrzunehmen sind. Dieser notwendige
medienpolitische Schulterschluss zwischen Bund und Ländern zeigt sich
insbesondere in der Vertretung und Wahrnehmung medien- und kommuni-
kationspolitischer Interessen auf europäischer Ebene.

Der Deutsche Bundestag wird die zahlreichen Handlungsempfehlungen auf-
greifen und hierzu zeitnah parlamentarische Initiativen ergreifen.“

b) Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/12135.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender und Berichterstatter

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Monika Griefahn
Berichterstatterin

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Grietje Staffelt
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12909

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Monika Griefahn, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Dr. Lukrezia Jochimsen und Grietje Staffelt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat beide Vorlagen auf Druck-
sachen 16/11570 und 16/12135 in seiner 208. Sitzung am
5. März 2009 zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Kultur und Medien überwiesen. Mit der Mitbera-
tung wurden der Innenausschuss, der Sportausschuss, der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss
für Gesundheit und der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung beauftragt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Ausgehend von den Kompetenzen des Bundes und der Län-
der sowie den Grundprinzipien der Medien- und Kommuni-
kationspolitik beschreibt der Beauftragte der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien in seinem Bericht auf Druck-
sache 16/11570 bereichsübergreifende und bereichsspezifi-
sche Handlungsfelder. Im Vordergrund stehen die neuen
Möglichkeiten der Kommunikation im privaten und unter-
nehmerischen Bereich durch die Digitalisierung der Medien,
die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat. Nicht nur
technologisch im Hinblick auf Endgeräte und Übertra-
gungswege wachsen Rundfunk, Telekommunikation und
Internet immer weiter zusammen, sondern es entstehen
gänzlich neue Medieninhalte, die in zahlreichen neuen
Kombinationen aus Video-, Audio- und Textelementen prä-
sentiert und verarbeitet werden können. Diese „Konver-
genz“ genannte Entwicklung wertet der BKM neben der
Digitalisierung als einen der Haupttrends im Medien- und
Kommunikationsbereich und spricht sich daher für eine res-
sortübergreifende, interdisziplinäre Medienpolitik aus.

Langfristig sei es das Ziel, die Chancen der Digitalisierung
besser zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken sozialer, öko-
nomischer und politischer Art zu vermindern. Aufgrund des
bundespolitisch begrenzten Handlungsspielraums habe sich
zunehmend ein neuer Politikstil durchgesetzt, bei dem Bund
und Länder eine verstärkte Kooperation und Verzahnung
legislativer und administrativer Verfahren anstrebten, um
den Herausforderungen im Medienbereich angemessen und
konzertiert zu begegnen. Verfassungsrechtliche Grundlagen
dieser Medienpolitik bildeten die Kommunikationsgrund-
rechte und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes.

In Anbetracht der Veränderungen im Medien- und Kommu-
nikationsbereich widmet der BKM im Übrigen sein beson-
deres Augenmerk der Anpassung der nationalen, europäi-
schen sowie internationalen Medienordnung. Mit einem
einheitlichen nationalen Rechtsrahmen für Telemedien
seien bereits wichtige Schritte erfolgt. Auf europäischer
Ebene setzt sich die Bundesregierung u. a. für die Bekämp-
fung von Urheberrechtsverletzungen und gemeinsame euro-
paweite Mindeststandards für Medienangebote ein.

Eine bedeutende Aufgabe sieht der BKM ferner darin, die
Kompetenz im Umgang mit Medien zu fördern, um eine
digitale Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden und ver-

weist in diesem Zusammenhang auf mehrere Initiativen, die
er gemeinsam mit gesellschaftlichen Gruppen und mit Un-
ternehmen auf den Weg gebracht hat. Angesichts der wach-
senden Bedeutung von elektronischen Medien betont der
BKM allerdings ausdrücklich, dass gedruckte Medien auch
künftig unverzichtbar blieben, nicht zuletzt um die Mei-
nungsvielfalt zu sichern.

Im Kontext der sektorspezifischen Handlungsfelder der
Medienpolitik setzt die Bundesregierung zur Verbesserung
der Lage der Printmedien vor allem auf die Marktkräfte
selbst. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Rundfunk-
ordnung will sie die spezifische kulturelle und gesellschafts-
politische Funktion dieses Mediums berücksichtigt und
seine Vielfalt erhalten sehen. Um dies zu erreichen, hält sie
zum einen eine Reform des Rundfunkgebührenmodells für
erforderlich und will sie zum anderen die Konditionen für
die privaten Rundfunkanbieter verbessern. Darüber hinaus
steht mit dem 2009 erstmals vergebenen „Deutschen Com-
puterspielepreis“ die Förderung interaktiver Unterhaltungs-
medien von hoher kultureller wie pädagogischer Qualität im
Vordergrund, die außerdem durch die Errichtung einer ent-
sprechenden Stiftung weiter ausgebaut wird. Die Bundes-
regierung bekennt sich ferner zu einer aktiven Filmpolitik
und sieht die Filmförderung als erfolgreiches und unver-
zichtbares Element an, dieses Ziel zu erreichen.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion der FDP hebt in ihrem Entschließungsantrag
zunächst positiv hervor, dass die Bundesregierung mit dem
Medien- und Kommunikationsbericht einen umfassenden
Überblick über dieses wichtige Themenfeld vorgelegt habe,
wertet die Bestandsanalyse insgesamt als gelungen und lobt
die in die Zukunft gerichtete Konzeption der Unterrichtung.
Allerdings stehen nach Auffassung der Fraktion der FDP
diesen günstigen Urteilen Defizite im Bericht gegenüber,
insbesondere, weil mit den Analysen keine tragfähigen poli-
tischen Konzepte verbunden würden.

Die Fraktion der FDP spricht deshalb eine ganze Reihe von
ihr als problematisch betrachtete Fragestellungen an und
tritt unter anderem für ein ausgewogenes Verhältnis zwi-
schen staatlichen Sicherheitsinteressen auf der einen Seite
und der Sicherung der Meinungs-, Medien- und Kommuni-
kationsfreiheit auf der anderen Seite ein. Die Bundesregie-
rung soll alles tun, um weitere Verbote und Beschränkungen
von Werbeformen und -inhalten zu verhindern und stattdes-
sen auf dem Gebiet der Werbung ebenso wie beim Jugend-
schutz oder bei den Telemedien vorrangig auf Instrumente
der Selbstkontrolle setzen. Der Verbraucherschutz im Tele-
kommunikationsbereich habe sich am Leitbild des mündi-
gen Bürgers zu orientieren, ein verlagsunabhängiges Presse-
grosso-System müsse erhalten und ausländische Investoren
dürften in der Medienwirtschaft nicht diskriminiert werden,
schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Weitere Forderungen
sind auf Aufsichts- und Regulierungsinstitutionen, die Film-
förderung oder die Deutsche Welle gerichtet. Angesichts der
Kompetenzverteilung auf Bund, Länder und Europäische
Union spricht sich die Fraktion der FDP darüber hinaus da-

Drucksache 16/12909 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

für aus, dass die Bundesregierung sowohl bei den Bundes-
ländern als auch in Brüssel ihren Einfluss mit Blick auf eine
reformierte Rundfunkordnung geltend macht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung emp-
fahlen in ihren Sitzungen am 22. April 2009 Kenntnisnahme
der Unterrichtung auf Drucksache 16/11570.

Der Sportausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie empfahlen in Kenntnis der Unterrichtung
die Annahme einer von den Fraktionen der CDU/CSU und
SPD vorgelegten Entschließung gemäß Ausschussdruck-
sache 16(22)188 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Gesundheit empfahl in Kenntnis der
Unterrichtung die Annahme einer von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD vorgelegten Entschließung gemäß
Ausschussdrucksache 16(22)188 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss, der Sportausschuss, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss
für Gesundheit sowie der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung empfahlen mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP, den Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/12135 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in der 76. Sitzung
am 25. März 2009 beide Vorlagen seinem Unterausschuss
Neue Medien zugeleitet.

Der Unterausschuss Neue Medien hat sich in seiner
25. Sitzung am 26. März 2009 ausführlich mit dem Medien-
und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 be-
fasst und im Ergebnis dem Ausschuss für Kultur und Me-
dien mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP empfohlen, den Entschließungs-
antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12135 ab-
zulehnen. Für die Unterrichtung durch den BKM auf Druck-
sache 16/11570 empfahl das Gremium Kenntnisnahme.

Die abschließende Beratung der Vorlagen ist im Ausschuss
für Kultur und Medien in dessen 77. Sitzung am 22. April
2009 erfolgt.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE, hat der Aus-
schuss empfohlen, in Kenntnis der Unterrichtung durch die
Bundesregierung auf Drucksache 16/11570 einer von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Entschlie-
ßung gemäß Ausschussdrucksache 16(22)188 zuzustim-
men. Für den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/12135 empfahl der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Dass der Bericht eine gute Grundlage für die medienpoliti-
sche Diskussion bietet, stellte keine Fraktion in Frage. Die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD erkannten ausdrück-
lich an, dass der BKM darin eine Reihe von Handlungsfel-
dern definiert und Handlungsempfehlungen aufzeigt, die
Zug um Zug aufgegriffen werden sollten. In der Diskussion
spielten unter anderem die Finanzierung der Filmförderung
sowie die Nationale Initiative Printmedien eine herausge-
hobene Rolle. Die Union hob die Sicherung der Vielfalt in
der Presselandschaft und die flächendeckende breitbandige
Internetversorgung, die ländliche Gebiete selbstverständlich
einschließen müsse, als wichtige Anliegen hervor. Zu
gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land
gehörten auch Kinos mit vergleichbaren technischen Stan-
dards. Deshalb sei bei der anstehenden Digitalisierung der
Filmtheater darauf zu achten, dass nicht nur große Kinos in
großen Städten profitierten. Wenn es Zeitungen und Zeit-
schriften in Deutschland immer weniger gelinge, junge
Leute als Leserinnen und Leser zu gewinnen, müssten sich
Verlage und Herausgeber stärker auf diese Zielgruppe zube-
wegen, unterstrich die Fraktion der SPD. Auch die Sozial-
demokraten sprachen sich dafür aus, den öffentlich-recht-
lichen Rundfunk dauerhaft zu sichern und mahnten für die
Versorgung des ländlichen Raums mit schnellem Internet
neben Quantität auch Qualität an. Fehlten ausreichende
Kapazitäten, seien Firmen sonst gezwungen, sich nach an-
deren Standorten umzusehen.

Die Fraktion der FDP verwies auf ihren Entschließungsan-
trag und regte darüber hinaus an zu überlegen, wie für die
Förderung des deutschen Films bzw. von Filmproduktionen
an deutschen Standorten zusätzliches privates Kapital mobi-
lisiert werden könnte.

Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE. bietet der Me-
dien- und Kommunikationsbericht einen guten Überblick
über die Bedingungen der Medienpolitik und zeichnet den
Regulierungsbedarf nach. Kritisch setzte sich die Fraktion
mit den Bemühungen der Bundesregierung auseinander, die
Breitbandversorgung auf dem Land voranzutreiben, weil es
sich dabei bisher um ein unerfülltes Versprechen handle.
Außerdem beklagte die Fraktion die soziale und wirtschaft-
liche Situation der Medienschaffenden. Wenn die Bundes-
regierung versuche, deren prekäre Lage punktuell zu ver-
bessern, sei das zwar richtig, reiche im Ergebnis aber nicht
aus.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte in der
Diskussion die Bedeutung der Medienkompetenz, deren
Förderung sich die Bundesregierung widmen sollte. Es gelte
insbesondere, die kritische Auseinandersetzung junger

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12909

Leute mit allen Medien zu fördern und sich dabei an den
Nutzungsgewohnheiten der Jugendlichen zu orientieren.
Die Auslobung attraktiver Preise für Inhalte, die auf junge
Menschen zielen, könnte nach Auffassung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Weg sein, hier Impulse zu
geben.

Berlin, den 22. April 2009

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Monika Griefahn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Grietje Staffelt
Berichterstatterin

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